Radfahrer-Schutzhaft

Daher wird die Führung des Radverkehrs auf Geh-/Radwegen mit Unterordnung, die mit verkleinerten VZ 205 zu beschildern ist, angeordnet und dient dem Schutz des Radverkehrs.

Aus der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung der Stadtverwaltung Zweibrücken zur Beschilderung des Ixheimer Kreisverkehrs. Viele werden sich jetzt wieder fragen, warum ich wieder einen Radverkehrsbeitrag mit Corona tagge?

Nun, weil die Parallelen zwischen den beiden Themengebieten halt meiner Meinung nach frappierend sind. Heute tat ich es mir tatsächlich mal wieder an, mit dem Rad (bei brütender Hitze) mehrere Kilometer in die Nachbarstadt zu radeln, um auf Einladung einer der Beigeordneten mit mehreren Behördenvertretern der Zweibrücker Stadtverwaltung über eines der hier im Blog am längsten gepflegten Themen zu debattieren. Ich kann nicht sagen, dass meine Erwartungen nicht erfüllt worden seien.

Es scheint eine allgemeine „Kommunikationsstrategie“ diverser (besonders arroganter) Amtsträger zu sein, ganz gezielt erst gar kein konstruktives Gesprächsklima zu schaffen, sondern gleich zu Beginn die Latte im Niveau-Limbo mal ganz weit unten anzusetzen? Nach dem altbekannten Spruch, wonach immer dann, wenn man meint, dass jene Latte nun endgültig am Boden angekommen sei, immer noch einer kommt, der aufrecht drunter durchgeht.

Auf die Beigeordnete lasse ich mal nichts kommen; sie bemühte sich wirklich in einer professionellen Weise, einen halbwegs sachlichen Austausch zu moderieren. Doch dann marschierte eben der Leiter des Ordnungsamts, der damals (inmitten des pandemischen Weltuntergangs) die aberwitzige und widersprüchliche Anordnung erließ (bzw. einfach nur blind dem Wunsch des LBM nachkam), gleich zu Beginn aufrecht unter der auf der Grasnarbe ruhenden Latte durch. Leider war ich (und ich bin ja wirklich schon einiges gewöhnt) zu perplex, um mir den exakten Wortlaut seiner an mich gerichteten Tirade zu notieren. Er ließ in seinem Rundumschlag über die Regeln nicht interessierenden Piraten und Rowdys des Straßenverkehrs (wie mich) wirklich kein Klischee aus. Überhaupt sandte er schon über seine gesamte Körpersprache eine mehr als eindeutige Botschaft aus; dass es ihn einen Scheiß interessiert, was ich hier zu bemängeln hätte.

Natürlich diene das hier alles nur zum Schutz der „normalen“ Radfahrer; aber vor allem Kinder und Alten. Und wenn ich dort halt aut der Fahrbahn fahren will, soll ich das halt machen. Aber wenn mir einer die Vorfahrt nimmt, hätte ich halt Pech. Auf meine Frage, wo ich denn überhaupt in der StVO die Rechtsgrundlage dafür finden könne, einem straßenbegleitenden Radweg an Einmündungen des Querverkehrs die Vorfahrt und den Vorrang zu nehmen, erhielt ich wieder keine Antwort. Eher ging es in die Richtung: „Warum leckt der Hund sich die Eier? Weil er es kann!“ Und wir stellen da halt einfach haufenweise Vorfahrt gewähren hin.

Ich will hier auch nicht zu sehr mit den rechtlichen Details langweilen. Im Endeffekt – und dieses Fazit habe ich am Ende auch der Beigeordneten so mitgeteilt – lautete die „Argumentation“ der Behörde: Wir haben das so entschieden – und du hast dich dran zu halten! Eine wirkliche, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Begründung (also außer, dass da „viele“ Autos fahren) müssen wir dir nicht liefern.

Denn schließlich sei die Mehrheit der anderen Radfahrer doch sooooooo glücklich, dass es dort endlich ein Ghetto gäbe. Du miesepetriger Querulant! Und da man den Scheiß nun gebaut habe, habe den eben jetzt gefälligst auch jeder zu benutzen. Auch wenn es im Stadtgebiet noch andere Kreisel gibt, die ein ähnliches Verkehrsaufkommen aufweisen, an denen aber überhaupt keine „Infrastruktur“ und auch nicht einmal Gehweg-Freigaben existieren. Aber die könne man ja sowieso nicht miteinander vergleichen. Grüße nach Schweden; gibt es dort eigentlich auch eine ähnliche Radweg-Seuche?

Ansonsten schwurbelte man sich auch noch wiederholt einen „Außerorts-Charakter“ zusammen, um erst gar nicht nach einer Pseudo-Begründung für die Bebläuung ausdenken zu müssen. Besondere Freude bereitete es mir dann aber doch, die vollkommen widersprüchliche Passage aus der besagten Anordnung zu zitieren. Hier rechtfertigte der Leiter des Zweibrücker Ordnungsamts eine Benutzungspflicht mit einer Passage (aus einer technischen Bau-Richtlinie), in der ausdrücklich von der Freigabe von Gehwegen die Rede ist:

Auch die Verkehrsbelastung des Gesamtknotens mit 15.500 Kfz/24h liegt im Bereich, in dem laut RASt 06 Kap. 6.3.5.9 die Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr freigegeben wird.

Keine weiteren Fragen, euer Ehren. Doppelte Freigabe ergibt wohl eine Pflicht?

Den Vogel schoss aber der vom LBM (Landesbetrieb für Motorisierte) Entsandte ab. Er gab frank und frei zu, dass er selber Rennrad fährt – und so eine „Infrastruktur“ auch nicht benutzt. Ansonsten war er auch der Ehrlichste: Die Verkehrsmittel-Apartheid ist die oberste politische Leitlinie beim LBM, der alles untergeordnet wird. Das den echten Verkehr einbremsende radfahrende Geschmeiß soll runter von den Fahrbahnen und Straßen! Und hat dann eben gefälligst zu warten, bis der automobile Übermensch ein- oder aus dem Kreisel rausgefahren ist.

Leider kam ich nicht dazu, die ketzerische Anmerkung fallen zu lassen, dass der LBM hier also „Radinfrastruktur“ baut, die schon von ihrer Anlage her an sich so gefährlich ist, dass man die erst durch diese Ghettos geschaffenen Gefahren (man argumentierte absurderweise auch mit der zunehmenden Zahl von Konfliktpunkten) leider nicht anders bewältigen könne, als eben den Radfahrer auszubremsen.

Aber zurück zum LBM-Rennradfahrer: Wie schizophren ist das denn bitteschön? Also wenn ich fies wäre, würde ich es ihm durchaus gönnen, mal bei Missachtung eines dieser Blauschilder die Vorfahrt genommen – und dann Schmerzensgeld und Schadenersatz zusammengestrichen zu bekommen. Aber ich bin ja alles, nur nicht fies. 😉 Vermutlich wird er das einfach in Kauf nehmen. Offene Konfrontation mit seinem Dienstherren würde ihn den Job kosten. Also argumentiert er selber bei offiziellen Anlässen für Benutzungspflichten, ignoriert sie aber selbst. Nur ein Job. „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“

Tja, und abgesehen von zwei oder drei Rennradfahrern nutzen während unseres etwa einstündigen Zoffs die wenigen anderen Radfahrer selbstredend das Ghetto. Natürlich auch mehrfach entgegen der Fahrtrichtung. Alles kein Problem! Von Kindesbeinen an verängstigte Sklaven, die sich ein Leben ohne Ketten gar nicht mehr vorstellen können. Die gar Angst davor haben, keine Angst mehr zu haben. Und wenn es dem „Schutz“ dient, dann hält man halt drei oder vier Mal an (oder lässt sich drei oder vier Mal spritzen) und gewährt dem wichtigeren Verkehr halt Vorfahrt! Und wenn dann mal doch ein Auto geflogen kommt, dann hat man ja einen „Helm“ auf!

Mal schauen. Wenn ich die aktuell laufende Einbahnstraßen-Sache in Pirmasens evtl. auch ohne Klage bereinigt kriege, frage ich mal meinen Sponsor, ob ich seine Kohle evtl. in dieses Projekt stecken könne. Man wollte meine Frage nach der Begründung, warum man mir hier meine Freiheit einschränkt, einfach nicht beantworten. Aus der mit dem „Corona“-Unrechtsstaat gefestigten Überzeugung heraus, dass nicht mehr jede einzelne(!) „Maßnahme“ legitim, geeignet, erforderlich und angemessen sein müsse.

Das war allerdings im Bereich des Radverkehrs noch nie wirklich anders. Wer möchte, kann sich ja einige Passagen aus dem Urteil des VG Neustadt zur Sperrung der B 270 / L 367 zwischen Kaiserslautern und Weilerbach durchlesen. Es enthält sehr viele zusammengeschwurbelte Absurditäten, die vor allem im Kontext der letzten beiden Jahre noch einmal um Potenzen kafkaesker wirken. Auch da wurden Radfahrer in die totale Schutzhaft genommen, weil Autofahrer (die eigentlichen Gefährder) sich wie die Axt im Walde aufführen.

Und dann wirst du halt, wie an der B 10, einfach weggesperrt. Und kannst kucken, wie du zurechtkommst.


Siehe auch

»Zu gefährlich!«

Unfall am Ixheimer Kreisel

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