Schillerstraße: Freigabe vergessen

In meinem am Dienstag veröffentlichten Beitrag berichtete über einen Unternehmer, der über ein gesamtes Wochenende die Ausfahrt aus dem nordöstlichen Teil der Schillerstraße in die Landauer Straße zugeparkt hatte. Weder Ordnungsamt noch Polizei sahen einen Grund, diesen abzuschleppen. Die ADD als Landesordnungsbehörde verweigerte mir auch eine Feststellung, dass genau dies verhältnismäßig gewesen wäre. Ich erwähnte am Rande, dass bereits vor knapp einem Jahr Bauarbeiten an der Bushaltestelle „Volksgarten“ durchgeführt wurden. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hatte damals beim Absegnen der Anordnung der durch das Unternehmen eingereichten Baustellenbeschilderung offenkundig vollkommen „vergessen“, dass diese Einbahnstraße ja für den Radverkehr freigegeben ist.

Denn jene wurde zu dieser Zeit für jenen Radverkehr zu einer faktischen Sackgasse. Der folgende Clip entstand am 16. Mai 2024.

Was der Schwachsinn solle, fragte ich (in einer nur minimal diplomatischer formulierten e-mail) noch am selben Abend den Oberbürgermeister Zwick. Ich erhielt natürlich niemals eine Antwort auf die Frage, warum die Straßenverkehrsbehörde diese Baustellenplanung so abgesegnet hatte.

Die Freigabe war während der Bauarbeiten auch nicht aufgehoben worden. Nach einer Hochwassertour mit einem Kumpel dokumentierte ich am 19. Mai jenen weiteren, in Absperrwände und Baken geronnenen Beleg für die fachliche Unfähigkeit der Pirmasenser Stadtverwaltung insbesondere in Bezug zu allem, was mit dem Radverkehr zu tun hat.

Der Schwarze mit der weißen Motorhaube steht übrigens auch teilweise im absoluten Haltverbot.

Die roten Leuchten am Absperrzaun bedeuten: Sackgasse. Fahrverkehr kommt hier nicht weiter.

Hier die Barrikade in der Landauer Straße vor der Bushaltestelle.

Da wäre allerdings auch niemand mit Kinderwagen oder dem Rollstuhl durchgekommen.

Mein Kumpel benutzte dann entgegen meiner ausdrücklichen Empfehlung jenes Gehege mit dem Rad.

Die Ironie auch bzgl. dieses neuerlichen Unvermögens von Seiten der Stadtverwaltung Pirmasens liegt auch darin, dass ich mich im Rahmen meiner Klage zur Öffnung des westlichen Teils des Schillerstraße für den Radverkehr in meinem Schriftsatz vom 23.02.2023 auch unter Bezug auf das Urteil AN 10 K 16.02493 des VG Ansbach vom 13.10.2017 zum schier endlosen Zeitspiel der Stadtverwaltung hinsichtlich der Öffnung der Einbahnstraßen am Schillerplatz geäußert hatte. Randnummer 35 lautet:

Das Fehlen einer ordentlichen, rechtmäßigen Ermessensentscheidung kann auch nicht mit der Arbeitsbelastung der Beklagten und der Vielzahl von ihr erlassenen verkehrsrechtlichen Anordnungen entschuldigt werden.

Verkehrsbehördliche Anordnungen sind – das stellt das Gericht hier einfach mal ganz allgemein fest – nämlich ein Tagesgeschäft. Routine. Nichts, das großartig Zeit in Anspruch nehmen dürfte; also auch nicht die Frage, ob und wie man eine Einbahnstraße für den Radverkehr öffnet.

Straßenverkehrsbehörden müssen (eigentlich) in der Lage sein, kurzfristig korrekte und ermessensfehlerfreie Anordnungen zu erlassen. Oder, wie hier offenkundig geschehen, fehlerhafte, vom Bauunternehmer eingereichte Beschilderungspläne im Sinne des § 45 (6) StVO korrigieren. Auch deshalb bezeichnet man übrigens verkehrsbehördliche Anordnungen unter anderem auch als „verkehrspolizeiliche Anordnungen“.

Der Pirmasenser Stadtverwaltung war es aber genauso gleichgültig wie dem Bauunternehmen, dass da ja noch Radverkehr in der zur Baustelle führenden Einbahnstraße zugelassen ist. Denn die Freigabe wurde während der Bauarbeiten (wie bereits erwähnt) nicht aufgehoben. Andernfalls hätte man ja (nur für Radfahrer!) eine Umleitung ausweisen müssen. Stattdessen hat man Radfahrer einfach (mal wieder) in eine Sackgasse geschickt.

Die können in dieser Radfahrer hassenden Stadt ja einfach absteigen und schieben, wenn sie in so einer Sackgasse nicht verenden wollen.

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