Fußgängerzone weiterhin dicht

Im Juni berichtete ich über die von der Pirmasenser Zeitung verbreiteten Fake News, die Pirmasenser Fußgängerzone sei für Radfahrer freigegeben worden. Letzten Endes war auch dies wiederum nur ein Beispiel für die hier in der Provinz übliche unkritische Hergabe publizistischen Raumes für die sich von jeglicher Realität entfernt habende, ihre radverkehrsfeindliche Alltagspolitik übertünchen sollende Propaganda der hiesigen, von der CDU beherrschten Verwaltung. Vorgestern fuhr ich am Abend nochmal durch die Fußgängerzone, um zu schauen, ob meine im Juni gegenüber dem Radverkehrsbeauftragten geäußerten Hinweise dazu geführt haben, diese Fehler zu korrigieren. Natürlich haben sie das nicht.

Die Pirmasenser Fußgängerzone bleibt weiterhin widersprüchlich und unvollständig beschildert; mehrere Abschnitte dürfen mit Fahrrädern weiterhin nicht legal befahren werden. Bei meiner Foto-Session fiel mir noch ein weiterer Irrwitz auf, welcher mir bei meiner Fahrt im Juni entgangen war. Die Stadtverwaltung hat mindestens ein Jahrzehnt lang Radfahrer mittels ihrer (von einem privaten Verkehrsplanungsbüro verbrochenen) HBR-Wegweisung Radfahrer förmlich dazu eingeladen, mit dem Rad durch die (nicht freigegebene) Fußgängerzone zu fahren. Denn über dem (nicht explizit freigegebenen) Verbot der Einfahrt an der Ecke Ringstraße – Schloßstraße hängen tatsächlich schon seit vielen Jahren die auf dem Beitragsbild dokumentierten Wegweiser.

Dies passt bspw. auch sehr gut zur hier üblichen Anstiftung von Radfahrern, den Gehweg in Richtung Waldfriedhof oder jene (inkl. Fußgängerampeln) im Bereich des Hauptbahnhofs zu benutzen. Ich vermute ja, dass diese ganze Aktion „Freigabe der Fußgängerzone“ eine Reaktion auf meine damals auch direkt vor dem Stadtrat geäußerte Kritik an der Diskriminierung des Radverkehrs im Rahmen der illegalen Umleitung gewesen sein könnte. Sie wurde völlig „hektisch über den Ecktisch“ (um einen Kumpel zu zitieren) beschlossen, ohne, dass sich auch nur irgendwer in der Verwaltung mit den Verkehrsregelungen um diese Zone herum wirklich befasst und hierüber auch nur einen einzigen Gedanken gemacht hat. Hier übrigens noch ein Link zu Streetview, wie die Beschilderung im September 2022 an dieser Ecke aussah.

Im Juni schaute ich mir an dieser Stelle bspw. auch nicht die Beschilderung in der Gegenrichtung bzw. aus der Ringstraße heraus an. Das folgende Foto zeigt die Rückseite des oben dokumentierten Verbot der Einfahrt:

Tja. Das ist ein Zeichen 211-10. Regelung: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – hier links. Obendrüber zeigt der HBR-Wegweiser aber geradeaus in Richtung Dahn / Münchweiler. Die (Freigabe der) Fußgängerzone endet hier. Radfahrer, die zwischen den Bäumen in Richtung Exerzierplatz / Rathaus weiterfahren, begehen als Gehwegradler eine 55 Euro teure Ordnungswidrigkeit. Rechts in die Schloßstraße dürfen sie auch nicht abbiegen.

Allein an dieser einen Stelle offenbart sich, dass die zuständigen Behörden mit ihrem „Ermessen“ nicht nur fahrlässig umgehen, sondern es schlicht überhaupt nicht ausüben. Radfahrer dürfen hier legal nur nach links in die Ringstraße abbiegen und müssen einmal um den Block. Durch den Busbahnhof dürfen sie ja auch nicht; weil die Leiterin der örtlichen Straßenverkehrsbehörde dort aus kindlichem Trotz schon vor Jahren das illegale Verbot für Fahrzeuge aller Art durch ein illegales Verbot der Einfahrt austauschen ließ. Wie sieht eigentlich die Beschilderung aus jener Ringstraße heraus aus?

Tja, auch hier müssen wir uns nun fragen, was wir eigentlich dürfen? Das (schiefe) Radverkehr frei unter dem Verbot der Einfahrt rechts dürfte ein Unikat in Pirmasens sein. Es nützt uns aber auch nicht viel, weil auf dem Pendant links ja keine Freigabe angeordnet wurde. In welche Richtung dürfen wir Radfahrer jetzt eigentlich fahren? Eigentlich nur nach rechts in die Fußgängerzone rein; nach links wären wir (wie bereits erwähnt) illegale Gehwegradler – und auf die Fahrbahn der Schloßstraße dürfen wir eigentlich auch nicht (weder nach links, noch nach rechts; auch wegen durchgezogener Linien) einbiegen.

Sind wir über Jahre der durch eine Fußgängerzone(!) führenden HBR-Route in Richtung Schlossplatz gefolgt, treffen wir vor jenem an der Einmündung der Bahnhofstraße auf der linken Seite auf einen weiteren, nach rechts in jene Bahnhofstraße zeigenden HBR-Wegweiser. Jenen hatte ich im Juni samt des darüber hängenden Einbahnstraße übersehen. Unter dem Einbahnstraßen-Pfeil fehlt (natürlich) das (korrekte) Zusatzzeichen 1000-32 für gegenläufigen Radverkehr.

In meinem Juni-Bericht fehlte noch ein Foto von der Beschilderung an der Einmündung der (von der Fußgängerzone völlig abgeschnittenen) Fröbelgasse (die eine Sackgasse ist, von der allerdings noch ein Treppenweg in Richtung Realschule führt). Jene Gasse ist (eigentlich) legal nur von der Bahnhofstraße her erreichbar. Wer mit dem Rad dort ausfährt, darf wegen des Zeichens 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung Links und des nicht (für Radfahrer) freigegebenen Verbot der Einfahrt leider nur nach links in Richtung Brückengasse bzw. Pfarrgasse abbiegen.

An der restlichen Beschilderung hat sich nichts geändert. An der Einmündung zur Brückengasse hat man allerdings (warum auch immer) noch ein zusätzliches (und nicht mehr ganz so aktuelles) Vorgeschriebene Fahrtrichtung Rechts hingestellt. Bezeichnenderweise fuhr gerade ein Auto mit einer genüsslich ein Eis schleckenden Beifahrerin an mir vorbei. Just in jenem Moment, nachdem ich dieses Foto gemacht hatte, bog ein Streifenwagen nach rechts in die Brückengasse ab, anstatt den Fahrer des die Fußgängerzone befahrenden Pkw einfach mal zu kontrollieren. Pirmasens halt.

An der Einmündung Pfarrgasse wurde der Schilderpfosten (ob nun absichtlich oder nicht) um ca. 90 Grad verdreht.

Pfarrgasse

Die Pirmasenser Zeitung hat erneut nicht auf meine (sachliche und mit Fotos belegte) Kritik reagiert, sie möge doch ihre Ende Mai verbreiteten Fake News bitte endlich korrigieren. Der Radverkehrsbeauftragte nahm auf meine Nachfrage hin folgendermaßen Stellung:

Ihre Anmerkungen zur Fußgängerzone hatte ich gleich nach Ihrer Mail geprüft.

Anschließend habe ich meine Bewertung an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet.

Ich denke, dass es aufgrund der Ferien- und Urlaubszeit zu Verzögerungen gekommen ist. Daher gehe ich davon aus, dass die Verbesserungsvorschläge bald umgesetzt werden.

Ja, sicher. Alles klar.

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