Sie ärgern einen, wo sie nur können. Wenn sie nach Jahren des Kampfes und gar einer sinnlosen Klage dann doch wenigstens ein paar Einbahnstraßen freigeben, ordnen sie aus purem Trotz nicht nur keine Halteverbote, sondern stattdessen vollkommen bescheuerte Linksabbiegeverbote an – und scheren sich auch kein Bisschen um die mit diesem Verbot einhergehenden logischen Widersprüche. Runde drei Monate hat es gedauert, bis eine über den „Radverkehrsbeauftragten“ gestellte Anfrage zur teils absurden Umsetzung der Freigabe von Schillerring und Schillerstraße von der Stadtverwaltung Pirmasens „beantwortet“ wurde; dies zudem auch nur teilweise.
Es folgt die Dokumentation jener von mir (am 22. Oktober 2023) gestellten Fragen und die (sogenannten) Antworten der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Parkstände
Die Radverkehrsführung am Ende des Schillerrings halte ich insb. im Hinblick auf die Längsparkstände für zu gefährlich; beim Rückwärtsausparken wird es dort früher oder später zu Kollisionen mit Radfahrern kommen. Hier sollte sowieso mittelfristig ein (kleiner) Kreisverkehr bzw. ein echter Schillerplatz (in Anlehnung an den Dr.-Robert-Schelp-Platz) angelegt werden.
Diesen Sachverhalt werden wir verwaltungsintern Prüfen und ggf. einen Lösungsansatz aufbereiten.
Kommentar: Wahnsinn. Sie „prüfen“ mal wieder. Aber die hatten ja auch wirklich keine Zeit, das ordentlich zu machen. Immer dieser Stress; da passieren natürlich auch mal Fehler! Egal. Wird dort bald mal ein Radfahrer rückwärts über den Haufen gefahren, werde ich (wieder mal eine sinnlose) Strafanzeige gegen die Stadtverwaltung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und fahrlässiger Körperverletzung stellen.
Fehlerhafte Beschilderung
Die Beschilderung an der Kreuzung Lessing- / Charlottenstraße / Schillerring ist fehlerhaft. Die einzig StVO-konforme Beschilderung von Süden kommend ist m. E. ein zusätzliches Zeichen 214 mit Zusatzzeichen 1010-52.
Kommentar: Diese Frage einschließlich meiner angedachten Lösung wurde ignoriert.
Das bereits erwähnte, falsch aufgestellte Zz 1000-32 gehört wohl an den Schillerring (Ecke Simter Straße)?
Die fehlerhafte Beschilderung wurde bereits ausgebessert. Sollten Ihnen nochmals solche Mängel auffallen, können Sie mir diese sehr gerne mitteilen.
Linksabbiegeverbot
Warum wurde das Linksabbiegen aus der nordöstlichen Schillerstraße in die Landauer Straße verboten? Somit bleibt Radfahrern in Richtung Innenstadt auf dieser Relation weiterhin nur der Weg über das Dreieck Volksgartenstraße.
In diesem Bereich wurden seitens der Stadtverwaltung Sicherheitsbedenken bei dem Abbiegevorgang durch den Radverkehr festgestellt. Aufgrund dieser Sicherheitsbedenken ist diese Freigabe nahezu ausgeschlossen.
Mein Kommentar (per e-mail): Zum Linksabbiegeverbot hätte ich bitte gerne eine genauere Begründung; gerne auch in Gestalt der Übermittlung der verkehrsbehördlichen Anordnung, in der die besondere örtliche Gefahrenlage i. S. d. § 45 (9) S. 3 StVO und das Ermessen (hoffe ich zumindest) etwas genauer ausformuliert wurden.
Sollte die Straßenverkehrsbehörde an ihrer abstrusen Argumentation festhalten, sollte sie bitte konsequent sein und dort auch (langsameren) Fußgängern die Überquerung der Fahrbahn mittels baulicher Absperrungen verbieten bzw. verunmöglichen. Wenn Sie Radfahrer offenkundig für so blöd hält, dort sicher links abzubiegen.
Ich hätte auch gerne hierzu eine ganz konkrete Antwort: Warum hat man hingegen keine Sicherheitsbedenken, wenn Radfahrer dort absteigen, ihr Rad über die Fahrbahn schieben, um anschließend wieder aufzusteigen und in Richtung Walhalla zu radeln?
Wie bereits erwähnt, habe ich die Situation dort mehrfach beobachtet – das Verbot entbehrt jeglicher Grundlage. Nicht nur, weil das Verbot nahezu jeglichen Vorteil der Freigabe dieser Verbindung (als Alternative in Richtung Innenstadt) ad absurdum führt.
Falschparker
Warum hat man es an den Einmündungsbereichen bei (bereits zugeparkt werdenden) Markierungen belassen, obwohl stark davon auszugehen ist, dass Kfz-Nutzer insb. an der Einmündung Bitscher Straße jene schneiden bzw. beim Linksabbiegen blockieren werden? Ich forderte damals in meinem Antrag u. a. Leitschwellen.
Die Straßenverkehrsbehörde prüft in regelmäßigen Abständen die Situation vor Ort. Verkehrswidriges Parken wird entsprechend geahndet.
Kommentar: Am 11. Dezember zeigte ich einen Autofahrer an, der in die Schillerstraße erst einbog, anhielt und hupte. Nachdem wir beide standen (ich ca. 5 Meter vor der lustigerweise vom gleichen Golf zugeparkten Ausfahrt), fuhr er wieder los und streifte mich dabei mit dem Außenspiegel. Laut Auskunft des Ordnungsamts vom 18. Dezember habe man in dieser Straße angeblich „mind. 13 Verwarnungen“ ausgestellt. Am Verhalten der Verkehrsteilnehmer ist das jedenfalls nicht zu erkennen. Auf meine Frage, warum in dieser Straße und auch generell in Pirmasens quasi nie abgeschleppt wird, erhielt ich wieder keine Antwort.
Begegnungsbreite
Warum hält man insbesondere in der Schillerstraße trotz beidseitig zugeparkt werdender Fahrbahnränder eine sichere Begegnungsbreite für gewährleistet? Momentan bestehen dort sogar kaum Ausweich- bzw. Wartemöglichkeiten.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist derzeit eine sichere Begegnungsbreite gewährleistet. Sehr gerne überprüfen wir den Sachverhalt nochmals.
Kommentar: Ja, genau. Prüft nochmal. Und nochmal. Lasst euch Zeit. Aber schaut dabei vielleicht einfach nochmal in den § 34 (2) LStrG? Eine sichere Begegnungsbreite ist dort nicht vorhanden; die gäbe es nur mit einem linksseitigen Halteverbot. Es wird aber eher die Hölle zufrieren, als dass die Stadtverwaltung so etwas dort anordnen (und den Zorn der Anwohner, die die Fahrbahn als kostenfreien Parkplatz betrachten, auf sich ziehen) wird. Ich habe die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde und den Oberbürgermeister trotzdem eingeladen, mit mir ein paar Mal durch diese Straße zu radeln, um die „sichere Begegnungsbreite“ mal hautnah zu erleben.
Öffentliche Kommunikation
In meinem Klageverfahren wurde u. a. von Ihnen damit argumentiert, dass man die Öffnung von Einbahnstraßen hier in Pirmasens erst gesondert kommunizieren müsste. Hat man sich hierbei in etwa den Inhalt der verlinkten Pressemeldung vorgestellt, in der nicht einmal in der Überschrift auf die Freigabe für den Radverkehr hingewiesen wird?
Hierbei stimme ich Ihnen zu, den Sachverhalt mit der Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung hätte stärker verdeutlicht werden müssen. Bei zukünftigen Pressemitteilungen werden wir dies berücksichtigen.
Kommentar: Huch? Was ist das denn? Man stimmt mir bei irgendwas zu? Eiszeit in der Hölle – trotz Klimawandel? Egal, man wird es zukünftig mit Sicherheit nicht anders (also gut) machen. Der maschinist arbeitet so Sachen ja in einer sehr erfolgreichen Reihe ab, die keinen passenderen Titel haben könnte: Verarsch mich doch.
Apropos: Die hiesigen Stadtrats-Grünen hatten sich doch tatsächlich mal erbarmt und mir auf eine e-mail (zur Freigabe der Schillerstraße) geantwortet. In dieser haben sie sich allerdings vollumfänglich dem Linksabbiegeverbot (Moment, das sind doch angeblich diese „Linksgrünen“?) angeschlossen. „Vernünftige“(!!!) Radfahrer würden, statt dort einfach (wie an unzähligen anderen vergleichbaren Stellen in der Stadt) links abzubiegen, den (rund 350 m langen und zwei Ampeln beinhaltenden) Bogen um das Straßendreieck Lemberger Straße, Volksgartenstraße und Landauer Straße („Weißer Bär“) fahren. Ja, echt „vernünftig“, ey! Sollte man als Fußgänger auch so machen; das Überqueren dieser Straße ist dort viiieeel zu gefährlich!