Am 23. September 2024 machte ich zum dritten und vorerst auch letzten Male von meinem in § 16a GemO RLP und § 20 der Geschäftsordnung des Pirmasenser Stadtrates verankerten Recht Gebrauch, der Stadtverwaltung eine Frage zu stellen. Als Thema hatte ich mir das bescheuerte Linksabbiegeverbot im nordöstlichen Teil der Schillerstraße ausgesucht. Die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde ignorierte wieder einmal alle meine über den „Radverkehrsbeauftragten“ übermittelten Fragen, weshalb ich mich entschloss, ihr auf diesem öffentlichen Wege etwas mehr Druck zu machen. Die Art und Weise wie die Verwaltung mit meiner Anfrage umging, war einmal mehr in jeglicher Hinsicht eine absolute Unverschämtheit. Nicht minder frustrierend war das Verhalten der Lokalpresse als auch der Stadtratsmitglieder.
Denn es gab wieder keinerlei Reaktionen auf meine am 16. September 2024 an den Oberbürgermeister übermittelten Anfrage, welche in Kopie auch an alle Stadtratsfraktionen und die hiesigen Medien ging.
Anfrage vom 16. September 2024
Sachverhalt:
Nachdem ich die Stadtverwaltung seit 2018 regelmäßig aufforderte, gemäß der StVO und der Verwaltungsvorschrift zur StVO in Pirmasens geeignete Einbahnstraßen für den Radverkehr zu öffnen und aus diesem Grund auch 2022 / 2023 ein verwaltungsgerichtliches Klageverfahren zur Öffnung der Schillerstraße führte, öffnete jene im Oktober 2023 letztlich die Einbahnstraßen um den Schillerplatz gemäß des ihr von mir im Jahr 2020 (erneut) vorgelegten Konzepts.
Allerdings „ordnete“ man zeitgleich mittels eines Zeichen 209 StVO ein Linksabbiegeverbot im nordöstlichen Teil der Schillerstraße an. Radfahrer dürfen an dieser Stelle daher nicht in die Landauer Straße einbiegen, um vereinfacht in Richtung Innenstadt zu gelangen.
Gegen dieses Verkehrszeichen erhob ich direkt nach Aufstellung mehrfach formlose Einwände gegenüber dem Radverkehrsbeauftragten der Stadt. Ich bat zudem mehrfach um die Übermittlung der verkehrsbehördlichen Anordnung, um darin nachlesen zu können, nach welcher Abwägung die Stadt ihr Ermessen ausgeübt und wie sie dieses Verbot rechtlich begründet hat.
Die Stadtverwaltung kam erst nach einer Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit am 30.07.24 ihrer Verpflichtung gem. LTranspG, mir die Anordnung zu übermitteln, nach. Die eigentliche Anordnung selbst enthält keine schriftliche Anordnung des Z 209 und folglich auch keinerlei Begründung. Jene schob man erst im Zuge meiner mehrfachen Beschwerden (in Gestalt eines „Vermerks“) nach. Alleine dieser Fakt stellt bereits einen Ermessensfehler dar.
Vermerk zur Begründung des Rechtsabbiegegebot für Radfahrer an Einmündung Schillerstraße in
die Landauer Straße:Mit der Einrichtung der Tempo-30-Zone wurde die Schillerstraße (Einbahnstraße) in Gegenrichtung
für den Radverkehr freigegeben. Am nördlichen Ende mündet die Schillerstraße in die Landauer Straße. In diesem Bereich wird für den Radverkehr mit nachfolgender Begründung nur ein Abbiegen nach rechts erlaubt.Bei einem Abbiegevorgang nach links muss der Radverkehr den (dort sehr starken) Verkehr von 3 Fahrstreifen beachten.
Die Radfahrenden müssten sich weit vortasten, um eine ausreichende Sicht zu haben. Außerdem ist dort aufgrund der Verkehrsstärke (DTV-Wert von ca. 7.600) durchgehend mit Fließverkehr auf mindestens einem der 3 Fahrstreifen zu rechnen. Durch den Abbiegevorgang nach Links ist eine nicht zu unterschätzende Zeitspanne erforderlich. Zusätzlich erschwert in diesem Bereich eine Bushaltestelle während der regelmäßigen An- und Abfahrten die Sicht in die Fahrbahn.
Aufgrund dieser Gegebenheiten wird in diesem Bereich eine deutliche Gefahrenlage gesehen. Daher wird hier ein Rechtsabbiegebot eingerichtet.
Diese nachgeschobene (und somit rechtlich unzulässige) Begründung trägt nicht. Das Verbot des Linksabbiegens konterkariert zuallererst die Öffnung dieser Einbahnstraße selbst, da deren wesentlicher Sinn, dem Radverkehr in Richtung Innenstadt eine weitere Alternative anzubieten, durch das Linksabbiegeverbot faktisch wieder aufgehoben wird. Für den Radverkehr hat die Öffnung dieser Einbahnstraße durch jenes Verbot auf nahezu keiner Relation mehr einen praktischen Nutzen.
Dass der Radverkehr dort mehrere Fahrstreifen beachten muss, ist korrekt. Die Stadtverwaltung führt aber nicht genauer aus, was hierbei die besondere örtliche Gefahrenlage gem. § 45 (9) S. 3 StVO darstellen soll. Nach inzwischen zahlreichen Beobachtungen meinerseits ist das Linksabbiegen dort sehr wohl unter Beachtung der grundlegenden Vorfahrtregelung (deren Missachtung sie Radfahrern jedoch offenkundig generell unterstellt) jederzeit ohne Gefahr möglich, da sich aufgrund der Ampelschaltungen im Bereich der Volksgartenstraße, sowie derer an der Kreuzung Friedhofstraße / Kaiserstraße ausreichend große Lücken im Verkehrsfluss ergeben, um als Radfahrer links abbiegen zu können. Bei Stau wartet man oder verständigt sich mit wartenden Autofahrern. Die Sichtweiten zu den nächsten Einmündungen betragen mind. 95 bis 120 m.
Die Angabe der Verkehrsstärke ist in dieser Hinsicht vollkommen irrelevant. Das Argument, die durch Busse verdeckte Sicht auf eine Einbahnstraße (Lemberger Straße) stelle ebenfalls eine Gefahrenlage dar, kann von meiner Seite nicht ernst genommen werden.
Die fehlerhafte Ermessensausübung lässt sich zudem mit der Tatsache belegen, dass die Stadtverwaltung keine vergleichbaren Maßnahmen getroffen hat, um auch Fußgängern an dieser Stelle das Überqueren der Fahrbahn der Landauer Straße zu verbieten bzw. zu verunmöglichen; beispielsweise durch das Aufstellen von Pollern mit Ketten und anderen Absperrungen. Fußgänger benötigen zum Überqueren der Fahrbahn zudem wesentlich länger als Radfahrer. Jene können zudem, so, wie das die Stadtverwaltung auch regelmäßig – klar rechtswidrig – von diesen verlangt, an der Ausfahrt aus der Schillerstraße absteigen. Und als ein Fahrzeug mit sich führender Fußgänger nach links in die Landauer Straße abbiegen. Mir ist allerdings nicht ersichtlich, warum dies weniger gefährlich sein soll, als auf dem Rad links abzubiegen. Die Widersprüchlichkeit dieser Anordnung lässt sich vor allem mittels der folgenden, auf meinem Webserver abgelegten Videodatei veranschaulichen, um deren Kenntnis ich ausdrücklich bitte.
Auf diese insb. die Ungleichbehanldung des Rad- und Fußgängererkehrs thematisierenden Einwände ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt bis zum heutigen Tage nicht mehr eingegangen. Sie hält unbeirrt an dem willkürlichen Verbot fest.
Frage:
Wird die Stadtverwaltung am willkürlichen Linksabbiegeverbot in der Schillerstraße in die Landauer Straße festhalten, ohne in absehbarer Zeit Maßnahmen zu ergreifen, um Fußgängern zukünftig ebenfalls das Überqueren dieser Ihrer Ansicht nach für langsamere Verkehrsteilnehmer viel zu gefährlichen Fahrbahn zu verunmöglichen?
Diese Anfrage geht in Kopie an die Fraktionen des Stadtrats sowie mehrere Medien. Jene möchte ich erneut einladen, sich (endlich) mit mir über das Thema Radverkehr in Pirmasens im Allgemeinen zu unterhalten. Am 9. September interviewte mich eine Mitarbeiterin des SWR zu diesem Thema eine Stunde lang auf dem Exerzierplatz. Im letzten halben Jahr habe ich meinen Alltag auf den Pirmasenser Straßen mittels Video dokumentiert. Ich habe keinerlei Verständnis mehr dafür, dass mein jahrelanges Engagement von den hiesigen Medien und auch den gewählten Vertretern der Pirmasenser Bürger weiterhin konsequent ignoriert wird. Zumal ich mich seit Jahren in erster Linie auf Recht und Gesetz berufe.
Im Kreuzungsbereich Schillerstraße – Landauer Straße kam es zudem im Mai diesen Jahres aufgrund von Bauarbeiten in der Landauer Straße zu der völlig absurden Situation, dass Radfahrer in einer faktischen Sackgasse landeten. Die Straßenverkehrsbehörde hatte offenkundig beim Absegnen der Baustellenbeschilderung keinerlei Gedanken daran verschwendet, dass diese Einbahnstraße für Radfahrer geöffnet ist. Das beigefügte Foto stammt vom 19. Mai.
Auch diese Absurdität belegt: Der Radverkehr spielt im alltäglichen Handeln und Denken der Stadtverwaltung keinerlei Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Schneble
Sitzung des Stadtrates vom 23. September 2024
Eine Anfrage über den Stadtrat wird nur dann behandelt und beantwortet, wenn man jene selbst vorträgt. Als ich an diesem Tag zu diesem Zweck in die Stadt fuhr, hatte ich bereits am Ortsausgang ein besonderes Erlebnis mit einem Dorfbewohner, den ich schon seit meiner Kindheit vom Sehen her kenne. Er hatte wohl einen mehr als beschissenen Tag, denn er überholte mich sehr eng. Als ich mich darüber u. a. mittels einer einschlägigen Geste darüber aufregte, hielt er mitten auf der Kreisstraße an, kam aggressiv auf mich zu und schubste mich nach hinten. Leider war die Kamera an diesem Tag wegen einer defekten Halterung etwas unkonventionell befestigt. Nach einem Wortgefecht fuhr er weiter. Er entschuldigte sich immerhin ein paar Tage später, als ich mal wieder an seinem Haus vorbeifuhr.
Ich hatte mich im Vorfeld der Sitzung mit dem Stadtrat Ralf Müller von der CDU, der u. a. eine Pirmasenser Fahrschule leitet, verabredet. Ich hatte immer wieder versucht, mit ihm einen Termin auszumachen, um sich mal ganz allgemein über mein Engagement und meine Ansichten zur städtischen Verkehrspolitik zu unterhalten. Am Ende kamen kaum mehr als 10 Minuten Gespräch zustande. Er vertröstete mich zum wiederholten Male, dass man bald was ausmachen würde. Es kam dann auch nie mehr zu einem persönlichen Austausch, weshalb ich ihm dann irgendwann schrieb, dass ich es leid bin, derart respektlos behandelt zu werden.
Entgegen meiner letzten Anfrage im April hatte ich keine wirkliche Lust, die gesamte Sitzung bis zur Einwohnerfragestunde auf der Treppe zu sitzen. Denn der Stadtrat tagte zum zweiten Mal in der Alten Post; bei meinen bisherigen Anfragen (die erste war jene im April 2023 zur illegalen Umleitung bei Winzeln) tagte jener noch in einer der Messehallen, wo auch wesentlich mehr Plätze für Zuschauer vorhanden waren. Ich fragte jemanden von der Verwaltung, ob es ausreicht, wenn ich bis zur Fragestunde wieder da bin. Man bejahte dies. Also drehte ich noch ein Runde um die Stadt herum und kaufte noch eine Kleinigkeit ein. An diesem Tag war nämlich gegen Nachmittag auch Regen gemeldet, der pünktlich zur Fragestunde in geringer Intensität einsetzte.
Ich ging (leicht betröpfelt) in Richtung Sitzungssaal, in welchem gerade pausiert wurde. Zuerst begegnete mir Steven Wink von der FDP und etwas später Gernot Gölter von den Freien Wählern, der mit mir einstmals in dieselbe Grundschulklasse ging. Im Jahr 2023 wollte aber auch er mir in Sachen illegaler Umleitung auch nicht wirklich zuhören, obwohl er als Anwohner selbst betroffen war.
Meine Frage durfte ich nach dem Ende der Unterbrechung vortragen. Man gab mir 5 Minuten. In der aktuellen Geschäftsordnung stehen nur noch 3 Minuten. Keine Ahnung, ob man jene extra wegen mir geändert hat? Egal. Natürlich erhielt ich vom Oberbürgermeister Zwick keine Antwort, jene würde man mir schriftlich nachreichen. Anschließend durfte ich im strömenden Regen nach Hause radeln.
Antwort vom 9. Dezember 2024
Die Sache mit der Beantwortung dauerte dann (natürlich) wieder eine ganze Weile. Erst am 9. Dezember 2024 übermittelte man mir die sogenannte „Antwort“ auf meine (detaillierte) Anfrage. In jenem, von Oberbürgermeister Zwick unterzeichneten Schreiben heißt es:
Sehr geehrter Herr Schneble,
ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage in der Einwohnerfragestunde im Stadtrat am 23.09.2024 betr. „Radverkehr in der Schillerstraße“.
Nach Rücksprache mit dem Fachamt kann ich Ihnen mitteilen, dass die Verwaltung am Rechtsabbiegegebot für Radfahrer an der Einmündung Schillerstraße in die Landauer Straße festhält. Zur Begründung darf ich auf die Ihnen bereits zur Verfügung gestellte Begründung der Ermessensentscheidung verweisen, die diesem Schreiben nochmals beigefügt ist.
Auf Seite zwei war dann noch einmal exakt jener „Vermerk“ beigefügt, welchen ich sogar wortwörtlich vor dem Stadtrat zitiert hatte!
Geht es noch unverschämter? Ich hatte meine Frage ganz bewusst so gestellt, wie ich sie gestellt hatte. Ich wollte insbesondere wissen, warum die Stadt Pirmasens die von ihr behauptete „Gefahrenlage“ für Fußgänger anders beurteilt als für Radfahrer. Diese Frage hat sie einfach komplett ignoriert und mir, als auch den diese Antwort ebenfalls erhalten habenden Stadtratsmitgliedern einfach noch einmal den mir bereits hinlänglich bekannten Unfug vor den Latz geknallt.
Ich teilte dem Oberbürgermeister u. a. mit, dass ich mich nicht mehr mit einer derart demonstrativen Ignoranz regelrecht verhöhnen lassen und daher keine Anfragen mehr vor dem Stadtrat stellen werde.
Ausgeblendete Antwort bei X
Die Sache war aber noch nicht ganz zu Ende. Am 11. Dezember 2024 verkündete die Stadt Pirmasens auf ihrem X-Account nämlich, dass es zur nächsten Sitzung des Stadtrates am 16. Dezember 2024 wieder eine Einwohnerfragestunde gäbe:
Am 15. Dezember 2024 antwortete ich darauf folgendermaßen:
Dieser Post war für das „Social Media“-Team der Stadtverwaltung aber wohl zu viel an unbequemer Wahrheit, denn jene hat diesen Post anschließend einfach ausgeblendet.
Treffen mit dem Radverkehrsbeauftragten
Am 6. Februar 2025 traf ich mich in dieser Angelegenheit noch einmal mit dem „Radverkehrsbeauftragten“ in der Schillerstraße. Wir beobachteten in der grimmigen Kälte gut eine Stunde lang, wie die von mir mehrfach angesprochenen Ampelschaltungen für ausreichend große Lücken im Verkehrsfluss sorgten und u. a. auch die gebrechlichsten Großmütterchen jene Fahrbahn überquerten. Deren Überquerung allerdings nur für Radfahrer derart lebensgefährlich ist, dass man das Linksabbiegen dort weiterhin verbieten muss. Er versprach mir, seine Eindrücke weiterzuleiten. Geschehen wird in dieser Sache garantiert nichts mehr.