Mein radverkehrspolitisches Engagement hat sich ja inzwischen stark reduziert und mehr in Richtung Artikel 34 GG verlagert; das heißt, nach fünf Jahren weitestgehend sinnlosen Kampfes gegen blau-weißes, rot-weißes und rot-weiß-schwarzes Blech ärgere ich mich nicht noch weitere Jahre mit Behörden herum, die mir inzwischen unzählige Male den Mittelfinger gezeigt, mir mehr oder weniger ein „Fuck You!“ nach dem anderen entgegenriefen – und mich auch noch als I… bezeichnet haben. Behörden, die sich um Recht und Gesetz, um die eigenen Verwaltungsvorschriften oder sonstige Regularien nicht scheren. Daran ändern auch meine Beobachtungen der letzten Tage nichts, als ich im Kreis Südwestpfalz erfreut zur Kenntnis nehmen konnte, dass diverse, von mir teils schon vor 5 Jahren angefochtene endlich demontiert wurden.
Das hilft vor allem den weiterhin auf eine vollkommen irrationale Weise an blauen oder rot-weißen Schildern festhaltenden Behörden aber nun auch nichts mehr; meine Geduld war im Grunde schon vor mehr als einem Jahr zu Ende. Jetzt setzt es halt vermehrt, wenn dann die von mir prognostizieren Unfälle eben irgendwann geschehen oder das Straßenrecht zwecks Subventionsbetrügereien vorsätzlich missachtet wird, in epischen Ausmaßen formulierte Anzeigen an die Strafverfolgungsbehörden; es soll ja vereinzelt doch noch Staatsanwälte geben, die ihre Arbeit ernst nehmen – und vielleicht habe ich ja doch ab und zu mal das Glück, auf so einen (oder eine) zu stoßen.
Unzählige Male habe ich insbesondere dem LBM und dem MWVLW angeboten, mich um die eklatanten Mängel nicht nur in straßenverkehrsrechtlicher Hinsicht, sondern auch um ihr vollkommen anarchistisches, illegales, teils gemeingefährliches HBR-System höchstpersönlich zu kümmern, natürlich gegen eine angemessene Bezahlung. Kürzlich hatte mir die Bürgerbeauftragte des rheinland-pfälzischen Landtages das inzwischen dritte Schreiben geschickt; das MWVLW habe ihr noch nicht geantwortet, weshalb sie jenes jetzt doch noch einmal anschreiben werde. Das nun von Frau Schmitt (und nicht mehr dem Lügner Wissing) geleitete Ministerium hat ihr auf meine letzte, äußerst konkret formulierte Eingabe vom 26. Juni 21 immer noch nicht geantwortet. Ich rechne aber auch nicht damit, dass hier nun tatsächlich etwas geschieht – und ich mich zukünftig wirklich nicht mehr mit Amateuren herumärgern muss.
Auch in Sachen B 10 tut sich weiterhin gar nichts. Ich hatte es kürzlich noch einmal über die e-mail-Adresse der Bundesregierung versucht, u. a., wegen der sträflichen Verweigerung des BMVI, seine Fach- und Rechtsaufsicht über die Landesregierung RLP auszuüben, mit den Artikeln 84, 85 und 17 GG argumentiert; stattdessen hatte man sich ja viel lieber verschworen. Die „Antworten“ der nervige Bürger abwimmeln sollenden Sekretärinnen im Kanzleramt entsprachen völlig meinen nicht vorhandenen Erwartungen; dieselben Profis wie in Andi Scheuers Chaotenstadl. Das Drei-Affen-Prinzip funktioniert ja aber auch in Karlsruhe mehr als gut.
Nun denn, ich wollte, da ich ja nur noch sehr selten Beiträge in dieser Kategorie verfasse, zumindest das Wichtigste kurz erwähnen. Jedenfalls haben nun diverse weitere Eingaben und Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerden gegen einzelne Verbandsgemeindeverwaltungen gegenüber der Kreisverwaltung Südwestpfalz kürzlich eben zu einer Entfernung mehrerer geführt; nur schlappe zwei Jahre nach dem letzten „Blauen Herbst„. Ich werde den Beitrag auch noch gelegentlich, ggf. auch mit Fotos ergänzen.
Weggefallen sind die Benutzungspflichten im Zuge der:
- L 471, zwischen Stambach, Contwig und Niederauerbach, allerdings lückenhaft.
- L 474 – K 9, am B-10-Kreisel Petersberg (siehe obiges Foto vom 24.07.19), vermutlich auch in Fahrtrichtung Pirmasens.
- L 477, Falkenbusch – Dellfeld (in beiden Richtungen).
- L 477, zw. K 78 (bei Höhmühlbach) und Rieschweiler-Mühlbach.
- L 497, Biebermühle – Rodalben, Einmündung K 27 und Kreisel B 270 an der Biebermühle Richtung Norden.
- K 25, Waldfischbach-Burgalben – Hermersberg.
- K 37, Langmühle in Rtg. Lemberg. Ist auch schon eine Weile her.
Piktogramme gibt es auch dort bislang keine. Weitere Ergänzungen folgen.
Lustigerweise hatte ich mich erst am Samstag auf der neuen Aussichtsplattform am Hermersbergerhof mit einem Gravelbike-Fahrer aus Waldfischbach-Burgalben über das Thema ausführlichst unterhalten, dass quasi alle Ent- und Umbeschilderungen der letzten Jahre hier in der Gegend auf mein Konto gehen.
Ergänzung 18.10.21
Auf meiner heutigen Runde konnte ich ein paar Fotos machen, u. a. vom Ortsausgang Falkenbusch in Richtung Dellfeld. Juni 2018:
Heute, ohne Blau:
Das in der Gegenrichtung ist auch weg.
Auch die „Radwege“ bei Contwig wurden entschildert, allerdings nicht vollständig. Der Ortsausgang Stambach Richtung Contwig ist entbläut (es waren eh nur Scheinverwaltungsakte); als ich die Fotos machte, kam aus Richtung Contwig ein Ehepaar angeradelt – und blieb auch bis zur Einmündung des selbständigen Geh- und Radwegs auf dem Gehweg. Die HBR-Wegweiser hängen natürlich auch hier noch, Piktogramme ebenfalls keine vorhanden, dafür hat man das Gefahrzeichen stehenlassen. Somit wurde dann halt auch der in Höhe der Supermärkte abzweigende, selbständige Schwarzbachtal-Radweg abgeschnitten.
An der Einmündung der Straße „Am Schwimmbad“ in Contwig hängt nun auch kein mehr, wie noch im Jahre 2018:
Heute ohne blaues Blech:
Ich vermute mal, dass der Bautrupp einfach nur schlampig gearbeitet hat – und die drei im Bereich des gegenüberliegenden Zufahrtsweges zum selbständigen Schwarzbachtal-Radweg vergessen hat?
Oh, was steht denn da, auf diesem tollen „Geh- und Radweg“, vor der wegen einer innerörtlichen Umleitung stark frequentierten Einmündung der Mühlbachstraße?
„Radwege“ – It’s not a bug, it’s a feature.
Das alte in Richtung Niederauerbach / Zweibrücken hinter dieser Einmündung ist (samt Pfosten) weg.
Dass da hinter dem „Spiegelei“ allerdings noch was Rundes hängt, ist auch auf den vorherigen Fotos erkennbar. Hat man wohl ebenfalls vergessen, abzuschrauben? Wirklich reflektieren tut es auch nicht mehr.
Die Schilder an der Einmündung des Pferchwegs sind ebenfalls weg. Der Beginn des umfunktionierten Forstwegs ist nun korrekt beschildert; auch wenn man das Zeichen 260 hinter dem Gestrüpp kaum erkennt.
Wir überschreiten ein paar Meter weiter dann auch die Grenze zur kreisfreien Stadt Zweibrücken. Zu deren Beschilderungskünsten habe ich mich bereits mehr als ausgiebigst geäußert, von daher überrascht mich auch nicht, dass in der Gegenrichtung nur noch ein einsames Zusatzzeichen hängt.
Ergänzung 21.10.21
Gestern fotografierte ich die Entschilderung an der Biebermühle; einem bedeutenden verkehrlichen Nadelöhr zwischen Pirmasens und Kaiserslautern. Die Beschilderung war über lange Jahre widersprüchlich und uneinheitlich, auch nach der Erneuerung der Abschussrampe für dem Bahnhof Pirmasens Nord. Das Ampelrätsel ist übrigens immer noch nicht von offizieller Seite aufgelöst worden.
Der auch in keinster Weise den Verwaltungsvorschriften entsprechende Einmündungsbereich der K 27 in die L 497 ist in Richtung B 270 entschildert.
In der Gegenrichtung wurde über mehrere Jahre, nach der Entschilderung in Rodalben, klar rechtswidrig ein rechtsseitiger Gehweg als linksseitiger Geh- und Radweg ausgewiesen.
Die vor allem von der Fahrbahn nur schwer erkennbaren, längsseitig angebrachten am Beginn der Überführung an der Nordausfahrt des Kreisels sind nun ebenfalls in beiden Richtungen verschwunden, zuerst Richtung Rodalben.
Und in Richtung Kaiserslautern.
Die HBR-Beschilderung stiftet auch hier weiterhin Radfahrer an, Gehwege zu befahren; Piktogramme wurden nämlich auch hier keine aufgetragen. Ich hoffe, dass diese Gleichgültigkeit möglichst bald einmal strafrechtliche Konsequenzen haben wird. Während ich die Fotos machte, begegneten mir übrigens ca. sieben oder acht Gehwegradler. Dem letzten rief ich leise ein frustriertes, zwischen den Zähnen hindurchgepresstes „Wofür mach ich den Scheiß eigentlich?“ hinterher.
Die 400 m rechtsseitiger Gehwegradelpflicht sind jedenfalls (von Kaiserslautern kommend) nun auch offiziell Geschichte. Dann holt man sich auch keinen Platten mehr, weil die zuständige Straßenmeisterei es nicht für nötig hält, dort zu kehren.
Ich vermute auch, dass man das von Thaleischweiler kommende, grob der L 477 folgende Schwarzbachtalwegelchen ebenfalls komplett entschildert hat; ich bin gestern am Parkplatz des Schwimmbades umgekehrt. Etwas erstaunt war ich, dass man es offenbar sogar geschafft hat, das verwilderte am Schwimmbad Biebermühle zu entfernen, welches man aber eh nur zu Gesicht bekam, wenn man den „Radweg“ von Burgalben bzw. der Moschelmühle her genutzt hat. Es ist natürlich auch möglich, dass es immer noch da ist – und erst wieder sichtbar wird, wenn alle Blätter gefallen sind.
Die Zufahrt zum Parkplatz ist übrigens immer noch im vor drei Jahren(!) dokumentierten, gemeingefährlichen Zustand. In Richtung der Ampelkreuzung mit der B 270 ist das Fahrbahnverbot nun ebenfalls eindeutig aufgehoben.
Ergänzung 26.10.21
Ebenfalls entschildert wurde im Schwarzbachtal der auch nur linksseitig mit ausgewiesene Weg zwischen Rieschweiler-Mühlbach und Höhmühlbach (K 78) im Zuge der L 477. Zur aktuellen Beschilderungskunst schreibe ich an dieser Stelle nichts; hat eh keinen Wert.