Legal, illegal, scheißegale Umleitung!

Witzig! Am heutigen Vatertag stand ich mit dem Rennrad vor der roten Ampel in der Elsässer Straße in Gersbach. Kurz zuvor fuhr ich an einer siebenköpfigen Gruppe Ausflügler vorbei. Als sie sich meinem Standort näherten, vernahm ich, dass eine Frau darauf hinwies, dass die Strecke auch für Fußgänger gesperrt sei. Auf meinen (ironischen) Hinweis, dass dem so sei und sie gerade illegal in Richtung Winzeln laufen würden, meinte einer der Männer: „Legal, illegal, scheißegal!“ Exakt! Während meiner ebenfalls illegalen Befahrung begegneten mir noch ein junges Pärchen sowie zwei ältere Damen zu Fuß, die auf das willkürliche Verbot ebenfalls einen feuchten Schiss gegeben haben. Abends zuvor führte ich übrigens noch eine weitere Umfrage durch – erneut hatte die Mehrheit Verständnis für meine Kritik. Am Montag besuche ich übrigens die nächste Stadtratssitzung und werde zu diesem Thema mindestens 30 Fragen an die Verwaltung stellen.


Folgebeitrag

Radverkehrsbeauftragter on the rocks

5 Gedanken zu „Legal, illegal, scheißegale Umleitung!“

  1. „mindestens 30 Fragen an die Verwaltung stellen“, erinnert mich daran, dass ungefähr so auch eine hiesige, ehemalige Bürgerinitiative anfing, an Aufmerksamkeit zu gewinnen. Wer fragt, der führt – mit den richtigen Fragen.
    Ich betrachte diejenigen Fragen, deren Antwort man streng genommen schon kennt, zumindest die Brisanz derer, für die wichtigen, die, die die Gegenseite quälen. Man kann (und sollte) sich selbst gar als unbedarft, „dumm“, unwissend aber interessiert darstellen, bestenfalls nur fragen, was man schon weiß, denn richtige, aufklärende Antworten wird man vom Gegner nur bei dessen Unbedachtheit erheischen können. Ganz im Gegenteil sollte man nicht fragen, was man wirklich noch nicht weiß. Das muss der Gegner nicht durch einen selbst und auf diese einfache Art erfahren.
    Um den Gegner zu provozieren, gar aus der Reserve zu locken, kann, darf man auch unwahre Tatsachenbehauptungen etwa in Form von Vermutungen aufstellen.
    So wäre – eventuell – zu unterstellen, dass die Behörde die unsinnig geschaffene Verkehrsrechtslage im Zuge der Umleitung nur geschaffen hätte, um damit hundertfach provozierte Verkehrsrechtsverstöße mit Buße zu belegen, das Stadtsäckel zu füllen. Oder vielleicht ist es ihr an einer massenhaften Missachtung der Verkehrsregeln – aus Not der Fußgänger und Radfahrer – gar gelegen, damit diese so zur „Gewohnheit“ wird, dass sie an anderer Stelle zu wirklicher, gar Lebensgefahr würde, sozusagen als ihr (bescheidener) Beitrag zur WEF-„Entvölkerung“, zum Gates-/Schwab- und Konsortenmorden.
    Bei uns währte die Bürgerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung nur etwa 15min planmäßig. Hatte man sich schon zuvor als Kritiker der Verwaltung geoutet, einen Namen gemacht, dann wurde die eigene Wort- bzw. Fragemeldung gern auch geschnitten, wenigstens hintan gestellt, konnte leider nicht mehr beantwortet werden.
    Was war es für ein Erwachen unter den Stadtoberhäupter, als wir von der BI zahlreich erschienen, und unsere Fragen verteilt (nach Absprache) vortrugen, ich selbst zuweilen nur noch lächelnder Beobachter dessen und vor allem der einhergehenden Ermutigung unserer Mitstreiter der BI sein durfte.
    Ich wünsche Euch und Dir viel Erfolg!

    1. Die Fragen dienen natürlich einzig dazu, mit dem Finger auf den nackten Kaiser zu zeigen. Die Antworten sind mir egal; ich übe meine Kritik in Frageform. Ironischerweise hatten diese kritischen Rückfragen ja vor einer Weile dazu geführt, dass die mir Antworten verweigernde örtliche PI das „Recht“, Rückfragen zu stellen, auf die „Qualitätsjournalisten“ beschränkte.

      Ich bin eigentlich nur darauf gespannt, wann und mit welcher Begründung man mir dann den Saft abdrehen wird. Immerhin heißt es „Einwohnerfragestunde“. Auf die Stunde werde ich mich dann berufen. Beim letzten Mal war außer mir auch nur noch eine andere Fragestellerin zugegen.

      Apropos Dummstellen: Die folgende e-mail hatte ich am 20. April an den OB geschickt:


      Sehr geehrter Oberbürgermeister Zwick,

      verzeihen Sie mir, dass ich ob meines mangelnden Intellekts, meiner begrenzten Weitsicht und nicht minder fehlender fachlicher und rechtlicher Kompetenz dennoch einmal mehr bei Ihnen nachfragen muss; ich bitte hierfür um Verzeihung!

      Das Verkehrsverbot für Radfahrer (und Fußgänger) zwischen der Elsässer Straße und der Stockwaldhütte wird ja im Wesentlichen damit begründet, dass man damit ja nur die Radfahrer vor wildgewordenen Autofahrern „beschützen“ möchte, die jene dann ohne jeglichen hierfür zur Verfügung stehenden Raum dennoch zu überholen versuchen würden. Sie können sich Gewiss sein, dass die unzähligen Radfahrer, die Ihnen durch diese Maßnahme ihr Leben verdanken, Ihnen hierfür irgendwann ein Denkmal setzen werden! Also zumindest jene, die das großartige „Angebot“ (welches man nicht ablehnen darf) einer extra für den Radverkehr eingerichteten eigenen „Umleitung“ (unverkrüppelt) überlebt haben.

      Auch gerade für Ihre überragende und innovative Interpretation des Rechtsstaatsgebots, dass hier mit den Kfz-Nutzern die (potenziellen) Gefährder (also Zustandsstörer) in der Weise „bestraft“ werden, dass man ihre potentiellen Opfer einfach wegsperrt – und diese auf eine großartige, nach allen Regeln der Baukunst angelegte Piste über den Rübenacker schickt – ernten Sie hoffentlich irgendwann auch einmal den Ihnen unzweifelhaft zustehenden Ruhm! Der örtliche ADFC, der bekanntlich immer genau so etwas – nämlich „Mehr Radwege!“ – fordert und sich freut, wenn Sie ihm bei regelmäßigen Audienzen das Gefühl geben, Sie würden sich ernsthaft für seine Meinung interessieren, wird Ihnen hierfür sicherlich bis in alle Ewigkeit die Füße küssen!

      Nun frage ich (unwürdiger Unwissender) mich jedoch seit Ausweisung des Verkehrsverbots ständig, warum hingegen der Rad- und Fußverkehr zwischen (dem Parkplatz) der Stockwaldhütte und der Straße „Am Breitenweg“ nicht verboten wurde? Obwohl dort doch auch Radfahrer illegalerweise überholt werden können? Können Sie dieses Rätsel für mich – einen bekanntlich von jeglicher Fähigkeit des logischen Denkens und straßenverkehrsrechtlichen Wissens gänzlich Unbefleckten – logisch auflösen? Damit ich endlich wieder ruhig schlafen kann!

      Behelfsweise würde ich mich auch mit einer Antwort Ihres großartigen Radverkehrs(diskriminierungs)beauftragten zufrieden geben!

      Mit den allerherzlichsten fahrradfreundlichen Grüßen!

      Dennis Schneble

        1. Ich hab es mir dann auch gespart. Laut Auskunft der Stadtverwaltung findet nur bei jeder 2. Sitzung eine solche Fragestunde statt. Da der Stadtrat im Juni pausiert, könnte ich erst wieder Mitte Juli Fragen stellen. Toll.

          1. Ich hatte jetzt die Sitzung am 10. Juli vorgesehen. Habe dann aber mal in die „Geschäftsordnung“ gekuckt. Man darf pro Sitzung genau eine(!) Frage stellen. Was ist das doch für eine geile „Demokratie„!

            Seit über zwei Monaten verweigert mir die Verwaltung jede Antwort.

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