Die Gartenstraße in Waldfischbach

Ich bekenne mich schuldig! Wohl ausschließlich aufgrund meiner Hinweise an die Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben, dass in der Gartenstraße seit ewigen Zeiten eine uralte Version eines Verbot für Kraftfahrzeuge hängt, welches jedoch offenkundig (da rechts davon parkend) von zahlreichen Pkw-Nutzern regelmäßig missachtet wird, hat jene in der parallel zur Welschstraße (L 499) verlaufenden Gartenstraße (die obendrein auch noch ein verkehrsberuhigter Bereich ist) schon vor längerer Zeit das alte, nur dem Kfz-Verkehr die Einfahrt verbietende Verkehrszeichen einfach durch ein Verbot der Einfahrt ersetzt. Und somit auch dem Radverkehr die Einfahrt verboten.

Auf mildernde Umstände kann ich ja eigentlich auch nicht plädieren; schließlich weiß ich ja, wie vor allem auch in den Dorfbehörden „die Sache mit diesen Verkehrszeichen“ im Allgemeinen so gehandhabt wird. Nachdem ich längere Zeit schlicht keine Lust auf das Führen derartiger Kleinkriege hatte und die Gartenstraße selbst auch nicht nutze, mich eine derartige Un-Mentalität der hiesigen Verwaltungen aber dennoch jedes Mal triggert, musste ich mich im Februar dann doch mal wieder per e-mail an die zuständige VG-Verwaltung wenden.

Weil ich Unrecht nun einmal einfach nicht ertrage; auch wenn es noch so klein und unbedeutend erscheint. Ich will zudem, dass die von mir zwangsweise finanziert werdenden Behörden gefälligst korrekt und sorgfältig arbeiten. Zudem könnte die Welschstraße (L 499, also Ortsdurchfahrt) ja auch mal aus welchen Gründen auch immer gesperrt sein – und dann will ich da halt auch einfach (legal) durch- oder einfahren können.

So sah die Beschilderung noch im Juni 2021 im westlichen Teil der Gartenstraße aus:

Nachdem man meine Anfragen trotz diverser Erinnerungen etwa vier Monate lang ignorierte, begann Anfang Juni dann doch noch ein offenkundig „frischer“ Sachbearbeiter einen (nennen wir es mal) Dialog zu meiner Frage, warum auch beim Erlass dieser Einbahnstraßenregelung offenkundig nicht (so, wie das die Verwaltungsvorschriften auch verlangen) geprüft wurde, warum man den Radverkehr in diesem Fall nicht freigeben konnte?

Nun, eine Antwort hierauf habe ich zwar immer noch nicht erhalten; stattdessen weiß ich nun, dass die Verbandsgemeindeverwaltung hier (wissentlich) gar keine echte Einbahnstraße angeordnet hat, weil an der namenlosen Zufahrt ca. 350 m weiter östlich kein korrespondierendes (linksweisendes) Einbahnstraße angeordnet worden sei (weshalb die Autofahrer dort angeblich auch keine Ordnungswidrigkeit begehen würden).

Dem ist auch so; stattdessen kann man an dieser Einmündung rätseln, ob man dort nur 2 km/h fahren darf – oder das Fahrzeug nicht mehr als 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben darf?

Das Schild ist wohl deutlich älter als ich. Egal. Die rechts weiter in Richtung Osten (Netto-Discounter) führende Gartenstraße ist ab dort auch kein verkehrsberuhigter Bereich mehr, sondern eine Tempo-30-Zone (obwohl von ihr keine anderen Straßen abzweigen; auch egal). Nach links hängt jedenfalls definitiv auch kein Einbahnstraße.

Die von mir über alles geliebte Straßenverkehrsbehördenleiterin meiner Heimatstadt ordnete, um mir für meine unverschämte Forderung, jene einst mit Verbot für Fahrzeuge aller Art gesperrte Straße für Radfahrer freizugeben, eins auszuwischen, an der südlichen Exerzierplatzstraße exakt so eine unechte Einbahnstraße neu an; natürlich ohne ein Radverkehr frei. Schließlich werden gerade wir hier in Pirmasens niemals genug von diesen lustigen Verbot der Einfahrt herumhängen haben. Am Rathaus in Rodalben gibt es übrigens noch so eine überflüssige unechte Einbahnstraße.

Der Witz an einer unechten Einbahnstraße (also ein „Verbot der Einfahrt“ Verbot der Einfahrt ohne ein zugehöriges Einbahnstraße) ist, dass man nur unmittelbar am Verkehrszeichen selbst nicht vorbeifahren darf. Was man bspw. aber als Ortsfremder nicht unbedingt weiß. Außerdem können korrespondierende Abbiege- oder Fahrtrichtungsgebote die legale Einfahrt noch zusätzlich erschweren.

Steigt bspw. der kleine Junge, den ich auf dem Beitragsbild von hinten fotografiert hatte, vor dem Verbot der Einfahrt kurz ab, schiebt an jenem vorbei und steigt dann wieder auf, hat er sich zwar völlig bescheuert – aber eben auch: völlig korrekt verhalten. Genau das verlangt nun einmal der Wortlaut der Straßenverkehrsordnung. Beziehungsweise verlangt dies der Sachbearbeiter, der diesen hirnverbrannten Blödsinn dort gedankenlos angeordnet hat.

Bei jener Gartenstraße handelt es sich – und das ist die Kirsche auf der Sahnetorte, die man oben rechts auf dem Beitragsbild erkennen kann – nämlich auch um eine (allerdings schon etwas in die Jahre gekommene, aus Prä-HBR-Zeiten stammende) Radroute!

Nur ein Mal mit Profis arbeiten!

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