Falschparken – Symbolbild

Für die Bürger der westlich von Pirmasens gelegenen Stadteile gab es ein kleines vorgezogenes Weihnachtsgeschenk; die allerdings noch nicht vollständig sanierte OD Winzeln (K 6) wurde wieder für den Verkehr freigegeben. Unter anderem wurde in der Gersbacher Straße nun auch das Parken neu geregelt; vor allem mittels aufgepflasterter Flächen auf dem Hochbord, als auch durch ergänzende Halteverbotsregelungen. Allerdings gibt es in Pirmasens ja noch „parallel“ das legendäre (Bundesrecht wie die StVO überlagernde) Landrecht, welches Autofahrern generell „erlaubt“, auf Gehwegen zu parken (wenn man denn als automobiler Übermensch wenigstens einen Meter Platz für das minderwertige Fußvolk lässt).

Nun habe ich mal wieder eine (ironische) Anfrage an das örtliche Ordnungsamt geschickt, in der ich genau dies infrage stelle. Wird man auch in der OD Winzeln weiterhin von Seiten der Ordnungsämtler genauso bemüht wegschauen, wenn dort wieder mal unzählige Karren teilweise oder komplett auf den Gehwegen abgestellt werden?

Wozu gibt man sich denn überhaupt noch irgendeine Mühe, dem Bürger im üblichen orwell’schen Zwie- oder Doppeldenk einzutrichtern, wie wichtig doch die Einhaltung (oder Aufstellung) selbst absurdester „Corona-Regeln“ sei – und man sogar Spaziergänger strafrechtlich verfolgen lässt; man sich aber auf der anderen Seite weiterhin „nicht der Willkür verdächtig“ machen wolle, indem man einfach mal konsequent die Bußgeldvorschriften der StVO anwendet?

Eben! Es wird auch in der Gersbacher Straße in Winzeln so weitergehen, wie ich es auch schon seit Jahren in der Bottenbacher Straße (östlicher Teil der K 6) gewöhnt bin; nicht nur vor der Sparkasse, sondern auch vor dem Zahnarzt schräg gegenüber und der größeren Wohnanlage. Jeder parkt seine fette Karre einfach dort, wo er will; solange er nicht den wichtigen Kfz-Verkehr, sondern „nur“ Kinder, Alte und Rollstuhlfahrer behindert bzw. gefährdet. Das galt im Prinzip übrigens auch während der Umleitungsphase; auf der gesamten amtlichen Umleitungsstrecke durch die Winzler Nebenstraßen bestand ein absolutes Halteverbot. Also zumindest theoretisch. Zumal ein Halteverbot ja eh nur für die Fahrbahn gilt.

Während ich das folgende Foto in der Bottenbacher Straße machte, schob gerade ein Mann einen Kinderwagen in Richtung Ortsmitte. Vermutlich musste der junge Vater über die Wiese oder auf die Fahrbahn ausweichen. Ich sehe dort quasi täglich Autos in exakt der selben Weise auf dem Gehweg parken; habe es aber hingegen in rund 20 Jahren noch nie erlebt (oder am Scheibenwischer ablesen können), dass das Ordnungsamt hier Knöllchen verteilt hätte. Anderweitig dokumentiert sind diese Zustände u. a. bei mapillary und google maps)

Zum allgemeinen Verfall des Rechtsstaats passt im Übrigen auch, dass nun im kommenden Jahr aufgrund der Sanierung des verbliebenen südlichen Abschnitts der Ortsdurchfahrt wohl auch tatsächlich noch exakt jene illegale Umleitung über einen nur geschotterten, nicht dem öffentlichen Verkehr dienenden „Wirtschaftsweg“ eingerichtet werden wird, die ich schon vor zwei Jahren verhindern wollte. Und weswegen ich dann mit dem MTB mehrere Minuten lang im Mief stinkender Kfz vor einer roten Baustellenampel versauern darf!

Legal, illegal, scheißegal!


Nachtrag 28.12.2022

Die beiden Karren standen dort übrigens heute (also zwei Tage später) immer noch.


Siehe auch

Coronoia: Querparker Klabauterbach

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