Schillerstraße: Die Verhandlung

Am Samstag erhielt ich einen (großen) gelben Briefumschlag aus Neustadt. Jener enthielt die Ladung zur mündlichen Verhandlung über meine Klage gegen die Pirmasenser Stadtverwaltung, hier in der Stadt (im Jahre 2023) die überhaupt erste Einbahnstraße für den Radverkehr freizugeben. Zuletzt berichtete ich (in Richtung des Themas „Beleidigung“ ausschweifend) über die Akteneinsicht beim örtlichen Amtsgericht. Ich war überrascht, dass das Gericht nun doch so dermaßen auf die Tube drückt; wollte man der Stadtverwaltung doch neulich erst noch einmal Zeit geben bis August, um die Schillerstraße zu „überprüfen“ (was ich ablehnte). Und nun findet schon am 27.03. in Neustadt eine mündliche Verhandlung statt.

Wobei sich für mich hierbei unter Umständen noch ein größeres Problem auftun wird: In der Ladung steht allen Ernstes, dass man einen Maulkorb mitzubringen hätte, der dann auch (ohne jede weitere unmittelbare Rechtsgrundlage!) „sitzungspolizeilich“ angeordnet werden könne! Im ersten Moment konnte ich es nicht glauben, dass das da wirklich noch in einem offiziellen Schreiben eines deutschen Gerichts steht; Ende Februar 2023, wo inzwischen fast überall alle (nicht weniger) willkürlich verordneten „Maskenpflichten“ gefallen sind.

Ich musste, obwohl man mir mehrfach mitteilte, dass man meine e-mails (wegen fehlender qualifizierter Signatur) nicht berücksichtigen könne, dem Gericht natürlich gleich mitteilen, dass ich weder einen Lappen mitbringen, noch einen auf richterliche Weisung hin überstreifen werde. Briefmarken werde ich hierfür jedenfalls keine mehr vergeuden. Vermutlich wird sich das Gericht dazu gar nicht mehr äußern; weshalb es wohl sehr spannend wird, ob ich am 27. März dann nach 2 Minuten schon wieder aus dem Gerichtssaal geschmissen werde oder nicht.

Momentan bin ich ob dieser offen angedrohten Willkür sogar unschlüssig, ob ich überhaupt hinfahren soll? Ich präferiere aus Kostengründen die je ca. 70 km lange An- und Abreise per Rad; allerdings ist dies auch vom Wetter abhängig. Gegebenenfalls würde mich mein Klage-Sponsor auch mit dem Auto hinfahren. Die Bahn wäre ggf. auch noch (nach dem Ende des Gesslerhutzwangs) eine Notlösung. Mal sehen.

Ich hatte diesbezüglich auch eine bekanntere juristische Persönlichkeit aus den Reihen der Corona-Kritiker angeschrieben und gefragt, wie ich damit umgehen solle. Diese möchte leider nicht, dass ich sie hier namentlich nenne oder zitiere. Man teilte mir aber mit, dass neulich eine Kollegin ebenfalls mit so einer Ladung konfrontiert worden sei; diese habe das Gericht aufgefordert, hierzu einen förmlichen Beschluss zu fassen; was dieses dann auch tat. Diese Praxis sei bereits von einigen Gerichten (wie sollte es auch anders sein?) bestätigt worden. Es bliebe einem dann im Endeffekt auch nicht viel mehr übrig, als einen (wenig Aussicht auf Erfolg habenden) Befangenheitsantrag zu stellen; und vielleicht auf die Tatsache zu verweisen, dass inzwischen nicht mal mehr das Personal in Krankenhäusern einen Entwürdigungslappen zu tragen hätte.

Ehrlich gesagt habe ich auch gar nichts anderes erwartet. Das war bei mir (man könnte „Murphys Law“ auch als „Schnebles Law“ bezeichnen) noch niemals anders; was schiefgehen kann, geht auch schief. Wobei ich mir immer noch einen Rest an Hoffnung bewahren möchte; dass das Thema „Maske“ Ende März dort keine Rolle spielen, das Gericht einfach nur ganz sachlich meiner juristischen Argumentation folgen – und die Stadt sich vom Gericht eine schallende Ohrfeige einfangen wird.

Der 27. März 2023 wird sich wohl für immer in meine Biographie einbrennen; der Tag, an welchem ich entweder meinen größten Erfolg erzielte – oder höchstpersönlich die ultimative Bestätigung dafür erhalten habe, dass das, was wir hier haben, die Bezeichnung „Rechtsstaat“ nicht verdient. Es wäre an Ironie nicht zu überbieten, wenn man mir mit dem Maulkorbwahn dann doch noch auf den allerletzten Metern vor der Ziellinie brutal von hinten in die Beine grätschen würde.

Man wird es sehen.


Folgebeitrag

Schillerstraßen-Klage: Stadt will Geld


Siehe auch

Schillerstraße: 27. März 2023

7 Gedanken zu „Schillerstraße: Die Verhandlung“

  1. Lieber Dennis,

    hüte Dich vor den Iden des März! Jene wurden schon anderen zum Verhängnis, die das nicht taten!
    Ich verstehe nicht so ganz, woher Du Deine Resthoffnung in dieser Angelegenheit nimmst, hast Du es doch bisher schon unzählige Male anders auf Deinem Blog dokumentiert.
    Der Maulkorb wird eine wichtige Rolle spielen, entweder allegorisch oder ganz real.
    Ich schreibe das deshalb, damit Du psychoemotional wenigstens ansatzweise vorbereitet bist, damit das Loch, das sich danach auftun wird, nicht bodenlos ist.
    (Es sollte mich sehr freuen, wenn es wider Erwarten anders verläuft!)

    Herzlich, Steffen Duck

    1. Hey Steffen,

      keine Sorge. Ich erwarte ja generell immer das Schlimmste. Und werde nur seltenst enttäuscht. 😉 So verfahre ich auch generell nach dem meinhoff’schen Motto, wonach man sie eigentlich nicht dazu zwingen kann, die Wahrheit zu sagen; aber dazu, immer unverschämter zu lügen.

      Ich habe es allen Beteiligten in dieser Hinsicht so schwer wie nur möglich gemacht.

      Ach ja; die Iden des März deuteten ja eher auf eine miese Zeit für Tyrannen hin. 😉

  2. Versuch’s einfach mal andersrum: stell‘ Dir einfach vor, es klappt alles: kein Lappen, keine sonstige Nötigung, und gewinnen tust Du auch.
    Ärgern kannst Du Dich immer noch, wenn’s tatsächlich anders kommt. Aber wieso schon im Vorhinein und damit auch noch zusätzlich den Teufel an die Wand malen?

    Nichtsdestoweniger wünsche ich Dir für diesen Termin alles erdenklich Gute!

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