Radverkehrsverbot am Einsiedlerhof

Vor 10 Tagen ging die e-mail in Sachen B 10 raus. Bislang gab es lediglich eine einzige Reaktion. Warum ich mir auch mit diesem Beitrag wieder einmal große Mühe gebe, einen weiteren verkehrspolitischen Skandal in meiner Heimat unter Bezug auf die Rechtsgrundlagen zu dokumentieren, weiß ich selbst nicht. Ich dürfte eine sprichwörtliche Reinkarnation des Sisyphus sein; der sein Leben lang versucht, eine schwere Steinkugel auf einen Berg zu schieben – die jedoch niemals oben ankommen wird. Trotz all der entmutigenden Erfahrungen fuhr ich am Mittwoch mit dem Rennrad und der dicken Kamera im Rucksack sowie der kleinen am Lenker rauf in den Landkreis und die Stadt Kaiserslautern, um eben jenen neuerlichen, vom LBM und der Stadt Kaiserslautern verbrochen werdenden Skandal zu dokumentieren.

Beginnen wir mit einer gemeinsamen Pressemeldung des LBM und der Stadt Kaiserslautern vom 5. Dezember 2023, welche ich hier auch deshalb vollständig dokumentiere, weil der LBM jene Pressemeldungen stets nach einer gewissen Zeit löscht.

L 369 – Einsiedlerhof-Mackenbach; Radverkehr wird weiterhin umgeleitet

Nach Abschluss der parallel laufenden Bauarbeiten von LBM und Stadt Kaiserslautern zum Ausbau der A 6-Anschlussstelle Kaiserslautern-Einsiedlerhof bzw. im Kreuzungsbereich Jacob-Pfeiffer-Straße/Von-Miller-Straße steht nun noch die Weiterführung des Rad- und Gehweges nördlich der A 6 an.

Mit Ausbau der A 6-Anschlussstelle KL-Einsiedlerhof mit zwei Kreisverkehrsplätzen wurde auch erforderlich, die Verkehrsführung für Radfahrerinnen und Radfahrer neu und sicher zu gestalten. Zurzeit endet der im Zuge der Baumaßnahme seitens der Stadt gebaute, vom Einsiedlerhof her kommende Rad- und Gehweg auf der Nordseite der A6 hinter der Autobahnüberführung. Eine weiterführende Anschlussplanung des LBM für den Rad- und Gehweg nach Mackenbach bzw. Rodenbach entlang der Landesstraße L 369 befindet sich zurzeit im Baurechtsverfahren. Eine bauliche Umsetzung ist voraussichtlich ab 2026 zu erwarten.

Aufgrund der Verkehrsverhältnisse im neugebauten Turbokreisverkehr auf der Nordseite der A 6 ist eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn zwischen motorisiertem und nichtmotorisiertem Verkehr aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Die Gefährdung für Radfahrerinnen und Radfahrer besteht darin, dass diese für die jeweiligen Fahrziele zum Teil mehrfach die Fahrspuren im Kreisverkehr wechseln müssen. Aufgrund des sehr starken Verkehrsaufkommens der neuen Anschlussstelle von über 20.000 Fahrzeugen pro Tag birgt der Fahrspurenwechsel sehr große Gefahren in sich.

Bis zur Fertigstellung des Rad- und Gehwegs ist daher die direkte Verbindung über die L 369 für den Radverkehr und ebenso für Fußgängerinnen und Fußgänger gesperrt. Die bestehende Umleitung aus der Bauzeit der Autobahnanschlussstelle bleibt weiterhin bestehen. Sie führt von der Von-Miller-Str. über die Weilerbacher Straße, Ramsteiner Straße und im weiteren Verlauf über den Forst-und Wirtschaftsweg in Richtung LVIS-Gate (Airbase Ramstein), von wo aus man erneut zur L 369 gelangt. Von Mackenbach kommend erfolgt die Umleitung in umgekehrter Reihenfolge.

Eine Direktverbindung von Einsiedlerhof nach Rodenbach ist nicht möglich. Radfahrerinnen und Radfahrer werden gebeten, die L 369 in Richtung Mackenbach zu nutzen und dann über den Radweg zum Wasserwerk Rodenbach das US-Militärareal zu umfahren.

Hierzu gäbe es einiges zu kommentieren. Ich werde in den folgenden Abschnitten auf die wesentlichen Aussagen dieser Pressemeldung, als auch des Erläuterungsberichts zum gerade erst gestarteten Planfeststellungsverfahren eingehen.


Karte

Zur besseren Übersicht hier ein grafischer Auszug aus OpenStreetMap (Lizenzbedingungen):


Auswirkungen und Umwege

Die Auswirkungen der angekündigten Sperrung habe ich rot markiert. Faktisch vollständig weg fällt die direkte Verbindung über die K 5 (Stadt Kaiserslautern) und K 25 (Landkreis Kaiserslautern) in Richtung Rodenbach und Weilerbach. Hier bleibt Radfahrern über mehrere Jahre(!) nur die Nutzung der „Umleitung“ und der (noch radwegfreien) L 369 über Mackenbach. Diese sogenannte „Umleitung“ habe ich in der Mitte der unteren Bildhälfte in blauer Farbe eingezeichnet. Sie führt über ungewidmete und nicht asphaltierte Forstwege als auch eine Privatstraße des Bundes.

Die violett eingezeichnete Route zwischen Mackenbach und Rodenbach, um deren Nutzung LBM und Stadt KL (befreit von jeglicher Ironie) „bitten“, ist mir persönlich bislang nicht bekannt, scheint aber (Siehe diese mapillary-Aufnahmen) zumindest durchgehend asphaltiert zu sein. Wie es dort jedoch gerade im Herbst / Winter oder zur Erntezeit aussieht, kann sich jeder selber denken.

Die (gegenwärtig noch nicht ausgewiesene) Umleitung (blau) beginnt in Einsiedlerhof an der Einmündung der Ramsteiner Straße. Die Länge der direkten Strecke über die L 369 und den Turbokreisel bis zum anderen Ende der „Umleitung“ an der Zufahrt zum LVIS-Gate beträgt rund 1,8 km. „Lustig“ wird es, wenn man zur Messung der Distanzen Google Maps verwendet. Ziehe ich mir nämlich eine Route über jene „Umleitung“, zeigt mir Google unter anderem folgenden Warnhinweis an:

Auf dieser Route liegen gesperrte oder private Straßen.

Tja, Google weiß auch hier besser bescheid als der LBM und die Stadt Kaiserslautern. Die BImA weiß wohl selbst auch noch nichts von ihrem Glück? Doch hierzu später mehr. Die Länge jener (blau eingezeichneten) Route beträgt 3,7 km, der Umweg folglich 1,9 km. Die Wegstrecke verdoppelt sich somit bereits auf diesem kurzen Abschnitt.

Betrachtet man die Distanzen des von LBM und der Stadt KL „vorgeschlagenen“ Umwegs (lila) zwischen Einsiedlerhof und dem Kreisel in Rodenbach (die direkte Verbindung über die Kreisstraßen ist 5,1 km lang), muss ein Radfahrer, der diese Strecke beispielsweise täglich mit dem Rad zur Arbeit pendelt, über die nächsten Jahre nicht nur streckenweise auf Asphalt und eine gereinigt, geräumt und gestreut werdende Fahrbahn verzichten, sondern (auf einfacher Wegstrecke) mindestens 12,7 km (also die zweieinhalbfache Distanz) zurücklegen. Vom (mit Sicherheit) fehlenden Winterdienst auf den lila und blau markierten „Radrouten“ mal gänzlich abgesehen.

Ginge es überhaupt noch radverkehrsfeindlicher? Ja, in Kaiserslautern kennt man sich mit so etwas aus. Ebenfalls abgesegnet von der schon damals nicht minder radverkehrsfeindlichen 3. Kammer des VG Neustadt.


Dokumentation

Am 20. März befuhr ich die L 369 von Mackenbach kommend und hielt zuerst an der Zufahrt zum LVIS-Gate an, um u. a. die Beschilderung zu dokumentieren. Es handelt sich hierbei um keine amtlichen Verkehrszeichen. Andererseits auch um eine sogenannte „Privatstraße des Bundes“, die von der BImA verwaltet wird; sie kann (wie Amazon am Steitzhof) den Verkehr auf dieser grundsätzlich auch mit solchen Schildern regeln. Ob der Bund überhaupt „Privatstraßen“ haben darf, ist noch einmal ein ganz anderes Thema, über welches ich auch eine Menge schreiben könnte. Doch nicht heute.

Radfahrer dürfen (und durften) dort jedenfalls (nach deren Willen) noch nie ein- oder durchfahren; außer, sie wären Anlieger. Und selbst dann fährt man dort ausschließlich auf eigene Gefahr.

Es folgt der Blick von der Einmündung in Richtung des Turbokreisels. Ich vermute, dass an den beiden, vor dem blauen Autobahnwegweiser rechts stehenden Pfosten dann auch bald die Verkehrsverbotszeichen angebracht werden sollen. Gegenwärtig ist dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht begrenzt; was beispielsweise mittels 50 km/h schon ein wesentlich milderes Mittel wäre, als gleich zwei Verkehrsarten einfach vollständig zu verbieten. Aber klar, man kann natürlich keinen Turbokreisel bauen, wenn man da nicht auch mit Turbo durchrasen kann; das wäre ja quasi Etikettenschwindel gegenüber dem autonärrischen Volk.

Noch ein von jenem Autobahnwegweiser aus aufgenommenes Foto. Das Verkehrsaufkommen war an diesem Mittwochmittag übrigens ziemlich mau.

Das folgende Video zeigt (mittels fünffachem Zeitraffer) meine Fahrt von der Zufahrt zum LVIS-Gate kommend in Richtung Einsiedlerhof.

Noch bevor ich an der Kreuzung mit der Von-Miller-Straße ankam, machte ich ein paar Fotos vom bereits existierenden, aber im Nichts endenden „Geh- und Radweg“, den man in ein paar Jahren dann in beiden Richtungen benutzen muss. Immerhin haben sie daran gedacht, die Absperrung nicht erst hinter dem Beginn der Leitplanke aufzustellen. Ob das besonders sicher ist, von dort wild auf die Fahrbahn zu wechseln? Ach nee, das ist den Behörden dann wiederum egal. Und die Straße wird ja eh bald für Radfahrer und Fußgänger gesperrt.

Warum hier quasi alle Ampeln Streuscheiben für Radfahrer und Fußgänger haben, ist mir ebenfalls ein Rätsel; an dem Eck links z. B. hat kein Radfahrer irgendwas verloren. Außer, er stellt das Rad dort ab, um den Mist zu dokumentieren. 😉

Hauptsache, die Stadt Kaiserslautern knallt in Richtung Turbokreisel einfach standardmäßig mal wieder ein Gemeinsamer Geh- und Radweg hin; mit Hinweis auf legale Geisterradler. Der LBM-Typ, auf welchen ich im weiteren Verlauf noch kommen werde, meinte übrigens, dass das ja nicht der nicht zuständige LBM, sondern die Stadt KL verbrochen hätte. Das Ding dürfte dort (wenn überhaupt) erst in ein paar Jahren aufgehangen werden.

Auch wenn das (überflüssige) Wegelchen ein paar Meter weiter halt schon wieder an einer Barrikade endet. Ein weiteres Symbolbild für die deutsche Verkehrspolitik.

Anschließend fuhr ich das erste Mal in die Ramsteiner Straße ein, um mir den südlichen Beginn der „Umleitung“ anzuschauen. Hier der nicht besonders übersichtliche Kreuzungsbereich der Ramsteiner mit der Weilerbacher Straße.

Solch völlig flache und kerzengerade Wege durch den Wald haben ja fotografisch durchaus ihren Reiz.

Aber halt nicht mit dem Rennrad, dazu noch bei Wind und Wetter, auf so einer Oberfläche. Ihr habt doch literweise Lack gesoffen!

Als ich mich mit dem LBM-Typen unterhielt, fragte ich, wem der Weg denn gehöre? Dem Forst. Aha; es ist also ein Forstwirtschaftsweg. Das hielt ihn aber nicht davon ab, trotz mehrfachen Einwands von meiner Seite, dass dies nach § 1 (5) LStrG kein „Radweg“ sei, in purem orwellschen Zwiedenken stur das Gegenteil zu behaupten. Ich wies sogar auf die für derartige „Radwege“ übliche Beschilderung mit Verkehrszeichen hin, welche Radfahrern das Befahren dieser „Radwege“ verbieten.

Auch dies hatte er gekonnt ignoriert. Er meinte, dieser Weg habe ja auch während der bisherigen Vollsperrung dem Radverkehr gedient. Ich entgegnete, dass die Vollsperrung aber auch für den gesamten Verkehr gegolten hatte. Und man, während der Teilsperrungen, auch weiterhin mit dem Rad legal durch die Baustelle kam. Im Gegensatz zu diesem Weg hier, den aufgrund der straßenverkehrsrechtlichen Beschilderung kein Radfahrer befahren darf.

Ich verpasste ihm dann auch noch einen ganz allgemeinen Einlauf, dass der LBM nicht weiterhin, wie er gerade lustig ist, HBR-Routen ausweisen könne, ohne sich um die straßenverkehrsrechtliche Beschilderung zu kümmern. Wenn das hier wirklich über Monate eine offizielle „Umleitung“ war, dann möchte ich die Polizei anlässlich einer Kontrolle auch fragen, warum ich zwar ein Verbot für Radverkehr nicht missachten dürfe, während mich der LBM bzw. die Stadt KL per Umleitung auffordern, gegen ein Verbot für Fahrzeuge aller Art zu verstoßen?

Okay, mit dem MTB kann man sowas ja benutzen; mache ich ja auch regelmäßig. Mehr aber auch nicht; vor allem nicht fürs tägliche Pendeln. Auf dem folgenden Foto erkennt man noch einmal recht gut die „Qualität“ der Oberfläche. Wie es da aussieht, wenn die Forstwirtschaft dort mal wieder wütet oder es tagelang geregnet oder geschneit hat, kann sich jeder selbst ausmalen.

Wie gefährlich das Ende dieses „Radwegs“ ist, habe ich in meinen Alltagserlebnissen mittels Video dokumentiert. Das zugewachsene Vorfahrt gewähren spielte dort zwar keine Rolle – aber es zeigt halt auch, wie miserabel die Ecke dort gepflegt und freigehalten wird.


„Alte“ Planfeststellung

Das Schicksal wollte es wohl so, dass ich und ausgerechnet jener Planer des LBM, der den neuen Turbokreisel an der A 6 geplant hatte, uns am südlichen Beginn der „Umleitung“ zufällig über den Weg fuhren. Ich musste hierbei noch einem in Leimen ansässigen Forstunternehmen dankbar sein, dass sie ihn kurz zu einem Anhalten veranlassten, weshalb ich mit ihm dann für ein paar Minuten über diesen bescheuerten Mist ins Gespräch kam.

Denn auch organisatorisch und planerisch ist dieses urplötzlich angekündigte Verkehrsverbot für den Rad- und Fußverkehr ein weiteres Beispiel für die Unfähigkeit und den Unwillen gerade der rheinland-pfälzischen Landesstraßenbaubehörde (also des LBM), den Radverkehr auch im Rahmen der Planfeststellungsverfahren angemessen zu berücksichtigen.

Obwohl ich jene Verfahren schon seit Jahren mittels eines regelmäßigen Besuchs auf der Internetseite des LBM verfolge, ist mir jenes zum Bau dieses Turbokreisels entgangen. Ich vermute, es ist bereits älteren Datums oder ich habe es, da es ggf. in der Kategorie „Autobahn“ einsortiert war, übersehen.

Die erste Frage, die man sich hier stellen muss, ist, warum erst nach Ankündigung der Sperrung des Turbokreisels Anfang Dezember 2023 im Januar 2024 eine Bekanntmachung zu einem Planfeststellungsverfahren erfolgt, welches den Bau eines „Geh- und Radwegs“ entlang der L 369, der K 5 und des „Turbokreisels“ zum Gegenstand hat? In welcher der LBM sogar bei der Frist das falsche Jahr angegeben hat:

Donnerstag, den 15. Februar 2023

Ohne Flux-Kompensator dürfte das schwierig werden. Ich bin jedenfalls immer wieder erstaunt, wie sorgfältig man beim LBM arbeitet. Aber egal.

Die zweite Frage, die sich daran anschließt: Warum hat man in dieses ältere Verfahren (dessen Details mir leider gegenwärtig nicht bekannt sind) nicht gleich diesen angeblich lebensnotwendigen „Geh- und Radweg“ mit reingepackt – und stattdessen eine eigentlich einheitlich durchzuführende Baumaßnahme aufgeteilt? Weil Radfahrer und Fußgänger halt irrelevant sind und es primär nur um die Beschleunigung des wichtigen Kfz-Verkehrs ging?

Dritte Frage: Wieso hat man sich in jenem älteren Verfahren, obwohl man wusste, dass es über Jahre keinen solchen „Geh- und Radweg“ geben wird, offenkundig keine Gedanken darüber gemacht, ob und wie der Rad- und Fußverkehr ohne diesen auf dieser Relation weiterhin verkehren soll?

Vierte Frage: Warum fiel LBM und Stadt Kaiserslautern erst nach dem Planfeststellungsverfahren, dem Bau, der Aufhebung der allgemeinen Vollsperrung und Verkehrsfreigabe auf, dass die Nutzung des Turbokreisels zu gefährlich ist und man deshalb jetzt ein Verbot verfügen müsse?

Fünfte Frage: Wenn man schon im alten Planfeststellungsverfahren wusste, dass es bis zum Bau eines solchen „Geh- und Radwegs“ mehrere Jahre dauern würde, warum hat man dieses Thema einfach ausgeklammert und meinte, darin kein Verkehrsverbot bzw. eine Teileinziehung regeln zu müssen (welches man bereits in der Planfeststellung hätte rechtlich angreifen können), obwohl hier (erst einmal auf unbestimmte Zeit) ein dauerhafter Ausschluss des Rad- und Fußverkehrs vom Gemeingebrauch der L 369 und K 5 vorliegt?

Hierzu muss man anmerken, dass das LStrG (im Gegensatz zum FStrG) generell kaum eine auf einzelne Verkehrsarten abzielende Beschränkung des Gemeingebrauchs zulässt, wenn der Ausschluss aufgrund der vermeintlichen Sorge um die gefährdete „Sicherheit“ erfolgt. Der 1. Absatz des mit „Beschränkung des Gemeingebrauchs“ überschriebenen § 35 regelt Folgendes:

Der Gemeingebrauch kann durch die Straßenbaubehörde beschränkt werden, wenn dies wegen des baulichen Zustandes der Straße zur Vermeidung außerordentlicher Schäden an der Straße notwendig ist. Die Beschränkungen sind in einer den Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Weise kenntlich zu machen. Die Straßenverkehrsbehörde und die Gemeinden, durch deren Gebiet die Straße verläuft, sind zu unterrichten.

Da es sich hier um Landes- und Kreisstraßen handelt, ist (wie übrigens auch an der L 367 zwischen Weilerbach und Siegelbach) ein dauerhafter Ausschluss von Radfahrern und Fußgängern nach meiner Lesart straßenrechtlich unzulässig; das heißt, dass der LBM in erster Linie dafür Sorge zu tragen hat, dass alle Landes- und Kreisstraßen von allen Verkehrsarten sicher genutzt werden können. Ob hierzu überhaupt „Geh- und Radwege“ notwendig sind, will ich in diesem Beitrag ausklammern; darüber habe ich mich in der Vergangenheit unzählige Male geäußert. Auch (auf Verkehrsarten bezogene) Teileinziehungen werden im LStrG nicht ausdrücklich erwähnt.


„Neue“ Planfeststellung

Als ich mich mit jenem Mitarbeiter des LBM unterhielt, erwähnte ich auch meine Erfahrungen in Sachen Einwendungen, die ich im Rahmen mehrerer Planfeststellungsverfahren erhoben hatte – und wie der LBM mit jenen umgegangen ist. In Hochspeyer bspw. baut man gerade wieder innerörtliche, einseitige Zweirichtungs-Geh-und-Radwegelchen ohne vorgeschriebene Querungshilfen. Schauen wir uns das bereits oben schon einmal verlinkte Verfahren zum bislang fehlenden „Geh- und Radweg“ einfach an, vielleicht finden wir darin ja ein paar Antworten auf die oben gestellten Fragen?

Interessant sind vor allem die folgenden Dokumente:

Die Verschandelung einer weiteren Landesstraße mit einem völlig überflüssigen einseitigen Zweirichtungs-Geh-und-Radweg soll hier wie gesagt nicht das Thema sein. Mir reichen bereits solche Schikanen, wie sie auf Lageplan 4 (1,25 MB) im Bereich der neuen Zufahrten zu Airbase und Hospital eingezeichnet sind, um auch diese einst problemlos und zügig zu befahrende Vorfahrtstraße zukünftig zu meiden.

Schauen wir einfach mal in den vom Leiter des LBM Kaiserslautern persönlich im Oktober 2023 aufgestellten Erläuterungsbericht. In Abschnitt 1.1 wird unter anderem darauf verwiesen, dass hier der Radtourismus mal wieder eine Rolle spielt:

Durch den neuen Rad- und Gehweg wird eine Verbindung zwischen dem Barbarossa-Radweg, der von Miesenbach nach Rodenbach verläuft, und dem Stadtteil Kaiserslautern-Einsiedlerhof geschaffen.

Es gab schon immer eine Verbindung; über die problemlos mit Rädern befahrbare K 5. Man erfährt jedenfalls nichts darüber, warum zumindest der Bau des „Geh- und Radwegs“ im Bereich des neuen Turbokreisels nicht Teil des alten Planfeststellungsverfahrens war.

In Abschnitt 1.2 erfährt man u. a., dass an der Einmündung zum LVIS-Gate, deren Umbau die BImA finanzieren muss, eine Ampelanlage eingerichtet wird, an welcher Radfahrer dann zukünftig auf jeden Fall halten und um Grün betteln dürfen. Siehe auch Lageplan 10 (563 KB).

Der Einmündungsbereich der Zufahrt zum LVIS-Gate wird verkehrsgerecht mit Fahrbahnteilern, Tropfen und Dreiecksinseln gemäß der Darstellung in Unterlage 5, Blatt 10 ausgebaut. Um dem besonderen Schutzbedürfnis der Fußgänger und Radfahrer Rechnung zu tragen, welche dort die relativ stark belasteten Zufahrtsäste überqueren müssen, wird der gesamte Knotenpunkt mit einer Lichtsignalanlage sowie die Fahrbahneinbauten in der Zufahrt mit Überquerungshilfen für Fußgänger und Radfahrer ausgestattet. Damit wird der Knotenpunkt insgesamt an die geänderte Verkehrssituation angepasst.

Radwege sorgen für Gefahren, die dann mittels Schikanen gegen Radfahrer „entschärft“ werden. Dem „besonderen Schutzbedürfnis“ zuliebe. Grüße von George Orwell.

Es soll hier ja aber hauptsächlich um die Folgen des Radverkehrsverbots am Turbokreisel gehen. Hierzu ist es nützlich, den oben verlinkten Lageplan 11 zu öffnen. Auf diesem erkennt man, dass der vom Einsiedlerhof kommend rechts der Fahrbahn geführte „Geh- und Radweg“ in einer Schleife unter der L 369 hindurchgeführt wird. Die Anbindung der K 5 soll dann über ein neu zu erstellendes Brückenbauwerk erfolgen. Die folgende Grafik zeigt einen Auszug aus jenem Lageplan 11. Links liegt die neu zu errichtende Überführung in Richtung Rodenbach, rechts die Schleife unter der L 369 hindurch.

Selbst im mit „Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen“ überschriebenen Abschnitt 2.1 findet man keine Erklärung dafür, warum die Planung des „Geh- und Radwegs“ im Bereich des Turbokreisels nicht bereits im Rahmen dessen Planfeststellung erfolgte. Stattdessen liest man allen Ernstes so etwas hier:

Die ersten planerischen Überlegungen zum Neubau eines Rad- und Gehweges zwischen dem südlich der Umgehungsstraße Ramstein-Mackenbach im Zuge der L 356 gelegenen Kreisverkehr und der Anschlussstelle A 6 – Kaiserslautern- Einsiedlerhof wurden im Jahre 2018 begonnen. Der Umbau der BAB A 6 Anschlussstelle Kaiserslautern-Einsiedlerhof Turbo-Kreisverkehr ist fertig gestellt. Diese Maßnahmen wurden bei der Erstellung der Radwegeplanung beachtet.

Das ist doch jetzt ein Witz, oder? Der Planfeststellungsbeschluss für den Turbokreisel muss wesentlich älter sein als 2018. Das heißt, man hat sich in jenem Verfahren damals ausdrücklich keine Gedanken darüber gemacht, ob und wie Radfahrer diesen Abschnitt weiter benutzen können. Man hielt auch die Verkehrssicherheit jener nicht für derart beeinträchtigt, dass man auf die Idee gekommen wäre, schon damals eine Widmungsbeschränkung oder ein Verkehrsverbot zu regeln. Weiter heißt es u. a.:

Eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 25 VwVfG erfolgte an zwei Terminen (19. Oktober 2017 und 24. September 2020), bei denen das Projekt vorgestellt und Anregungen eingeholt wurden, die in den weiteren Planungsprozess eingeflossen sind.

„Früh“ ist daran gar nichts; man hat zuerst einen Turbokreisel geplant – und kaum ist er gebaut, fällt einem auf, dass er für Radfahrer und Fußgänger (so ganz ohne „Geh- und Radweg“) ja nix taugt. Also verbannt man sie über Jahre in den dunklen Wald. Wo sich – so ganz nebenbei – gerade Frauen und Kinder in dunklen Winternächten richtig sicher und geborgen fühlen werden.

Im Abschnitt 2.4.2 findet man mal wieder einen Funken Wahrheit, worum es bei „Radwegen“ schon immer ging: Den Autofahrern die lästigen Verkehrshindernisse aus dem Weg zu räumen. Ja, Radfahrer sind halt eine „Last“, die man loswerden muss, damit die „Qualität“ des Kfz-Verkehrs gesteigert werden kann:

Insbesondere entlasten die Radfahrer durch die Führung auf einem separaten und seitlich von der Fahrbahn abgesetzten Verkehrsweg die Landesstraße und steigern dadurch neben der Verkehrsqualität auch die Verkehrssicherheit.

Hierzu kann man auch noch im Abschnitt 4.1.2 weitere Ausführungen finden. In diesem wird auch ein vom LBM nicht wirklich zur Kenntnis genommenes Problem angesprochen:

Die Radfahrer im Plangebiet müssen dadurch nicht den Knotenpunkt Turbo-Kreisverkehr nördlich der A 6 befahren. Die geplanten Längsneigungen der Rampe zum Überführungsbauwerk über die L 369 mit ca. 3,5 bzw. 5,0 % lassen eine Benutzung zu ohne Absteigen zu müssen.

Dürfen sie ja (Dank eurer großartigen Planung) bald nicht mehr.

Die Steigung des Rad- und Gehweges nördlich des Unterführungsbauwerkes unter der L 369 (s.a. Unterlage 5, Blatt 11 bzw. Unterlage 6, Blatt 11) beträgt ca. 6,7 % auf einer Länge von ca. 30 m – auch hier weist der Radweg aufgrund der kurzen Länge der Steigungsstrecke noch eine gute Verkehrsqualität auf.

Das wird ein „gemeinsamer Geh- und Radweg“, der in einer langen Schleife mit einer relativ deutlichen Steigung unter einer Landesstraße hindurchgeführt wird. Was schrieb nochmal das OVG Mecklenburg-Vorpommern (unter Bezug auf die ERA 2010) über „Geh- und Radwege“ mit stärkerem Gefälle? Ich belasse es bei der wesentlichen Aussage des Gerichts:

Sodann enthalten die Hinweise eine Aufzählung von Ausschlusskriterien für die gemeinsame Führung von Fußgänger- und Radverkehr, wozu auch „starkes Gefälle (mehr als 3 %)“ zählt, denn bei Gefälle nimmt die Geschwindigkeit des Radverkehrs zu (Punkt 2.3.5 ERA 2010 „Kriterium Längsneigung“).

Ich prognostiziere schon jetzt, dass es dort über die Jahre mehrere Unfälle von Radfahrern, die entweder mit anderen Radfahrern oder eben Fußgängern kollidieren werden, geben wird. Selbst in diesem steilen und unübersichtlichen Bereich hat man nur die absolute Mindestbreite von 2,50 m vorgesehen.

Ansonsten enthält der Erläuterungsbericht keine weiteren Aussagen, auf die näher einzugehen sich wirklich lohnen würde. Unfälle mit Radfahrern auf der L 369 fand ich im Unfallatlas jedenfalls nur zwei (zwischen 2016 und 2022).


Fazit

Die bevorstehende Sperrung dieser Landes- und Kreisstraße für Radfahrer und mehrjährige Verbannung auf ungewidmete Waldwege ohne jede Verkehrssicherung fügt sich nahtlos in die radverkehrsfeindliche Politik des LBM und der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Kaiserslautern ein, welche mit der Sperrung der L 367 und B 270 zwischen Weilerbach und dem Opel-Kreisel in Kaiserslautern nur scheinbar ihren Höhepunkt erreicht hatte. Die aktuelle Maßnahme zeigt, was diesen beiden Behörden die Interessen des Radverkehrs im Allgemeinen wert sind: Nichts. Man kann ihn sprichwörtlich wie Dreck behandeln und in jenen schicken.

Bei meiner nächsten Tour in Richtung Kaiserslautern werde ich nachsehen, ob Radfahrer zwischen Kaiserslautern und Siegelbach immer noch über einen geschotterten und verdreckten Waldweg fahren müssen.


Nachtrag vom 24. März 2024

Ich bin eben noch einmal ein paar Aufnahmen von Google Maps durchgegangen, welche im Juni 2023 aufgenommen wurden. Bei meiner ersten Durchsicht (der im Mai 2022 aufgenommenen Fotos) fand ich keine Schilder, die ein Radverkehrsverbot bereits während der Bauphase bewirkt hätten.

Als ich mich mit dem LBM-Mitarbeiter unterhielt und er mir mitteilte, dass die Umleitung“ ja auch bisher über jenen Weg geführt worden sei, war mir nicht klar, dass bereits zu dieser Zeit ein Radverkehrsverbot im Bereich der Baustelle angeordnet und diese sogenannte „Umleitung“ daher schon einmal zwangsweise benutzt werden musste!

Die Zeichen 254 sowie die amtlichen Umleitungsschilder fielen mir eben erst auf. Hinter der Einmündung der Von-Miller-Straße wurde ein temporäres Verbot für Radverkehr aufgestellt. Ergänzend noch der Blick aus dieser Straße heraus auf die amtliche Umleitungsbeschilderung. Zum Vergleich eine Aufnahme vom Mai 2022. Aus der Gegenrichtung wurde die Benutzung der L 369 erst unmittelbar am neuen Turbokreisel für den Radverkehr gesperrt.

Dies macht die Sache gleich noch einmal um eine ganze Größenordnung skandalöser. Die können wirklich vom Glück reden, dass ich die Strecke im vergangenen Jahr ausnahmsweise nicht befahren habe.


Folgebeitrag

Die vergessene Brücke am Einsiedlerhof

Schreibe einen Kommentar