„Interessant, oder?“ rief ich während meiner Passage zwei etwas doof aus der Wäsche schauenden Handwerkern zu, die kurz zuvor beobachtet hatten, wie dieser komische Typ mit Kopftuch auf einem MTB irgendwas fotografierte. Es handelte sich dabei um das
im Zuge der Erlenbrunner Straße (K 4) stadteinwärts. Da ich ja generell keinen Bock auf Schleichradeln in Schrittgeschwindigkeit auf meist menschenleeren Hochbordwegelchen habe, interessiert mich derartige Beschilderung eigentlich nicht. Höchstens dann, wenn hin und wieder ein Autofahrer meint, es handele sich dabei um einen (benutzungspflichtigen) Raaaaadwäääääg – oder diese Schilder mal wieder die Inkompetenz der Behörden belegen.
Auf den ersten Blick scheint das dort doch okay zu sein? Ja, klar. Wenn man ein Fatbike fährt. Denn an jener Stelle, an der die Stadtverwaltung den Gehweg für Radfahrer freigibt, besteht gar kein abgesenkter Bordstein.
Der geneigte Gehwegradler muss dann halt entweder das in aller Regel schmal bereiftere Rad über dieses ca. 10 cm hohe Hindernis heben. Oder er räubert einfach drüber und fängt sich dabei einen Platten ein. Bei zu schrägem Winkel und mangelnder Fahrzeugbeherrschung wird er sich gegebenenfalls auch auf die Schnauze legen.
Den selben Stuss gibt es übrigens auch in der Gegenrichtung; hinter der Einmündung der Wasgaustraße auf der Ruhbank erlaubt die Stadt ebenfalls den aus dieser Straße links abbiegenden Fahrbahnparanoikern das Gehwegradeln; nur halt ohne abgesenkten Bordstein. Was irgendwie auch verständlich ist; ein paar Schilder hinknallen ist wesentlich einfacher und billiger, als da einen Bautrupp einen Bordstein absenken zu lassen.
Man kann in dieser Stadt eigentlich überhaupt nichts ernst nehmen.