Illegale Umleitung: 29 Fragen

Nicht nur in Sachen Corona verweigern Verwaltungen und Ministerien den Bürgern seit Jahren Antworten. Nein, auch in Sachen illegaler Umleitung zwischen den Pirmasenser Stadtteilen Gersbach und Winzeln verweigert mir die Verwaltung seit teilweise über vier Monaten die Beantwortung zahlreicher Fragen. Um den „Druck“ noch einmal zu erhöhen, hatte ich am 5. Juli eine Eingabe bei der Bürgerbeauftragten des rheinland-pfälzischen Landtages eingereicht, die ich mit der nächsten Stadtratssitzung verknüpft hatte. Leider hatte ich eine Sitzung im Juni verpasst, weil auch der Terminplaner der Verwaltung wenig bis gar nicht gepflegt wird. Im Juli fand dann leider keine „Bürgerfragestunde“ statt und im August hatte das „Stadtparlament“ Sommerpause.

Die Fraktionsvorsitzenden jener in diesem Gremium vertretenen Parteien informierte ich ebenso über diese Anfrage mit wie die beiden lokalen herrschaftsunkritischen Käseblätter (und den SWR); es erfolgte ebenso keinerlei Reaktion oder irgendeine Form von Interessensbekundung. Dass die Verwaltung schlicht keinerlei Lust hat, mir auch nur eine einzige meiner zahlreichen (bloßstellenden) Fragen zu beantworten, dokumentierte ihr „Transparenzbeauftragter“ mit Schreiben vom 25. Juli.

In jenem deutete man meine Eingabe über die Bürgerbeauftragte einfach als Antrag im Sinne des Landestransparenzgesetzes um. Dies tat man vor allem, um mir mittels Gebührenandrohung zu verstehen zu geben, dass man mich mit allen Mitteln davon abzuhalten gedenkt, meinen Auskunftsanspruch weiter aufrechtzuerhalten. Die Verwaltung ist hierfür offenkundig auch zu inkompetent, da sie (wieder mal; nach ihrem großartigen „Radverkehrskonzept“) fachkundige Unterstützung von „Experten“ benötigt?

Zunächst werden wir mit dem zuständigen Fachbereich klären, ob es sich um eine einfache oder eine kostenpflichtige Auskunft gemäß § 24 Abs. 1 Landestransparenzgesetz handelt. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob teilweise ein Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen ist und in welcher Form Ihnen die Auskünfte zur Verfügung gestellt werden können.

Ich widersprach der Verwaltung direkt, als auch über die Bürgerbeauftragte, dass ich keinen Antrag nach LTranspG gestellt habe, sondern als Souverän Antworten auf Fragen bzgl. mich betreffender Regelungen haben möchte. Die Bürgerbeauftragte zeigte leider auch zum ersten Mal keinen wirklichen Willen, mich bzgl. meiner Eingabe ernsthaft zu unterstützen; jene sei nun einmal von der Stadtverwaltung zurückgewiesen worden – und daher könne sie nichts mehr tun, als diese dem Petitionsausschuss zuzuführen. Seitdem habe ich von Seiten der Stadtverwaltung auch nichts mehr vernommen.

Jene 29 Fragen seien im Folgenden (für die Nachwelt) auch hier dokumentiert (die Frage 26 fehlt irrtümlicherweise). Angemerkt sei auch noch einmal, dass ich einen Großteil der Fragen bereits ab April im Zuge mehrerer e-mails an die Verwaltung gestellt hatte.


Die 29 Fragen vom 5. Juli

Frage 1: Welche „Naturkatastrophe“, welche Art „höherer Gewalt“ bzw. welches „außergewöhnliche Ereignis“ i. S. d. § 36a LStrG liegt gegenwärtig zwischen Winzeln und Gersbach vor, wonach die Stadtverwaltung meint, mittels des Straßenverkehrsrechts die nicht dem öffentlichen Verkehr dienenden und ungewidmeten Feldwege i. S. d. § 1 (5) LStrG zwischen diesen Orten zu öffentlichen Straßen zu machen und den Verkehr einer Kreisstraße hierüber zu führen bzw. auf Basis welcher sonstigen (straßenrechtlichen) Rechtsgrundlage hat die Verwaltung diese Umleitung geplant und straßenverkehrsrechtlich angeordnet?

Frage 2: Die Verwaltung behauptete u. a. in der Presse, wenn die asphaltierte Strecke für Radfahrer freigegeben werde, würde sich die Ampelumlaufzeit um 2,5 Minuten verlängern. Die mit Lichtzeichen geregelte Strecke ist ziemlich genau 500 m lang; der für den Radverkehr verbotene Teil gar noch kürzer. Bei einer von der Verwaltung selbst angegebenen Radfahrer-Geschwindigkeit von 18 km/h bedeutet dies in Bezug zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einen maximalen zeitlichen Mehrbedarf von 40 Sekunden je Ampelphase. Wie kommt die Verwaltung rechnerisch auf die behaupteten 2,5 Minuten?

Frage 3: Wie beurteilt die Stadtverwaltung die (absurde) Tatsache, dass die
asphaltierte Umleitungsstrecke mit maximal 25 km/h fahrenden Mofas, Rollern, Kleinkrafträdern (mit Verbrennungsmotor) und Traktoren befahren werden darf; schnelle Radfahrer und Benutzer von ebenfalls 25 km/h fahrenden E-Bikes, Pedelecs (sowie E-Scootern) diese Strecke hingegen nicht benutzen dürfen?

Frage 4: Warum hat die Stadtverwaltung den (Fuß- und) Radverkehr zw. der Stockwaldhütte und der Elsässer Straße im Wesentlichen mit dem Argument der fehlenden ausreichenden Breite und dadurch klar rechtswidrigen Überholens durch Kfz-Nutzer verboten, jedoch nicht auf dem Abschnitt zwischen der Stockwaldhütte und „Am Breitenweg“?

Frage 5: Warum sorgt sich die Verwaltung um die Sicherheit von Mofa- und Rollerfahrern offenkundig deutlich weniger, als um jene (angeblich gefährdete) von Radfahrern (mit und ohne elektrischen Motor) – und hat diese Fahrzeugarten dort nicht ebenfalls mit dem Argument des möglichen „gefährlichen Überholens“ verboten? Ich verweise auch auf die Unfallflucht vom 16. Juni, als ein Jugendlicher an der Einmündung Tilsiter Straße leicht verletzt wurde.

Frage 6: Warum hat die Verwaltung offenkundig keine alternative klarstellende, die Regelung des § 5 (4) S. 3 StVO verdeutlichende Beschilderung mit Zeichen 277.1 StVO (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen) inkl. einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h geprüft bzw. warum wurde jedes andere denkbare mildere Mittel einfach ausgeschlossen und am Ende der größtmögliche (und somit unverhältnismäßigste) Eingriff – das Verkehrsverbot für den (Fuß- und) Radverkehr – angeordnet?

Frage 7: Inwiefern hält die Stadtverwaltung es im Hinblick auf die Begründung, den Radverkehr wegen möglichen rücksichtslosen Verhaltens von Kfz-Nutzern für verhältnismäßig und dem Rechtsstaatsgebot entsprechend, die von ihr selbst benannten, klar gegen die eindeutigen Überhol-Regelungen des § 5 StVO verstoßenden Zustandsstörer bzw. Gefährder (hier die Nutzer von Kraftfahrzeugen) in der Weise auch noch zu belohnen, indem man deren potenziellen Opfern die Nutzung der asphaltierten Strecke verbietet?

Frage 8: In § 12 (3) eKFV wird klargestellt, dass die Anordnung eines Verkehrsverbots für den Radverkehr gleichzeitig auch ein Verbot für E-Scooter und andere elektrische Kleinstfahrzeuge bewirkt. Hält die Stadtverwaltung die ausgewiesene Umleitungsstrecke über eine nur grob geschotterte Piste auch für diese (zugelassenen) Fahrzeuge geeignet und wie hat sie diesen Sachverhalt bei ihrer Ermessensausübung berücksichtigt?

Frage 9: Sind der Stadtverwaltung die aktuellen ERA der FGSV bekannt? Warum hat jene dann nicht die darin u. a. definierten absoluten baulichen Mindeststandards für Radverkehrsanlagen eingehalten, als sie die Umleitungsstrecke für den Radverkehr geplant und hergerichtet hat?

Frage 10: Warum meint man, der wohl am 6. Mai auf den abschüssigen Teil der Schotterstrecke für den Radverkehr gekippte und unbefestigte Rollsplit sei eine für Radfahrer geeignete und zumutbare Oberfläche?

Frage 11: Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Tatsache, dass auf dem schmalen Schotterweg ein (sicherer) Begegnungsverkehr mit Traktoren faktisch unmöglich ist?

Frage 12: Warum wurde jener Weg nicht auch aus Richtung Gersbach mit Zeichen 260 StVO gesperrt, obwohl offenkundig ist, dass gerade Traktoren diese für Radverkehr sowieso gänzlich untaugliche Oberfläche noch unbefahrbarer machen, als sie eh schon ist?

Frage 13: Warum duldet die Stadtverwaltung das (illegale, teils auch Radfahrer und Fußgänger gefährdende) Beparken der Wiese unterhalb des Winzler Friedhofs, als auch die permanente Missachtung des vor der Zufahrt aufgestellten Zeichens 260 StVO (Verbot für Kfz) durch landwirtschaftlichen Verkehr und Friedhofsbesucher?

Frage 14: Warum wurde in Richtung Gersbach in der Verlängerung der Mohrbrunner Straße kein Zusatzzeichen 1022-10 StVO (Radverkehr frei) unter dem Zeichen 250 StVO angebracht, sondern nur ein (kein Verkehrszeichen darstellender) „Flatterzettel“ mit Klebeband befestigt?

Frage 15: Warum wurde auf dieser Relation nicht einmal der Schwerlastverkehr (u. a. überlange Sattelzüge) verboten, der aufgrund der teils sehr engen Kurvenradien (insb. am Hotel Kunz) und nicht ausreichenden Straßen- und Wegbreiten diese Route ebenfalls nicht (sicher) befahren kann?

Frage 16: Inwiefern hält die Stadtverwaltung auch angesichts eines relativ hohen Anteils von Lastkraftwagen, Gespannen und Sattelzügen auf der Umleitungsstrecke die Verkehrssicherheit in den betroffenen Tempo-30-Zonen (die ebenfalls per Legaldefinition nicht dem Durchgangsverkehr dienen) von Winzeln und insbesondere im Bereich der Grundschule (bedeutsame Schulwege) Winzeln überhaupt noch für gegeben – und warum mussten u. a. auch die berechtigten Interessen der Anwohner der Winzler Nebenstraßen an Sicherheit sowie Schutz vor Abgasen und Lärm (es sei dbzgl. auch auf den § 45 (1) S. 2 Nr. 3 sowie (1c) StVO hingewiesen) dem Verkehrsbedürfnis von Autofahrern gänzlich hinten anstehen?

Frage 17: Warum hat man den offenkundig baulich als verkehrsberuhigten Bereich konzipierten Straßenkörper in der Straße „Am Breitenweg“ (keine Fahrbahn und keine Gehwege, nur Pflasterung mit Mittelrinne) straßenverkehrsrechtlich nach dem Ausbau niemals per Zeichen 325 StVO als einen solchen ausgewiesen?

Frage 18: Warum endet insb. die von Gersbach kommende Umleitungsstrecke laut Beschilderung offiziell VOR der Einfahrt in die Straße „Am Breitenweg“ in Winzeln, anstatt den Verkehr mindestens bis zur K 6 zurückzuführen?

Frage 19: Warum wurden auf der Umleitungsstrecke keine Ortstafeln angeordnet?

Frage 20: Warum führt die Stadtverwaltung ortsunkundige Verkehrsteilnehmer am Ortsausgang Pirmasens und an der K 10 bei Dusenbrücken gezielt in die Irre, wonach die Umleitung über die L 600 und die A 8 führen würde?

Frage 21: Warum fordert man die Verkehrsteilnehmer in der OD Winzeln mittels Beschilderung auf, ihre Navigationsgeräte auszuschalten?

Frage 22: Greifen auf beiden ausgewiesenen Umleitungsstrecken nach Ansicht der Stadtverwaltung die Regelungen zur Baulastträgerschaft und den Verkehrssicherungspflichten i. S. d. §§ 11 bis 17 LStrG?

Frage 23: Auf Basis welcher Rechtsgrundlage können Verkehrsteilnehmer ggf. Schadenersatzansprüche gegenüber der Eigentümerin der Wege (die Stadt Pirmasens?) aufgrund mit dem (baulichen) Zustand der beiden Umleitungsstrecken im Zusammenhang stehenden Schäden (bspw. durch Unfälle oder technische Defekte) geltend machen? Kurzum: Wer haftet?

Frage 24: Welche Verkehrssicherungsmaßnahmen (bspw. regelmäßige Reinigung) lässt die Stadtverwaltung auf beiden Umleitungsstrecken und in welchen Abständen durchführen? Die Frage zielt u. a. auf die schon seit mehreren Wochen auf der Fahrbahn liegenden Schotterverschmutzungen insb. im Bereich der Stockwaldhütte ab.

Frage 25: Wie viel Euro hat die Stadt Pirmasens insgesamt für das neue „Radverkehrskonzept“ an das Verkehrsplanungsbüro R+T gezahlt?

Frage 27: Warum wurden in der Straße „Am Stockwald“ gelbfarbige rechteckige Quadrate auf die Fahrbahn markiert, obwohl für die Verdeutlichung von Rechts-vor-Links-Regelungen die Anlage 3 zur StVO und die zugehörige VwV das Zeichen 342 („Haifischzähne“) vorsehen?

Frage 28: Warum in gelber und nicht in weißer Farbe?

Frage 29: Warum hat man jene erst unmittelbar nach dem Unfall vom 16. Juni mit einem verletzten jugendlichen Kleinkraftradfahrer markiert?

Frage 30: Wer hat im Zuge dieser Straße die Zeichen 102 warum angeordnet und welches Unternehmen wurde mit der Aufstellung der Schilder beauftragt?


Freigabe der K 6 wohl im September

Ja. „Er nervt.“

Ich denke, es ist klar, warum man mir keine einzige dieser Fragen beantwortet. Man kann es nicht; ohne zuzugeben, in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig gehandelt zu haben. Vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau habe ich bzgl. der Zurückweisung meiner Beschwerde durch den LBM ebenfalls noch keine Antwort. Ich würde denen durchaus zutrauen, mir irgendwann im Oktober mitzuteilen, dass die Maßnahme so nicht ganz in Ordnung war. Wobei sie selbst hierfür nicht die Professionalität werden aufbringen können; niemals darf man diesem Idioten bei irgendetwas recht geben.

Vermutlich erfolgt in der ersten Septemberhälfte die Freigabe der sanierten Ortsdurchfahrt. Ich habe mir vorgenommen, bei einer „feierlichen Verkehrsfreigabe“ mittels Plakat und einigen Zwischenrufen auf diesen Skandal erneut hinzuweisen.

Es passt im Übrigen wirklich zu einhundert Prozent zu meinem durchweg beschissenen und erfolglosen Leben, dass mich auch in dieser Angelegenheit wieder kein einziger Bürger, Pressevertreter oder Stadtrat in irgendeiner Form unterstützt hat. Und es ist irgendwie sogar bedauerlich, dass mich auf meinen unzähligen Fahrten über die Asphaltstrecke kein einziges Mal eine Polizeistreife erwischt hat; ich hätte die Sache gerne wenigstens vor das hiesige Amtsgericht gebracht.


Zustand Mitte August

Abschließend sei (nach jenem im Juli) noch der Zustand vom 17. bzw. 21. August dokumentiert. Die Karawane zieht weiter, dem OB isses Wurst.

Die folgenden Fotos wurden am Trafo-Häuschen aufgenommen.

In Richtung Friedhof hatten mehrere Starkregenereignisse kleinere Bäche in den „hochwertigen“ State-of-the-Feldwege-Art-Belag gefräst.

Das ist aber noch gar nichts, denn ein paar Meter weiter kam aus einem einmündenden Weg ein ganzer Schwemmkegel runter.

Auch am Beginn der „Umleitung“ am Winzler Friedhof weiterhin nur loser und grober, mit ein wenig feinerem Split gemischter Schotter. Über all die Monate sah ich dort vielleicht 5 andere Radfahrer und mindestens die vierfache Anzahl an Pkw, Rollern, Traktoren oder Lkw. Einen an diesem Tag über die Schotterpiste rasenden amazon-Liefersklaven habe ich übrigens – weil er mir auch obendrein noch dumm kam – einfach mal wegen Verstoßes gegen das Zeichen 260 „denunziert“.

Just an jenem Tage fiel mir, während ich die Fotos machte, ein Mann auf, der die Strecke mit dem „Smartphone“ ablief und fotografierte; was evtl. an meiner neuerlichen Beschwerde gegenüber der Stadtverwaltung und der Polizeiinspektion gelegen haben könnte? Er fuhr allerdings ein Auto mit Zweibrücker Kennzeichen und kam mir auch nicht bekannt vor. Dass er mich nicht angesprochen hat, spricht allerdings eher dafür, dass er von irgendeiner Behörde kam.

Vier Tage später noch einmal die Schotterkurve am Trafo-Häuschen.

Und bei etwas besserem Licht die Geröll-Lawine. Die auch bis zum heutigen Tage nicht beseitigt wurde.

Dies war dann über 5 Monate die einzige Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zwischen zwei Stadtteilen und der Kernstadt. Ich verachte diese radfahrerhassende Scheißstadt in jeder Hinsicht. Verkehrswende? Am Arsch die Waldfee!


Folgebeitrag

Glatteis auf der illegalen Umleitung


Siehe auch

Der neue Vollpfosten-Kreisel in Winzeln

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