HBR: 5 – in Worten: Fünf – Jahre!

Ich hatte vor einigen Tagen nach einer halben Ewigkeit mal wieder ein Schreiben der Bürgerbeauftragten des rheinland-pfälzischen Landtages erhalten. Die „Leichtigkeit“ des Briefs (nur zwei Blatt Papier) weckte keine allzu großen Erwartungen, dass das MWVLW bzw. der LBM Rheinland-Pfalz mir zum Endlos-Thema „Illegale HBR-Routen“ eine tatsächliche, unmittelbare Lösung verkünden würde. Im Gegenteil; man schwurbelte die knappen 1,5 Seiten am eigentlichen Thema vorbei – und offenbarte dabei einmal mehr, welche „Relevanz“ das regelmäßig als großartiges „Radwegenetz“ promotet werdende HBR-System aus Sicht des Ministeriums tatsächlich hat: Weniger als gar keine. Es ist ein reines, hohles Propaganda-Konstrukt.

Der allererste Beitrag zu dieser Thematik ist nun auch schon ziemlich genau schlappe vier(!) Jahre alt; meine ersten e-mails an den LBM liegen noch weiter zurück. Nun hatte ich mich aufgrund des letzten Offenbarungseides im April 2020 im Juni dann doch noch einmal an die Bürgerbeauftragte gewandt, weil mir hier selbst nach einem Schreiben der Kreisverwaltung Südwestpfalz zur Thematik Verbot für Fahrzeuge aller Art nicht nur vor HBR-beschilderten Feld- und Waldwegen regelmäßig vor allem die keiner Sachkompetenz und keines rechtsstaatlichen Bewusstseins verdächtigen Verbandsgemeindeverwaltungen weiterhin einen Mittelfinger nach dem anderen zeigen.


E-mail vom 26.06.2021

Sehr geehrte Frau Schleicher-Rothmund,

ich möchte darauf hinweisen, dass sich in der Angelegenheit (Siehe e-mail unten) hier im Kreis Südwestpfalz, in Zweibrücken und Pirmasens (als auch dem Kreis Kaiserslautern und Kusel) nach meinen Beobachtungen weiterhin wenig bis absolut nichts getan hat. So gut wie kein einziges Zeichen 250 StVO im Zuge unzähliger HBR-Routen wurde im Laufe des vergangenen Jahres ausgetauscht oder durch ein Zz 1022-10 ergänzt; egal welche Behörde (diverse Verbandsgemeinde-, Kreis- und Stadtverwaltungen) ich diesbezüglich anschreibe, bewirke ich nichts. Ich treffe immer nur auf eine Mauer grenzenloser Ignoranz und Arroganz. Dieses Thema wird weiterhin von niemandem auch nur in geringster Weise ernst genommen.

Ich habe mehrfach angeboten, gegen befristete Anstellung / gegen Honorar alles Nötige zu übernehmen, damit dieser rechtlich unhaltbare Zustand endlich endet. Offenkundig haben die zuständigen Behörden keine Kapazitäten und benötigen offenkundig externe Hilfe.

Schreiben Sie bitte noch einmal das Ministerium an und verlangen Sie eine konkrete Auskunft, bis wann das Land Rheinland-Pfalz sein HBR-Routensystem vollständig legalisiert haben möchte?

Und welche konkreten Schritte diesbezüglich bislang unternommen wurden? (…)


E-mail vom 10.04.2020 (Anhang)

Sehr geehrte Frau Schleicher-Rothmund,

wie von mir vorhergesagt, hat sich in Sachen Legalisierung der HBR-Routen weiterhin absolut gar nichts getan. Auch im Zuge einer seit Wochen in enormer Weise illegal vom Kfz-Verkehr als Schleichweg genutzt und von der Polizei m. E. vorsätzlich nicht kontrolliert werdenden HBR-Route zwischen Dietrichingen, Mausch- und Hornbach.

Das Thema Umleitungen und der LBM

Das MWVLW hat dies nun auch bestätigt. Es hat demnach bislang kein Gespräch mit den Kommunen stattgefunden – und es soll wohl auch in naher Zukunft keines stattfinden. Dem Ministerium, dem LBM als auch den Kommunen ist es weiterhin völlig gleichgültig, dass man einen Großteil der ausgewiesenen HBR-Routen nicht legal benutzen kann, weil jene straßenverkehrsrechtlich auch für Radfahrer gesperrt sind. Sie setzen damit Radfahrer weiterhin völlig unnötig zivil- und strafrechtlichen Risiken aus! Die nach meinem Verständnis der Verkehrssicherungspflicht letzten Endes auch auf die dieses HBR-System Betreibenden zurückfallen können – und wohl auch müssen.

Ich verweise ansonsten auf meinen Blogbeitrag zur Stellungnahme des MWVLW und biete einmal mehr an, mich als angestellter oder selbständiger „Berater“ um die Erledigung dieses scheinbar unlösbaren Problems zu kümmern.

HBR-Routen bleiben weiterhin illegal


Antwort des MWVLW bzw. LBM

Für die folgende „Antwort“ (Datum 26.10.21) hat man also nur schlappe vier Monate benötigt. Vorab möchte euch darum bitten, in den beiden dokumentierten e-mails mal das Wort „Satzung“ zu suchen (Tipp: Strg + f).

Ja, wie? Ihr findet das Wort auch nicht? Nun ja, dann frage ich mich, warum sich fast die komplette Antwort des Ministeriums mit dem eigentlich bereits abgehakten und derzeit eher vernachlässigbaren (weil durch Artikel 31 GG relativ leicht aushebelbaren) Thema Ortsrecht befasst? Noch einmal: Meine erneute Anfrage drehte sich im Kern allein um das Thema Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art vor HBR-Routen.

(…) zu Ihrer Eingabe hat mir das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hinsichtlich der aktuellen Situation der Handhabung der HBR-Beschilderung mitgeteilt, dass das Land Kommunen bei der Beschilderung von Radwegen finanziell fördern kann. Im Zuge des Förderprozesses übernehme der Landesbetrieb Mobilität (LBM) eine Qualitätskontrolle, deren Inhalte in der jeweils gültigen Ausgabe der HBR wiedergegeben werden. In der Vergangenheit habe es während des Förderprozesses offensichtlich Abstimmungsdefizite innerhalb der Kommunalverwaltungen selbst gegeben. Diese seien bei folgenden Themen offensichtlich geworden:

  • Kommunale Wegesatzungen auf Grundlage der Gemeindeordnung (GemO) untersagen teilweise die Nutzung von Wirtschaftswegen für den Radverkehr.
  • Die vorhandene Beschilderung gem. StVO für den Radverkehr steht teilweise im Widerspruch zu bestehenden Wegesatzungen.
  • Die HBR-Beschilderung steht teilweise im Widerspruch zu der vorhandenen Beschilderung gem. StVO.

Obere Behörden machen das, was sie am Liebsten tun; sie wälzen die Verantwortung gerne nach unten ab. Auch wenn da durchaus etwas dran ist, sind sie m. E. als „Anbieter“ des HBR-Systems dafür verantwortlich, dass die eigens aufgestellten Regularien von den Beteiligten eben auch eingehalten und regelmäßig überprüft werden. So zu tun, als würde man hier in Sachen HBR allgemein nur „finanzielle Förderung“ betreiben, ist ebenfalls ein kleiner Offenbarungseid. Aber egal, darum soll es an dieser Stelle nicht gehen.

Das Ministerium führt dazu aus, dass deswegen bei der praktischen Ausweisung von Radrouten dafür gesorgt werden muss, dass Wegesatzungen einer Nutzung durch Radverkehr nicht entgegenstehen und dass die Beschilderung gem. StVO und die HBR-Beschilderung aufeinander abgestimmt sein müssen. Um die o. g. Unstimmigkeiten zukünftig zu vermeiden, sei bei der aktuellen Überarbeitung der HBR besonderer Wert darauf gelegt worden, dass die geschilderten Sachverhalte überprüft werden und als Ergebnis dieser Überprüfung vorhandene Wegesatzungen und StVO-Beschilderung an die vorgesehene Mitnutzung des Wirtschaftsweges durch den Radverkehr angepasst werden. Die beschriebene Änderung der HBR wirke sich allerdings nur auf zukünftige Beschilderungen aus.

So sehr ich es begrüße, dort offenkundig tatsächlich ein Bewusstsein für die Thematik „Satzung“ geschaffen zu haben: Was hat das mit meiner Anfrage zum wichtigeren Thema Verbot für Fahrzeuge aller Art zu tun? Und was bitte soll eine Änderung in den HBR-Regularien, die in der Praxis ja nachweislich von allen Beteiligten sowieso seit Jahren komplett und konsequent ignoriert werden, denn groß ändern? Nichts.

Hinsichtlich einer Korrektur bereits vorhandener Beschilderungen erklärt das Ministerium, dass der LBM Anfang 2020 zugesagt hatte, diese im Zuge der Qualitätssicherung vorhandener HBR-Routen durchzuführen.

In den aktuellen HBR-Regularien (von 2014) ist im Abschnitt 7.1 u. a. von einer „jährlichen Wartung“ die Rede; eine solche findet hier in der Region aber schlicht nicht statt. Bevor ich nun den nächsten Satz zitiere, möchte ich schwächere Gemüter bitten, sich sicherheitshalber hinzusetzen oder eine kräftige Person zu suchen, die einen zur Not stützt, wenn die Knie weich werden sollten!

Wie gesagt; hier in der Region kämpfe ich seit mindestens vier Jahren darum, dass man verdammt nochmal endlich alle HBR-beschilderten Radrouten legal benutzen darf – und diese verfickten, unzähligen Verbot für Fahrzeuge aller Art eben mit Radverkehr frei ergänzt oder durch ein Verbot für Kraftfahrzeuge ausgetauscht werden (bei unfähigem Personal geht zur Not auch beides).

Also, festhalten! Wobei, eigentlich hab ich im Titel ja schon massiv gespoilert. 😉

Er sei dabei von einem Zeitfenster von fünf Jahren ausgegangen.

Ja, das steht da wirklich! 5 – in Worten: Fünf – in Großbuchstaben: FÜNFJahre! Mindestens fünf mal muss die Erde komplett um die Sonne kreisen, bis Radfahrer auf einem vom Land Rheinland-Pfalz angebotenen Routen-System(!) endlich legal radfahren können! Ein halbes Jahrzehnt, um als oberste Landesbehörde nicht einfach mal irgendwelche unfähigen und faulen Dorfbeamten per ministeriellem Erlass ganz allgemein anzuweisen, binnen von drei Monaten ein paar beschissene Verkehrszeichen auszutauschen – und das mit Fotos zu belegen!

Nein, die, die mich für einen I… halten, haben es tatsächlich geschafft, meine Sprachlosigkeit vom letzten April noch ein weiteres Mal zu toppen! Respekt! Und wie gesagt, ich habe ja (Siehe oben) angeboten, zumindest hier in der Region diese Arbeit zu übernehmen. Kein Wort hierzu im gesamten Schreiben.

Vor dem Hintergrund Ihrer Eingabe sei der LBM um Prüfung gebeten worden, ob Möglichkeiten gesehen werden, die Kommunen um Anpassung bzw. Aufhebung von noch vorhandenen, den Radverkehr ausschließenden Wegesatzungen zu bitten, um damit die Grundlage zu schaffen, mögliche Widersprüche zwischen der Radverkehrsbeschilderung auf der Grundlage der StVO und der HBR beseitigen zu können.

Es folgt dann noch weiteres, unverbindliches Gewäsch zum Thema Satzung, welches die Arbeit des Abtippens nicht wert ist. Meinetwegen; ich bin ja bereits vor einiger Zeit zur Erkenntnis gelangt, dass eine derart arrogante ministerielle Borniertheit, wenn überhaupt, nur noch auf dem Wege der Amtshaftung zu durchbrechen ist.

Ich habe immerhin nun einen weiteren Beleg dafür, dass die weiß-grüne Radrouten-Beschilderung in Rheinland-Pfalz pure Radfahrer-Verarsche ist.


Siehe auch

Staatsanwaltschaft zur HBR-Anarchie

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