Das MWVLW zur illegalen Umleitung

Gestern postete ich in meinem Beitrag über die beleidigende Art und Weise, wie Behörden mit dem Bürger umspringen, per Kommentar die sogenannte „Begründung“ des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur illegalen Umleitung bei Pirmasens. Die meisten meiner Leser dürften auch weiterhin nicht nachvollziehen können, warum mich diese Zeilen so aufregen. Ich konnte heute Nacht nicht nur deshalb schlecht schlafen. Es ist dieselbe Scheiße wie bei Corona; dieser sich selbst delegitimierende Scheißstaat schert sich einen Dreck um seine eigenen Gesetze. Er legt sie aus, wie er es gerade benötigt. Er verhöhnt jene Bürger, die ihn auffordern, sich an jene zu halten oder auch nur festzustellen, dass andere Behörden gegen jene verstießen.

Diese (unfassbar arroganten und ignoranten) Zeilen schmerzen mich auch deshalb so sehr, weil es im Beitrag zu meinem 42. Geburtstag in den Kommentaren auch mal wieder um das leidige Thema meiner vermeintlich zu negativen „Einstellung“ ging. Die Ironie liegt unter anderem darin, dass mir nicht wenige Leute immer wieder zu verstehen geben wollen, dass genau das, was ich auch hier wieder versuche, sinnlos; von vornherein zum Scheitern verurteilt sei. Und obwohl ich selbst eigentlich nichts anderes erwarte, mache ich es trotzdem. Immer wieder.

Warum? Weil eben jener, angeblich gar nicht vorhandene „positive“ Kern meiner Persönlichkeit noch nicht gänzlich tot ist. Ich weiterhin der Ansicht bin, dass ich nur dann einen funktionierenden „Rechtsstaat“ einfordern kann, wenn ich dessen gegenwärtig verwesenden Kadaver an jenem Ideal messe. Ansonsten bleibt als „Entschädigung“ nur das, was Ulrike Meinhof mal mit dem auch in der Seitenleiste verewigten Zitat zum Ausdruck brachte; dass man sie zwar nicht zwingen könne, die Wahrheit zu sagen. Sondern nur dazu, immer unverschämter zu lügen. Ergänzend sei noch meine e-mail an die Bürgerbeauftragte des Landes dokumentiert.


Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,

ergänzend zu meiner gestern an Sie in Kopie übermittelten e-mail an das MWVLW möchte ich noch ergänzend anmerken, dass ich (wie in jener ausgeführt) selbst einmal Beamter war. Einer der Gründe dafür, warum ich nach den drei Jahren an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben (2008 bis 2011) nicht auf Probe verbeamtet wurde, war u. a. die Tatsache, dass es mir nicht gelungen war, in den Klausuren, die nach dem juristischen Gutacherstil anzufertigen waren, meine Rechtsanwendung in einer ausreichenden Weise zu belegen und begründen.

Weder der LBM, noch das MWVLW haben (wie auch die Stadt Pirmasens selbst) ihre Zurückweisungen meiner Beschwerden gegen die Umleitungsmaßnahme der Stadt Pirmasens in irgendeiner Weise rechtlich stichhaltig begründet. Sie behaupten, ohne jeden Beleg und ohne jeden Verweis auf die ihrer Ansicht nach einschlägigen Rechtsnormen (vor allem des LStrG), die Maßnahme habe nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Hierfür hätten sie in jeder Klausur im Fach Straßenrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung einen „roten Strich“ erhalten. Weil sie ihre Behauptung nicht nur nicht mit Verweis auf die Rechtsgrundlagen begründet, sondern auch den zugrundeliegenden Sachverhalt gar nicht erst auf jene subsumiert haben.

Ich kann keine Entscheidungen einer Landes-Straßenbaubehörde oder gar eines Ministeriums akzeptieren, die durch keinen einzigen Verweis auf Rechtsnormen oder Urteile „begründet“ sind. Und in welchen man sich generell keinerlei Mühe gibt, auf die (umfangreich mit Verweisen und Zitaten begründeten) Einwände des Beschwerdeführers überhaupt in einer angemessenen Weise einzugehen. Das MWVLW hat selbst festgestellt, dass der § 36a LStrG nicht einschlägig war. Es hat mir aber nicht mitgeteilt, auf welcher sonstigen Rechtsgrundlage die Umleitungsmaßnahme rechtmäßig gewesen sein soll.

Das Ministerium ist mir nicht nur als Bürger, sondern gerade als ehemaligem Beamtenanwärter jedoch genau das schuldig. Ich muss nicht nur auf die (mehrfach angeführte) Aussage des Leiters des LBM Kaiserslautern anlässlich der Vollsperrung der L 478 bei Mauschbach im Jahre 2020 verweisen, um belegen zu können, dass der LBM damals das geltende Recht noch korrekt anwendete und auslegte. Drei Jahre später vertritt nicht nur er (als Fachaufsichtsbehörde) eine um 180 Grad entgegengesetzte Rechtsauffassung.

Warum? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Also dass dem (nervenden) Herrn Schneble auch nur ein einziges Mal in irgendeiner Frage zuzustimmen wäre. Das Ministerium, als auch der LBM sollten sich nicht nur aufgrund des tragischen Todesfalls eines meiner Mitstreiter (Natenom) bei Pforzheim am 30. Januar 2024 überlegen, ob die Art und Weise, wie man mit mir als Mensch (ich erinnere nicht nur an die Beleidigung durch eine Mitarbeiterin des MWVLW als „I…“) weiterhin umgeht, auch nur annähernd die (ungeschriebenen) Grundregeln menschlichen Anstands und Respekt erfüllt. Nicht nur hierfür erhalten beide von mir einen roten Strich.

Ich versuche seit Jahren, mit unzähligen Behörden einen sachlichen Dialog über die Rechtsgrundlagen im Bereich des Radverkehrs zu führen; auf einem Niveau, welches man mir damals im Studium beigebracht hat. Jenes Niveau und jener Dialog wird mir jedoch konsequent verweigert.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Schneble


Folgebeitrag

Poller auf der illegalen Umleitung

Ein Gedanke zu „Das MWVLW zur illegalen Umleitung“

  1. Ich halte ja nicht viel von diesem KI-Hype; vor allem in Gestalt des ChatGPT. Dennoch:

    Hallo Mensch, ich bin ein KI-Chatbot, Modell GPT-3.5 Turbo.

    Darf in Rheinland-Pfalz der öffentliche Verkehr einer Kreisstraße über Wirtschaftswege umgeleitet werden?

    Ja, in Rheinland-Pfalz ist es möglich, den öffentlichen Verkehr einer Kreisstraße über Wirtschaftswege umzuleiten. Allerdings sollten solche Umleitungen im Einklang mit den geltenden Verkehrsregeln und -vorschriften stehen. Es ist ratsam, sich bei den örtlichen Behörden oder dem zuständigen Straßenverkehrsamt über konkrete Umleitungsmaßnahmen zu informieren.

    Nach § 1 (5) LStrG sind Wirtschaftswege nicht-öffentliche Straßen, auf denen per Definition kein öffentlicher Verkehr stattfindet. Wieso behauptest du das Gegenteil?

    Entschuldigung für die Verwirrung. Du hast recht, Wirtschaftswege sind gemäß § 1 (5) des Landesstraßengesetzes in Rheinland-Pfalz nicht-öffentliche Straßen, auf denen kein öffentlicher Verkehr stattfindet. Daher ist es nicht möglich, den öffentlichen Verkehr einer Kreisstraße über Wirtschaftswege umzuleiten. Vielen Dank für den Hinweis, und ich entschuldige mich für die falsche Information.

    Wir brauchen wohl doch mehr künstliche Intelligenz, statt (politisch motivierter) biologischer Blödheit?

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