Eins der Themen des Gesprächs mit dem Leiter des Pirmasenser Straßenverkehrsamt am 7. Februar war die unklare und widersprüchliche Situation an der Abzweigung von der Streckbrücke in den „Seitenarm“ der Arnulfstraße. Jene Ecke durchlebte die Beschilderung betreffend grade in letzter Zeit einen stetigen Wandel. Da eine HBR-Route den touristischen Verkehr in Richtung des „Panorama Pirmasens“ um den Imserbühl führt, ist das Einfahrverbot vor einiger Zeit von zu
abgeändert worden.
Allerdings steht am Ende der Streckbrücke in südwestlicher Fahrtrichtung ein – und jenes Verkehrszeichen verbietet natürlich auch Radfahrern das Abbiegen nach Rechts!
Da ich Hoffnungen hatte, auch mit der örtlichen Polizei einen konstruktiven Dialog in Sachen Beschilderung und Radverkehrsführung im Stadtgebiet aufzunehmen, fragte ich dort einfach mal per e-mail an, ob ich dort denn nun als Radfahrer eigentlich rechts abbiegen dürfe – oder nicht. Leider wollte man mir keine Antwort geben, sondern verwies mich beharrlich ans Straßenverkehrsamt. Offenbar bekommt man also von der Polizei erst dann eine Auskunft, ob man eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man jene in der Tat so ausführt; ohne Selbstanzeige scheint da nix zu gehen. 🙁
Jedenfalls wurde schon vor etwa 2 Wochen unterhalb des die Fahrtrichtung Geradeaus vorschreibenden Verkehrszeichens ein angebracht! Das bedeutet unter anderem, dass man von der Polizei nun kein Knöllchen mehr befürchten muss. Und vor allem: bei einem möglichen Unfall beim Einbiegen mit einem dort ausfahrenden PKW hat die Haftpflichtversicherung des Fahrers nun keine Möglichkeit, auf das vermeintliche Abbiegeverbot hinzuweisen – um so dem Radfahrer eine Teilschuld aufzubürden.
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