Der Schotter des Grauens im Juli

Nun sind es schon fast volle vier Monate, während derer mich die Verwaltung meiner beschissenen und radfahrerhassenden Heimatstadt im Zuge ihrer illegalen Umleitung vor allem während meiner Fahrten mit dem Rennrad von der Stadt in meinen Vorort in die Illegalität treibt und somit auch kriminalisiert. Da es heute den ganzen Tag über geschifft hatte, konnte ich erst am Abend zwecks eines kleineren Einkaufs noch eine kurze Fahrt in die Stadt machen. Ich nahm hierbei mal wieder die dicke Kamera mit, um den absurden Zustand einfach noch einmal zu dokumentieren; auch wenn hierauf wieder keinerlei Reaktion erfolgen wird. Im April und Mai machte ich fast täglich Fotos, inzwischen nur noch, wenn ich dort überhaupt mal wieder vorbeikomme.

Mit dem Rennrad benutze ich ausnahmslos die asphaltierte Strecke, mit dem Mountainbike umfahre ich den Bereich oder nehme in der letzten Zeit (vor allem Abends) den Weg direkt durch die Baustelle. Die ist teilweise besser und sicherer zu befahren als die für den Radverkehr vorgesehene offizielle Strecke über den Acker. Apropos Baustelle: Dort wird am Ortseingang ein neuer Kreisverkehr errichtet. Und schon jetzt deutet sich anhand der sich abzeichnenden Verkehrsführung ein Grauen von ixheim’schen Ausmaßen an. Ein Tritt in die Eier folgt dem nächsten.

Egal. Es folgen einige Fotos, die den Zustand der offiziellen Umleitungsstrecke für Radfahrer dokumentieren, auf welche die Stadt mich nach Auskunft einer Oberstaatsanwältin der StA Zweibrücken allerdings ja auch nicht zwingt. Ich betrachte jene Auskunft daher auch als staatsanwaltschaftliche Genehmigung, die für den Radverkehr gesperrte Strecke zu benutzen.

Meinem edlen Carbon-Rennrad würde ich mir die Sauerei von heute Abend jedenfalls niemals antun; habe allerdings eigentlich auch keine Lust, nach jeder Durchquerung des Matschlochs am Winzler Friedhof mein frisch geputztes MTB erneut zu säubern. Eigentlich sollte ich die Reinigungskosten im Sinne des § 823 BGB der Stadt auferlegen und Schadenersatz einfordern.

Sie wird allerdings kontern und darauf verweisen, dass es sich hier um keine öffentliche Straße handele und sie daher nicht reinigungs- oder verkehrssicherungspflichtig sei. An der B 270 bei Kaiserslautern empfahl – oder besser: befahl – das schon damals offen radverkehrsfeindliche VG Neustadt Radfahrern gar das Tragen entsprechender „Schutzkleidung“.

Was mir an diesem Abend erneut auffiel: Diese Route wird so ziemlich von allen Fahrzeugarten genutzt – nur nicht von jenen, für die sie vorgesehen ist. Denn schon wieder kam mir eine alte Bekannte in ihrem dunklen BMW-SUV entgegen. Als ich sie darauf hinwies, dass sie diese Strecke wegen des Zeichen 260 weiter vorne nicht befahren dürfe, kam sie mit der Ausflucht, dass landwirtschaftlicher und Anliegerverkehr freigegeben sei. Ich wies sie darauf hin, dass das nicht stimmt, da das Verbot für Kraftfahrzeuge keine entsprechenden Zusatzzeichen hat. Es war ihr egal. Wie übrigens auch den hier links auf der Wiese vor dem Friedhof klar illegal parkenden Kfz-Nutzern.

Frei nach der bereits erwähnten, bei Orwell in die Lehre gegangen seienden Oberstaatsanwältin:

Darüber hinaus bedeutet „Parkplatz“ gerade nicht „Parkplatz im Sinne der StVO“, sondern umgangssprachlich ein Platz, auf dem Autofahrer parken. Ob sie dies berechtigt oder unberechtigt tun, hierüber trifft der Begriff gerade keinerlei Aussage.

Okay, ich ließ hier meinen Frust im Endeffekt auch für einen Moment an einer eigentlich Unbeteiligten aus. Aber warum zur Hölle soll ich mich bitte an das Verkehrsverbot auf der asphaltierten Strecke halten, wenn auf der Schotterpiste ständig illegal Traktoren und Kfz verkehren – und diese beschissene und unzumutbare Piste dadurch noch unbefahrbarer machen, als sie es bereits ist? Warum drücken Verwaltung als auch Polizei gerade bei Letzterem seit Einrichtung der Umleitung beide Augen zu, indem sie dort nie kontrollieren?

Bevor man die Matschpiste am Friedhof erreicht, hat man allerdings noch andere Hindernisse zu durchqueren.

Die allseits beliebte Kurve am Trafo-Häuschen.

Hat ja echt viel gebracht, da im Mai und Juni nicht minder ungeeigneten Split draufzukippen.

Der Blick den ca. 4 % steilen Hang hoch.

Und runter.

Es ist und bleibt ein Skandal. Heute schrieb ich übrigens dem Chef-Redakteur der Pirmasenser Zeitung noch einmal eine längere e-mail bzgl. der neuerlichen Leugnung des § 36a LStrG durch den LBM. Er wird mir wieder nicht antworten. Genauso wie kein einziger Vertreter im Stadtrat es für nötig hielt, sich persönlich mit mir zu diesem Thema zu unterhalten.

Ignorieren ist einfacher. „Demokratie“ ist am Ende halt doch nur die Diktatur der (autofahrenden) Mehrheit.


Folgebeitrag

Masken, die Presse und die illegale Umleitung

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