Ach komm, hauen wir gleich noch eine Polemik zum endlosen Thema Zeichen 250 StVO hinterher. Das trägt ja den Spitznamen „Zielscheibe“. Nicht selten nehmen das einige Jäger und Schützen wortwörtlich und halten daran Schießübungen ab. Für mich ist diese Scheibe ja auch Ziel endlosen Spotts gegenüber teils grenzenlos unfähigen und unwilligen Behörden. Eigentlich denkt man, dass die, die das Amt einer Straßenverkehrsbehörde leiten oder beim LBM Straßen und Beschilderungen planen, wenigstens einen Führerschein haben müssten? Bei dem, was man gerade hier in der Region so geboten bekommt, habe ich daran größere Zweifel; die meisten können den Wisch (als auch ihren Berufs- bzw. Studienabschluss) eigentlich nur im Lotto gewonnen haben.
Das betrifft auch die Knallchargen, die an der berühmten Brücke am Ständenhof schon vor rund 20 Jahren (wie üblich) angeordnet und aufgestellt haben. Nun hatte ich in den letzten Jahren schlicht keine Lust auf den nervigen Aufwand, mir vom LBM den (damals um den Jahrtausendwechsel herum auch noch nicht in digitaler Form vorliegenden) Planfeststellungsbeschluss zum vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Münchweiler und der Walmersbachkuppe schicken zu lassen, um herauszufinden, für welche Verkehrsarten diese Brücke überhaupt gebaut und gewidmet wurde. Als auch, wer aktuell überhaupt die Baulast für diese Bauruine trägt.
Das ist – auch wenn das der Rest der Welt anders sieht – Arbeit. Die niemand honoriert. Unmengen Geld in den Arsch bläst bspw. die Kreisverwaltung Südwestpfalz lieber irgendwelchen dubiosen Verkehrsplanern aus Darmstadt, damit die dann in ihrem sogenannten „Radverkehrskonzept“ eine Menge Zeugs wiederholen, welches ich der Kreisverwaltung schon vor Jahren mittels unzähliger (ignorierter) Einzeleingaben mitgeteilt habe. Den Verkehrsplanungsprofis fiel allerdings in ihrem „Maßnahmensteckbrief“ die fehlerhafte Beschilderung an der Brücke auch nicht auf, obwohl sie direkt gegenüber einen Trampelpfad bemängeln.
Die Brücke liegt gerade so im straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land. Wobei ich mir sicher bin, dass die Beschilderung damals vom LBM (bzw. dessen Vorgänger) im Rahmen der Planfeststellung so geplant wurde.
Nun ist es so, dass jene Brücke seit etwas mehr als einem Jahr komplett gesperrt ist, weil baufällig. Nach nicht einmal 20 Jahren. Schon damals beim Bau war sie ein kleines Politikum, weil sie letzten Endes nur ein paar Wanderern diente, die allerdings auch ohne einen allzu großen Umweg über das Ständenhof-Stummelchen die B 10 hätten queren können. Aber egal; prinzipiell finde ich es richtig, dass auch dem Fußgänger- und Radverkehr so etwas angeboten wird.
Tja, dem war aber halt leider – zumindest die Radfahrer betreffend – faktisch nicht so, denn die straßenverkehrsrechtliche Beschilderung per (in beiden Richtungen) verbietet seit Eröffnung der Brücke deren Benutzung mit Fahrrädern (aber eben nicht mit Pferden).
Nun, hielt das wiederum die Planer des Mountainbikeparks Pfälzerwald davon ab, über jene Brücke eine (allerdings nicht nummerierte Tour) auszuweisen? Nein. Aber gerade Mountainbiker interessieren sich ja ebenfalls generell für keinerlei Regeln; auch nicht im Pirmasenser Eisweiherpark.
Am 4. November 2021 musste ich die Pressestelle des LBM zu einer (nicht mehr verfügbaren) Pressemeldung anlässlich baustellenbedingter Verkehrseinschränkungen im Bereich Münchweiler u. a. darauf hinweisen, dass sie in dieser Pressemeldung schlicht Fake-News verbreitet hatte.
Auch bleibt die Brücke für Fußgänger und Radfahrer geöffnet.
Mein Einwand hat die professionellen Ignoranten beim Landesbetrieb für Motorisierte aber wieder einmal nicht die Bohne interessiert. Die vollständige Sperrung der Brücke (also auch für Fußgänger und Reiter) erfolgte Ende 2022. Die Pressestelle des LBM wies ich anlässlich einer erneuten Wiederholung ihrer Lüge am 21. Dezember 2022 noch einmal darauf hin, dass diese Brücke aufgrund der straßenverkehrsrechtlichen Beschilderung noch nie für Radfahrer freigegeben war.
Nun, seitdem ist die Brücke gesperrt; also richtig gesperrt. Das Beitragsbild zeigt die komplette Idiotie in Sachen Zeichen 250: Das erste heißt: „Du darfst da nicht radfahren“. Das (mit einer Absperrschranke bekräftigte) zweite dann wohl: „Ey, echt jetzt, Alter! Du darfst da verdammt nochmal nicht radfahren! Bissu blöd odda was?!“ Ob Fußgänger (mangels ) über die Absperrung krabbeln oder Springreiter drüberhüpfen dürfen, soll irgendwann mal ein Amtsrichter klären.
Ich bin mir jedenfalls sicher: Wenn die Brücke 2031 dann wiedereröffnet wird, dürfen dort immer noch keine Radfahrer fahren. Legal? Illegal? Scheißegal!
Schilder-Schilda halt.