Der SWR über mein Engagement

Nicht selten müssen erst Menschen sterben, ehe Medien sich für das Engagement von anderen Menschen interessieren, die sich in einer ähnlichen Weise engagieren. So war das auch mit Natenom, dem SWR und mir. Nachdem mein Bloggerkollege aus dem Pforzheimer Raum tödlich verunglückte, schrieb ich am 17.02.24 eine e-mail an den SWR, in welcher ich (erneut) auf mich und meinen Kampf gegen zahlreiche Behörden hinwies. Dass es da in der Pfalz auch jemanden gäbe, der sich ebenfalls seit Jahren für die Interessen von Radfahrern einsetzt. Und der im Grunde tagtäglich auf seinen Fahrten über die Landstraßen der Pfalz, aber auch durch die Städte Pirmasens und Zweibrücken mit der Rücksichtslosigkeit unzähliger Autofahrer konfrontiert wird. Erst auf diese e-mail hin meldete sich das Studio Kaiserslautern erstmals bei mir. Und versprach mir, bald etwas über das Thema zu bringen.

Nun. Es dauerte dann doch, trotz mehrerer Beschwerden meinerseits, über ein Jahr. Und der Artikel, der nun am 16.03.2025 veröffentlicht wurde, ist leider sehr „allgemein“ gehalten. Als ich vor über einem Jahr auf mein Engagement hinwies, ging es mir vor allem um Aufmerksamkeit für mein wichtigstes Anliegen: Der sich am Freitag zum nun 31. Male jährenden Verbannung des Radverkehrs von der B 10. Ich halte diese Geschichte weiterhin für einen nicht nur regionalen, sondern bundesverkehrspolitischen Skandal. Doch auch dem SWR war mein Kampf gegen diese klar gegen geltendes Recht verstoßende, politisch motivierte und systematische Diskriminierung keine gesonderte Erwähnung wert.

Radwege an der B 10

Auch nicht, als ich eben im März 2024 jenes 30-jährige „Jubiläum“ mit einer umfangreichen, an zahlreiche Adressaten versandten Ausarbeitung als auch einer Fahrt „feierte“. Gleichzeitig tat sich am Einsiedlerhof bei Kaiserslautern auf einer meiner am häufigsten genutzten Routen in die Nordpfalz der nächste Skandal auf. Stadt und Landkreis Kaiserslautern hatten einfach dem Radverkehr auf Wunsch des LBM hin die Verbindung über die K 5 und K 25 in die Nordpfalz verboten. Eine planfestgestellte Radwegbrücke über einen neuen „Turbokreisel“ wurde einfach nicht gebaut – und stattdessen nun der Radverkehr über Jahre willkürlich verboten. Dass man ihn nicht wie geplant über eine weitere illegale Umleitungsstrecke schicken konnte, lag daran, dass ich die unwissende BImA darauf hingewiesen hatte.

Radverkehrsverbot am Einsiedlerhof

Das sind die mir wirklich wichtigen Themen. Die eigentlichen, weil grundlegenden Skandale. Ein Verbot des Radverkehrs ist immer für die Behörden die leichteste Art der „Problemlösung“, für Radfahrer hingegen der größtmögliche Eingriff, der seltsamerweise jedoch bei vielen anderen „Aktivisten“ nie eine vergleichbare Empörung auslöst wie bei mir. Im Detail eignet sich das B-10-Thema inzwischen für stundenlange Vorträge oder ein dickes Buch. Und letztlich auch für eine bis zum Bundesverwaltungsgericht zu treibende Klage. Für die mir allerdings die finanziellen Mittel fehlen.

Ich konnte ja noch nicht einmal die Klage zur Freigabe der Schillerstraße in Pirmasens selbst bezahlen – und war hierbei auf einen Kumpel angewiesen, der letzten Endes die Rechnung für meine Naivität begleichen musste, von der 3. Kammer des VG Neustadt zu erwarten, einer in jeder Hinsicht mit heruntergelassener Hose dastehenden Verwaltung mal eine Lehrstunde zu ganz grundsätzlichen Dingen wie z. B. der Selbstbindung der Verwaltung an Recht und Gesetz zu erteilen. Im Gegenteil. Kaum war ich aus Neustadt zurück, knallte man mir – wohl noch im Rausch dieses fragwürdigen Triumphes – ohne jede Scham die nächste (auch für den SWR uninteressante) Unverschämtheit vor die Nase.

Die illegale Umleitung bei Winzeln

Mit Frau Korz traf ich mich am 09.09.2024 zu einem Interview auf dem Exerzierplatz. Bereits im Laufe unserer vorangegangenen Konversation deutete sich schon relativ früh an, dass sie nicht tiefer gegraben hatte. Vor allem nicht zum Thema B 10. Die Fragen, die sie mir stellte, waren ziemlich allgemein gehalten und oberflächlich. Ich bemerkte schnell, dass sie weiß, wohin ihr Artikel am Ende gehen und in welchem Rahmen er bleiben sollte; ebenso meine Aussagen. Die mir wichtigen Themen spielten für sie keine Rolle; vor allem auch nicht die Art und Weise, wie Behörden mit geltendem Recht – oder eben auch Bürgern umgehen, die mit diesen gerne einfach nur einen sachlichen Dialog führen würden. Es ging am Ende nur um mir relativ unwichtige Details.

Gibt es überhaupt überörtlichen Radverkehr?

Was man dem Artikel in Gänze auch grundsätzlich vorwerfen muss, ist die Tatsache, dass er räumlich klar untergliedert ist. Er beschreibt (in oberflächlicher und hinterfragbarer Weise) die Situation in den Landkreisen und kreisfreien Städten der Westpfalz – aber eben auch nicht zwischen diesen.

Genau in dieser kleingeistigen Sichtweise liegt m. E. eben auch ein allgemeines Problem im Denken, welches sich eben vor allem im Zuge der B 10 widerspiegelt. Radverkehr wird generell nur als örtlicher Verkehr gesehen – und folglich auch so behandelt. Und gerade eben auch nicht als „grenzüberschreitender“ Verkehr, für den auch das Land und der Bund zuständig sind bzw. wären. Folglich musste bspw. auch meine B-10-Kritik außen vor bleiben, obwohl sich gerade anhand dieser etwas über 40 km langen Strecke aufzeigen lässt, auf was für einem unstrukturierten Flickenteppich Radfahrer im Süden des Pfälzerwaldes eigentlich unterwegs sind.

Es fehlt im Zuge der B 10 bis zum heutigen Tage u. a. eine auf einer öffentlichen Straße führende Verbindung zwischen Pirmasens und Münchweiler. Warum kommt auch hier keine Lösung zustande? Nun, weil eben unterschiedliche Gebietskörperschaften (kreisfreie Stadt Pirmasens, Landkreis Südwestpfalz, Verbandsgemeinde Rodalben sowie Ortsgemeinde Münchweiler) und auch noch der Forst beteiligt sind. Diese haben unterschiedliche Interessen. Sehen es nicht als ihre Aufgabe. Das ist zwar – im größeren, von niemandem gesehen werden wollenden Kontext – mit geltendem Recht unvereinbar, ändert jedoch nichts an Zuständen wie jenen, die ich im Januar 2024 dokumentieren und wieder im Rahmen diverser Einzeleingaben bekämpfen musste. Dort gehört mindestens eine Kreisstraße hin.

Radverkehrsdiskriminierung in Pirmasens

Zu den Schilderungen und Zuständen in den einzelnen Landkreisen werde ich wohl noch gesonderte Beiträge verfassen. Ich beschränke mich im Folgenden auf den sich auf Pirmasens beziehenden Abschnitt. Dieser spiegelt die von mir geübte grundsätzliche Kritik am alltäglichen Handeln der Stadtverwaltung eigentlich überhaupt nicht wider, sondern beschränkt sich eben nur auf Details.

Pirmasens gilt als Stadt der sieben Hügel. Deshalb war dort nach Angaben der Verwaltung in der Vergangenheit das Auto das primäre Fortbewegungsmittel. Entsprechend sei der Radverkehr noch nicht besonders präsent. Doch Radfahren soll in Pirmasens künftig attraktiver werden, vor allem im Alltag.

Das Auto war in Pirmasens nicht aufgrund der Topographie das primäre Verkehrsmittel. Sondern aufgrund einer bis heute vorherrschenden Mentalität vor allem in der Verwaltung, das Auto in allen Belangen zu priorisieren. Beispielsweise, indem man seit Jahrzehnten das Beparken von Gehwegen duldet und unter vorsätzlichem Bruch der Vorschriften des LStrG Straßen in Einbahnstraßen umwandelt, um an den Fahrbahnrändern mehr Parkraum zu schaffen; wie man das erst vor einer Weile in der Luisenstraße getan hat.

Autostadt Pirmasens

Wie überhaupt Radfahren im Alltag „attraktiver“ werden soll, wenn man jene Radfahrer für ein gutes halbes Jahr lang auf solche, m. E. den Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllende Pisten zwingt, indem die Stadtverwaltung eine straßenrechtlich illegale Umleitung für den Kfz-Verkehr zwischen Winzeln und Gersbach ausweist und dem Rad- und Fußverkehr (natürlich nur zu deren „Schutz“) deren Benutzung verbietet, weiß nur die Stadtverwaltung Pirmasens.

Ebenso wenig „alltagstauglich“ erscheint es mir, Radfahrer auf schikanöse und gemeingefährliche „Geh- und Radwege“ zu zwingen, ihnen dort die Vorfahrt zu nehmen und neuerdings auch obendrein noch absteigen und schieben zu lassen, welche man im Winter nicht regelmäßig räumt und streut und wochenlang mit Glasscherben und sonstigem Dreck überzogen lässt. Siehe hierzu auch meine Anfrage vor dem Stadtrat vom 24. April letzten Jahres. Die „Antwort“ der Stadtverwaltung liefere ich hier noch in einem weiteren Beitrag nach.

Dafür werden aus dem Radverkehrskonzept oft auch kleinere Projekte umgesetzt, die schnell realisierbar sind. Zum Beispiel wurde die „Fußgängerzone für den Radverkehr in einem für Pendler entsprechend attraktiven Zeitfenster geöffnet“.

Die Stadt Pirmasens weigerte sich jahrelang, auf meinen Vorschlag hin genau das zu tun. Ehe der Oberbürgermeister offenkundig angesichts seiner Diskriminierung des Radverkehrs zwischen den Vororten und der Kernstadt aus reinen PR-Gründen die Fußgängerzone öffnete. Oder auch nicht.

Wurde die Pirmasenser Fußgängerzone für Radfahrer freigeben?

Ebenfalls offenkundig aus Mangel an Sachkenntnis unbekannt ist der Stadtverwaltung, dass sich die freigegebene Fußgängerzone nicht für „Pendler“ eignet, weil man jene generell nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren darf. Von anderen Mängeln mal ganz abgesehen.

Schnebles Liste

Der SWR führt einige meiner Kritikpunkte in einer Liste auf. Unter anderem diesen hier:

Grundsätzlich Straßen öffnen, die bisher für den Radverkehr nicht offen sind.

Ich lache noch einmal recht laut und herzlich! Die Stadt Pirmasens lässt seit Jahren trotz mehrer Eingaben und klar rechtswidrig weiterhin unzählige öffentliche Straßen (als auch Feld- und Waldwege) mit Zeichen 250 StVO beschildert. Am 27. März 2023 hielt ich am Ende der mündlichen Verhandlung vor dem VG Neustadt zu meiner Verpflichtungsklage das folgende, Anfang 2020 aufgenommene Foto aus der Pirmasenser Blumenstraße hoch.

Ich fragte den vorsitzenden Richter, was ich, wenn er denn meine Klage wirklich als unzulässig abweisen würde, denn überhaupt noch gegen eine Verwaltung tun könne, die es auch über mehrere Jahre (und bis zum heutigen Tage!) nicht gebacken bekommt, eine offizielle Radroute(!) für den Radverkehr freizugeben? Er zuckte nur, etwas peinlich berührt, mit den Schultern. Dass derartige Straßen für Radfahrer freigegeben werden sollen, steht im Übrigen nicht nur in den grundlegenden HBR-Regularien, sondern auch im „Verkehrsentwicklungsplan„, an welchem man mich damals noch beteiligt hatte – und der inzwischen auch schon rund fünf Jahre alt ist.

Und nun stehen solche Selbstverständlichkeiten wie die Entfernung oder Freigabe unzähliger (rechtswidriger) Zeichen 250 StVO (zu diesem Thema führte ich übrigens auch noch eine Eingabe über den LfDI aufgrund der seit Jahrzehnten andauernden rechtswidrigen Sperrung der Strobelallee) eben auch noch im sogenannten „Radverkehrskonzept“. Einem weiteren Feigenblatt, dessen einziger wesentlicher Nutzen der ist, in Beiträgen wie jenem des SWR als „Beleg“ herzuhalten, dass man als Radfahrer hassende Verwaltung doch was für Radfahrer tun würde. Nein, tut man nicht.

Spezielle Grünpfeile an Ampeln für Radfahrer, damit die zum Beispiel rechts auf Radwege oder Schutzstreifen abbiegen können.

Diese (sachlich falsche) Aussage habe ich so nicht getätigt. Es geht mir um die Installation des Zeichens 721. Jenes gilt allgemein für die Fahrbahn. Dass ich „Radwege“ und „Schutzstreifen“ jeder Art ablehne, hatte ich in unserem Interview auch noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Auf die „Radwege“ an der K 6 hatte ich ja bereits hingewiesen.

Ein „Schutzstreifen“, dessen Entfernung ich ich seit Jahren fordere, wurde erst im letzten Herbst neu markiert, obwohl er u. a. gegen die Feststellungen im eigenen „Radverkehrskonzept“ verstößt, ist jener in der Blocksbergstraße. Die Folge dieser Verkehrsführung können X-Nutzer sich hier ansehen. Ich werde aber auch hier im Blog noch einen umfangreicheren und mit zahlreichen Fotos und Clips unterlegten Beitrag zu diesem Thema verfassen.

Sogenannte Induktionsampeln, die immer auch auf Radfahrer reagieren, die an der Ampel warten. Doch das funktioniere teilweise nicht und dann müssten Radfahrer minutenlang warten.

Zu diesem Thema hatte der einzige Journalist der Rheinpfalz, der wenigstens annähernd Interesse an meinen Themen zeigte, am 12.09.2022 einen (leider mit Paywall versehenen) Artikel verfasst. Er teilte mir damals mit, dass ihm die Stadtverwaltung mehr oder weniger mitgeteilt hat, dass er dann halt Pech hat, absteigen und das Rad um die Ecke schieben soll.

Dies entspricht auch der Art und Weise, wie man mit meinen Eingaben zu dieser Thematik umging. Ich hatte im Endeffekt wegen der Umfahrung einer solchen Radfahrer nicht erkennenden Ampel sogar im Jahr 2017 einen Dooring-Unfall in der Pirmasenser Kreuzgasse. Nach wiederholten Beschwerden meinerseits wurden wenigstens an einigen Ampeln diese Probleme behoben. Es kommt aber dennoch immer wieder vor, dass ich zu einer verkehrsschwachen Zeit an einer nicht auf Grün umschaltenden Ampel versauere, bis dann irgendwann doch mal ein Auto kommt.

Radfahrer Dennis Schneble bemängelt auch, dass Radwege in der Westpfalz nicht regelmäßig gereinigt werden. Oft würden dort zum Beispiel Glasscherben liegen. Und im Winter würden sie nicht ordentlich von Schnee und Eis befreit. Autofahrer hätten immer noch Vorrang vor Radfahrern, kritisiert Schneble.

Vermutlich wollte man hier meine Kritik vor allem an den Zuständen im Zuge der B 10 im Winter darstellen. Das eigentliche Problem – dass diese „Radwege“ keine sind (und auch deshalb nicht geräumt und gestreut werden), wird nicht erwähnt. Der „Vorrang“ von Autofahrern resultiert auch allgemein daraus, Radfahrer überhaupt (zwangsweise) auf „eigene Wege“ zu separieren und sie dort dann halt noch effektiver zu verscheißern, indem man sich nicht um die Verkehrssicherung kümmert. Was im Übrigen auch für „Schutzstreifen“ gilt.

Vielen sei nicht klar, dass die Straße nicht nur für Autos sei, sondern auch für Fahrräder. Es fehle an Rücksicht. Und er sagt: „Ich fühle mich als Radfahrer diskriminiert.“ Schneble wünscht sich in Pirmasens Aufklärungskampagnen für Autofahrer mit Blick auf den Radverkehr. Und mehr Aktionen, um Radfahren bei den Bürgerinnen und Bürgern allgemein beliebter zu machen. Gerade auch bei Kindern und Jugendlichen, in Bezug auf das Fahrrad im Alltag.

Ein feines, aber nicht unerhebliches Detail: Ich meine die Fahrbahn. Und nicht die „Straße“ im Allgemeinen. Die Benutzung der Straße(!) „B 10“ wird mir seit über 30 Jahren rechtswidrig verboten. Wie eben auch die Benutzung der Fahrbahn an der K 6 zwischen Pirmasens und Winzeln, als auch zwischen Winzeln und Gersbach. Hier motiviert die Stadt Pirmasens durch die in mehrfacher Hinsicht rechtswidrige Beschilderung ihr „Fahrbahnprivileg“ gegenüber Radfahrern verteidigende Autofahrer zur regelmäßigen Selbstjustiz. Das ist: Diskriminierung.

„Fahrradfreundliche(re)s“ Pirmasens?

Das soll das Radverkehrskonzept ändern. Das hat über 200 Einzelmaßnahmen – für die Vororte und die Kernstadt.

Von diesen angekündigten „Maßnahmen“ hat man meines Wissens gut 2 Jahre nach dem Beschluss noch keine einzige umgesetzt. Noch nicht einmal die StVO-Beschilderungsmängel, die man binnen einen Monats beheben könnte.

Pirmasens hat verschiedene Ideen, neue oder bessere Radwege zu bauen. Auch mit Blick auf die mögliche Landesgartenschau. Geplant ist, die Innenstadt mit dem künftigen Landesgartenschau-Gelände am Eisweiher-Park zu verbinden. Rad- und Fußwege sollen dafür ausgebaut und Plätze und Straßen im Zentrum saniert werden.

Also wieder: Hohler, keinen wirklichen Sinn ergebender Aktionismus der Marke Teichstraße. Es gibt in der Innenstadt keine „Radwege“, die man ausbauen könnte. Und wird es hoffentlich auch nicht geben. Was es hingegen gibt: Willkürliche, klar rechtswidrige Radverkehrsverbote in allen Grünanlagen der Stadt.

Pirmasens prüft, wo im Stadtgebiet weitere Radabstellanlagen aufgebaut werden könnten. Insbesondere im Bereich der Fußgängerzone.

Ich habe schon vor Jahren eine Satzung im Sinne des § 88 (3) Nr. 4 LBauO vorgeschlagen. Aber davon wäre die Verwaltung ja am Ende sogar selbst betroffen. Die einstmals acht grottigen Stellplätze am neuen Kaufland in Fehrbach sind übrigens inzwischen nur noch vier. Nicht selten stehen Roller und (E-)Motorräder davor. Als ich mich vorhin in der Fußgängerzone mit dem Psst!-Team traf, musste ich auch lange nach einer Möglichkeit suchen, mein Rad anzuketten.

Einbahnstraßen öffnen: Es wurden laut Stadt schon vorhandene Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben – in den Vororten und im Stadtgebiet. Weitere Einbahnstraßen werden geprüft.

Ja, wurden. Weil da ein gewisser Jemand Hunderte Euro aus dem Fenster geschmissen hat, um die Stadt nach jahrelanger Blockade dazu zu bewegen. Außer den Neuanordnungen in der Luisen- und Neufferstraße (auf die ich gleich noch einmal zu sprechen komme) sowie in der Mohrbrunner Straße in Winzeln kenne ich ansonsten aktuell nur noch die freigegebene Einbahnstraße „Im Dellbrunnen“ in Hengsberg.

Straßen zu Einbahnstraßen umwandeln: Die Stadt schaut auch regelmäßig, ob Straßen in Einbahnstraßen umgewandelt und dann für Radfahrer geöffnet werden können.

Auch hierzu werde ich hier im Blog demnächst einen umfangreicheren Beitrag verfassen. Die Stadt Pirmasens meint weiterhin, es unterliege ihrer grenzenlosen Beliebigkeit, Einbahnstraßenregelungen zu erlassen; vor allem, um Parkraum zu schaffen. Den Radverkehr vorzuschieben, den man immerhin zukünftig nicht mehr automatisch von der Nutzung in beide Richtungen ausschließen will, ist in diesem Kontext einfach nur dreist.

Tempo 30 Zonen: Eine der Voraussetzungen zur Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung von Einbahnstraßen sind laut Stadt Tempo 30 Zonen. Es werden weitere Straßen entsprechend geprüft.

Captain Obvious. Wenn die Stadt eines kann, dann „prüfen“. Sie kommt dann zwar in den meisten Fällen niemals zu einem Ergebnis, aber darauf kommt es ja eh nicht an. Wobei man den Radverkehr in Einbahnstraßen gemäß StVO auch anders ermöglichen kann.

Straßen, die bisher nicht für Radfahrer offen sind: Laut Stadt wird auch geprüft, ob Straßen, die bisher durch bestimmte Verkehrszeichen für den Radverkehr nicht passierbar sind, doch freigegeben werden können. Grundsätzlich sei es sinnvoll, möglichst viele Straßenzüge freizugeben, um die kürzeste Strecke mit dem Fahrrad zurücklegen zu können.

Auch hier: Gemäß der StVO und dem LStrG sind die allermeisten allgemeinen Verkehrsverbote auf Gemeindestraßen sowie Feld- und Waldwegen mittels Zeichen 250 StVO grundsätzlich rechtswidrig. Sie dürften eigentlich schon seit Jahrzehnten nicht mehr existieren. Die Stadtverwaltung versucht hier, ihre allgemeine Untätigkeit als Fortschritt zu verkaufen, obwohl ich ihr auch mit dieser Angelegenheit seit Jahren auf die Nerven gehe.

„Schutzstreifen“

Seine Erfahrungen als Radfahrer auf der Straße teilt Schneble beim Sozialen Netzwerk X. Häufig würden Autofahrer Radfahrer extrem gefährden. Sie überfahren Schutzstreifen für Fahrräder auf den Straßen und überholen zu schnell. Und dabei halten sie entweder zu wenig Abstand oder gar keinen.

Auch diese Kritik wird nicht wirklich korrekt wiedergegeben. Dass „Schutzstreifen“ überfahren werden, ist relativ selten. Das Problem – insb. in der bereits oben erwähnten Blocksbergstraße – ist, dass die Markierung suggeriert, jeder hätte „seine Fahrspur“. Und dementsprechend wird man überholt. Der „Schutzstreifen“ ist allerdings Teil der Fahrbahn – und ein Überholen nur zulässig, wenn die vorgeschriebenen 1,5 m Abstand eingehalten werden. Dies entspricht aber nicht der Aufteilung der Fahrbahn; vor allem nicht in der Blocksbergstraße. In der Lemberger Straße sieht das z. B. in der Praxis dann halt auch mal so aus:

Ein Punkt, den auch der Deutsche Fahrradclub scharf kritisiert: Autofahrer müssten von ihrem Platz auf der Straße etwas an Radfahrer abgeben.

Die Vermischung meiner ernsthaften und grundsätzlichen Kritik mit jener Pseudo-Kritik des ADFC ist leider schon relativ bösartig. Denn es ist gerade der ADFC, der (auch im Rahmen dieses Artikels) diese beschissenen „Schutzstreifen“ faktisch überall fordert. Weil es auch für ihn als Pseudo-Radverkehrsvertretung eine einfache und billige Möglichkeit ist, vorzutäuschen, irgendwas(!) für Radfahrer zu tun. Autofahrer geben im Übrigen „von ihrem Platz auf der Straße“ nichts an Radfahrer ab. Weder in Form von „Radwegen“, noch von orwellschen „Schutzstreifen“.

Weil es schlicht und ergreifend auch gar nicht „ihr Platz“ ist! Zu welchen Situationen dieses idiotische „Platzdenken“ am Ende führt, will der ADFC nämlich auch nicht wissen. Der ADFC hält eh zu allen wirklich wichtigen Themen die Klappe, weil er es sich nicht mit den Mächtigen verscherzen will. Und Leute wie ich ja eh nur provokative Besserwisser sind.

War der SWR-Beitrag überhaupt für irgendwas gut? Ja. Denn nun steht mein Name wenigstens mal in einem landesweiten Medium. Während mich die alteingesessenen Käseblätter Rheinpfalz und Pirmasenser Zeitung weiterhin stur ignorieren. Vorhin habe ich (wie bereits oben angedeutet) einfach mal die Einladung angenommen und mich mit dem Team von Psst! unterhalten. Mal gespannt, ob das Angebot, sich mit mir auch mal in der Redaktion auszutauschen, ernst gemeint ist.

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