Ich berichtete früher hier im Blog regelmäßig darüber, dass viele (hupende) Verkehrsteilnehmer offenkundig dem Irrtum unterlagen, Radfahrer dürften den vierstreifigen Abschnitt der B 270 zwischen der K 17 bei Petersberg und Pirmasens nicht befahren; weil sie wohl alles, was mehr als zwei Streifen hat, für eine halten? Heute war es eher ein zartes Huperchen, welches ich (in der Schlange vor der roten Ampel an der Kreuzung zur Zweibrücker Straße stehend) von schräg hinten vernahm. Ein Fahrer eines örtlichen Reisebus-Unternehmens fragte mich, ob ich denn nicht wissen würde, dass ich hier nicht fahren dürfe? Auf meine Gegenfrage, warum, antwortete er mir: Wegen der vier Spuren. Auf meine weitere Replik, wo genau das in der StVO denn stehe, winkte er ab. Wie bitte kann ein regelmäßig Fortbildungen besuchen müssender Berufskraftfahrer, der nach seinen Angaben rund 50 Jahre Bus fährt, so etwas nicht wissen? Und wie ahnungslos muss dann erst der automobile Otto-Normal-Michel sein?
Ahnungslose Berufskraftfahrer
