In diesem aus unzähligen Pflichten und Zwängen bestehenden System besteht ein wesentliches Element der Unterdrückung vor allem aus der finanziellen Bestrafung für „unbotmäßiges“ Verhalten. Die radfahrerhassende Stadtverwaltung Pirmasens will mich nicht nur für die Reisekosten in Höhe von 52,50 Euro zum Gericht gesondert zur Kasse bitten, sondern auch noch für die Farce des vorangegangenen Widerspruchsverfahrens. Hierfür setzt man (weitestgehend aus der Luft gegriffene) 205 Euro an, die ich in den kommenden zwei Wochen zu zahlen hätte. Letzten Endes kann ich diese Kostenforderung nur als Strafe betrachten, dass ich mich hier wirklich ernsthaft für die Interessen von Radfahrern engagiert habe. Es wird nie wieder vorkommen! Nicht nur, weil ich keinerlei positiven Zuspruch von dritter Seite für meine Klage erhielt. Denkt an Götz von Berlichingen.
Update 13.07.2023
Ein Wunder ist geschehen!
Auf einen formlosen Hinweis per e-mail, dass hier (da es sich um eine straßenverkehrsrechtliche Angelegenheit handelte) gemäß eines Urteils des VG Karlsruhe nicht die landesrechtlichen Regelungen, sondern die GebOSt anzuwenden ist, erhielt ich tatsächlich heute einen geänderten Bescheid, in welchem die Forderung für das Widerspruchsverfahren auf 30,60 Euro herabgesetzt wird. Was zwar immer noch eine Strafe ist; allerdings in einer nicht ganz so willkürlichen und unangemessenen Höhe wie zuvor.