Natenom ist in etwa mein Pforzheimer Pendant. Ohne „Corona“ hätten wir uns wohl spätestens um 2020 herum mal persönlich kennengelernt und vermutlich auch sehr gut verstanden. Da er allerdings zu „den Guten“ gehört, kommuniziert auch er nicht mehr mit mir. Ihm widerfahren im Alltag auch noch deutlich krassere Sachen als mir. Jedenfalls dokumentiert er in seinem aktuellen Beitrag ein weiteres konkretes Beispiel aus Salmbach für tödliche Radinfrastruktur, die am Ende weder für die Planer, noch die die Markierungen und Beschilderungen anordnenden Behörden irgendeine straf- oder zivilrechtliche Konsequenz hat. Und selbst nach tödlichen Unfällen wird an der rechtlich schlicht unzulässigen Verkehrsführung im Kern nichts verändert.
Vermutlich, weil Institutionen wie der sogenannte „ADFC“ dann bemängeln würden, dass die armen Radfahrer hier auf „die gefährliche Straße gezwungen“ würden? Wir haben es in Salmbach im Kern mit der gleichen, meines Erachtens gar regelrecht kriminellen Unsitte zu tun, die ich auch im Rahmen meiner Strafanzeige zum schweren Unfall bei Fischbach (das Beitragsbild zeigt die Überreste der von der Polizei aufgesprühten Unfallmarkierungen) im Jahre 2021 gerne juristisch aufgearbeitet gehabt hätte. Nämlich der (rechtswidrigen) Führung des Radverkehrs über Gehwege mittels HBR-Wegweisern – oder in diesem Falle: mittels Markierungen und Querungshilfen.
Obwohl Radfahrer an der von Natenom dokumentierten Querungsstelle (Google Maps zeigt den Zustand während dort stattfindender Bauarbeiten), an welcher das umgekehrte „Prinzip Radweg“ angewandt wird, indem man den Geradausverkehr links von Linksabbiegern führt, schlicht und ergreifend noch nie auf dem linksseitigen Gehweg hätten fahren dürfen, wird diesen aufgrund der immer noch aufgemalten (und lediglich „verkürzten“) Markierung suggeriert, dass das auch weiterhin so erwünscht oder legal sei.
Natenom weist auch darauf hin, dass dort nie eine Beschilderung mit oder wenigstens
vorgesehen war. Laut Google Maps ist der Weg auch aus der anderen Richtung (also rechtsseitig) unbeschildert – und daher ein reiner Gehweg. Radfahrer haben dort nichts verloren; nicht nur, weil es in Baden-Württemberg (meines Wissens) auch keine (eh untauglichen) Piktogramme gibt.
Die Behörden stiften hier Radfahrer also mittels Markierungen zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten an. Dann stirbt an dieser Querungsstelle auch noch im August 2023 ein sich auf die Sicherheit und Korrektheit dieser „Radinfrastruktur“ verlassender Radfahrer – und hinterher wird diese Gefahrenstelle nicht etwa komplett beseitigt, weil es schlicht keine Rechtsgrundlage für die Führung des Radverkehrs auf dem linken Gehweg gibt. Nein, man markiert um und stellt ein (in der StVO nicht vorkommendes) Schild hin, um irgendwie passend zu machen, was grundsätzlich nicht passt.
Würde das, was wir hier als „Rechtsstaat“ bezeichnen, auch nur rudimentär funktionieren, säßen diejenigen, die diese Radverkehrsführung geplant und angeordnet haben, wegen fahrlässiger Tötung im Knast.