Gestern fuhr ich über die L 498 von Donsieders runter nach Waldfischbach-Burgalben. Auf dieser Strecke sprach ich übrigens damals den damaligen Landes-Verkehrsminister Wissing auf den B-10-Skandal an. Dieser Abschnitt soll laut der Beschilderung und einer Pressemeldung des LBM zwischen dem 24. und 28. März vollgesperrt werden, um die wegen der Arbeiten an der Pipeline aufgerissene Fahrbahn wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Diese Vollsperrung wäre vermeidbar gewesen, wenn man dieses Projekt ordentlich geplant und ausgeführt hätte. Da mich die Nebenwirkungen dieser Pipeline-Erneuerung unterwegs immer wieder mal aufgeregt haben, möchte ich hier ein paar Zeilen darüber schreiben.
Seit Anfang 2023 ersetzt die OGE die TENP I Ferngasleitung auf dem Abschnitt Mittelbrunn – Klingenmünster durch die neue TENP III. Bzgl. der Hintergründe dieses Projekts sei auf die Internetseite der OGE als auch ein aktuelles Video verwiesen. Dieser Ausbau hatte nicht nur erhebliche Eingriffe in die Natur und Landschaft des Pfälzerwaldes und der Sickinger Höhe, sondern auch zahlreiche Vollsperrungen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen als auch vieler HBR-Routen zur Folge.
Der Grund dafür, warum die L 498 nun noch einmal mehrere Tage vollgesperrt wird, ist dieses, nach den eigentlichen Arbeiten notdürftig hingeklatschte, wellige und rumplige Asphaltstückchen.
Vermutlich war es dem Bauunternehmen einfach zu teuer, wegen derart kurzer Abschnitte jedes Mal einen Asphaltfertiger anzukarren, weshalb man dies nun zum Abschluss der Bauarbeiten an zahlreichen Straßen und Wegen innerhalb relativ kurzer Zeit erledigt.
Vollsperrung der Radroute durchs Zieglertal
Auf die übliche Weise skandalös war die mehrmonatige Vollsperrung der HBR-Route zwischen Hinterweidenthal und Merzalben in den Jahren 2023 und 2024. Die Rheinpfalz hatte hierzu am 7. Juli 2023 einen Artikel verfasst. Immerhin war man dieses Mal so ehrlich und bezeichnete diese Wege als das, was sie halt sind: Ungewidmete Waldwege – und eben keine „Radwege“.
Auch deshalb konnte man eben jene „Waldwege“ wegen des „Baustellenverkehrs“ einfach mal eben so über mehrere Monate für den Rad- und Fußgängerverkehr sperren, anstatt bspw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h zu begrenzen. Ich hatte die Beschilderung am Abzweig der K 52 hinauf zur Schäferei in Merzalben am 23.06.23 dokumentiert.
Auch betroffen war die zwischen Merzalben und Münchweiler verlaufende HBR-Route, welche auf der südlichen Seite des Merzalbtales verläuft. Das folgende Foto zeigt die Querung der Pipeline mit der Merzalb an der L 496. Die HBR-Route verläuft oberhalb der ersten Stufe. Ich hatte jene zwischenzeitlich ein Mal mit dem MTB genutzt. Man hatte den aufgerissenen Asphalt natürlich auch dort noch nicht wiederhergestellt.
Am 11.12.23 fuhr ich mit dem MTB den (nicht gesperrten) direkten Waldweg von der Schäferei ins Wieslautertal runter. So sah die Baustelle im Talgrund des Wartenbachs damals aus. Ich gehe auch stark davon aus, dass der an dieser Stelle aufgerissene asphaltierte Forstweg bis heute nicht wieder asphaltiert wurde.
Dies war auch der Fall, als ein Kumpel und ich diese Strecke im Frühjahr 2024 hinunterfuhren. So sah die Beschilderung von Hinterweidenthal kommend im Dezember 2023 aus.
An der L 498 zwischen Clausen und Merzalben standen über längere Zeit diese Info-Tafeln. Das Foto stammt vom 14.12.23. „Lustig“ daran war, dass man hier rechts abbiegen sollte, was aber nicht ging, da ja auch die K 34 wegen der Arbeiten an der Pipeline viel zu lange ohne wirkliche Rechtfertigung vollgesperrt blieb.
Aufgerissener „Geh- und Radweg“ an der L 473 bei Saalstadt
Eines der wenigen Wegelchen, die im Rahmen der Entschilderungsaktionen des Landkreises Südwestpfalz zw. 2019 und 2021 nicht von ihren blauen Schildern befreit wurden, ist jenes an der L 473 zwischen Saalstadt und Harsberg, welches einstmals für meinen Beitrag über die Frage, was eigentlich ein „straßenbegleitender“ Radweg ist, herhalten musste.
Der Grund für die Untätigkeit der Kreisverwaltung war offenkundig, dass ich jene Verbindung nicht explizit ihr gegenüber bemängelt, sie also nicht zum Jagen getragen hatte. Also hat sie dort (entgegen ihrer Verpflichtung von Amts wegen) einfach nichts getan. Und ignoriert seitdem mehrere Aufforderungen meinerseits, auch dort die Benutzungspflichten aufzuheben.
Die Zustände im Zuge des Baus der neuen Pipeline änderten jedenfalls auch nichts an der Benutzungspflicht. Während man wenigstens nach der Querung der L 473 notdürftig welligen Asphalt auf die Fahrbahn geklatscht hatte, müssen Radfahrer mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit selbst heute noch an dieser Stelle über losen Schotter rollen.
Ich hatte der Kreisverwaltung Südwestpfalz unter Verweis auf die Zustände am 13.09.23 die im Folgenden dokumentierte e-mail geschickt.
Sehr geehrter Herr X,
ich bitte (unter Verweis auf die Anlagen) um zeitnahe Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wann fand die letzte Verkehrsschau an der L 473 zwischen den o. g. Orten statt, um die Beschilderung mit Zeichen 240 StVO zu überprüfen?
- Falls keine Verkehrsschau stattfand: Warum wurde erneut gegen die 2-Jahres-Frist der VwV verstoßen?
- Mit welcher Begründung wurde bzw. wird an den Zeichen 240 StVO (auch am Einmündungsbereich zur L 472 am OE Weselberg) festgehalten?
- Warum wurde dem Bauausführenden (Erdgasleitung) nicht aufgetragen, nach Durchführung der Bauarbeiten im Straßenraum nicht nur die Asphaltdecke der Fahrbahn, sondern auch des „Geh- und Radwegs“ umgehend wiederherzustellen?
Wann wird die seit mehreren Wochen bestehende, mit Rennrädern unbefahrbare und verkehrsgefährdende Schadstelle beseitigt? - Warum wird dem Bauausführenden nicht aufgetragen, die den „Geh- und Radweg“ querende Baustellenzufahrt regelmäßig zu reinigen?
- Warum gibt es offenkundig auch im Landkreis keinerlei Baustellenüberwachung?
Inwiefern hält man den Zustand des Baustellenbereichs gegenwärtig überhaupt für verkehrssicher?
Es würde mich freuen, wenn ich in dieser Angelegenheit nicht erst nach mind. 3 oder 4 Monaten einen Brief von Ihrer Behörde erhielte.
Natürlich erhielt ich auch auf jene Anfrage niemals eine Antwort.
HBR-Route Weihermühle – Höheinöd
Es muss im Frühjahr oder Sommer 2023 gewesen sein, als ich mit dem MTB mal wieder die steile HBR-Route von der Weihermühle hoch nach Höheinöd fuhr. Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich einen Autofahrer hinter mir, welchen ich an einer passenden Stelle vorbeigelassen hatte. Er teilte mir mit, dass der Weg oben wegen der Pipeline-Baustelle nicht passierbar wäre. Er müsse deshalb auch außenrum fahren, um seine Pferde zu versorgen. Als ich oben ankam, stand ich dann tatsächlich vor dem „großen Graben“, den ich damals leider mangels Kamera nicht dokumentieren konnte. Was mich dbzgl. am meisten aufgeregt hatte war, dass (wieder mal, wie so oft auf diesen „Radrouten“) unten an der Weihermühle absolut nichts auf die Vollsperrung dieser „HBR-Route“ hingewiesen hatte.
Am 17.02.24 fuhr ich die HBR-Route mit dem Rennrad hoch. Und durfte auch an dieser Stelle wieder über losen Schotter rumpeln, weil das bauausführende Unternehmen es nicht für nötig hält, die von ihm unterbrochenen Wege wieder zeitnah in einen verkehrssicheren und akzeptablen Zustand zurückzuversetzen.
Und offenkundig auch weder der LBM, der Landkreis Südwestpfalz sowie die Verbands- und Ortsgemeinden dieses Unternehmen dbzgl. in irgendeiner Weise aufgefordert hatten.
HBR-Route Waldfischbach-Burgalben – Biebermühle
Ebenfalls dokumentiert seien die Zustände auf der (legendären) HBR-Route durchs Schwarzbachtal am 23.02.24 an der Moschelmühle. Zuerst wusste man mal wieder nicht, ob man da jetzt überhaupt mit dem Rad durchfahren dürfen soll oder nicht? Hinweise auf eine Sperrung der HBR-Route waren bei der Anfahrt jedenfalls keine zu sehen.
Vermutlich sollte man da wirklich nicht mit dem Rad durch; ob solcher Zustände und einer derartigen „Verkehrsführung“ über eine Behelfsbrücke?
So sah die Baustelle übrigens im Bereich des Schwarzbachs aus.
Auch hierzu hatte ich eine Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben gesendet, die zu gegebener Zeit auch noch Thema eines eigenen Beitrags sein wird.
E-mail an die OGE
Ich hatte, weil mich diese Zustände teils tierisch genervt haben und bis heute nerven, also mal selbst am 04.05.24 eine e-mail an die OGE geschickt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir fallen seit Beginn der Arbeiten an der TENP III Beschädigungen vor allem an mehreren offiziellen Radrouten und -wegen im Landkreis Südwestpfalz auf, die bis zum heutigen Tage nicht behoben wurden. Hierbei wurden in aller Regel durchgehend asphaltierte Wege, über die vor allem HBR-Routen verlaufen, aufgerissen und nach den Bauarbeiten nur mit einer Schotterschicht zurückgelassen. Dies betrifft auch Abschnitte, an welchen die Bauarbeiten seit längerer Zeit abgeschlossen sind. Ebenfalls betroffen ist der als benutzungspflichtig ausgewiesene „Geh- und Radweg“ im Zuge der L 473 bei Saalstadt.
Im Übrigen wurde an vielen Stellen im Zuge dieser HBR-Routen auch nicht auf die Vollsperrung jener hingewiesen. Um eine Nutzbarkeit mittels temporärer Überbrückungen des großen Grabens wurde sich auch nicht gekümmert. Es gab in einigen Fällen auch keine Umleitung. Hier haben in meinen Augen wieder mehrere Beteiligte die Interessen des Radverkehrs in einer nicht angemessenen Weise berücksichtigt.
Der Bauausführende hat m. E. die beschädigten Abschnitte der betroffenen Wege wieder in ihren ursprünglichen (d. h. asphaltierten) Zustand zurück zu versetzen. Und dies zeitnah nach dem Abschluss der Bauarbeiten an der entsprechenden Stelle – und nicht erst nach Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Schneble
Darauf erhielt ich immerhin am 06.05.24 die folgende Antwort.
Sehr geehrter Herr Schneble,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir sind durch den Planfeststellungsbeschluss verpflichtet, die genutzten Wege in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. In Rheinland-Pfalz ist der letzte Schritt der Baumaßnahmen, die Rekultivierung, bereits an einigen Stellen im Gange. Natürlich werden im Zuge dessen auch die Wege wieder in ihren vorherigen Zustand zurückversetzt. Gerne erkundigen wir uns bei der Bauleitung, wann der Abschluss der Arbeiten und die Wiederherstellung der Wege in dem von Ihnen beschrieben Gebiet geplant ist und melden uns dann bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Dialog TENP III
Die Wiederherstellung von Straßen und Wegen, über welche Radrouten führen, ist m. E. keine „Rekultivierungsmaßnahme“. Es ist absolut unverständlich, dass insbesondere das Land (vertreten durch den LBM) und der Landkreis Südwestpfalz das Unternehmen offenkundig niemals dazu verpflichtet hatten, während der Bauarbeiten beschädigte Straßen und Wege zeitnah(!) in einer verkehrssicheren Weise wiederherzustellen. Hätte man das getan, wären zahlreiche kurzzeitige Vollsperrungen wie jene zwischen Donsieders und Waldfischbach-Burgalben gar nicht mehr nötig.
Ich bin vor allem auch gespannt, wie lange es dauern wird, bis alle unterbrochenen asphaltierten Radrouten (wie z. B. auch jene zwischen der Weihermühle und Weselberg) auch wieder durchgängig asphaltiert sein werden.