Würde ich meine alltäglichen Erlebnisse als Radfahrer noch (wie in der Vor-Corona-Zeit) in Gestalt unregelmäßiger Beiträge sammeln, hätte ich jenem heutigen Vorfall vermutlich auch einen gesonderten Beitrag gewidmet; alleine schon deshalb, damit er nicht in der Bedeutungslosigkeit versinkt. Der seltsame Streifen in der Teichstraße wurde von mir bereits vor seiner Realisierung kritisiert; vor allem auch deshalb, weil mich die Stadtverwaltung einmal mehr in der Weise brüskierte, auch gar nicht erst nach meiner Meinung zu fragen; obwohl ich im Rahmen der Sitzungen zum neuen Verkehrsentwicklungsplan mehrere Abende damit vergeudet hatte, auf mein Engagement, meine Erfahrungen und meine Expertise hinzuweisen.
Ganz lustig ist vor allem im Zusammenhang mit meiner aktuellen Klage zur Freigabe der Schillerstraße für den Radverkehr, dass die Stadt ja im Wesentlichen damit argumentiert, sie benötige hierfür ein (von einem privaten Verkehrsplanungsbüro für teuer Geld erarbeitet werdendes) „Konzept“. Umgekehrt kann dies ja aber auch nur das eindeutige Eingeständnis für die bisherige absolute Konzeptionslosigkeit dessen, was man bislang angeblich für Radfahrer getan hat, sein?
Ich verweise hierzu vor allem auch auf die Moordstrookjes in Gestalt der orwell’schen „Schutzstreifen“, vor allem den in der Blocksbergstraße, wo ich immer wieder mal mit nur 20 oder 30 cm Abstand, auch von Sattelzügen, rasiert werde. Weil, so denkt der durchschnittliche automobil Asozialisierte, dort ja schließlich jeder „seine Spur“ habe – und der Mindestüberholabstand von 1,5 Metern somit aufgehoben wäre.
Das unnötige Drecksding in der Teichstraße steht eben auch sinnbildlich für den hirnlosen Streifchen-Aktionismus der Stadtverwaltung; man hatte das im Herbst 2019 ohne jeden Sinn und Verstand dort auf die frisch asphaltierte Straße gepinselt. Es dauerte ja auch nur ein paar Tage, bis direkt vor mir so ein aus der Poststraße einbiegender Volldepp den Streifen komplett blockierte. Die Post parkt dort natürlich auch regelmäßig; als auch jene, die ihre Ehegattinen von der Arbeit abholen oder hinbringen. Und im Winter wird natürlich auch dort nicht wirklich geräumt oder gestreut; das folgende Foto stammt vom 10.02.21.
Heilfroh, nicht in einer Großstadt mit noch schlimmerer „Radinfrastruktur“ leben zu müssen, bin ich ja nicht nur wegen der verhältnismäßig geringen Gefahr, mal bei einem „Abbiegeunfall“ abgeräumt zu werden. Ein Unfalltyp, welcher natürlich als Grundvoraussetzung die für „Radwege“ unvermeidliche Führung des Geradeaus-Verkehrs rechts von Rechtsabbiegern bedingt. Würde man sowas bei Kfz verbrechen, würde die sowas anordnende Person sofort in die Klapsmühle oder, bei schweren Unfällen, in die JVA verfrachtet.
Langer Rede, kurzer Sinn: Heute wäre es im Feierabendverkehr beinahe soweit gewesen, dass mich eine Mutter mit Teenager-Sohn auf dem Beifahrersitz, während sie ohne in den Rückspiegel zu schauen vor mir (auf dem Kackstreifen fahrend) nach rechts auf den Netto-Parkplatz abbog, abräumt. Ohne Vorahnung und Vollbremsung meinerseits (ich war zügig mit dem Rennrad unterwegs) wäre ich ihr in die Seite geknallt. Ich rief ihr erst einmal ein lautes „Äääääiiiiiy!“ hinterher und entschied mich, ihr auf den Parkplatz zu folgen.
Dort erkundigte ich mich erst einmal, ob sie in der Fahrschule damals nicht aufgepasst hätte? Erst jetzt dämmerte ihr, dass sie eventuell einen Fehler begangen haben könnte und fragte mich, ob mir was passiert sei. Sie schien auch auf eine ehrlich Weise schockiert gewesen zu sein und entschuldigte sich mehrfach. Was wiederum meine These bestätigt, dass gerade hier in Pirmasens auch niemand wirklich für das „Abbiegeproblem“ sensibilisiert ist, weil es diese Konstellation aufgrund kaum vorhandener Streifen und „Radwege“ eben auch kaum gibt.
Mir schwant allerdings Grausames, wenn ich an das angekündigte „Radverkehrskonzept“ der Stadt denke. Mich an jenem „Konzept“ aktiv zu beteiligen, hat man sich im Rathaus übrigens wieder gespart; ich erhielt weder eine förmliche Einladung, noch sandte man sonst irgendein Signal aus, dass man denjenigen, der sich hier in der Region seit Jahren den Arsch aufreißt, in irgendeiner Weise ernst nehmen würde. Man weiß genau, dass man von mir Dinge zu hören bekäme, die man eben nicht hören will.
Bei uns in der Stadt gibt es auch einige dieser „Radfahrstreifen“, die eigentlich gar keine sind. Es fehlt nämlich bei all diesen Konstrukten das blaue Schild dazu. Ja, wirklich bei allen. Deshalb werde ich einen Teufel tun, und diese Dinger jemals, in irgendeiner Art und Weise, bei unseren Behörden ansprechen.
So kann ich die nämlich, rein rechtlich, ganz legal ignorieren und hätte bei einem Unfall auch keine Nachteile (zumindest theoretisch. Vor Gericht und auf hoher See… ihr wisst schon.). Entweder ignoriere ich die komplett oder ich fahre, eher selten, ganz weit links. Man braucht natürlich ein ziemlich dickes Fell. Hochbordwege sind jedenfalls viel einfacher zu ignorieren.
Was hilft ist etwas „schlingernd“ zu fahren. Übrigens auch, wenn man ganz weit links auf diesen unsäglichen „Sch(m)utzstreifen fährt oder sie komplett rechts liegen lässt.
Ich bin mir relativ sicher, dass die Leiterin der örtlichen StVB wirklich meint, dass die aufgemalten Zeichen 237 eine Benutzungspflicht bewirken, 😉 denn das hatte sie damals beim Gespräch so angekündigt. Ich fahr auch hin und wieder links davon; aber wie du schreibst – man kriegt sofort den Groll der Dosisten zu spüren. Früher, als das einfach noch zwei Fahrstreifen in einer Einbahnstraße waren, war das dort alles nie ein Problem.
Ach ja, als ich damals mit dem „Radverkehrsbeauftragten“ durch die Stadt fuhr, kam uns dort ein Geisterradler-Pärchen entgegen. So eine Deppin hatte ich vor einer Weile auch wieder auf einem „Schutzstreifen“.
Damals in Sachen Verkehrsentwicklungsplan bat ich um eine Grundsatzdiskussion über Sinn und Unsinn dieser Kackdinger. Wurde alles ignoriert – und das neue „Konzept“ wird, so meine Prognose, vor Scheiße dieser Art förmlich überquillen.
Schweigen, endlich jemand, der es kapiert hat. Sollen sie doch an fehlender und fehlerhafter Beschilderung scheitern oder gleich ersticken.
Was die Richter angeht, scheint mir deren Einstellung reeller zu sein, wenn sich der Radfahrer nicht im Ghetto befand.
Ich zitiere mal Ulrike Guérot: Wer schweigt, stimmt zu.
@Martin
Das sind dann schon Radfahrstreifen, nur benutzungspflichtig sind sie eben nicht.
Leider nein, ein echter Radfahrstreifen ist immer auch benutzungspflichtig; wurde (indirekt) legaldefiniert im § 45 (9) S. 4 Nr. 3 StVO. VwV zu § 2 StVO, Rn. 10.
Das da in der Teichstraße ist bestenfalls ein (sonstiger) „Rechter Radweg“ im Sinne des § 2 (4) S. 3 StVO.
Dennis hat schon geschrieben, warum es kein Radfahrsteifen sein kann.
Ehrlich gesagt weiß ich nicht genau, was es ist. Ein sogenannter „Mehrzweckstreifen“ vielleicht? Sind die überhaupt definiert? 😉 Bei den Streifen, wo ein schönes Radsymbol auf den Teer gepinselt ist, ist es wahrscheinlich ein „sonstiger Radweg“ oder auch nicht.
Aber unter Dennis‘ Link steht:
Und das heißt nichts anderes, als daß er in diesem Fall (ohne blaues Schild) nicht benutzungspflichtig ist. Wenn Ihr das dann anders nennen wollt, soll mir das recht sein, macht für mich aber keinen großen Unterschied.
Es geht hier um juristische Diktion. Lies die StVO, da isses eindeutig definiert. Alles andere stiftet nur begriffliche Verwirrung.
Die „Feinheiten“ sind in Sachen „Radweg“ oder nicht „Radweg“ bekanntlich sehr bedeutsam.
Reiß’ dich mal zusammen! Wenn man schon jammert, dann gefälligst wie ein richtiger Mann und nicht wie ein Waschweib! Ganze Generationen wurden von linken Rechtsabbiegern beinahe umgefahren und habens überlebt.
Man sieht, das es besser ist, ausnahmslos alles „für“ den Radverkehr zu meiden. Das gilt auch für Ablenkungsmanöver wie die 1,5 Meter und Fallen wie „weil es diese Konstellation aufgrund kaum vorhandener Streifen und „Radwege“ eben auch kaum gibt.“ Wer darauf reinfällt, sitzt nämlich ziemlich schnell bei den Ghettofans im Boot und hat keine Argumente mehr.
Immer noch nicht verstanden, dass ich mich hier in meiner weitestgehend noch radinfrastrukturfreien Stadt der Anfänge zu erwehren versuche?
Lieber Udo, es scheint dir wirklich ein Herzensanliegen zu sein, mir permanent auf der persönlichen Ebene ans Bein pinkeln zu müssen?
Ich „falle“ auf gar nichts „rein“, weil ich Scheißdreck dieser Art grundsätzlich vollständig ablehne. Das ist auch in diesem konkreten Fall mehr als ausreichend dokumentiert. Und wurde gestern eben auch einmal mehr durch die Praxis belegt. Du kannst mir natürlich weiterhin entgegen jeglicher Sachlage auf der persönlichen Ebene unterstellen, ich sei in meiner Ablehnung all diesen Mists nicht radikal genug und würde daher bald im „Boot“ der Ghettofans landen; das kannst du dann aber zukünftig gerne woanders dokumentieren.
Was – zum Henker – ist das bitteschön für ein Tonfall?
Wer glaubt, man brauche nur genügend Sensibilisierung, am besten in Form von noch mehr Wegelchen, um einen Systemfehler auszugleichen oder dessen Folgen wesentlich zu reduzieren, der HAT kein Argument mehr gegen Radwege.
Wenn ein Hinweis auf eine solche Falle so schlimm ist, dann gute Nacht. Erst dann, bis eben nicht, habe ich Zweifel an der Ehrlichkeit des Kämpfers für den Radverkehr.
Die 1,5 Meter überlasse ich dir als Hausaufgabe.
Wo bitte schreibe ich das?
Versuch es vielleicht einfach mal mit etwas weniger Arroganz? Bist du mein „Lehrer“, der mir „Hausaufgaben“ aufgibt?
Du machst hier seit einigen Tagen (warum auch immer) nix anderes, als alles, wofür ich mich einsetze, zu verdrehen; legst mir Aussagen und Argumente in den Mund, die ich nie tätigen würde. Das „Argument“ der (nicht vorhandenen) „Sensibilisierung“ habe ich nur als zusätzliches(!), ortsgebundenes Contra gegen Scheißstreifen wie jenen angeführt; dass also die Gefahr des Abräumens noch größer ist als dort, wo zumindest ein Teil der Autofahrer im Alltag damit konfrontiert wird.
Zu den 1,5 Metern. Aber ehrlich: Ich hab es definitiv nicht nötig, mich vor dir in irgendeiner Weise zu „rechtfertigen“.
Wenn dir das, wofür ich mich hier (im Blog über Jahre mehr als ausreichend dokumentiert) einsetze nicht reicht und du mir stattdessen sogar noch eine „Unehrlichkeit“ (oder Unfähigkeit) unterstellst, dann wünsche ich dir viel Erfolg auf der Suche nach der einzig wahren Volksfront von Radäa.
Ihr beide habt halt unterschiedliche Auffassungen.
Du streitest dich mit den Behörden rum, um z. B. ein blaues Schild weg zu bekommen oder damit eine Einbahnstraße in Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben wird.
Udo fährt einfach entgegen der Einbahn, auch wenn es verboten ist. (Ich nehme das jetzt einfach mal an.) Die Behörden und die Beschilderung sind ihm egal. Ich mache das mittlerweile auch so. (Danke an das Frühjahr 2020.)
Beide Strategien haben ihre Daseinsberechtigung.
Nur meine Meinung 🙂
Udo hat selber schon geklagt, sich in in einer ähnlichen Weise wie ich engagiert und betreibt eine informative Seite. Und ich ignoriere im Alltag auch sehr viele Verbote. So unterschiedlich ist unser Weg also gar nicht.
„auch niemand wirklich für das „Abbiegeproblem“ sensibilisiert ist, weil es diese Konstellation aufgrund kaum vorhandener Streifen und „Radwege“ eben auch kaum gibt“
Logische und meines erachtens nach einzige zulässige Schlußfolgerung: Mehr Wegelchen oder mehr Aufklärung sorgen für mehr Sensibilisierung, damit ist das Problem des Systemfehlers gelöst, mindestens reduziert. Damit hat man sich des zentralen Argumentes selbst beraubt, das nämlich Systemfehler, der Geradeausfahrer fährt rechts vom rechtsabbieger, nicht reparierbar sind, sondern beseitigt werden müssen.
Diesem Glauben kann man entgegen sämtlicher Evidenz natürlich anhängen, „Was wiederum meine These bestätigt“, braucht sich dann aber nicht zu wundern, das man damit seine Arbeit für praktisch wertlos erklärt, wenn man eigentlich mehr als nur Kosmetik machen will, was ich bisher annahm. Ich hätte meine eigenen Hinweise ernst nehmen sollen.
Im Verdrehen und vorsätzlichem Falschverstehen bist du einsame Spitze; du solltest dich als Faktenchecker bewerben! Aber okay; du hast mich enttarnt. Ich bin ein gekaufter Agent der Radwegemafia, der hier Pseudo-Opposition betreibt!
Das war dann auch dein letzer Troll-Kommentar hier. Adios!
Immer wieder ein deutlicher Hinweis, wie ernst sie es tatsächlich meinen. Radwege und -streifen noch und nöcher, aber jetzt im Herbst liegen sie voller Laub und nein, es wird nicht weggeräumt. Alles nur blabla und Pseudoaktivität.
Das gilt vor allem auch für den Fake-„Radweg“ an der B 10, über den ich gestern mit dem Rennrad fahren musste. Wieder mal komplett bedeckt mit nassem und glitschigem Laub.
Mir ist gestern eine super Idee gekommen.
Anscheinend ist es ja so, dass ein „Protest“ auf der Fahrbahn (siehe z. B. Klimakleber) als Demo gilt.
Nun folgendes:
Ich fahre mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn. Jedesmal, wenn ich das eigentlich nicht dürfte, wegen so einem komischen benutzungspflichtigen Radweg oder anderer Malereien auf der Fahrbahn, dann ist das für mich einfach eine Spontanversammlung nach GG Art. 8. Wenn mich die Polizei anhält, dann sage ich, ich mache gerade eine „Demo“.
Somit wäre doch jede Art der Fahrbahnfahrerei legal und auch unfalltechnisch wäre ich nicht schlechter gestellt.
Denn wenn unter bestimmten Umständen die Klimakleber als Demo anerkannt werden, dann ist es mein Fahrbahnradfahren schon lange.
Ich erinnere mich von einigen Menschen, die vor Gericht wegen komischen Benutzungspflichten verurteilt wurden, weil sie die eben nicht eingehalten haben. Aber genau mit dieser Spontanversammlungsmethode ziehe ich denen jeden Zahn.
Wehe mir will jetzt jemand die genialste Idee meines Lebens madig machen. 😉
Zu den Klebehanseln: Aus derselben Ecke wurde ja als Rechtfertigung für brutale Polizeigewalt angeführt, dass die „Spaziergänge“ nicht „angemeldet“ werden. Keine dieser vorsätzlichen Nötigungsaktionen wird „angemeldet“, sie haben aber auch keinen konkreten „spontanen“ Anlass. Wobei die „Spaziergänge“ ja wiederum Ähnlichkeiten zur „Critical Mass“ aufweisen; wo man sich ja auch nicht einig ist, ob das jetzt Versammlungen oder einfach nur größere Radtouren (im geschlossenen Verband mit dem Wegfall von Radwegbenutzungspflicht und Hintereinanderfahrgebot) sind.
Vor einiger Zeit hatte ich mal über einen (ich meine, in Österreich) gelesen, der jeden Tag auf einer für Radfahrer gesperrten Straße fährt und diese Fahrten als Demonstration deklariert. Kann man sicherlich versuchen, ist aber m. M. n. keine dauerhafte und Rechtssicherheit versprechende Methode. Bleibt also nur der individuelle zivile Ungehorsam im Alltag.
Habe dazu noch folgendes gefunden:
https://freiheitsfoo.de/2021/05/03/recht-auf-megaphon-meinungsfreiheit/
Daraus:
„Es ist richtig, dass eine Versammlung nach bekannte Gerichtsentscheidungen erst ab 2 Personen gilt. Wenn eine Einzelperson ihre Meinung kundtut, hat sie jedoch noch mehr Freiheiten als Menschen welche an einer Versammlung teilnehmen. Die eine Einzelperson kann jederzeit ohne jegliche Voranmeldung ihre Meinung kundtun.
Diese Person darf auch laut sein. Diese Person darf auch an mindestens den gleichen Orten ihre Meinung kundtun wie Menschen, die eine Versammlung anmelden. In der aktuellen Pandemie hat eine Einzelperson riesige Vorteile, da das Gericht nicht von einer Gefährdung aufgrund einer Versammlung von mehreren Personen ausgehen kann.
Mit eine der wichtigsten Entscheidungen zu 1-Person-Demonstrationen ist folgende: Bundesverfassungsgericht: 10. Oktober 1995 – 1 BvR 1476/91“
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1995/10/rs19951010_1bvr147691.html
Das Bundesverfassungsgericht dazu:
„Geschützt ist ferner die Wahl des Ortes und der Zeit einer Äußerung. Der sich Äußernde hat nicht nur das Recht, überhaupt seine Meinung kundzutun. Er darf dafür auch diejenigen Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht.“
Da sollte doch meine Idee ganz gut ausschauen.
Auch so kann man natürlich 20€ alle paar Jahre mal einsparen — wenn sie sich denn darauf einlassen. Die Gründe, warum du dich nicht mehr auf das Grundgesetz berufen kannst, geschweige denn dieses durchsetzen, kann man an verschiedenen Stellen nachlesen, Stichworte Corona und Harbath.
Als Satire wirkt dein Vorschlag nur in einem Rechtsstaat.