Die Stadt Pirmasens hat am 1. April 2025 vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Genehmigung erhalten, im Rahmen eines auf der Experimentierklausel des § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StVO basierenden Verkehrsversuchs neue Verkehrszeichen zu testen, die es bislang in der Straßenverkehrsordnung noch nicht gibt. Auf jenem Verkehrszeichen wird im Stile sich bereits bewährt habender Zonen-Regelungen das Zeichen 315-55 zu sehen sein. Siehe das beigefügte Foto. Die Stadt Pirmasens will somit das Gehwegparken, welches sich hier seit Generationen bewährt hat, endlich legalisieren. Hierzu sollen diese neuen Verkehrszeichen der Einfachheit halber jeweils unter den Ortstafeln der Stadt angebracht werden, womit das Gehwegparken im gesamten Stadtgebiet pauschal erlaubt wird.
Oberbürgermeister Zwick freut sich sehr, dass das Bundesverkehrsministerium diesem Versuch zugestimmt hat. Schließlich sanktioniert die Ordnungsbehörde der Stadt das in der StVO grundsätzlich verbotene Beparken der Gehwege mit Kraftfahrzeugen schon seit Jahrzehnten nur in den gröbsten Ausnahmefällen. Man erfand sogar (ohne Ermächtigungsgrundlage) eine „Ein-Meter-Regelung“, um nicht gegen Gehwegparker vorgehen zu müssen, die den Fußgängern wenigstens einen Meter Platz übrig ließen. Außerdem wolle man sich ja auch nicht „der Willkür verdächtig machen“, wenn man urplötzlich selbst an bekannten Falschparker-Hotspots damit anfangen würde, mindestens 55 Euro teure Knöllchen zu verteilen.
Allerdings kam es in den letzten Jahren vor allem aufgrund eines notorischen Querulanten dazu, dass bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als auch beim Innenministerium mehrere fachaufsichtsbehördliche Beschwerden aufgrund der rechtswidrigen Duldung des Gehwegparkens durch die Stadt eingingen, welche das Gehwegparken beispielsweise auch nicht mittels Verkehrseinrichtungen (wie z. B. Pollern) baulich erschweren möchte. Zwar konnte sich die Stadtverwaltung bislang auf ihre autofahrenden Brüder und Schwestern im Geiste in den die Stadt eigentlich zur Einhaltung von Recht und Gesetz zwingen müssenden Oberbehörden verlassen; dies sei aber auch für jene kein erträglicher Zustand, ständig beide Augen zudrücken zu müssen.
Gerade der Stadt Pirmasens liegt unheimlich viel daran, den bereits unheimliche Lasten schultern müssenden Autofahrern zukünftig beim Abstellen ihrer Fahrzeuge endlich Rechtssicherheit zu verschaffen. Für Fußgänger, radfahrende Kinder, Rollstuhlfahrer, Rollatorennutzer und andere mobilitätseingeschränkte Menschen sei schließlich genug Platz vorhanden. Man könne ja auch einfach mal kurz warten oder um das Auto herumgehen. Und solle sich einfach mal nicht so anstellen.