Kind auf Radweg-Relikt verletzt

Seit der Farce am Ixheimer Kreisel vor ziemlich genau einem Jahr hatte ich die Weiterführung eines Dialogs mit der Zweibrücker Stadtverwaltung irgendwann entnervt aufgegeben. In dieser Stadt arbeiten nicht nur die Verwaltung, sondern auch der Vorsitzende des sogenannten „ADFC“ daran, alle Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von „Radwegen“ zu ignorieren bzw. zu leugnen – und unter Zuhilfenahme plumper agitatorischer Angstmacherei zukünftig noch mehr dieser Radfahrer systematisch gefährdenden und schikanierenden Ghettos anzulegen. Auf dem einstmals gar benutzungspflichtigen Radweg-Relikt auf dem Hochbord der Hofenfelsstraße wurde nun mal wieder an der unübersichtlichen Zufahrt zum Schwimmbad ein Kind verletzt.

Ich zitiere die Pressemeldung der PD Pirmasens vom 10. Juli:

Zweibrücken (ots)

Am 09.07.2023 kam es um 16:48 Uhr in der Hofenfelsstraße zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Kind leicht verletzt wurde. Die 38-jährige Nutzerin eines Toyotas wollte mit ihrem Fahrzeug den Parkplatz des Badeparadieses verlassen, um in die Hofenfelsstraße einzufahren. Beim Heranfahren an den gemeinsamen Gehweg / Radweg kollidierte sie mit einem von links kommenden 10-jährigen Jungen, der mit seinem Fahrrad den dortigen Radweg befuhr. Der Junge erlitt dabei eine Prellung am rechten Knie und wurde vorsorglich zwecks Untersuchung in ein Krankenhaus verbracht. Am Fahrzeug der Frau entstand ein Schaden von ca. 500 Euro. | PIZW

Da ich ja keine „Rückfragen“ mehr stellen darf und es auch sonst nichts bringt, ließ ich es mir dennoch nicht nehmen, der PI (mit dem Zweibrücker „Radverkehrsbeauftragten“ und der Beigeordneten im Cc) folgende Anmerkung zu übermitteln.


Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. dieser PM möchte ich Folgendes anmerken:

Es handelt sich bei dem Hochbord-Weg im Verlaufe der Hofenfelsstraße seit Jahren weder um einen „Radweg“, noch einen „gemeinsamen Gehweg / Radweg“. Dieser Hochbord-Weg ist ab der Einmündung Geschwister-Scholl-Allee mit Zeichen 239 und Zz 1022-10 StVO beschildert und daher (in Gänze) ein für Radfahrer freigegebener Gehweg (auf dem maximal mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf).

Die dort niemals entfernte blassrosafarbene Pflasterung ist auch kein nicht benutzungspflichtiger „Radweg“ im Sinne des § 2 (4) S. 3 StVO, da bspw. Piktogramme fehlen, die zumindest ein Indiz dafür wären, dass hier auf dieser Verkehrsfläche überhaupt Radverkehr vorgesehen ist. Selbst die Polizei scheitert ob dieser uneindeutigen baulichen Ausgestaltung und der (widersprüchlichen bzw. uneindeutigen) Beschilderung des Hochbords der Hofenfelsstraße in Ihrer Pressemeldung daran, den geltenden rechtlichen Zustand korrekt zu bezeichnen.

Dieser Unfall, bei dem das Kind glücklicherweise nur leicht verletzt wurde (und in Zweibrücken gibt es insb. jenseits der Fahrbahn regelmäßig teils schwere Unfälle mit Radfahrerbeteiligung), verdeutlicht einmal mehr, dass das Befahren der Fahrbahn auch hier wesentlich sicherer wäre.

Leider möchte die Zweibrücker Stadtverwaltung hingegen in Zukunft das Gegenteil – und Radfahrer vermehrt auf derartige gemeingefährliche „Radwege“ zwingen; wie es gerade in jener Hofenfelsstraße bis vor ca. 15 Jahren (mittels vollkommen – ich kann es nicht anders bezeichnen – geisteskranker Zeichen 241 StVO) noch der Fall war.

Die Pflasterung in dieser Straße hätte aus Gründen der Verkehrssicherheit angepasst bzw. jegliche Indizien dafür, dass es sich hier um einen „Radweg“ handele (bspw. Furten an den Einmündungen), entfernt werden und die Radfahrer darauf hingewiesen werden müssen, dass sie auf der Fahrbahn nachweislich (es gibt hierzu mehrere Untersuchungen der BASt) sicherer unterwegs sind. Die Radverkehrsfreigabe ist dort ebenfalls vollkommen überflüssig.

Ich würde es jedenfalls sehr begrüßen, wenn die Polizei zukünftig in Ihren Unfallmeldungen die Straßenteile korrekt bezeichnen und die Stadtverwaltung Zweibrücken auf die auffällig zahlreichen Unfälle auf (wie auch immer gearteter) „Radinfrastruktur“ im Stadtgebiet hinweisen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Schneble

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