Dieses Land (und dessen „Infrastruktur“) geht nicht erst seit der „Ampel“, sondern seit der neoliberalen Wende (also spätestens seit Schröder) vor die Hunde. Selbst im Straßenverkehr gibt man sich (abseits der wirklich wichtigen Straßen) keine Mühe, unhaltbare und final auch Gefahren schaffende Zustände zeitnah zu beseitigen. Wie auch im Zuge der Ortsdurchfahrt Walshausen (K 13), in welcher im Bereich eines abgerissenen Hauses schon seit vielen Jahren nach stärkeren Regenfällen tagelang das Wasser vom Hang her auf die zudem auch krumme und bucklige Fahrbahn fließt und sich auf einer Länge von mindestens 50 Metern großflächig verteilt.
In der wärmeren Jahreshälfte ist das schon lästig, weil man sich das frisch geputzte Rad (oder gewaschene Auto) einsaut. Im Winter hingegen bildet sich sehr schnell auch mal ein regelrechter Gletscher.
Die folgenden Fotos stammen vom 10. Januar. Die Hütchen und das Warndreieck hat eventuell die Polizei aufgrund meines am vorherigen Tag übermittelten Hinweises (für den sie sich wieder mal nicht bedankt hat) aufgestellt. Diese Gefahrenstelle wurde allerdings auch in den Folgetagen nicht ordnungsgemäß mit dem entsprechenden Gefahrzeichen 101-51 abgesichert. Wobei aktuell zumindest kein Wasser mehr vom Hang her abzufließen scheint und der Winterdienst aufgrund der Schneefälle den Eispanzer von der Fahrbahn geräumt hat.
Baulastträgerin (der Fahrbahn) der Kreisstraße 13 ist der Kreis Südwestpfalz, dessen Verwaltung aktuell auch im Rahmen anderer Eingaben einmal mehr ihre regelrecht verfassungsfeindliche Gesinnung offenbart. Aber egal. Zuständig für die (Sicherheit der) Gehwege ist die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land bzw. die Grundstückseigentümer.
Gemeldet hatte ich diesen Mangel übrigens bislang nicht; weil ich an manchen Stellen auch einfach testen will, ob die Verwaltungen von sich aus etwas tun. Haben sie hier nachweislich nicht. Mit dem Fahrrad (oder auch anderen Zweirädern) ist so etwas eigentlich unbefahrbar und verkehrsgefährdend; wäre interessant, ob ein sich hier irgendwann mal aufs Maul legender Motorradfahrer (bzw. dessen Versicherung) den verkehrssicherungspflichtigen Landkreis nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtlich belangen könnte.
Ich bin mir allerdings sicher, dass das Problem mit der miserablen Entwässerung auch im kommenden Jahr nicht grundsätzlich behoben werden wird.