Einsiedlerhof: Die Anordnung

Es ist immer wieder ein nervenaufreibender Kampf, selbst in den grundlegendsten Angelegenheiten. Nachdem ich die Stadtverwaltung Kaiserslautern aufgefordert hatte, mir die Anordnung zum Verkehrsverbot am neuen Turbokreisel zu übermitteln, stellte man sich erst einmal eine Weile lang tot. Ich legte nach einem Monat Beschwerde beim LfDI ein, der dieser dann auch einen Rüffel erteilte. Woraufhin jene meinte, man hätte mir doch angeboten, nach Kaiserslautern zu fahren und mir die Anordnung in deren Räumlichkeiten anzusehen. Ich opfere aber hierfür sicherlich nicht einen ganzen Tag. Ein weiteres Problem wäre, dass die Anordnung, die von der Stadt KL selbst erstellt wurde, einschließlich deren Pläne, nicht in digitaler Form vorliegen würden.

Für wie blöd halten die mich? Der LfDI beendete dann unter Verweis auf die mir eingeräumte Möglichkeit, mir die Anordnung dort persönlich anzusehen, das Vermittlungsverfahren. Ohne eine weitere Entgegnung meinerseits gegen die Ausflucht der Verwaltung, das wäre vor allem wegen der großen Lagepläne alles elektronisch nicht machbar, zur Kenntnis genommen zu haben. Ich teilte der Stadt KL nämlich mit, dass ich auf die Pläne gerne verzichte und es mir in erster Linie um die Anordnung (also den Text, mit welchem das Verbot begründet wird) selbst geht. Nach einem weiteren Anruf des LfDI bei der Stadt KL übermittelte man mir jene am 3. Mai dann doch noch.

Und was soll ich dazu nun sagen? Habe ich etwas anderes erwartet? Natürlich nicht. Der Skandal liegt nicht nur darin, dass sie so etwas einfach machen. Nein, noch schlimmer ist, wie sie es machen. Sie scheißen einmal mehr auf alles, was sie damals (so hoffe ich es zumindest) in ihrem Studium gelernt haben. Sie halten sich nicht mit auch nur halbwegs nachvollziehbaren Begründungen auf. Sie wägen nichts ab. Sie dokumentieren kein Ermessen. Sie verbieten einfach. Sie sind nämlich Behörde!

Ja, ich könnte das alles wesentlich besser ertragen, wenn ich es nicht besser wüsste. Ich bin nämlich – im Gegensatz zu diesen Menschen – heute kein Beamter. Ich sitze hier stattdessen völlig verarmt und fresse nur noch Brot und Wasser, weil man mich damals gnadenlos aussortiert hat. Weil ich mich nicht wie eine eierlegende Wollmilchsau mit unzähligen Paragraphen mästen lassen wollte. Dabei war ich nicht schlecht. Ich leistete sogar um Welten mehr als das, was ich im Zuge meiner Recherchen immer wieder lesen muss; was in aller Regel nicht einmal als Parodie oder Satire auf das durchgeht, was man mir damals in diesem Paragraphen-Bootcamp angetan hat. Ja, auch diese Zeilen belegen es: Ich versuche immer noch, genau dieses Trauma zu verarbeiten, welches mein Leben in jenen tiefen Abgrund stürzte, aus welchem ich auch mit Sicherheit nie wieder herausfinden werde.

Egal. Kommen wir somit nun zu allen „Corona-Maßnahmen“ in jeglicher Hinsicht würdigen und ebenbürtigen „Begründung“ der Stadt Kaiserslautern für das Verkehrsverbot am Turbokreisel; hier für die Jacob-Pfeiffer-Straße.

Art der Anordnung:

Radwegumleitung nach Ausbau der Anschlussstelle A6, Einsiedlerhof

Grund der Anordnung:

Mit Ausbau der A6-Anschlussstelle KL-Einsiedlerhof mit zwei Kreisverkehrsplätzen wurde erforderlich, die Verkehrsführung für die Radfahrenden neu und sicher zu gestalten.

Die momentan zur Verfügung stehende Streckenführung ist nicht geeignet Radfahrende sicher und ohne Gefährdung mit dem motorisierten Verkehr mitzuführen.

Bis zum Abschluss des vom LBM durchzuführenden Radwegeausbaus, voraussichtlich 2026, ist der Radverkehr auf die Umleitungsstrecke zu leiten. Die Umleitungsstrecke ist entsprechend der Umleitungsskizze auszuschildern. Entsprechende Erläuterungstafeln werden seitens des LBM aufgestellt.

Zusätzlich werden Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) und Zusatzzeichen 1004-30 (Entfernungsangaben) hier 600 m auf der Jacob-Pfeiffer-Straße in Höhe Ramsteiner Straße angeordnet. An der Kreuzung Jacob-Pfeiffer-Straße / Von-Miller-Straße ist Zeichen 254 aufzustellen. An den bestehenden Schrankenanlagen wird Zeichen 101 (Gefahrenstelle) mit Zusatzzeichen 1000-02 (textliche Ergänzungen) hier: Langsam fahren angeordnet.

Die Beschilderung wird seitens des LBM ausgeführt.

Die Anordnung erfolgt nach Anhörung von Referat Tiefbau, dem Eigenbetrieb Stadtbildpflege, der Polizei und Herrn S. vom Landesbetrieb Mobilität.

Im Grunde muss ich hierzu nichts mehr schreiben, weil ich mich bereits in den ersten beiden Beiträgen zu diesem Skandal in hinreichender Weise geäußert habe. Auch diese Beleidigung funktioniert am Ende nur, weil wir es hier auch noch nie mit einem „Rechtsstaat“ zu tun hatten. Und die Medien nicht funktionieren. Die Ortsgruppe des sogenannten „ADFC“ hat mir auf meine vor über einem Monat gestellte Anfrage, warum man sich hierzu nicht klar und deutlich äußert, bislang auch nicht geantwortet.

Was mich an dieser Anordnung allerdings ein wenig irritiert ist, dass die Verkehrsverbote an der L 369 und K 5 (westlich und nördlich des Kreisels) wohl gar nicht oder (was wahrscheinlicher ist) gesondert verfügt wurden? Ich habe jedenfalls darum gebeten, mir auch jene Anordnungen zu übermitteln.

Wenigstens die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat mir heute geantwortet. Die wussten bislang auch absolut nichts davon, dass über ihre „Privatstraße des Bundes“ nun mehrere Jahre lang Radfahrer geschickt werden sollen. Mehr hierüber dann in einem folgenden Beitrag.


Folgebeitrag

Einsiedlerhof: Widerspruch der BImA


Übersicht

Radverkehrsverbot am Einsiedlerhof


Siehe auch

Die Anordnung zum Ixheimer Kreisel

Anordnung zur Sperrung der B 10

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