Ich hatte mich mit Natenom während der Corona-Jahre gar nicht mehr ausgetauscht. Nachdem er sich im Januar in seinem Blog über die Ignoranz auch der höheren Behörden in Sachen Umleitungen beklagte, schrieb ich ihm dann doch mal wieder eine e-mail. In welcher ich ihm mitteilte, dass es mir hier über Jahre auch nicht anders ergangen ist. Und dass wohl nur eine Klage dazu führen wird, dass sich die auch in Rheinland-Pfalz übliche Praxis, den Radverkehr bei der Planung und Ausweisung wesentlich kürzerer innerörtlicher Umleitungen überhaupt nicht zu berücksichtigen, jemals ändern wird. Auch in Heltersberg steht demnächst eine längere Vollsperrung einer Ortsdurchfahrt an, die zwar innerörtliche Alternativen für Radfahrer bietet, deren Nutzung jedoch vom LBM (wahrscheinlich) durch die Beschilderung faktisch verboten werden.
Die mit dem Thema Umleitungen stets einhergehenden Absurditäten hatte ich vor allem anlässlich der damaligen Vollsperrung der Busenberger Ortsdurchfahrt in all ihren, auch rechtlich verstörenden Details dokumentiert und kritisiert. Dieser exemplarische Fall diente mir u. a. auch als Argument gegen das, was die Stadt Pirmasens im letzten Jahr im Zuge ihrer illegalen Umleitung vollführte; als sie sogar den Schwerlastverkehr nicht nur über ungewidmete Wirtschaftswege, sondern auch durch Tempo-30-Zonen und (nicht als solche ausgewiesene) verkehrsberuhigte Bereiche führte. Ich konnte und kann es bis heute nicht verstehen, warum die Anwohner in Winzeln das alles einfach so widerspruchslos hinnahmen?
Während man eben damals in Busenberg die von illegalen abkürzenden Autofahrern genervten Bürger sogar zusätzlich dadurch schützte, indem man wieder mal pauschal mit „Zielscheiben“ wild um sich schmiss, die natürlich den Radverkehr ebenfalls mit ausschlossen; selbst wenn durch jene Straßen eine HBR-Umleitung verlief und Radfahrer weder Dreck, noch Lärm machen.
Auf der anderen Seite praktizierte und duldete man auch dort (wie auf dem Land üblich) „unter der Hand“ und inoffiziell klar rechtswidrige Führungen des sogenannten „Anliegerverkehrs“ über ungewidmete, eigentlich nur für den Radverkehr freigegebene Wege, die hierfür weder rechtlich, noch vom Ausbau her geeignet waren. Und stellte ebenfalls Ampeln auf. Nur war man halt nicht so dreist, auch noch Umleitungsschilder hinzustellen. Und den Radverkehr (explizit) zu verbieten.
Ja, es wundert einen dann doch, dass der LBM in seiner Pressemeldung vom 23. Februar, in welcher er die Vollsperrung der Ortsdurchfahrt von Heltersberg ankündigt, die amtliche Umleitung folgendermaßen beschreibt:
Die großräumige Umleitung für die Dauer der kompletten Baumaßnahme der L 499 erfolgt über die K 31 – Geiselberg – B270 – Steinalben – B270 – L501 – Waldfischbach-Burgalben und umgekehrt.
Heltersberg ist allerdings auch nicht gerade das kleinste Dorf im Holzland; es gibt auf vielen Abschnitten neben den beiden Ortsdurchfahrten (L 499 und K 31) auch von diesen abzweigende Gemeindestraßen, welche eigentlich eine Umfahrung der jeweils im Bau befindlichen Abschnitte ermöglichen würden. Wäre Heltersberg ein Vorort von Pirmasens, sähe die Umleitung vermutlich ein wenig anders aus.
Man wird jedoch, wie in Busenberg, die „Anlieger“ in der Weise besänftigt haben, indem man ihnen (inoffiziell) versichert hat, sie dürften die Baustelle durch diese Gemeindestraßen umfahren; wofür es streng genommen aber auch keine unmittelbare Rechtsgrundlage gibt. Die folgende OSM-Grafik zeigt die möglichen, gerade für den Radverkehr interessanten Routen nördlich und südlich der L 499. Die blau eingefärbten Straßen sind verkehrsberuhigte Bereiche.
Welche übrigens auch von Google Maps dokumentiert wurden. Die verlinkte Aufnahme zeigt die Einmündung der Straße „Am Seibelstein“, welcher als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Was den LBM (als Straßenbaubehörde) vermutlich auch davon abgehalten hat, durch diesen eine innerörtliche Umleitung des gesamten Verkehrs dieser Landesstraße zu führen.
Hinter dieser Einmündung soll ab dem 4. März der erste Bauabschnitt in Angriff genommen werden. Warum nun aber Radfahrer nicht auch ganz offiziell mittels eigener Umleitungsbeschilderung durch jene Straßen geführt werden, ist für mich nicht nachvollziehbar; vor allem, weil die ausgewiesene, große Umwege beinhaltende Umleitung über fast ausnahmslos „radwegfreie“ Landstraßen, einschließlich der B 270, führt.
Nun; der LBM denkt durchaus auch an Radfahrer. Das zeigt er auch auf seinem (einen mehr als passenden Namen tragenden) Portal „Radwanderland„. In jener Auflistung ist auch die Sperrung der OD Heltersberg aufgeführt. Der LBM „denkt“ den Radverkehr allerdings nur im Rahmen seines auch sonst in jeder Hinsicht fragwürdigen und unbrauchbaren HBR-Systems. Dass es auch Radfahrer gibt, die ganz normal das öffentliche Straßennetz benutzen, ist für ihn hingegen undenkbar.
Anlässlich der Pressemeldung fragte ich beim LBM nach, warum er in dieser keine eigene Umleitung für den die L 499 befahrenden Radverkehr erwähnt? Man schickte mir dann u. a. die folgende Grafik (aus dem Routenplaner), und meinte, meinen Vorwurf damit entkräftet zu haben.
Die hier gezeigte Route führt von Waldfischbach am Golfplatz vorbei über das Seetal. Dieser Weg ist immerhin asphaltiert, aber (wie so oft) nur ein „Wirtschaftsweg“; an dessen Ende zudem eine über 15 % steile Rampe erklommen werden muss. Eine mit dieser Umleitung im Zusammenhang stehende (absurde) Äußerung des LBM wird übrigens noch eine Rolle in einem weiteren Beitrag (zum Thema Piktogramme) spielen.
Ich schrieb dem Leiter des LBM Kaiserslautern noch einmal ganz deutlich, dass ich es in diesem Falle nicht akzeptieren werde, falls der LBM schon weit vor der eigentlichen Baustelle wieder einmal Absperrungen mit und „Anlieger frei“ aufstellen sollte. Keine (mögliche) Umleitung für Radfahrer auszuweisen ist die eine Schweinerei. Eine wesentlich größere ist es jedoch, bereits die Zufahrt zu jenen Straßen auch noch pauschal zu verbieten.