Am 19. September soll die illegale Umleitung aufgehoben und die Ortsdurchfahrt von Winzeln (Kreisstraße 6) wieder für den Verkehr freigegeben werden. Wie nicht anders zu erwarten, setzt die radfahrerhassende Stadtverwaltung immer noch einen obendrauf. Anstatt Radfahrer am neuen Kreisverkehr am nördlichen Ortseingang von Winzeln einfach da fahren zu lassen, wo sie am sichersten sind (nämlich auf der Fahrbahn), nimmt man sie in einer abenteuerlichen Weise auf obendrein nur gepflastertem Untergrund per gemeinsam mit Fußgängern um jenen herum in Schutzhaft; garniert mit den üblichen (rechtswidrigen) „kleinen“
. Bei der Beschilderung muss man sich zudem fragen, ob es sich hier nur um einen Montagefehler des Bauunternehmens handelt – oder die hiesige Straßenverkehrsbehörde nun vollends den Verstand verloren hat?
Schauen wir uns das Elend mit Blick in Richtung Norden (Gersbach) einfach mal an, hier an der Einmündung der von rechts kommenden Straße „Am Knopp“. Die man gar nicht mal mehr als solche erkennt.
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde scheitert hier auch trotz meiner mehrfachen Hinweise und einer weiteren Eingabe bei der Bürgerbeauftragten des Landtages wiederholt daran, hier eine StVO-konforme Beschilderung herzustellen. Das Zeichen 286-30 ordnet ein eingeschränktes Halteverbot auf der Fahrbahn(!) an. Logischerweise kann sich das darunter befindliche Zusatzzeichen ebenfalls nur auf die Fahrbahn beziehen.
Auf der Fahrbahn gibt es aber keine „gekennzeichneten Flächen“. Und dann wundert man sich, dass in diesem Falschparker-Paradies und insb. auch hier, in dieser Straße, am Ende sowieso jeder parkt, wie er will? Egal. Am Friedhof wurde sowieso noch nie korrekt geparkt, weil das dortige Hochbord noch nie per Zeichen 315 (welches man anstelle des Zeichens 286 anordnen müsste) als Parkplatz ausgewiesen (und somit nur ein breiter Gehweg) war. Man kann ja mal spaßeshalber auf dieser Streetview-Aufnahme (vom vorigen Jahr) die (nicht erhobenen) Bußgelder addieren.
Im Hintergrund erkennt man bereits einen blauen Lolly. Über das Thema „Blau an der K 6“ zwischen Winzeln und Gersbach habe ich mich mehrfach ausgelassen und will dies in diesem Beitrag nicht mehr großartig wiederholen. Die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde hat mir bis zum heutigen Tage (also seit Ende 2019) keine einzige Frage beantwortet. Sie ignoriert jegliches sachliche Argument – und zeigt mir stattdessen hier gleich eine ganze Reihe weiterer blauer Mittelfinger, die ganz allgemein perfekt zur generellen blauen Willkür in dieser Stadt passen. Auf das links auf dem „Beschleunigungsstreifen“ stehende Auto gehe ich später noch ein.
Ja, also da sollen wir Radfahrer vor dem Kreisel rechts runter von der Fahrbahn aufs graue Pflaster?
Oder? Was steht nochmal im § 39 (2) S. 3 und 4 StVO?
Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.
Und in den Randnummern 28 bis 30 der Verwaltungsvorschrift (VwV) zu §§ 39 bis 43 StVO?
9. Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist.
a) Links allein oder über der Straße allein dürfen sie nur angebracht werden, wenn Missverständnisse darüber, dass sie für den gesamten Verkehr in einer Richtung gelten, nicht entstehen können und wenn sichergestellt ist, dass sie auch bei Dunkelheit auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar sind.
b) Wo nötig, vor allem an besonders gefährlichen Straßenstellen, können die Verkehrszeichen auf beiden Straßenseiten, bei getrennten Fahrbahnen auf beiden Fahrbahnseiten aufgestellt werden.
Tja, die örtliche Straßenverkehrsbehörde war einfach mal wieder zu blöd, den Verkehrszeichenpfosten richtig setzen zu lassen; er hätte rechts an den Zaun des Friedhofs oder rechts neben die „Auffahrt“ gemusst. So ist hier nach meiner Lesart die Fahrbahn der K 6 ein „Gemeinsamer Geh- und Radweg“. Ich befürchte aber, dass einige Eichmänner hinterm Lenkrad dies anders sehen – und mich sicherlich auch weiterhin nassspritzen oder anderweitig „belehren“ werden. Angestachelt bzw. mittels blauer Schilder aufgehetzt von einer nicht minder bösartigen Verwaltung.
Aber egal, auf dem Foto erkennt man bereits an der Kante des Friedhofszauns den scharfen Knick nach rechts. Und – am Laternenpfosten – ein weiteres blaues Schild, mit einem Zusatzzeichen darunter. Als ich jenes das erste Mal sah, waren meine allerletzten Zweifel darüber, dass die Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde gegenwärtig von einer Person geleitet wird, die hierfür nicht die nötige fachliche Befähigung besitzen kann, vollends beseitigt.
Ja, die meinen das offenkundig wirklich ernst! Der lebensnotwendige „Geh- und Radweg endet(!) schon wieder vor(!) der Querung der nach rechts abzweigenden (noch namenlosen) Straße, die irgendwann mal als Ortsumgehung zur L 600 führen soll.
Und um den ganzen Blödsinn noch unklarer und wahnsinniger zu machen, als er es eh schon ist, stellt man links(!) der Querung ein kleines (wieder rechtswidriges) auf! Ehrlich – wie viel Liter Lack muss man auf Ex gesoffen haben, um so einen Bullshit anzuordnen? Völlig davon abgesehen, dass der Pfosten insb. im Zusammenhang mit dem Laternenpfosten) im Weg steht – und die Breite völlig unzureichend ist. An dieser Stelle wird es früher oder später einen Unfall zwischen Radfahrern und / oder mit Fußgängern geben. Vielleicht reicht es sogar (wenn die nach rechts führende Straße irgendwann mal in Richtung L 600 führt) für den ersten von einem rechtsabbiegenden Lkw zu Brei zermatschten Radfahrer auf Pirmasenser „Radinfrastruktur“?
Welche „Beleidigung“ wäre für Menschen, die Verkehrszeichen auf diese Weise im öffentlichen Verkehrsraum anordnen bzw. positionieren, besser geeignet als „Vollpfosten“? Im Endeffekt bedeutet diese Beschilderung, dass Radfahrer vor der nächsten Querung rechts absteigen und schieben(!) müssen. „Radwege“ sind in meinen Augen nicht nur in rechtlicher, sondern vor allem auch physischer Hinsicht nichts anderes, als Fallenstellerei zu Lasten des Radverkehrs.
Auch egal. Der hiesige ADFC wird sicherlich wieder begeistert sein, dass es hier einen supertollen „Radweg“ gibt! Neben dem Einsiedlerhäuschen steht ja rechts ein weiteres , welches es uns zumindest gestattet, wieder aufzusteigen. Blöderweise kommt auch dort vorne an der linken Kante noch ein weiterer Pfosten hin; vermutlich, um ein weiteres
für illegale Geisterradler aufzustellen?
Wir befinden uns hier übrigens immer noch innerhalb der geschlossenen Ortschaft von Winzeln; wo eigentlich erst einmal eine „besondere örtliche Gefahrenlage“ im Sinne des § 45 (9) S. 3 StVO vorliegen muss – und zwar auf der Fahrbahn. Ich bin mir sicher, dass in der Anordnung (die ich angefordert habe) hierzu absolut nichts zu lesen sein wird. So etwas (also eine materiell-rechtliche Begründung für die Anordnung eines Fahrbahnverbots) hat man hier generell nicht nötig. Ich erinnere einfach mal an den Leitsatz des (auch in meiner klage zitierten) Urteils 3 C 42.09 des BVerwG vom 18.11.2010:
Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO).
Wer so etwas Selbstverständliches einfach mal ganz frech von der Verwaltung einfordert, dem droht Bürgermeister Maas mit sofortigem Gesprächsabbruch. Auch hierzu geht übrigens ein weiteres „Dankeschön“ an die großartige 3. Kammer des VG Neustadt.
Dass die Straßenverkehrsbehörde hier vor allem durch die kleinen ja sogar eindeutig belegt, dass diese „Radinfrastruktur“ selbst(!) schon so dermaßen gefährlich ist, wonach man meint, mit dieser (für Kreisel üblichen) den Radverkehr ausbremsenden und schikanierenden (Fußgänger allerdings nicht betreffende) Beschilderung den § 9 (3) StVO aushebeln zu können oder gar müssen, ist dieser ob ihrer allgemeinen Unfähigkeit leider nicht verständlich zu machen.
In Richtung Gersbach geht es dann wie gewohnt weiter; auf einem als „Geh- und Radweg“ umetikettierten, nicht zur K 6 gehörenden Wirtschaftsweg. Wer lesen möchte, wie dieser Blog 2017 startete, hat hier die Möglichkeit. Das Dixi-Klo passt auch hier wieder wie Arsch auf Eimer.
In diesem uralten Beitrag kann man auch nachlesen, warum linksseitig (also von Gersbach kommend) keine Benutzungspflicht bestand und auch weiterhin keine besteht. Was die Idiotie, mit der diese Verwaltung am (nun erneut bekräftigten) rechtsseitigen Blau (wie eben auch auf dem Abschnitt der K 6 zwischen Pirmasens und Winzeln) festhält, umso stärker verdeutlicht.
Ob Radfahrer hier ggf. mit noch montiert werdenden Schildern bzw. aufs Plaster gemalt werdenden „Piktogrammen“) rechts oder links um den Kreisel herumgeführt werden sollen, kann ich noch nicht abschließend sagen. Wie gesagt, wir sind hier innerorts. VwV zu § 2 StVO, Randnummer 33:
1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
Egal. Solange links oder rechts neben den Kreisel keine aufgestellt werden, soll mir das relativ egal sein. Links steht jedenfalls bislang noch nix; das oben erwähnte kleine
wird aber (denke ich) auf jeden Fall noch hingeknallt.
Ein weiteres Beispiel für die allgemeine Idiotie, Verkehrszeichen an den falschen Stellen anzuordnen, zeigt sich auch am westlichen Kreiselarm (also von hier gesehen rechts).
Es mögen nur ein paar Meter sein, aber die Freigabe des Gehwegs für Radfahrer erfolgt hier eben zu weit hinten; man wollte sich wohl (wie gegenüber, am wahnwitzigen „Ende“-Schild) einen Pfosten sparen und hat die Schilder an den Laternenpfosten genagelt. Wie auf dem letzten Foto angedeutet, sehen wir ein weiteres kleines . Warum man hier keine Piktogramme anwendet (Radfahrer dürfen hier nur Schrittgeschwindigkeit fahren), bleibt ein weiteres der unzähligen Mysterien, die sich generell aus dem Vorhandensein von „Radinfrastruktur“ im Allgemeinen eben ergeben.
Es steht immerhin mal rechts der Querungsstelle. Allerdings dürfen Radfahrer laut (gegenwärtiger) Beschilderung und gemäß § 2 (4) S. 4 StVO auf der linken Seite eh nicht fahren. Für wen gilt also dieses kleine Teufelsdreieck überhaupt? Soll es sich etwa auf den ca. 10 m weiter beginnenden „Beschleunigungsstreifen“ beziehen, auf dem bezeichnenderweise bereits vor der offiziellen Verkehrsfreigabe auch im Hinblick auf das Zeichen 283 gleich mal doppelt illegal geparkt wurde? Egal.
Mir ist hier, in dieser Drecksstadt (hab ich mich jetzt eigentlich auch strafbar gemacht?) wirklich auch bald alles scheißegal. Ich hoffe wirklich, dass sich am Dienstag eine weitere Gelegenheit gibt, meinen Protest gegen die illegale Umleitung und diesen neuerlichen Blödsinn zum Ausdruck zu bringen und auch direkt an die (politisch) Verantwortlichen zu richten.
Die K 6 wurde übrigens gestern Abend bereits rege von (die zahlreichen ignorierenden) Kfz-Nutzern (aber auch einigen Radfahrern) frequentiert.