Es gibt Neuigkeiten bzgl. meiner (mit lediglich fünfeinviertel Zeilen erwiderten) Klage gegen die Stadt Pirmasens wegen der Nichtfreigabe der als Einbahnstraße ausgewiesenen Schillerstraße. Man verwies mich im September im Rechtsausschuss bekanntlich erneut auf das sogenannte „Radverkehrskonzept“, ohne welches die zuständige Straßenverkehrsbehörde keine Entscheidung fällen könne. Jenes wurde – so teilte es mir ein Journalist der Rheinpfalz (leider erst hinterher) mit – am 12. Dezember auszugsweise im Stadtrat vorgestellt. Die Verwaltung meiner innigst geliebten Heimatstadt hielt es erneut nicht für nötig, mich hierzu förmlich einzuladen; man hatte ja allerdings auch keine Lust, mich an besagtem „Konzept“ persönlich zu beteiligen.
Jedenfalls übermittelte mir netterweise ein Stadtratsmitglied die Präsentationsunterlagen. Und dort musste ich dann feststellen, dass sich meine Befürchtungen, das für sicher nicht gerade wenig Geld arbeitende Verkehrsplanungsbüro „R+T Verkehrsplanung“ aus Darmstadt würde jene Schillerstraße aus diesem Konzept (aus welchen Gründen auch immer) ausklammern, bestätigen sollten. Ausgerechnet die zentrale Alternativverbindung von der Ruhbank in Richtung Winzeln wurde von diesen begnadeten Profis weder im Bestand, noch im „Mängelkataster“ verzeichnet!
Das gilt übrigens auch für die von mir in meinem Beitrag zum „Edeka-Problem“ genannte Höhstraße; sie wurde ebenfalls nicht erfasst. Auch keine Rolle spielen darin die erst neulich wieder thematisierte Schlittgasse oder auch die (weiterhin illegale) Blumenstraße. Einen Durchschlupf am Fehrbacher Kreisel wird es mit Sicherheit auch niemals geben. Schon irgendwie seltsam, dass in diesem „Konzept“ im Endeffekt alles fehlt, was ich über die Jahre und vor allem noch einmal im Rahmen des legendären Gesprächs im Januar 2020 so vorgeschlagen habe?
Ich stellte zu dieser Präsentation eine Anfrage an den (auch weiterhin in radfahrerhassende Baustellenplanungen nicht persönlich mit involviert werdenden) Radverkehrsbeauftragten, der auch vorm Rechtsausschuss als „Kronzeuge“ gegen die Interessen des Radverkehrs auftrat. Dieser antwortete mir u. a. Folgendes:
Das Radverkehrskonzept hat zum Ziel ein alltagstaugliches, lückenloses und zusammenhängendes Radwegenetz zu erstellen. Hierbei hat das Planungsbüro ein Hauptroutennetz mit hoher Umsetzungspriorität sowie ein begleitendes Nebenroutennetz zur Ergänzung entwickelt. Dennoch sei hier anzumerken, dass es sich hierbei um Maßnahmenvorschläge handelt. Sieht die Stadt Pirmasens an weiteren Stellen Handlungsbedarf, so sind auch Maßnahmen, welche nicht in dem Konzept vermerkt sind, ebenfalls eine Möglichkeit, die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern. Daher kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung der Einbahnstraße in der Schillerstraße nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, nur, weil es nicht in dem Konzept vermerkt ist.
Ich will aber – verdammt nochmal! – in meiner Stadt keine beschissenen „Radwege“! Aber egal, anderes Thema. Das muss man sich mal überlegen: Da weigert man sich weit über ein Jahr lang, unter Verweis auf jenes ominöse „Konzept“, eine Einbahnstraße freizugeben – und dann fehlt in jenem ausgerechnet diese (wichtige) Straße! Was für ein Zufall! Wobei man auch hier wieder allgemein darauf hinweisen muss, in was für einer unverfrorenen Weise im Rahmen der neoliberalen Ideologie staatliche Institutionen hoheitliche Aufgaben in den privaten Sektor auslagern. Ich hatte u. a. auch in meiner Klage darauf hingewiesen, dass der Staat sich somit selbst delegitimiert, wenn er die Verantwortung für allein ihm obliegende, als auch ausschließlich von ihm zu begründende Verkehrsregelungen im Endeffekt an die Privatwirtschaft delegiert.
Jene Antwort erfolgte übrigens 13 Tage, nachdem der Radverkehrsbeauftragte sich auch gegenüber dem Verwaltungsgericht in einer deutlich umfangreicheren Stellungnahme ganz allgemein zu diesem „Radverkehrskonzept“ geäußert hatte. Zitate daraus erspare ich mir vorerst nicht nur aufgrund des laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. In dieser Stellungnahme wurde allerdings – und das geht auch aus der Präsentation hervor – durch das Planungsbüro allen Ernstes eine Alternative über die südlicher gelegene Route via Charlotten-, Lessing- und Adlerstraße angeregt (Siehe google Maps oder OSM).
Hierzu habe ich mich auch dem Gericht gegenüber in einem gestern in den Briefkasten eingeworfenen weiteren Schriftsatz ausführlicher geäußert. Ich wies u. a. darauf hin, dass ich eine Öffnung auch dieser Route zwar durchaus begrüßen würde, aber selbst niemals auf die Idee gekommen wäre, dort eine Freigabe zu beantragen. Schlicht und ergreifend auch deshalb, weil jene Route eigentlich gemäß LStrG und StVO (wie auch andere Verbindungen in der Stadt) als Kreisstraße gewidmet werden müsste, weil sie vor allem auch dem überörtlichen Verkehr in Richtung B 10 / Landau und Ruhbank / Lemberg dient. Und die Verwaltung es wesentlich einfacher gehabt hätte, diesen Antrag zurückzuweisen.
Das Verwaltungsgericht findet es allerdings inzwischen wohl auch nicht mehr so besonders lustig, dass die Stadtverwaltung sich auch in Sachen Tempo 30 in der Schillerstraße weiterhin ziert; denn auch hierzu benötige sie ja angeblich erst ein gesondertes „Konzept“. Dabei gibt es im Zuge der als ausgewiesenen Charlottenstraßen-Variante ebenfalls bislang keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf
. Was es dort allerdings – im Gegensatz zur Schillerstraße – bereits gibt, ist ein linksseitiges Halteverbot jenseits der ausgewiesenen Parkstreifen; doch auch dbzgl. stellt sich die Stadtverwaltung in der Schillerstraße weiterhin quer; da würde der Platz auch für eine sichere Begegnung reichen, wenn beide Fahrbahnränder zugeparkt seien; was ich vor allem auch in Bezug zum § 34 (2) LStrG grundsätzlich anders sehe. Fahrbahnen sind zum Fahren da – und nicht, um Kfz darauf abzustellen.
Wie die Stadtverwaltung diese alternative Führung über die Charlottenstraße im Detail überhaupt umzusetzen gedenkt, ist mir ein Rätsel. Denn dies würde insbesondere an den auch mit Ampeln geregelten Kreuzungsbereichen Charlottenstraße – Lemberger Straße, aber auch Bitscher Straße – Adlerstraße ein wesentlich aufwändigeres Unterfangen, als die ordinäre Freigabe der Schillerstraße; einer ruhigen Nebenstraße.
Ich habe das Gericht jedenfalls auch auf den Widerspruch hingewiesen, dass die Stadtverwaltung nicht einerseits eine im Detail wesentlich komplexere und auch aufgrund des deutlich höheren Verkehrsaufkommens grundsätzlich problematischere Variante ins Spiel bringen kann, während sie ansonsten weiterhin behauptet, mir stünde erst gar kein Recht zu, eine Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Schillerstraße mangels vorliegender „Gefahrenlage“, als auch zwingender Erforderlichkeit einzufordern.
Ich hätte mir bzgl. der bisherigen, an die Stadtverwaltung gerichteten Nachfragen des Gerichts zwar einen anderen Schwerpunkt erhofft, deute die letzten Schreiben an die Stadtverwaltung dennoch als positiv. Jene ist meiner Meinung nach im Zugzwang; was bedeutet, dass sich ihre Position eigentlich nur noch verschlechtern kann.
Der Radverkehrsbeauftragte hat mich auch darauf hingewiesen, dass in einer der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses das Thema „Radverkehrskonzept“ noch einmal auf der Tagesordnung stehen soll. Ich werde versuchen, dieses Mal dort persönlich aufzuschlagen.