Dass sich das Land Rheinland-Pfalz bzw. der LBM um straßen- und straßenverkehrsrechtliche Grundlagen nicht sonderlich schert, hat er gerade einmal wieder selbst bestätigt. Denn er hat mit Datum vom 16. März 2022 eine straßenrechtliche Teileinziehung für den östlichen, schon seit mindestens 30 Jahren (seit dem Bau der Tunnelpassage bei Annweiler) straßenverkehrsrechtlich als Kraftfahrstraße ausgewiesenen Abschnitt der B 10 zwischen dem Knoten Wellbachtal und der A 65 bei Landau erlassen. Das war mir ehrlich gesagt bislang nicht bekannt; passt aber wunderbar zur Tatsache, dass auch der von der KV Südwestpfalz vor 28 Jahren willkürlich mit
gesperrte Abschnitt zwischen Hinterweidenthal und Wellbachtal niemals teileingezogen wurde.
Ich habe über die Thematik inzwischen unzählige Beiträge verfasst, die im Endeffekt nie die Aufmerksamkeit erhielten, die ich mir immer erhofft hatte – obwohl ich diesen Fall für einen bundesverkehrspolitischen Skandal halte, der exemplarisch für die Diskriminierung des Verkehrsmittels Fahrrad auf dem Land und die allgemeine Verkehrsmittel-Apartheid steht. Natürlich weicht auch die neue rheinland-pfälzische Verkehrsministerin Schmitt (deren Mitarbeiterinnen einen als I… bezeichnen) allen kritischen Anfragen im Hinblick auf die Zustände an der B 10 weiterhin aus; so auch neulich, als ihre Pressestelle wieder einmal zur willfährigen Propagandaschleuder verkam.
Der LBM gibt hier mit dieser „nachträglichen“ Teileinziehung im Endeffekt zu, dass er bzw. die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Kreises Südliche Weinstraße (und jene der kreisfreien Stadt Landau) seit mindestens drei Jahrzehnten den „Langsamverkehr“ von der Nutzung der B 10 ausgeschlossen haben, obwohl es hierfür keine straßenrechtliche Grundlage gab. Das Straßenrecht steht jedoch über dem Straßenverkehrsrecht; d. h., die Ausweisung der B 10 als war klar rechtswidrig.
Es würde mich nicht wundern, wenn diese plötzliche Aktivität des LBM von irgendeinem Landwirt ausgelöst wurde, der wie an der B 50 die B 10 gerne benutzt hätte. Wie der LBM mit der Tatsache umgeht, dass er den von der B 10 ausgeschlossenen Verkehren nicht einmal eine Route über eine als Kreis- oder Landesstraße gewidmete Strecke gönnt, konnte ich vor einiger Zeit erfahren, als er für den Einblick in ein paar Unterlagen über 200 Euro von mir haben wollte.
Das gilt auch für den mittleren Abschnitt, vor allem zwischen Pirmasens und Rinnthal, auf welchem Radfahrer weiterhin über ungewidmete und im Winter nicht geräumt und gestreut werdende „Wirtschaftswege“ verwiesen werden. Wobei, das stimmt so nicht; die Wege muss man sich selber suchen; es existiert ja bis heute auf vielen Abschnitten keine StVO-Wegweisung.
Der damalige rheinland-pfälzische Verkehrsminister Wissing hatte hierzu in einer kleinen Anfrage einer Landtagsabgeordneten auch nachweislich gelogen, indem er jene „Wirtschaftswege“ (so sein sich mit dem BMVI verschworen habendes MWVLW) als „Radwege“ bezeichnete. Das nun von ihm geleitete Bundesverkehrsministerium weigert sich allerdings ebenfalls, wie schon unter Scheuer, meine Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde aus dem Jahre 2019 neu zu bescheiden.
Im Endeffekt kann man es auch als erneute Machtdemonstration ansehen, dass der LBM weiterhin keine Teileinziehung im mit gesperrten mittleren Bereich vorgenommen hat. Er hat bzgl. des östlichen Abschnitts jedoch insgesamt betrachtet einen Offenbarungseid geleistet: Dort galt rund 30 Jahre lang, ohne Vorliegen einer entsprechenden straßenrechtlichen Grundlage, ein Verkehrsverbot für „Langsamverkehre„.
Rechtsstaat! Ich lach mich tot!