Die Landesbauordnung in Pirmasens

Was eingefleischte Autofahrer gerne übersehen, ist die Tatsache, dass die durch den Kfz-Verkehr entstehenden „Gewinne“ (vor allem in Gestalt persönlicher Mobilität) privatisiert, die gesellschaftlichen „Kosten“ und Lasten hingegen überwiegend sozialisiert werden. In der hoffnungslosen Autostadt Pirmasens bedeutet dies unter anderem, dass tagtäglich mehrere Quadratkilometer öffentlichen Raumes – und dies auch noch überwiegend illegal – mit totem Blech zugestellt werden. Nun gäbe es durchaus bereits bestehende Gesetze und Verordnungen, um diese Last zumindest teilweise auf diejenigen zu verteilen, die selbst einen höheren Bedarf an Kfz-Stellplätzen verursachen. Dies wäre unter anderem die Landesbauordnung – welche jedoch hier in Pirmasens (wie die StVO) ebenfalls weitestgehend ignoriert wird.

Ein unschönes Beispiel für das regelmäßige Entgegenkommen des hiesigen Bauamtes bei der Einreichung von Baugenehmigungen vor allem auch im gewerblichen Bereich stellt der zwischen Pirmasens und Winzeln gelegene Bereich Blocksbergstraße / Am Klosterpfuhl / Im Gehörnerwald dar.

Eine der legendärsten und unglaublichsten Aussagen einer Amtsperson lieferte mir im Jahre 2018 der ehemalige Leiter der Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde, als er mir allen Ernstes auf meine Forderung, man möge doch endlich das wegen des dortigen Seitenstreifens völlig unnötige Beparken des (für Radfahrer freigegebenen) Gehwegs in der Blocksbergstraße vor dem Union-Bauzentrum und der erst kürzlich dorthin gezogenen Firma Ring sanktionieren, sinngemäß Folgendes mitteilte:

Wir wollen uns doch nicht der Willkür verdächtig machen.

Wow! Die Anwendung der bundesrechtlich geregelten Bußgeldvorschriften zum Falschparken ist gemäß eines Sachgebietsleiters einer kreisfreien Stadt also „Willkür“? Warum war man dann gerade erst im letzten Winter nicht in der Lage, zu erkennen, dass die Anordnung von Maulkörben auf Spaziergängen um Potenzen willkürlicher war, als das hier übliche, politisch gewollte und geförderte Verhätscheln von radikalen Falschparkern?

Egal. Man kam bereits der Firma Ring damals in erheblicher Weise entgegen, indem man diese eben nicht aufforderte, auf dem eigenen Privatgelände eine ausreichende Zahl von Mitarbeiter- und Kundenparkplätzen einzurichten. Dies könnte unter anderem daran liegen, dass die Gebrüder Ring (in deren Betrieb ich übrigens Bürokaufmann „gelernt“ habe) zu den lokalen Oligarchen gehören, an die sich die Lokalpolitik nicht herantraut. Ich war damals sogar live dabei, als einer der beiden Chefs am Telefon irgendjemanden von der Stadtverwaltung zusammenstauchte, weil sich das Ordnungsamt doch tatsächlich mal erdreistet hatte, die tagtägliche dauerhafte Inbeschlagnahme des Ordnungsamt-Parkplatzes durch zahlreiche Mitarbeiter seines Unternehmens zu kritisieren – und Kontrollen ankündigte.

Jedenfalls werden eben seit dem Umzug des Unternehmens an den Stadtrand dort die Gehwege (als auch die Grünstreifen) in der von mir dokumentierten Weise zugeparkt; trotz vorhandener Seitenstreifen.

Dasselbe gilt prinzipiell seit einiger Zeit auch für die nur einen Steinwurf entfernt liegende Straße Am Klosterpfuhl, die für Radfahrer auch deshalb interessant ist, weil sie eine der wenigen für Radfahrer durchlässigen Sackgassen in Pirmasens ist; für deren korrekte Beschilderung ich übrigens auch erst wieder selbst aktiv werden musste.

Die Post / DHL hatte dort um 2021 herum ein neues Verteilzentrum gebaut; das bisherige im Bereich der Bahnbrücke wurde geschlossen. Die relativ aktuelle Aufnahme bei google Maps zeigt, dass auf dem neuen Gelände offenkundig kaum Kfz-Stellplätze für Mitarbeiter vorhanden sind. Die 30 am südlichen und östlichen Grundstücksrand werden in der Praxis wohl auch teilweise permanent mit Postfahrzeugen zugestellt.

Wenn man (m. E. zurecht) davon ausgeht, dass nicht nur das dauerhaft in der Einrichtung arbeitende Personal, sondern auch jenes für die ca. 55 Postfahrzeuge vor den jeweiligen Rampen tagtäglich mit dem eigenen Kfz anreist, braucht man kein Genie sein, um zu bemerken, dass das niemals ausreichen kann.

Tut es (wie ein paar Meter weiter südöstlich in der Blocksbergstraße) in der Praxis natürlich auch nicht. Seit Inbetriebnahme des Verteilzentrums muss ich mich auch dort über unzählige Postmitarbeiter aufregen, die ihre Scheißkarren völlig unnötig teils komplett auf dem schmalen Gehweg parken. Auch dann, wenn sie (wie im Januar) völlig zugeschneit sind.

Ich habe ja ein paar Autofahrer unter meinen Lesern; vielleicht könnt ihr mir ja helfen, es zu verstehen: Warum tut man das? Ist es einfach nur Gewohnheit, mit seiner Scheißkarre immer mindestens hälftig auf einem Gehweg zu parken? Auf wen nimmt man hier „Rücksicht“?

§ 47 Landesbauordnung

Nun denn. Kommen wir zur Rechtsgrundlage dafür, warum solche Zustände (nicht nur) in diesen (auch noch überwiegend gewerblich genutzten) Straßen eigentlich nicht sein dürften; den § 47 LBauO des Landes Rheinland-Pfalz. Die Sätze 1 und 2 des Absatzes 1 lauten folgendermaßen:

Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, bei denen ein Zugangs- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, dürfen nur errichtet werden, wenn Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit hergestellt werden (notwendige Stellplätze). Ihre Zahl und Größe richtet sich nach Art und Zahl der vorhandenen und zu erwartenden Kraftfahrzeuge der Benutzerinnen und Benutzer sowie der Besucherinnen und Besucher der Anlagen; dabei ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel zu berücksichtigen.

Absatz 3 ist ebenfalls noch von Bedeutung:

Die Stellplätze oder Garagen sind auf dem Grundstück oder, sofern öffentlich-rechtlich gesichert, auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück herzustellen. Die Bauaufsichtsbehörde kann, wenn Gründe des Verkehrs dies erfordern, im Einzelfall bestimmen, ob die Stellplätze oder Garagen auf dem zu bebauenden Grundstück oder einem anderen Grundstück herzustellen sind.

Tja. Nun hatte ich schon vor geraumer Zeit eine Anfrage an das hiesige Bauamt gestellt, warum in dem von mir genannten Bereich offenkundig mehrfach Baugenehmigungen an gewerbliche Bauherren erteilt wurden, obwohl diese eben keine „ausreichende Zahl“ von Stellplätzen für Mitarbeiter und Kunden mit eingeplant hatten – und das Bauamt offenkundig auch keine eingefordert hat.

Wie bei dieser Stadtverwaltung üblich, erhielt ich darauf erst einmal keine Antwort. Eine solche erfolgte erst nach einer weiteren Erinnerung meinerseits, in welcher ich auch die Einschaltung der Bürgerbeauftragten ankündigte. Die zuständige Mitarbeiterin konnte es in ihrer Antwort nicht vermeiden, bei mir erneut den Eindruck erweckt zu haben, ich hätte mit meiner kritischen Anfrage den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung verwirklicht.

entgegen Ihrer Behauptung wurde vor Erteilung der Baugenehmigung „Verteilerzentrum/ DHL“ die Einhaltung der Anzahl der notwendigen Stellplätze gemäß der Richtzahlen für die Ermittlung des Stellplatzbedarf, sowohl rechnerisch, als auch zeichnerisch geprüft. Die notwendigen Stellplätze wurden in der Baugenehmigung gefordert und auch auf dem Gelände der DHL realisiert.

Das konnte ich aufgrund meiner eigenen tagtäglichen Beobachtungen so natürlich nicht stehenlassen. Ich hakte weiter nach, indem ich mich nach den Ergebnissen der ebenfalls angekündigten Kontrollfahrten erkundigte. Ebenso interessierte ich mich dafür, wie jene „Zahlen“ errechnet werden; insbesondere im Falle des DHL-Zentrums. Also vor allem, von wie vielen Mitarbeitern ausgegangen wurde und mit welchen Verkehrsmitteln jene anreisen würden.

Erneut erhielt ich keine zufriedenstellende Antwort; man hätte es mehrfach überprüft und alles sei so in Ordnung. Man übermittelte mir noch eine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums(?) vom 24. Juli 2000 und verwies auf die in der Anlage angegebenen Richtzahlen.

„Postverteilzentren“ sind (verständlicherweise) im Abschnitt 9 der Anlage für gewerbliche Anlagen jedoch nicht konkret aufgeführt; zumal Richtzahlen auch erst einmal nur Richtzahlen sind. Bei Handwerks- und Industriebetrieben bzw. Lagerräumen, Lagerplätzen, Ausstellungs- und Verkaufsplätzen sind die folgenden Werte angeben:

1 Stpl. je 50-70 m² / 80-100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte.

Dies halte ich gerade angesichts der besonderen Umstände in der Autostadt Pirmasens auch allgemein für zu niedrig; wo nachweislich (Siehe die Untersuchungen zum Verkehrsentwicklungsplan) fast jeder mit dem eigenen Kfz nicht nur zur Lohnarbeit, sondern auch die 500 m zum Bäcker oder Zigarettenautomat fährt.

Fußnote 3 weist zudem noch auf Folgendes hin:

Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen; ergibt sich dabei ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen.

Gerade ein viele (von dort ausschwärmende und gerade nicht unmittelbar dort arbeitende) Mitarbeiter anziehendes Postverteilzentrum ist prädestiniert für ein solches offenkundiges „Missverhältnis“, da die „Nutzfläche“ kein wirklich bedeutender Faktor sein kann. Ziffer 2.5 der Verwaltungsvorschrift lautet:

Für bauliche Anlagen, für die keine Richtzahlen angegeben sind, muss die Zahl der erforderlichen Stellplätze unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse von Fall zu Fall festgelegt werden.

Genau das hat man (nicht nur) dort meiner Meinung nach nicht getan; man hat eben nicht „rechnerisch und zeichnerisch“ (oder gar logisch) überprüft, wie viele Mitarbeiter dort wohl tagtäglich mit ihrem eigenen Kfz anreisen werden. Was ja ohnehin nur logisch ist, da die Postmitarbeiter einen Großteil ihrer Arbeitszeit in einem Zustellfahrzeug von DHL verbringen; dann kommen gerade die sicher eher nicht mit dem Bus oder dem Fahrrad zur Arbeit.

Man hat stur nach Schema F gearbeitet und sich keine Gedanken darüber gemacht, dass die 25 Stellplätze auf dem DHL-Grundstück in der Realität niemals für die um die (mind.) 60 Mitarbeiter ausreichen würden. Und so werden (nicht nur) dort bis zur Schließung dieses Zentrums unzählige Dosenlenker die Kosten in Gestalt der Notwendigkeit, das nervige (heilige) Blech halt irgendwo abstellen zu müssen, der Gemeinschaft aufbürden. Die Stadt weigert sich nämlich auch dort, auch nur eine einzige Kontrolle durchzuführen.

Und selbst wenn die Post-Mitarbeiter ihre Karren dort irgendwann einmal korrekt auf der Fahrbahn abstellen würden (die sich – nebenbei angemerkt – hier in der Region im Rahmen der Zustellung auch so gut wie nie an irgendeine relevante Verkehrsregel halten), würde es im Einzelfall Radfahrer behindern, die im Falle von Gegenverkehr wartepflichtig wären oder in Gefahr gerieten, von aufgerissenen Autotüren erlegt zu werden. Weil die Stadt diese Kosten bzw. Lasten durch die Nichteinforderung von auf privatem Grund zu schaffenden Stellplätzen jenseits der Straße einfach auf die Allgemeinheit abwälzt.

Liebe autofahrende Großstädter, die ihr euch von der „Letzten Generation“ und den vermeintlich „linksgrünen Ideologen“ gepeinigt fühlt: Zieht nach Pirmasens! Hier herrscht (vor allem in der Verwaltung) noch das finsterste automobile Mittelalter! Hier wird man euch auch noch in 100 Jahren, wenn der letzte Verbrenner endgültig den Geist aufgibt, immer noch den roten Teppich ausrollen.

Das ebenfalls im § 47 LBauO erwähnte Thema „Radabstellanlagen“ habe ich in diesem Beitrag übrigens bewusst ausgeklammert. Mehr dazu ein andermal.

4 Gedanken zu „Die Landesbauordnung in Pirmasens“

  1. Die Pflicht zu Parkplätzen ist eher eine Auto-Infrastruktur-Subventionspflicht für Hausbauer.

    Bei uns wurden 2-4 Familien-Häuser aus den 1930er Jahren abgerissen und durch ähnliche Neubauten ersetzt.
    Ergebnis: Statt der Vorgärten gab es nun Parkbuchten, weil die neue Verordnung griff.

    Nein! So wie man Autoverkehr nicht verringert durch mehr Straßen, so verhindert man nicht die 500m-Fahrt zum Bäcker durch eine Parkplatzbaupflicht.

    1. Parkbuchten sind was anderes; ich bin auch nicht dafür, das Gehwegparken zu legalisieren, indem man überall solche Gehwege zu Parkflächen umwidmet bzw. -baut. Wie in Winzeln zum Beispiel.

      Aber wo ist da die „Subvention“, wenn die Leute verpflichtet werden, auf ihrem eigenen Grund und Boden Platz für ihre Karre(n) zu schaffen? Man kann den Raum ja anderweitig nutzen, wenn man auf ein Auto verzichtet. Bei gewerblichen oder staatlichen Einrichtungen gilt das übrigens auch nicht. Ich hätte noch vom alltäglichen Park-Chaos in Edenkoben berichten können, als ich dort damals an der FH studierte. Die FH selbst hatte glaube ich so um die 30 Parkplätze; mit dem Auto kamen locker täglich 150. Wird dort heute immer noch so sein.

      Umgekehrt funktioniert es auch nicht. Siehe auch das Thema „Fahrradparkplätze“. Hatte bezeichnenderweise gerade vorhin einen Disput mit einem Rollerfahrer, der sein Gefährt natürlich genau vor die einzigen vier Pseudo-Radständer am neuen Kaufland stellen musste. Was Roller- und Motorradfahrer generell sehr gerne machen. Nur dem Pkw keinen Platz wegnehmen.

      1. Man wird gezwungen, Autoinfrastruktur zu schaffen. Die Pflicht gilt auch für reine E-Bike-Fahrer mit Eigenheim, deshalb kann man da auch nichts anderes hinbauen oder wachsen lassen.

        Ich finde, die so gebauten Parkplätze halten die öffentlichen Parkplätze frei, und die Infrastruktur ist da, da benutzt man doch das Auto oder kauft sich gar eins.

        Das war ein Gefühl, mit dem eigene Auto zum ersten Mal auf der Autbahn: alles gabeut und umsonst, samt Rastplätzen. 25 jahre meines lebens gab es das, und nie hatte ich was davon: Nun konnte ich das, was mir vorher immer nur den Weg versperrte mit dem Fahrrad endlich slebst beutzen. ebenso die straßen, au denen ich zum großen Teil nie gehen durfte: Mit dem Auto durfte ich auch den anderen Teil (die Fahrbahn) benutzen.

        Nebenbei:
        Die Rollerfahrer stellen ihre Räder lieber bei den Fahrradfahrern ab, weil die nicht so aggressiv sind wie die Autofarer. Autofahrer (die mit neuen Autos) sind ein ganz eigenes Völkchen mit eigener Moral und Ehre und „Freundlichkeit“, habe ich festgestellt.

        1. Du kannst „Auto-Infrastruktur“ doch privat so nutzen, wie du das möchtest? Nochmal: Es geht mir mit diesem Beitrag nicht um die Reduzierung öffentlichen(!) Verkehrsraums zu Kfz-Abstell-Zwecken. Sondern gerade um den Missbrauch, diesen (meist auch noch illegal) mit Kfz zuzustellen. Das betrifft u. a. auch die Schillerstraße (meine Klage), wo die Stadt auch kein Halteverbot anordnen will; weil ansonsten Radfahrer ungehindert(!) durch diese Straße fahren könnten.

          Jüngst hatte ich ja auch das OVG-Urteil verlinkt, welches eigentlich auch sehr gut belegt, wie tief es sich im Selbstverständnis der großen Mehrheit eingenistet hat, dass es quasi ein Naturrecht sei, auch Gehwege illegal zuzuparken. Das Gericht hat es auch nicht übers Herz gebracht (zu Gunsten der zu Fuß gehenden Anwohner), die Behörde eindeutig dazu zu verdonnern, diese Zustände (wie auch immer) abzustellen.

          Die Gründe dafür, warum Menschen sich ein Kfz-Klotz ans Bein binden, sind m. E. in erster Linie in der Lohnsklaverei, Statussymbolik und Propaganda zu finden. Niemand verzichtet auf seine Karre, wenn er statt auf einem privaten Parkplatz dauerhaft öffentliche Verkehrsflächen blockiert. Erst recht, solange er dafür keine Knolle kriegt. Die parken doch nur deshalb so, um den („echten“) Verkehr nicht (und dafür die Fußgänger und radfahrenden Kleinkinder) zu behindern.

          Zum Rollerfahrer: Er reagierte aber zuerst extrem angepisst, als ich ihn (unaufgeregt) darauf hinwies, dass sein Motorroller kein Fahrrad sei. 😉 Die Zweiradfahrer parken m. E. deshalb nicht in den aufgemalten Parkboxen, weil es eben im Denken der allermeisten Menschen verankert ist, dass die sowieso nur für Pkw gedacht seien. Man soll ja bspw. auch mit einem Fahrrad nicht durchs McDrive fahren. Msdwgi.

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