Witzig. Gestern stand ich mal wieder an der Schweixer Mühle vor einem und dokumentierte einmal mehr die Borniertheit und das Unvermögen unzähliger Behörden. Denn dort verläuft seit vielen Jahren mit dem „Rückenwind-Radweg“ eine offizielle (jedoch miserable) Radroute von Pirmasens in Richtung Frankreich. Nun hat sich dort in den letzten Jahren tatsächlich etwas getan. Denn die uralten, kaum mehr lesbaren Verkehrszeichen wurden tatsächlich schon vor mehr als einem Jahr ausgetauscht. Nur dummerweise, ohne das nötige
anzubringen. So werden auch dort weiterhin Radfahrer durch HBR-Wegweiser zu einer Ordnungswidrigkeit angestiftet, die im dümmsten aller Fälle zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Dass auch viele Radfahrer kein Bewusstsein für die Problematik haben, bestätigte mir ein ehemaliger Betriebsprüfer aus dem Finanzamt, der in Schweix lebt und zufällig in jenem Moment dort mit seinem MTB vorbeikam, als ich gerade Fotos machte. Er erkannte mich gleich wieder und so kamen wir auch recht schnell ins Gespräch über das, was ich halt gerne beruflich machen würde.
Als er mich fragte, was ich denn fotografieren würde, deutete ich auf die Beschilderung und fragte, was das Verkehrszeichen dort hinten bedeuten würde? Der Fahrer des weißen Transporters überholte mich übrigens später in der Eppenbrunner Ortsdurchfahrt mit bestenfalls 50 cm Abstand.
Mein ehemaliger Kollege wusste erst nicht, welches Verkehrszeichen ich meinte und riet: „Anlieger frei“? Nein, das runde, rot-weiße obendrüber. Seine Antwort ging zumindest in die richtige Richtung, war aber immer noch falsch. Erst als ich erklärte, dass es „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ bedeutet und somit auch für Fahrräder gilt, fiel es ihm wie Schuppen von den Augen. Da hätte er noch nie drauf geachtet.
Dass ihn die Missachtung des Verkehrsverbots halt bei einem Unfall mit einem (berechtigten) Autofahrer, Stress mit Reitern oder Hunden, Stürzen aufgrund der miserablen Oberfläche, Glätte, Ästen oder gleich einem ganzen Baum auf dem Kopf zum Vorwurf gemacht werden oder zum Nachteil gereichen kann – darüber hatte er noch nie nachgedacht.
Ich kaute ihm dann etwa für eine Viertelstunde ein Ohr darüber ab, dass ich so einen Scheiß nach vielen Jahren einfach nicht mehr ertragen könne. Wies auf die Erfahrungen hin, die ich selbst bei Hinweisen auf einen derart offenkundig fehlerhaften Mist immer wieder machen muss.
Er hatte sogar über die Berichte in der Rheinpfalz von meiner Schillerstraßen-Klage mitbekommen. Ich regte mich über das „Radverkehrskonzept“ des Landkreises und die unfähigen Verkehrsplaner aus Darmstadt auf, die dafür, dass sie das, was ich schon Jahre vor ihnen bereits im Rahmen unzähliger Einzeleingaben getan habe, einfach nur wiederholten, fürstlich entlohnt wurden.
Während mir hier in der Gegend weiterhin absolut gar keiner hilft. Keiner bei der Verwaltung, keiner in der Politik, keiner bei der Presse oder auch nur einzelne Radfahrer. Wie er zum Beispiel. Auch er meinte, dass er selber nicht aktiv werden würde. Warum aber kann man dann Leute wie mich nicht auf die ein oder andere Weise unterstützen? Auch von ihm wird nichts kommen.
So sieht dieser Tolle „Radweg“ übrigens aktuell aus. An anderen Stellen ist es teilweise noch schlimmer.
Gestern Abend schrieb ich dann noch einmal eine e-mail an die „Radwege“-Abteilung des LBM. In Kopie an die (generell unwillige) Verbandsgemeinde- und Kreisverwaltung, das Ministerium und den Leiter des LBM Kaiserslautern. Sowie die beiden örtlichen Käseblätter.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin es nach mehreren Jahren Engagements schlicht und ergreifend leid, ohne jede Vergütung untätigen Behörden zum was was ich wievielten Male ihre Arbeit abzunehmen, indem ich sie auf Zeichen 250 im Zuge von HBR-Routen hinweise. Wie zum Beispiel jenes am Abzweig der K 1 zur Schweixermühle. So etwas ist auch hinsichtlich des sogenannten „Radverkehrskonzepts“ des Landkreises Südwestpfalz nicht einmal mehr ansatzweise nachvollziehbar.
Weisen Sie die VG Pirmasens-Land auf welche Weise auch immer an, diese zudem erst vor relativ kurzer Zeit erneuerten Verkehrszeichen durch ein Zz 1022-10 zu ergänzen. Oder die HBR-Beschilderung zu entfernen. Man stiftet hier Radfahrer zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten an, die zivil- und strafrechtliche Folgen haben kann.
Im Übrigen halte ich es für eine Zumutung, auf was für einen Dreck Radfahrer hier im Zuge des sogenannten „Rückenwind-Radwegs“ geleitet werden. Und dies auch noch – laut Beschilderung – ausschließlich auf eigene Gefahr. Das beigefügte Foto zeigt nur exemplarisch den allgemeinen Zustand dieses Fake-„Radwegs“. Direkt hinter der deutsch-französischen Grenze beginnt dann der Asphalt. Was alles über die Ernsthaftigkeit des HBR-Systems aussagt.
Ich biete dem LBM oder dem MWVLW hiermit einmal mehr an, derartige Probleme im Rahmen eines Beratungs- oder Beschäftigungsverhältnisses zu beseitigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Schneble
Ich bin aber halt auch einfach nur zu ungeduldig? Schließlich sind die fünf Jahre ja noch lange nicht vorüber.