Verkehrsfreigabe der OD Winzeln

„Meine Güte, was ist das denn für ein Spinner?“ Verrieten heute Abend zahlreiche Blicke derer, die der feierlichen Verkehrsfreigabe der OD Winzeln beiwohnten; ob des seltsamen dürren Typens mit Rennrad, Piraten-Kopftuch und seines selbstgebastelten Plakats. Dabei hatte ich vor der Veranstaltung sogar zwei nette Gespräche mit einer älteren und einer gleichaltrigen Dame über das, was die Stadtverwaltung hier im Rahmen ihrer illegalen Umleitung insbesondere mit Radfahrern getrieben hat. Von der Verwaltung waren auch einige bekanntere Nasen da; natürlich auch Oberbürgermeister Zwick und der „kleine“ Bürgermeister Maas. Der erste gab mir immerhin noch die Hand, verweigerte allerdings die Kenntnisnahme des Inhalts meiner zusammengeknüpften Papptafeln. Der andere würdigte mich keines Blickes oder Wortes.

Bezeichnend für die Irrelevanz des Radverkehrs im Denken und Handeln der genannten Lokalpolitiker ist, dass gerade jene Zumutungen, mit denen man Radfahrer gut ein halbes Jahr konfron- und malträtierte, in ihren Reden mit keinem Wort erwähnt wurden. Ich habe diese aufgezeichnet, sie sind es aber nicht wert, auch nur auszugsweise zitiert zu werden. Zwischendurch sprach mich ein Mitarbeiter der PZ an, ob er ein Foto von meinem (vom Winde teils zerwehten) Plakat machen dürfe. Die oben erwähnte gleichaltrige Frau sitzt im Winzler Ortsbeirat und war gegen die gesamte Maßnahme, einschließlich der Umleitungen. Die Stadt hat es nicht die Bohne interessiert. Sie hat nicht nur deshalb keine Lust mehr, ihre Zeit dort zu vergeuden.

Dass sich die Fahrt dann doch gelohnt hat, lag an einem Überraschungsgast. Als ich, von allen ignoriert und wieder einmal von niemandem unterstützt, einsam mit meiner Kamera und meinem Pappschild dort herumstand, kam plötzlich der Dienststellenleiter des LBM Kaiserslautern auf mich zu, den ich damals anlässlich eines Überfalls auf Verkehrsminister Wissing persönlich kennengelernt hatte (und den ich im ersten Moment gar nicht wiedererkannte). Er hätte mich letzte Woche sogar die Eselsteige hoch mit dem Auto überholt. Er war in erster Linie wegen der finanziellen Förderung des Ausbaus der Ortsdurchfahrt durch das Land anwesend und hielt hierzu auch noch eine kleine Rede. Nach dem symbolischen Durchschnitt des Flatterbandes konnte ich ihm immerhin noch für gut 20 Minuten ein Ohr abkauen.

Ich erlebte erneut, dass Menschen in solchen Positionen im persönlichen Gespräch eigentlich ganz zu- und umgänglich sind. Wenn man sich ganz einfach nur sachlich über die unzähligen Baustellen unterhält, die ich seit dem Jahre 2016 (weitestgehend erfolglos) beackere. Es tat gut, endlich mal (wieder) mit jemandem ein fachliches Gespräch auf Augenhöhe über straßen- und straßenverkehrsrechtliche Themen zu führen; etwas, was zum Beispiel mit der Leiterin der hiesigen Straßenverkehrsbehörde schlicht nicht möglich ist. Seine Reaktionen machten klar, dass auch er selbst regelmäßig erstaunt über die personelle Inkompetenz ist, mit welcher auch jemand wie er gerade auf den unteren Ebenen ständig konfrontiert wird.

Im Endeffekt hat er mir bei keinem einzigen Thema ernsthaft widersprochen! Sondern zu verstehen gegeben, dass ich mit meiner Rechtsauffassung zumindest nicht völlig falsch liege. Dieses Recht aber aus vorwiegend politischen Gründen nicht bekommen darf. Weil daran zu viel hängt. Das gilt eben auch für die mit der Problematik an der B 10 zusammenhängende illegale Umleitung, die mich überhaupt zu dieser Veranstaltung trieb. Ich erntete auch von ihm keinen ernsthaften Widerspruch, als ich mich auf den neuen § 36a LStrG bezog. Den seine eigene Behörde erst vor einigen Wochen einfach vollständig leugnete. Egal. Interessiert keinen. Ich bin mir allerdings relativ sicher, dass es Zwick und Maas (und seinen zahlreichen anwesenden Mitarbeitern) nicht wirklich gefallen hat, dass ich mich mit ihm lange und gut unterhalten habe.

Ich witzelte unter anderem auch darüber, was man gerade hier an dieser Straße wieder an beschilderungstechnischem Blödsinn verbrochen hat. Am Abend zuvor konnte ich nach einem längeren Gewitterregen, während dem ich mich unter dem großen Vordach an der C+C blendend mit einem ca. 70-jährigen Russlanddeutschen unterhielt (wäre einen eigenen Beitrag wert), die wohl epischsten Verkehrszeichenfotos meiner „Karriere“ machen; als im Westen noch einmal für ca. 15 Minuten die Sonne rauskam. Viel Neues kam nicht mehr hinzu; dennoch verdeutlichen die wenigen neu montierten Verkehrszeichen, dass ich mit meiner Kritik eher noch zu sanftmütig war.

Ist das – unter uns Fotografen – nicht einfach nur ein endgeiles Licht? Und wofür vergeude ich es? Für die Dokumentation absolut hirnrissiger blauer Verkehrszeichen! Wie tief bin ich doch auch in fotografischer Hinsicht gesunken?

Der Witz an diesem Foto besteht im lustigen, süßen, putzigen, kleinen Verbot der Einfahrt auf dem Fahrbahnteiler hinten links. Mir wird angesichts dieses Fotos außerdem gewahr, dass ich die Idiotie dieser dadaistischen(?) Verkehrszeichen-Komposition im vorherigen Beitrag noch nicht in ausreichendem Maße gewürdigt habe. Denn wer in den östlichen Kreiselarm abbiegt, landet ja gegenwärtig nach ein paar Metern im Acker. Trotzdem muss man Radfahrer dort zum Absteigen und Schieben – und obendrein in eine weitere nicht freigegebene Einbahnstraße zwingen! Egal.

Was genau verbietet nun (wir erinnern uns an die „Schilder-stehen-rechts-Regelung“ in § 39 StVO) noch einmal das Verbot der Einfahrt? Genau; man darf dort nicht hinter(!) dem Fahrbahnteiler (als Geisterfahrer) rechts abbiegen. VwV zu den §§ 39 bis 43, Rn. 2:

Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen.

Was das Thema Blau am neuen Kreisel betrifft, widersprach mir der LBM-Leiter übrigens ebenfalls nicht; als ich gar ob dieser zahlreichen überflüssigen und die Verkehrsteilnehmer eher verwirrenden Verkehrszeichen die Schilderwaldnovelle ansprach, erntete ich ein eifriges und zustimmendes Nicken. Auch er vertrat (zumindest in unserem Plausch) die Ansicht, dass es zu viele Verkehrszeichen gäbe und dass es im Allgemeinen auch keine Lösung sei, Radfahrer (wie mich z. B.) mittels derartiger Verkehrszeichen von der (legalen) Fahrbahnnutzung auszuschließen.

Als ich bei meiner Anreise gegen 17 Uhr von Gersbach kommend die K 6 befuhr, zog ich zwischen einem radelnden Vater und seinem Sohn hindurch. Er regte sich bei unserem Wiedersehen über den bereits regen Kfz-Verkehr auf. Außerdem beobachtete ich, dass er am Kreisel (mit seinem Sohn) genau das tat, was dort meiner Meinung nach zukünftig fast alle Radfahrer machen werden, die unter einer Fahrbahn-Phobie leiden und nach Winzeln wollen: Sie werden den Kreisel links umrunden und weiterhin auf dem Gehweg in Richtung Ortsmitte radeln.

Das liegt aber auch daran, dass es eben keine (rechteckigen) Verkehrszeichen gibt, um „gemeinsame Geh- und Radwege“ ohne Benutzungspflicht auszuweisen. Der Leiter des LBM vermisst jene aus Frankreich und Luxemburg bekannte Möglichkeit ebenfalls. Was machen nun nicht besonders radverkehrsaffine Verwaltungen, die von der Thematik auch generell keine Ahnung haben? Sie ordnen zum Beispiel Verkehrszeichen an, die es (im aktuellen offiziellen Verkehrszeichenkatalog) gar nicht (mehr) gibt (und die früher mal – welch Ironie! – in Einbahnstraßen hingen). Das folgende Foto zeigt den östlichen Kreiselarm in Richtung Winzeln, aufgenommen hinter dem Einsiedlerhäuschen.

Auch diesbezüglich habe ich die örtliche Straßenverkehrsbehörde (auch hinsichtlich des Abschnitts zwischen Pirmasens und Winzeln) mehrfach darauf hingewiesen, dass sie (um rechtsseitige Radler auf Gegenverkehr hinzuweisen) permanent das falsche Zusatzzeichen verwendet. Aber wie soll sie hier (in ihrer Verzweiflung) Radfahrern auch rechtskonform mitteilen, dass sie ab hier links gar nicht weiterfahren dürfen? In der Gegenrichtung (also nach Gersbach) hängt natürlich derselbe Blödsinn; unter dem lebensnotwendigen Gemeinsamer Geh- und Radweg. Man beachte auch die beiden (gegen die zahlreichen Verbot für Fahrzeuge aller Art verstoßen habenden) Kraftfahrzeuge. Auf der linken Seite hängt hingegen gar nichts; nicht einmal eine Gehwegfreigabe.

Nun denn. Es ist bereits mehrere Jahre her, dass ich eine abknickende Vorfahrt der K 6 einforderte. Man tat das, was man immer tut, wenn ich etwas fordere: Nichts. Im Zuge des Ausbaus erhielt die Kreisstraße 6 nun aber doch noch eine (somit auch den Bestimmungen der VwV und der StVO entsprechende) abknickende Vorfahrt. Was übrigens (rechtlich) auch daran liegt, dass die hier weiterführende Bottenbacher Straße ab sofort in die bereits um jene herum bestehenden Tempo-30-Zonen integriert wurde.

Hier die neue Beschilderung aus der Gersbacher Straße heraus. Man kann in PS einfach kein Foto ohne mindestens einen Kampf-Gehwegparker machen.

Und die neue Beschilderung in der Bottenbacher Straße (zum Vergleich: Google Streetview 2022).

Obwohl hier (inkl. der T-30-Zonen-Regelung) absolut nichts anders ist, als in Fehrbach (an der K 7 Richtung Hengsberg), wird es dort wohl auch noch Jahre dauern, ehe man am Ende dann doch das richtige tut. Nur, damit dieser nervende Schneble keinen Erfolg für sich verbuchen kann.

Als ich heimfuhr, waren die Vollsperrung und die illegale Umleitung noch nicht aufgehoben. Wird die Stadtverwaltung wohl morgen früh erledigen. Leider kamen sie auch damit durch; weil der LBM schlicht seine Arbeit verweigert hat. Es wäre ja schön, wenn anlässlich des angenehmen Gesprächs mit dem LBM-Leiter nach längerer Zeit doch wieder ein halbwegs fruchtbarer Dialog in Gang käme. Aber daran glaube ich einfach nicht mehr.


Ergänzungen

  • Im stark eingeschränkten Internetangebot der Pirmasenser Zeitung ist auf der Titelseite der Ausgabe vom 20. September ein Foto von der wortwörtlich von einem Mitarbeiter der Stadt eingeforderten „perfekten Inszenierung“ und ein Kurzbericht zu finden.
  • Die Rheinpfalz berichtet ebenfalls. Allerdings ohne, (wie auch die PZ) den einzigen Protestierenden zu erwähnen. Lückenpresse.
  • Und noch die „offizielle“ Meldung der Stadt Pirmasens.

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