Der Schillerplatz zur blauen Stunde

Was für ein beschissenes Wetter die letzten Tage! Komme kaum noch raus vor die Tür. Heute reichte es gegen Abend wenigstens noch für eine kurze Versorgungsfahrt in die Stadt. Da es gerade dämmerte, nahm ich Kamera und Stativchen mit, um meinen großen, jedoch auch von den lokalen Medien komplett verschwiegenen „Erfolg“ (der daher auch kein wirklicher ist) zur blauen Stunde abzulichten. Hätte ich auch nicht gedacht, dass ich diese eigentlich unbedeutende Nebenstraße, die allerdings auch den perfekten Namensgeber für einen ewigen Rebellen wie mich hat, mal zur blauen Stunde ablichten würde. Nebenbei wollte ich auch mal austesten, wie es sich dort so fährt, wenn die Anwohner nach Feierabend wirklich alles komplett zugeparkt haben und es bereits dunkel ist.

Ergänzend zum Beitragsbild noch der nordöstliche Fitzel der Schillerstraße, an deren Ende man weiterhin nur nach rechts in die Lemberger Straße abbiegen darf. Auch das wird wieder ein langer und unnötiger Kampf. Die Restfahrbahnbreite reicht hier eigentlich auch nicht für einen sicheren Begegnungsverkehr aus.

Das folgende Foto zeigt den Schillerring runter in Richtung Bitscher Straße. Auf der Langzeitbelichtung erkennt man übrigens an der Leuchtspur des vorbeifahrenden Autos, wie stark die LED-Leuchten in Autoscheinwerfern flackern.

Das falsche Radverkehr frei links hat man immerhin (nach meinem Hinweis) recht schnell mit einem korrekten querender Radverkehr aus beiden Richtungen ausgetauscht.

Die gerade aufgrund der Radverkehrsführung gemeingefährlichen Parkflächen am südlichen Ende des Schillerplatzes werden ebenfalls noch Gegenstand zahlreicher e-mails zwischen mir und dem „Radverkehrsbeauftragten“ sein. Ohne Einweiser darf dort nämlich legal keiner rückwärts ausparken. Früher oder später wird hier ein (naiver) Radfahrer über den Haufen gefahren. Was man dann mit Sicherheit als Argument nehmen wird, die Freigabe wieder aufzuheben.

Wie hätte man das grundsätzlich verhindern können? Einfach jemanden fragen, der sich damit auskennt. Aber das wollte man ja einmal mehr nicht; denn ich hätte ja die Streichung der Parkflächen gefordert. Und sowas geht hier ja absolut sowas von gar nicht!

Als ich das letzte Foto von der Schillerstraße (eine etwas später als das Beitragsbild aufgenommene Variante) gerade im Kasten hatte und am Einpacken war, parkte ein Fahrer eines weißen Transporters mit Landauer Kennzeichen die eingezeichnete Einfahrt vorne rechts für den Radverkehr einfach komplett zu, stieg aus und verschwand.

Bei meiner anschließenden Durchfahrt kam mir am Ende (im Dunkeln) ein Autofahrer entgegen. Aufgrund der durch beidseitige Beparkung der Fahrbahn extrem beengten Verhältnisse musste er stehenbleiben. Ein von mir bereits in meiner Verpflichtungsklage gefordertes Halteverbot wäre Gegenstand einer weiteren Klage; die es allerdings nicht geben wird.

Das Beitragsbild zeigt übrigens auch, wie jahrzehntelanger Kfz-Lobbyismus dazu geführt hat, den Blick in so eine mit Unmengen an totem Blech unnütz zugestellte Straße für völlig „normal“ zu halten.


Folgebeitrag

Q & A zur Schillerstraße

5 Gedanken zu „Der Schillerplatz zur blauen Stunde“

  1. Das Zusatzschild „Radfahrer frei“ unter dem Einfahrtsverbotsschild im obigen zweiten Bild wird durch ein Parken links in dieser Einbahnstraße konterkariert. Die „befreiten“ Radfahrer müssen sich an der Blechschlange langhangeln, stets gewahr einer aufgehenden Beifahrer(!)tür und die entgegenkommenden Autofahrer haben eine durchgehend freie Fahrbahn. (Beifahrertürseite ist gewöhnlich gefährlicher als das Pendant, weil hier oft ein der Verkehrslage nicht so Verhafteter und folglich Unbedarfterer die Tür öffnet.)
    Das links Parken in diesem Zug hat vielleicht Berechtigung dadurch, dass hier auch noch gut bis in den Einmündungsbereich geparkt werden kann. Nunmehr aber, bei beidseitigem Radverkehr verbietet sich für mich das – Erlauben – des links Parkens und mutmaßliche Verbot andererseits.
    Hier scheint mir schnellere Revision vonnöten! Hier böte sich – mir – ein hinweisender, auf die Gefahr aufmerksam machender Leserbrief zunächst an, Doppel an Verkehrsbehörde.

    1. Prinzipiell ja; Beifahrertüren sind allerdings gerade dann gefährlicher, wenn man (wie das bei vielen „Radwegen“ hinter einem Parkstreifen der Fall ist) von hinten rechts am Auto vorbeifährt. In Fällen wie dem abgebildeten rammst du die Tür dann wieder zu; was weniger schwerwiegende Folgen hat. Außerdem „übersehen“ sie dich auch nicht so leicht. Die nun umgesetzte Freigabe in beiden Straßenabschnitten verstößt relativ klar gegen die Verwaltungsvorschriften. Es wird aber weder die Behörde, noch die lokalen Käseblätter interessieren. Niemals wird man hier „für ein paar Radfahrer“ Halteverbote anordnen. Das VG hat ja insb. um den § 34 (2) LStrG einen weiten Bogen gemacht; an diesem heißen Eisen wollten sie sich nicht die Finger verbrennen.

      Als ich im April nach Einrichtung der illegalen Umleitung persönlich bei jenem Mitarbeiter der Rheinpfalz war, der hin und wieder über meine „Aktionen“ berichtete, sagte er mir sinngemäß, dass mein Name in der letzten Zeit „oft genug in der Zeitung gewesen wäre“. Was für mich der Beleg war, dass es denen gar nicht um die Sache geht. Wenn ich nun einmal der einzige in dieser Stadt bin, der sich hier für den Radverkehr einsetzt, dann steht mein Name halt öfters in der Zeitung. Ist das nicht das Mindeste, was man verdient hätte? Ich gehe zudem davon aus, dass der Chefredakteur der PZ nach der Veröffentlichung meines Leserbriefs zu jener illegalen Umleitung einen Anruf aus dem Rathaus erhielt. Ein Angebot meinerseits, sich einfach mal mit mir über das Thema Radverkehr in PS zu unterhalten, blieb ohne jede Antwort.

      1. Ich habe ein anderes Horrorszenario linksseitig vor Augen: Auf der Beifahrerseite hat der Einsteigende die Hand am Türgriff, blickt gewohntermaßen zurück. Das kommende Auto fährt weit rechts, was der Einsteigende als Einladung zum Türöffnen missversteht. Der Autofahrer sah schon den Radfahrer im Gegenverkehr. Wenn jetzt die Tür aufgeht, wird der Radfahrer reflexartig ausweichen und kommt so doch vor das heranrollende Auto …
        Ich denke, hier muss(?) die Behörde tätig werden. Linksseitiges Parken ist nur erlaubt, wenn Schilder dies gestatten. Keine Schilder, kein Parken links.
        In der betreffenden Straße scheint mir der Rinnstein sehr niedrig, wenn nicht gar auf Fahrbahn- und Gehwegniveau. Dies böte den gegen die allen erlaubte Fahrtrichtung Radelnden im NOTfall, nach rechts auszuweichen. Die mit der Fahrtrichtung der Autos Mitradelnden können nicht überholt werden, so lange geparkt wird. Dies ist aber deutlich (v)erträglicher, als das Anhalten im Begegnungsverkehr.

        1. § 12 (4) S. 4 StVO:

          Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.

          Es braucht keine Schilder; auch nicht in für Radfahrer freigegebenen Einbahnstraßen. Da steht auch nix zu in der VwV. In der von dir geschilderten Situation wird man dem Radfahrer einfach vorwerfen, dass er damit hätte rechnen und warten müssen; gemäß § 6 (1) S. 1.

          Die Behörde „muss“ erst dann tätig werden, wenn ein Gericht sie dazu verdonnert; und das machen Letztere auch nur im Extremfall. Dass irgendein Strafrichter mal eine Straßenverkehrsbehörde für ihren gefährlichen Blödsinn zur Verantwortung zieht, glaube ich auch nicht; hab es oft genug versucht. Behörden haben (laut StA Zweibrücken zur illegalen Umleitung) ja auch erst einmal das „Recht“, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr vorzunehmen, indem sie bspw. Radfahrer auf unbefahrbare Schotterpisten zwingen. Ich hatte in meiner Klage unter anderem dieses Urteil des VG Neustadt zitiert, in meinem Fall haben sie sich regelrecht von ihrer eigenen Rechtsprechung distanziert.

          Bis dahin fällt das alles unter „Einschätzungsprärogative„. Und nicht unter Amtshaftung. Das ist hier nicht anders als bei Corona. Die Umsetzung der Freigabe ist also (erneut) ermessensfehlerhaft; wie schon die Zurückweisung meines damaligen Antrags mit dem ich auch einer Nichtanordnung eines Halteverbots quasi zuvorkommen wollte. Alles abgebügelt; das Urteil ist einfach nur ein Witz. Ich hätte in Berufung gehen müssen – aber wir leben hier ja im besten Rechtsstaat, den man sich für Geld kaufen kann.

          1. Ich danke Dir, Dennis, für die Gratis-Fahrstunde (Theorie). Wirste alt wie Kuh, lernste immer noch dazu!

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