Nun ist es also soweit. Ich verklage zum ersten Mal eine öffentliche Gebietskörperschaft wegen ihrer offen radverkehrsfeindlichen Haltung. Auch wenn ich an vielen anderen Stellen im Blog hier detailliert ausgeführt habe, warum ich (insb. seit „Corona“) von diesem „Rechtssystem“ überhaupt nichts mehr erwarte, bleibt mir in diesem Fall keine andere Wahl. Auch wenn ich dabei wohl mit großer Wahrscheinlichkeit das Geld eines Kumpels verbrenne, der mir jene Klage finanziert. Und es wohl mindestens ein bis eineinhalb, eher zwei Jahre dauern, ehe das Verwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung oder gar einen Ortstermin terminieren wird. Einen Eilantrag spare ich mir; der würde eh abgebügelt.
Ich habe um 2015 herum damit begonnen, mich in diesem Bereich zu engagieren, weil ich erstens mit zunehmendem Alter grundsätzlich die individuelle rechtliche Benachteiligung nicht mehr akzeptieren wollte – und zweitens auch eine „Marktlücke“ zu sehen glaubte. In mir keimte eine (recht naive) Hoffnung auf, mich damit mittelfristig selbständig machen zu können. Anfangs glaubte ich wirklich daran, dass in einer Region, in der der Radverkehr (vor allem auf rechtlicher Ebene) noch nie in irgendeiner nennenswerten Weise ernst genommen worden ist, von Seiten der diversen Verbandsgemeinden, Kreise und Städte (oder wenigstens ein paar Lokalpolitikern) ein Interesse daran bestünde, diesen über Jahrzehnte gewachsenen Saustall mal ordentlich auszumisten.
Dass man ein Eigeninteresse daran hätte, rechtlich einwandfreie Zustände herzustellen. Gefahrenstellen zu beseitigen oder abzumildern. Absurde Radwegbenutzungspflichten aufzuheben – oder dem von der B 10 unter skandalösen Umständen verbannten Radverkehr eine sichere Nutzung der Fake-„Radwege“ im Winter zu ermöglichen. Oder wenigstens die legale Nutzung des landeseigenen touristischen HBR-Systems sicherstellen. Pustekuchen!
Es war die Massivität des Widerstands, welche mich schockiert hatte. Von Beginn an hatte ich das Gefühl, dass man mich nicht als engagierten Bürger, der einem sogar Arbeit abnimmt, sondern eben als Störenfried und Querulanten sieht. Im Laufe der Zeit wurde mir allerdings mit zunehmender Einarbeitung in die Materie auch klar, dass hier über Jahrzehnte in einer unfassbaren Weise herumgestümpert wurde; niemand überprüft hat, was für einen (meiner Meinung nach oftmals kriminellen) Scheiß man da fortwährend (fahrlässig oder vorsätzlich) verbricht. Doch galt bekanntlich schon immer: „Wo kein Kläger, auch kein Richter.“
Und dann zeigt da plötzlich eben einer mit dem Finger auf einen; der zu allem Überfluss auch noch mit Rechtsnormen umzugehen versteht. Jeden Quadratzentimeter seiner Heimat kennt. Und man bekommt Panik. Würdige Gegner hätte ich mir gewünscht. Was ich bekam, waren Amtsträger (teils auf der Ebene von Sachgebietsleitern und Ministerialbeamten), denen ich wirklich die absoluten rechtlichen Basisgrundlagen (wie z. B. die Sache mit der örtlichen Zuständigkeit) erklären musste.
Speziell bei der Verwaltung meiner Heimatstadt Pirmasens bin ich mir inzwischen auch sicher, dass sie das, was sie da permanent versaubeutelt, auch teilweise aus boshaftem und vorsätzlichem Antrieb macht. Nahm man es mir doch auch sehr übel, dass ich überhaupt die Dreistigkeit besaß, von ihr angeordnete Verkehrsverbote zu hinterfragen; Begründungen dafür zu verlangen. Der ehemalige Leiter der Straßenverkehrsbehörde ließ Anfang 2020 deshalb schon sehr früh ein Gespräch massiv eskalieren. „Was erlaubt sich dieser Untertan, von mir, in meiner unendlichen Weisheit aufgestellte Regeln zu hinterfragen?“ Nein, er heißt mit Nachnamen nicht Wieler.
Und dann ordnet eine Weile später die neue Leiterin der Straßenverkehrsbehörde, entgegen meines formlosen Antrags und meiner allgemeinen Forderung, in der Stadt endlich ein paar Einbahnstraßen für Radfahrer freizugeben, einfach eine neue, unechte Einbahnstraße am Exerzierplatz (direkt am Rathaus) an. In einer Straße, in der diese unheimlich fähige Verwaltung Zonen-Verkehrszeichen angebracht hatte, die es gar nicht gibt. Und in der man selbst bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h weiterhin keinen Radverkehr zulassen kann, weil dies ja viel zu gefährlich sei (in der anderen Richtung ist die Straße übrigens mit + „Anlieger frei“ beschildert). Ich versuche auch schon gar nicht mehr, auf diese Willkür sachlich und fachlich einzugehen.
Auch die blauen Mittelfinger und die neuerliche absolute Unverschämtheit auf meiner täglichen Route fasse ich ebenfalls als persönlich motiviertes Handeln auf, um mir einen reinzudrücken. Man sitzt zwar am längeren Hebel und demonstriert damit letztlich seine Macht, offenbart aber nebenbei auch, wie dünnhäutig und abgehoben man ist. Und wie sehr diesen Leuten meine Fachkompetenz Schmerzen bereitet. Man hatte mich neulich auch deshalb wiederholt nicht zur städtischen Verkehrsschau eingeladen. Aus Angst, ich könnte sie vor versammelter Mannschaft blamieren; in einer Weise, wie man mich damals an der Finanzbeamten-FH im Rahmen der „Aktenvorträge“ demütigte.
Nun zerre ich also die Stadt Pirmasens, die sich ihren sogenannten „Stadtrechtsausschuss“ auch nur als Feigenblatt für ein angeblich funktionierendes außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren hält, vor das Verwaltungsgericht in Neustadt, um die erste Einbahnstraße in Pirmasens zu öffnen. Die Arroganz einer Stadtverwaltung, die keinen ernsthaften Widerspruch gewöhnt ist, manifestierte sich auch in den gerade einmal zwei lächerlichen DIN-A4-Seiten, die man an „Begründung“ zusammengetippt hat. Die Ablehnung war eh schon vor der Anhörung beschlossen; das ließen einige Anmerkungen der Juristin klar erkennen.
Ich habe in meiner vorhin in den Briefkasten eingeworfenen Klage (pdf, 328 KB) auch einige Urteile zitiert, die belegen, dass das deutsche Rechtssystem in straßenverkehrsrechtlicher Hinsicht zumindest in Einzelfällen funktioniert hat; die Gerichte in der Lage waren, auch gegen die Behörden und im Sinne von Radfahrern Recht zu sprechen.
Im Endeffekt muss ich das aber auch für mich selbst tun; wenigstens ein Mal muss ich eine der zahlreichen Behörden, die mir fortwährend auf der Nase rumtanzen und die mir auch permanent demonstrativ zu verstehen geben, dass sie meine Meinung, Erfahrung und Arbeit einen feuchten Dreck interessiert, vor das Verwaltungsgericht zerren. Und wenn ich am Ende dann auch nur einen weiteren kostspieligen (nur diese eine Sache hat mich darüber hinaus zig Stunden an nicht abgegoltener Arbeit gekostet) Beleg dafür in den Händen halten werde, dass ich hier in einem absoluten Willkürstaat leben muss.
Viel Glück und alles Gute für diese Klage, Dennis!
*Daumen drück*
Ja, die Bürgerferne bzw. in Teilen Bürgerfeindlichkeit der deutschen Verwaltung, Gerichtsbarkeit, etc. pp. hat Ausmaße angenommen, die einem das Frühstück hochkommen lassen – wenn man will, jeden einzelnen Tag. Weswegen (nicht nur) dieser ganze Corona-Dreck diesbezüglich ja auch auf sehr fruchtbaren Boden gefallen ist…
Zeit für alle Bürgerinnen und Bürger, das Land selber wieder in die Hand zu nehmen. Ist zwar schon reichlich spät, aber bevor es noch schlimmer wird, sollten wir so langsam mal was tun. Und im Kleinen anzufangen, ist nicht nur besser, als gar nichts zu tun, oh nein. Denn alles Kleine zusammen ergibt schlußendlich das Große Ganze.
Viel Erfolg mit der Klage, Dennis!
Jo, Danke ihr beiden.
Heute kam übrigens die Streitwertfestsetzung. Satte 483 Euro kostet mich der Spaß (vorerst).
Der beste Rechtsstaat, den man sich für Geld kaufen kann. Und solche „Gebühren“ haben natürlich (auf weniger gut Betuchte) überhaupt keine abschreckende Wirkung.