Radweg-Benutzungspflichten im Winter

Wir kennen die Argumentation von Straßenverkehrs- und -baubehörden, wenn es darum geht, Radfahrer von den Fahrbahnen auf umgelabelte Gehwege zu verbannen: Die Trennung der Verkehrsarten sei zwingend erforderlich, weil lebensnotwendig. Nicht mehr ganz so genau nimmt man es hingegen, wenn auch in unseren Breiten das Wetter mal wieder etwas winterlicher wird. Denn diese angeblich lebensnotwendigen „Geh- und Radwege“ werden meist gar nicht oder wenn, dann erst lange Zeit nach einem Schneefallereignis geräumt und gestreut. Das gilt beispielsweise auch in der Nachbarstadt Zweibrücken im Bereich des Horror-Kreisels in Ixheim und im Zuge der L 700 zwischen dem Outlet / Flughafen und Hornbach.

In der Regel dürfte man keine ernsthaften rechtlichen Nachteile erleiden, wenn man die blauen Schilder dann missachtet und auf der Fahrbahn fährt, wenn der straßenbegleitende Radweg überhaupt nicht geräumt und gestreut ist. Wobei man natürlich auch hier („Vor Gericht und auf hoher See …) immer wieder mal an den falschen Amtsrichter (oder falschen Autofahrer) geraten kann. Weshalb ich mich halt auch generell gegen diese meist vollkommen willkürlich aufgestellt werdenden Verkehrszeichen wehre.

Dieser Widerstand stößt allerdings in aller Regel auf taube Ohren; vor allem dann, wenn die Beschleunigung des Kfz-Verkehrs sogar in den amtlichen Planfeststellungsunterlagen des LBM unverblümt als wesentliches Ziel der jeweiligen Baumaßnahmen ausgegeben wird. Dem die örtlichen Straßenverkehrsbehörden nicht im Weg stehen möchten.

Mein Gesprächsversuch mit der Zweibrücker Verwaltung ist inzwischen auch schon wieder eineinhalb Jahre her. Damals standen wir bei brütender Hitze unter der Autobahn – und debattierten vor allem über die Vorfahrt gewähren, mit denen von der Kreisel-Fahrbahn verbannte Radfahrer noch zusätzlich ausgebremst und schikaniert werden.

Am 16. Januar war es mindestens 35 °C kälter, als ich mit dem Rennrad eine relativ flache Runde übers Felsalb- und Hornbachtal drehte. Ich war sehr gespannt darauf, wie der „Winterdienst“ auf dem selbständigen Geh- und Radweg zwischen Hornbach und Rimschweiler auf der ehemaligen Bahntrasse, als auch auf dem zur B 424 gehörenden Abschnitt zwischen Rimschweiler und Ixheim aussieht.


Hornbach-Radweg

Erwartungsgemäß schlecht. Ich befuhr durchgehend die B 424. Hinter dem Hügel zwischen Hornbach und Althornbach gibt es eine Verbindung zu jenem, eigentlich ganz nützlichen Bahntrassen-Radweg. Wer dort auch im Winter fahren will, braucht allerdings mindestens ein MTB.

Ob jener „Hornbach-Radweg“ jemals als selbständiger Geh- und Radweg i. S. d. § 3 LStrG gewidmet wurde, wage ich ob dieser Zustände zu bezweifeln. Vermutlich obliegt die Baulast und somit die (freiwillige) „Verkehrssicherung“ den jeweiligen Ortsgemeinden. Der Abschnitt von Althornbach in Richtung Rimschweiler wird zwar auch (bis zur oben gezeigten Stelle) nicht gestreut, aber wenigstens (einigermaßen) geräumt. Das folgende Foto wurde am ehemaligen Bahnhof aufgenommen.

Befährt man die B 424 weiter in Richtung Ixheim, holt einem spätestens an der Einmündung nach Birkhausen (ohne vorgeschriebene Querungshilfe) ein linksseitiges Gemeinsamer Geh- und Radweg von der Fahrbahn runter. Allerdings sah es dort an diesem Tag (mehr als 24 Stunden nach dem Schneefallereignis) so aus.

Och menno, da muss ich ja tatsächlich auch weiterhin die lebensgefährliche Fahrbahn benutzen. Und mir entgeht wohl auch der ganze „Spaß“ am Ixheimer Kreisel?


Ixheimer Kreisel

Ja, ich war regelrecht schockiert, dass diese lebensnotwendige Radfahrerschikanierungsanlage aufgrund fehlendem Winterdienst vollkommen unbenutzbar war. Hier an der ehemaligen Einmündung der L 465.

Die folgenden Fotos zeigen eine Umrundung des Horror-Kreisels. Nicht wenige Autofahrer waren sich (beim Abbiegen) ob meines Vorrangs als Fußgänger sehr unsicher.

Die Fortführung des ebenfalls in beiden Richtungen benutzungspflichtig beschilderten „Geh- und Radwegs“ an der L 465 in Richtung Mittelbach war ebenfalls nicht geräumt und gestreut. Die Baulast trägt hier meines Erachtens der LBM; also der, der das genau so gebaut haben wollte. Winterdienst will er aber offenkundig keinen leisten? Ich habe die Fotos zur Beigeordneten geschickt und bin gespannt, wie man die Zustände bzw. den Widerspruch zu begründen versuchen wird.

Der ganze angetaute, matschige Scheiß fror dort natürlich gegen Einbruch der Dämmerung wieder an; was eine erheblich größere Gefahr bewirkt, als eine dünne Neuschneedecke.


L 700

Die Situation an der L 700 habe ich hier im Blog schon vor über einem halben Jahrzehnt dokumentiert. Scheiße, wie die Zeit (sinn- und erfolglos) vergeht. Schon die ehemalige Leiterin der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde war von meinen Hinweisen schlicht überfordert, da sie nicht einmal die Regelungen zur örtlichen sachlichen Zuständigkeit kannte. Sie tat daher das, was Behörden am besten können: Nichts. Das gilt im Übrigen auch für die weiterhin rechtswidrige Tempo-30-Zone am Outlet. Egal. Hier der Kreisel am (wie passend!) Eisstadion.

Benutzungspflichtig auch in Richtung Süden. Wie die Reifenspuren belegen, waren auf diesem Weg inzwischen auch mehrere mehrspurige Kraftfahrzeuge unterwegs.

Einmündung Göteborger Straße.

Benutzungspflichtig beschildert ist dieser (im Übrigen auch nur gepflasterte) „Geh- und Radweg“ rechtsseitig durchgehend bis zur Luxemburger Straße; linksseitig (also im Gegenverkehr) bis zum Kreisel Berliner Allee / Maastrichter Straße.

Welch Glück ich doch einmal mehr hatte, diese Höllenfahrt in Richtung Hornbach ohne den mich in Schutzhaft steckenden Geh- und Radweg überlebt zu haben! Auch hier bin ich auf die Ausflüchte der Zweibrücker Stadtverwaltung gespannt; unmittelbar zuständig für den Winterdienst müsste auch hier der LBM (da Landesstraße) sein. Das Schneefallereignis lag hier bereits mehr als 48 Stunden zurück.

3 Gedanken zu „Radweg-Benutzungspflichten im Winter“

    1. Ja, klar. Wenn sie die B 10 (vor allem an den Steigungen) nicht räumen und streuen würden, würde die auch nicht mehr benutzt. Weil die querstehenden Sattelzüge alles blockieren würden. Frei nach der habeck’schen Logik: Die sind ja nicht pleite, die haben nur aufgehört, zu produzieren.

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