Masken, die Presse und die illegale Umleitung

Wisst ihr, was mich bzgl. der illegalen Umleitung neulich dann doch ein wenig erheitert hatte? Ich stolperte beim Durchstöbern meiner Festplatte über den Screenshot einer Meldung in der Pirmasenser Zeitung vom 29. Juni 2020 zu den bereits damals illegalen Planungen, gegen die ich mehrere Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerden bei diversen Behörden eingereicht hatte. Schon zu Beginn dieser „Pandemie“ war man an Fakten und am Wortlaut von Gesetzen in der Redaktion der PZ jedoch genauso wenig interessiert, wie es zu dieser Zeit im Umgang mit den Grundrechten im Allgemeinen eben üblich war. Die lokale Presse, die mir sowieso noch nie durch irgendeinen Ansatz von herrschaftskritischer Haltung aufgefallen wäre, versagte auf mehreren Ebenen.

Denn direkt neben jenem Artikel, der sich im Kern um eine damalige Sitzung des Winzler Ortsbeirates dreht, findet man in der linken Spalte die PS:-Kolumne (eine Anspielung auf das dem Post Scriptum gleichenden Pirmasenser Autokennzeichen) des damaligen und heutigen Chefredakteurs jener Zeitung, in der in etwa um 2005 bis 2012 herum, als ich dieses Blatt hin und wieder noch bei meinen Großeltern überflog, einige meiner Leserbriefe veröffentlicht wurden. Die Baumaßnahme hätte übrigens (laut Artikel) schon vor einem Jahr abgeschlossen sein müssen. Kann ja auch bei der Presse keiner ahnen, dass sich in Deutschland JEDES öffentliche Bauvorhaben grundsätzlich um mindestens ein Jahr verzögert.

Ein „wunderschönes“, den Wahnsinn dokumentierendes Detail ist übrigens auch die Werbeanzeige für die „Lebensart“-Ausstellung im Strecktalpark – mit der darauf abgebildeten Gesichtswindel unten rechts. Die damals im Sommer gar unter freiem Himmel verpflichtend zu tragen war. Selbst Seuchen-Kalle hat inzwischen ja zugegeben, dass das völliger Schwachsinn war. Neue Erkenntnisse und so.

Diese Kolumne und der daneben befindliche Beitrag zu jener staatlichen „Maßnahme“ (gegen die ich mich mal wieder als einziger wehre) dokumentieren in ihrer Kombination auch zurückblickend das kümmerliche, weil die Handlungen der Obrigkeit generell in keinster Weise kritisch hinterfragende Niveau dieses Blattes. Was will man bitteschön aber auch von einer Zeitung erwarten, deren Chefredakteur sich Ende Juni 2020 in Sachen Corona als vollkommen unkritisch und stramm auf Linie outet?

So wird in jener Kolumne in einem regelrecht weinerlichen Ton bemängelt, dass in den Einkaufsmärkten zu beobachten sei, dass „es die Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus überhaupt nicht mehr“ gäbe. Welch köstliche Ironie – denn es gab ja auch keine! Im April und Mai seien die Menschen noch diszipliniert gewesen, was die entwürdigende Dressur mit Abstand, Einkaufswagenpflicht(!) und Händedesinfektion betreffe. Ja, bereits im Sommer 2020 wäre man zu sorglos, würden die 1,5 Meter Abstand und die Markierungen an der Kasse(!) nicht mehr eingehalten. Abschließend singt er unter Verweis auf den jedoch strikt eingehalten werdenden Maulkorbzwang ein Hohelied auf exakt jene (staatlichen) „Vorschriften“ (damals vor allem in Gestalt des totalitären Maulkorbzwangs), die im Artikel rechts daneben und bis zum heutigen Tage genau dann scheißegal sind, wenn es der Staat selbst ist, der kackdreist seine eigenen Gesetze missachtet.

In den letzten Monaten habe ich mehrfach versucht, diese Zeitung noch einmal dazu zu bewegen, das Handeln der „Stadtregierung“ kritisch zu hinterfragen. Bat um ein persönliches Gespräch, um meine Ansichten näher zu begründen. Ich erhielt durchweg keinerlei Antwort, auch nicht auf die 29 Fragen, die ich am 5. Juli über das Büro der Bürgerbeauftragten an die Stadtverwaltung weiterreichen ließ (und für die sie mir übrigens erneut rechtswidrig Gebühren androht). Rückfragen hierzu gab es weder von der PZ, noch der Rheinpfalz, dem SWR und keiner einzigen Stadtratsfraktion.

Auch auf meine abschließend hier dokumentierte e-mail an den Chefredakteur der PZ werde ich ebenfalls keinerlei Antwort erhalten.


E-mail vom 28. Juli 2023

Guten Tag Herr X,

der LBM hat meine Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Pirmasens vom 8. Mai weitestgehend begründungslos zurückgewiesen. In dem Schreiben ignoriert man den § 36a LStrG vollständig.

Eigentlich genügt ein Zitat des Leiters des LBM Kaiserslautern (…) anlässlich der (in jeder Hinsicht vergleichbaren) Vollsperrung der L 478 bei Mauschbach im Jahre 2020, als die Ortsbürgermeister eine Umleitung über die südliche HBR-Route wollten:

Geht nicht, sagte dann jedoch der Landesbetrieb Mobilität (LBM) aus Kaiserslautern, welcher für die Umleitung zuständig ist. Nach einer gesetzlichen Neureglung dürfe nur noch über klassifizierte Straßen umgeleitet werden.

Ich zitiere hier noch einmal den im Zuge der Ahrtal-Katastrophe neu eingefügten § 36a (1) S. 1 LStrG:

Ist aufgrund höherer Gewalt und aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, eine öffentliche Straße nicht nutzbar, kann der Träger der Straßenbaulast der nicht nutzbaren öffentlichen Straße im Benehmen mit der zuständigen Straßenbaubehörde befristet nicht öffentliche Straßen, insbesondere Feld- und Waldwege und öffentliche Straßen, die einer Widmungsbeschränkung unterliegen, dem öffentlichen Verkehr widmen, soweit dies aus dringenden Gründen des Allgemeinwohls erforderlich ist.

Ich verweise zudem auch noch einmal auf meine juristische Argumentation gegenüber der Staatsanwaltschaft im Rahmen meiner Ihnen bekannten Strafanzeige und die Rechtsprechung des BVerwG. Hätte die Verwaltung beispielsweise im Zuge der Sanierung der Straße „Am Breitenweg“ diese mit einer formellen Widmungsbeschränkung versehen (was sie, wie auch die straßenverkehrsrechtliche Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich, vorsätzlich unterlassen hat) dürfte dort ebenfalls kein Verkehr, vor allem kein Schwerlastverkehr (zu dem auch Busse zählen) durchfahren.

Das, was die Stadt hier seit über einem Vierteljahr macht, geht gesetzlich auf so unfassbar vielen Ebenen nicht. Aber alle schauen weg. Anwohner. Medien. LBM. Ministerium. Letztere, weil sie wissen, dass es falsch ist, aber es nicht zugeben können. Vor allem nicht gegenüber jemandem, der von einer Mitarbeiterin des MWVLW schon gerade zu dieser Thematik(!) als „I…“ beleidigt wurde.

Warum können auch Sie persönlich hier keinerlei offen zutage tretende Widersprüche erkennen? Können Sie sich beispielsweise daran erinnern, wie oft in den letzten 5 Jahren die B 427 bei Busenberg vollgesperrt war – und auf welche Weise die VG, als auch der LBM dort damals die Nebenstraßen auch noch zusätzlich per Zeichen 250 StVO abriegelten (und somit Radfahrer auf Radrouten ebenfalls ausschlossen), um Durchgangsverkehr zu verhindern?

Warum recherchiert Ihr Blatt nicht endlich einmal selbst kritisch nach? Warum hinterfragen Sie diese Maßnahme auch weiterhin in keiner erkennbaren Weise? Warum interessiert sich die PZ generell nicht für die Widmungsproblematik, zu der ich gerade hinsichtlich der Diskriminierung des Radverkehrs im Zuge der B 10 über ein halbes Jahrzehnt recherchiert habe?

Warum halten auch Sie es gar nicht erst für nötig, wenigstens das Mindestmaß an Respekt aufzubringen, um auf persönliche e-mails zu antworten? Warum ist es auch „normal“ in dieser Stadt, dass kein einziges Stadtratsmitglied ein Interesse daran zeigte, mit mir persönlich über die Diskriminierung des Radverkehrs zu reden?

Warum nehmen Sie mich und meine fachlichen Kenntnisse nicht ernst? Warum verweigern auch Sie mir jedes Gespräch in dieser Angelegenheit? Ist das die „kritische Presse“, die die PZ angeblich verkörpern soll?

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Schneble


Der obige Screenshot aus einer Zeitung des Jahres 2020 dokumentiert das völlige Versagen der vermeintlich „kritischen Presse“ – zu beiden Themen! Wie soll eine Zeitung aber auch in der Lage sein, gigantische Staatsverbrechen wie „Corona“ zu hinterfragen, wenn sie bereits an der Story über eine poplige, schon damals klar illegale Umleitung in einer unbedeutenden Kreisstadt unweit der französischen Grenze scheitert?

Gestern Abend fuhr ich übrigens an der Fraktionsvorsitzenden der Union im Stadtrat vorbei; die ich seit meiner frühesten Kindheit kenne. Sie grüßte mich mit einem „Hallo“. Ich sie nicht. Wer mich vollkommen respektlos behandelt, indem er mir ein sachliches Gespräch durchweg verweigert, hat jedes Recht verwirkt, von mir noch gegrüßt zu werden. Auch ich habe ein Recht auf Ignoranz!


Siehe auch

6 Minuten Rotlicht in Busenberg


Folgebeitrag

„Verkehrswende“ in der Provinz

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