Baustellenampelumlaufzeiten

Seit einiger Zeit wird in unserer Straße (nach längerer Pause) wieder gebaggert. Wegen der Verlegung von Erdgas- und Glasfaserleitungen. Das bedingt natürlich Verkehrseinschränkungen. Eigentlich kann ich mich ja glücklich schätzen, dass mir die Stadtverwaltung nicht, wie letztes Jahr, wegen des (auf Fehlkalkulationen basierenden) Knauserns bei den Umlaufzeiten im Rahmen ihrer illegalen Umleitung, hier einfach neben den Verbot für Fußverkehr auch noch Verbot für Radverkehr hingestellt hat. Kurz vor dem Ende meiner denkwürdigen Sonntagstour bemerkte ich, dass die Ampelumlaufzeiten auf dem gegenwärtig ca. 130 m langen, mit ca. 6 % ansteigenden Abschnitt eine Katastrophe sind.

Denn exakt in dem Moment, in welchem ich an der oberen Ampel vorbeifuhr, schaltete jene um auf Rot. Ja, genau – nicht etwa auf Grün, was schon schlimm genug wäre, sondern auf Rot! Hätte ich in dieser Ampelphase Gegenverkehr gehabt, wäre mir jener mitten in der gegenwärtig nur noch einspurigen Fahrbahnhälfte entgegengekommen. Ich dachte erst, ich hätte mich eventuell geirrt und bin die Strecke nach den Fotos sicherheitshalber nochmal mit dem MTB zwei mal runter und wieder rauf. Und jedes Mal kam ich knapp vor oder nach dem Umschalten von Grün auf Rot oben an.

Mittels Video habe ich zumindest oben die Zeiten gemessen: 10 Sekunden Grün, 4 Sekunden Gelb, 44 Sekunden Rot, 2 Sekunden Rot-Gelb. Insgesamt also genau eine Minute. Beim letzten Hochfahren zählte ich im Kopf ca. 38 Sekunden (nach dem Umschalten auf Grün unten). So oder so können beide Ampeln gegenwärtig nicht synchronisiert laufen. Und selbst wenn, wäre die Minute gerade für den steilen Berg hochfahrende Radfahrer zu knapp bemessen.

Die Probleme mit der Ampel ungeachtet, manifestiert sich mit dieser Baustelle zudem erneut eine rein aufs Auto zentrierte Verkehrsplanung. Denn das Schicksal der Fußgänger ist hier gleich in mehrfacher Hinsicht tragisch; jenen wird erst einmal eine widersprüchliche Beschilderung vor den Latz geknallt, die sie auf den ca. 30 cm schmalen Winz-„Gehweg“ auf der anderen (südlichen) Straßenseite verweist. Welcher im Bereich der (ungepflegten) Böschung nicht einmal vorab gereinigt wurde.

In meiner e-mail an die Verwaltung merkte ich (nicht zum ersten Mal) an, dass ein Verkehrsverbot wie ein Verbot für Fußverkehr immer für die gesamte Straße gilt. Und nicht nur für den derzeit mit Absperrzäunen unzugänglichen (breiteren) Gehweg auf der Nordseite der Straße. Die Stadt hat (sofern sie den Beschilderungsplan des Bauunternehmens abgesegnet hat) also hier den Fußgängerverkehr komplett verboten; man darf trotz der direkt unter dem Verbotszeichen hängenden (und somit widersprüchlichen) Zusatzzeichen 1000-12 den linken Alibi-Gehweg (eigentlich) nicht benutzen, sondern muss genau genommen einen Bogen über die Römer- und Castellstraße gehen. Die in der Baustelle liegenden Grundstücke sind halt generell nicht mehr zu Fuß erreichbar. Tja.

Zur Baustellenampel werde ich auch noch fragen, ob die viel zu knappe Umlaufzeit von der Behörde angeordnet oder nach freiem Pi-mal-Daumen-Belieben des Bauunternehmens gewählt wurde.


Folgebeitrag

Die Vollsperrung der K 6 in Windsberg

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