Vollsperrung der L 471 in Höheischweiler

Am Thema Umleitungen bei Vollsperrungen von Ortsdurchfahrten werde ich mich vermutlich bis ans Ende meiner Tage abarbeiten. Natenom hatte sich diesbezüglich ebenfalls engagiert. Und traf in Baden-Württemberg auf eine ähnlich massive Mauer aus Ignoranz wie ich in Rheinland-Pfalz. Hierüber schrieb ich in einem Beitrag zur ebenfalls voriges Jahr eingerichteten Vollsperrung der Ortsdurchfahrt in Heltersberg. Diese Baustelle kann ich auf meinen regelmäßigen Touren auch weiterhin nur illegal umfahren. Da das aber auch der große Rest der ortskundigen Autofahrer so macht, habe ich dbzgl. auch keinerlei schlechtes Gewissen. Dasselbe gilt für den Sachverhalt in Höheischweiler.

Der LBM ist faul. Wenn die rheinland-pfälzische Straßenbaubehörde irgendwo eine Ortsdurchfahrt saniert, dann arbeitet man in aller Regel in verschiedenen Bauabschnitten, um insb. die Zufahrt zu öffentlichen und gewerblichen Immobilien weitestgehend zu gewährleisten. Der LBM richtet hierzu dann eine allgemeine (überörtliche) Umleitung ein. Auch wenn es bspw. während der einzelnen Abschnitte auch grundsätzlich akzeptable innerörtliche Alternativen geben würde.

Das gilt insbesondere für den Radverkehr. Bis zum vorigen Wochenende war die OD Höheischweiler (L 471) von der B 10 kommend bis zum Abzweig der Hainbüchelstraße vollgesperrt. Siehe hierzu auch die Pressemeldung vom 25. März 2025.

25.03.2025 | LBM KAISERSLAUTERN

L471- Höheischweiler: Wechsel des Bauabschnitts
Die Bauarbeiten in Höheischweiler wechseln in den nächsten Abschnitt.

Nachdem von der B 10 kommend bis zur Kreuzung Hainbüchelstraße die Asphaltdeckschicht aufgebracht wurde, kann dieser Abschnitt ab kommenden Montag, den 31. März 2025 wieder aus Richtung B 10 befahren werden. Die Gewerbebetreibende sind ebenfalls über den Lambacherberg zur B 10 wieder erschlossen.

Die Bauphase wechselt am kommenden Montag in den Kreuzungsbereich L 471-Hainbüchelstraße. Die Vollsperrung wird bis zur Kreuzung Friedhofstraße-Steilgasse eingerichtet, wobei diese Straßen befahrbar bleiben.

In dem Abschnitt von der Hainbüchelstraße bis zur Kreuzung Friedhofstraße- Steilgasse wird zuerst die Wasserhauptleitung, daraufhin die Wasserhausanschlüsse verlegt. Im Bereich zwischen Hausnummer 20 und 38 werden zur gleichen Zeit die Rückbaumaßnahmen des Straßenkörpers begonnen. Sobald die Wasserleitungsarbeiten im Bereich der Kreuzung Hainbüchelstraße abgeschlossen sind, werden einige Borde ausgetauscht, die Gehwege neu gepflastert und die Straße asphaltiert. Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis Mitte Mai andauern, woraufhin der Kreuzungsbereich Hainbüchelstraße wieder befahrbar sein wird. Der weitere Bauabschnitt bis zur Kreuzung Friedhofstraße – Steilgasse soll bei guter Witterung bis Mitte Juni abgeschlossen sein.

Die bestehende Umleitung über die Bärenhütte – Dellfeld – Rieschweiler-Mühlbach wird für diesen Abschnitt weiter eingerichtet bleiben.

Für das von den Verkehrsteilnehmern und den während der Baumaßnahme betroffenen Anliegern entgegenzubringende Verständnis wegen der unumgänglichen Beeinträchtigungen und Behinderungen bedankt sich schon jetzt der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern.

Da der LBM seine Pressemeldungen nach einer gewissen Zeit löscht, dokumentiere ich auch noch jene zum Beginn der Bauarbeiten vom 6. März 2024.

06.03.2024 | LBM KAISERSLAUTERN

L 471/SWP – Ausbau der Ortsdurchfahrt Höheischweiler

Die Arbeiten zum Ausbau der L 471 in der Ortsdurchfahrt von Höheischweiler beginnen am 18. März 2024.
Die Ausführung der Bauarbeiten erfolgt in sechs Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt beginnt von der B 10 kommend ab der Einfahrt zu den Gewerbetreibenden bis zur Straße „Lambacher Berg“.

Die überörtliche Umleitung während der Ausführung aller Bauabschnitte wird ausgeschildert und verläuft von der B 10 über die K 15, Höhmühlbach, Rieschweiler-Mühlbach, L 477, an Dellfeld vorbei bis zur L 471 und umgekehrt.

Der Ausbau erstreckt sich über die gesamte Ortsdurchfahrt vom östlichen Ortseingang von der B 10 kommend bis zum südwestlichen Ortsausgang Richtung Nünschweiler.

Es ist vorgesehen, die Ortsdurchfahrt im Zuge der L 471 im Vollausbau mit einem komplett neuen Oberbau herzustellen und aus Verkehrssicherheitsgründen die Fahrbahn auf eine Breite von ca. 6,50 m zu verschmälern. Entlang der Ausbaustrecke werden beidseitig die bestehenden Gehwege ebenfalls im Vollausbau neu hergestellt und zusätzlich mit einzelnen Parkflächen ausgestattet. Mit Fahrbahnteilern soll ein sicheres Queren für Fußgänger ermöglicht werden. Für seh- und gehbehinderte Menschen werden zusätzlich taktile Leitelemente in den Übergängen der Gehwege vorgesehen.

Weiterhin werden die beiden bestehenden Bushaltestellen im Ausbaubereich behindertengerecht neu hergestellt und mit Busbordsteinen ausgestattet, die ein sicheres Ein- und Aussteigen für alle Verkehrsteilnehmer ermöglichen.

Die Verbandsgemeindewerke Thaleischweiler-Wallhalben beabsichtigen die Erneuerung von Hausanschlussleitungen zum Kanal und zur Wasserleitung sowie die Erneuerung der Wasserleitung in einem Teilstück der Ausbaustrecke.

Die Ortsgemeinde Höheischweiler hat im Zuge der Baumaßnahme die Neuverlegung von Glasfaserkabeln vorgesehen.

Die gesamten Baukosten betragen rund 4.700.000,00 Euro.

Der Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern bittet im Voraus um Verständnis bei den Verkehrsteilnehmern für die Beeinträchtigungen während der Baumaßnahme.

Die Hainbüchelstraße ist als K 17 eingestuft und somit ebenfalls eine Ortsdurchfahrt. Eigentlich wäre es während des ersten Bauabschnitts ohne Weiteres möglich gewesen, den überörtlichen Verkehr ganz allgemein über jene K 17 umzuleiten; die überörtliche Umleitung war eigentlich unnötig. Das hat man aber einfach nicht getan, weil es eben eines zusätzlichen Aufwandes bedurft hätte.

Das mysteriöse an solchen Vollsperrungen und Umleitungen ist, dass nicht selten eben doch innerörtliche „Umleitungen“ ausgewiesen (oder zumindest geduldet) werden. Man muss das auch nicht ganz so dreist und unverschämt wie die Stadt Pirmasens machen und hierfür eine straßenrechtlich illegale Umleitung über zuvor asphaltierte Feldwege einrichten. Andernorts – wie einstmals in Busenberg – werden hingegen derartige Schleichwege auch radikal mit Zeichen 250 zugestellt, während man ein paar Meter weiter an einer „geheimen“ Umleitung über eine HBR-Route sogar Ampeln aufstellt, um den „eingeweihten“ Kfz-Verkehr über einen Weg zu führen, den jener wegen der dauerhaft aufgestellten Zeichen 250 StVO gar nicht benutzen darf. Ergänzend hierzu vermeidet die Polizei dann die eigentlich nötigen Kontrollen. So wie damals auch zwischen Mausch- und Hornbach.

Gestern Abend wollte ich mir die aktuelle Situation einfach mal ansehen und fuhr hierzu mit dem MTB über die K 17 und den über das Gelände des Sportplatzes führenden Verbindungsweg zur Hauptstraße. Jener Teil der inzwischen sanierten Hauptstraße ist gegenwärtig für jene Verkehrsteilnehmer, die die als Kraftfahrstraße ausgewiesene B 10 nicht benutzen dürfen, legal nicht erreichbar. Schauen wir uns zuerst zwecks Übersicht die folgende OSM-Karte an.

Der aktuell vollgesperrte Abschnitt der OD ist rot markiert, der bereits sanierte und freigegebene dunkelblau. Über den hellblau markierten Abschnitt (Lambacher Berg, Tivoli- und Friefhofstraße) hat irgendwer (vermutlich der LBM) eine im Folgenden noch dokumentiert werdende Umleitung ausgewiesen. Grün markiert habe ich grundsätzlich nutzbare Alternativen für Radfahrer über asphaltierte Feldwege, die teils auch als (ältere) Radrouten ausgewiesen sind. Das gilt bspw. für die nordwestlich gelegene Verbindung über die Steilgasse in Richtung K 15.

Schauen wir uns nun mal die „geheime“ Umleitung zwischen dem sanierten Teil der Hauptstraße und dem anderen Ende der gegenwärtigen Vollsperrung an der Kreuzung Steilgasse – Friedhofstraße an. Ich hatte gestern leider nur die kleine Action-Cam mit (die ich wegen einer abgebrochenen Halterung auch nur manuell benutzen konnte), weshalb die Qualität der Aufnahmen nicht dem gewohnten Spiegelreflex-Niveau entspricht. Die erste Aufnahme zeigt den sanierten Teil der Hauptstraße und die links abzweigende Straße „Lambacher Berg“, in welche eine Umleitung führt.

Was man etwas schwer erkennt: Im sanierten Teil wird bereits auf den frisch gepflasterten Gehwegen hemmungslos falsch geparkt. Unter dem Zeichen 250 am Absperrzaun hängt übrigens das Zusatzzeichen „Anlieger bis Baustelle frei“.

Ein Problem bzgl. dieser „Umleitung“ ist, dass jene von den meisten Verkehrsteilnehmern gar nicht benutzt werden darf. Denn jene ist ebenfalls mit Zeichen 250 StVO gesperrt und nur für Anlieger freigegeben.

Jene Straße dient – so ganz nebenbei – eigentlich auch nicht Wohnzwecken; das ist faktisch ein kleines Gewerbegebiet. Folglich ist auch die Anordnung der Tempo-30-Zone dort (eigentlich) unzulässig. Am anderen Ende der Straße „Am Lambacher Berg“ steht ebenfalls ein Zeichen 250 mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“. Das heißt, Durchgangsverkehr zur Hauptstraße bzw. B 10 ist unzulässig.

Dass eine derartige dauerhafte Beschränkung des Gemeingebrauchs einer Gemeindestraße eigentlich auch einer Widmungsbeschränkung bedarf, möchte ich hier jetzt allerdings nicht weiter vertiefen. Zum Abschluss schauen wir uns noch die Kreuzung Hauptstraße, Steilgasse (links) und Friedhofstraße (rechts) an.

Was mich in Bezug zum Radverkehr auch in diesem Falle erneut tierisch aufregt, ist nicht nur die von all meinen unzähligen Eingaben weiterhin völlig unbeeindruckte eiserne Ignoranz des LBM bzgl. der Interessen der unterschiedlichen Verkehrsarten. Der LBM missachtet weiterhin bei derartigen Vollsperrungen und Umleitungen ganz allgemein den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Obendrein gibt er sich, wenn er schon keine Umleitungen für den Radverkehr ausweist, auch keinerlei Mühe, ortskundigen Radfahrern wenigstens die Möglichkeit zu geben, sich selbst Alternativen zu suchen. Es gibt eigentlich keinerlei Grund dafür, vor der eigentlichen Vollsperrung eine Beschilderung wie jene an der K 17 hinter dem Abzweig von der K 15 anzuordnen und aufzustellen.

Das (völlig überflüssige) Anlieger-Tatbestandsmerkmal verunmöglicht es mir als Radfahrer, alle hinter dieser Absperrung grundsätzlich möglichen Alternativen legal zu erreichen bzw. mein Rad an der eigentlichen Baustelle vorbeizuschieben.

In diesem Zusammenhang regt es mich allerdings eben auch auf, dass sich auch die zuständigen örtlichen Behörden seit Jahren keine Mühe geben, alternative Feld- und Waldwege für den Radverkehr freizugeben. Das gilt bspw. eben auch für den nördlich der Hainbüchelstraße verlaufenden Feldweg in Richtung des Eichfelder Wegs. Jener wäre eigentlich für Radfahrer benutzbar, da dort schon immer ein Verkehrszeichen fehlte. Anlässlich der aktuellen Vollsperrung wurde dort allerdings nun auch ein mobiles Zeichen 250 mit dem Zusatzzeichen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ aufgestellt. Ein Foto habe ich gestern leider keines gemacht.

Hinsichtlich der weiteren Alternativen, auch im Hinblick auf die folgenden Bauabschnitte, besteht weiterhin das allgemeine Problem der Nichtfreigabe von grundsätzlich geeigneten Feld- und Waldwegen für Radfahrer. Wie eben auch jene von der L 471 abzweigende Verbindung über den Horsteler Weg bzw. die Römerstraße.

Ich hatte die für die Beschilderung innerhalb geschlossener Ortschaften zuständige Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben gestern Abend auf diese ominöse Umleitung hingewiesen und gefragt, ob man jene so angeordnet hätte. Ebenfalls beschwerte ich mich über die Nichtfreigabe der Alternative über den nördlichen Feldweg zum Eichfelder Weg. Erstaunlicherweise erhielt ich sogar sehr schnell eine Antwort. Man teilte mir bzgl. der Umleitung Folgendes mit:

Diese Schilder kommen definitiv wieder weg.

Richtig wie sie schreiben, eine Umleitung ist außerörtlich großräumig ausgewiesen und diese ist auch zu nutzen.

Eine innerörtliche Umleitung ist von uns nicht vorgesehen.

Hinsichtlich des Feldwegs in Richtung Eichfelder Weg heißt es:

Hier meine ich aber mitbekommen zu haben, soll von Seiten der Baufirma noch ein Ergänzungsschild angebracht werden.

Allgemein gelobt man auch Besserung hinsichtlich des Themas Zeichen 250 / 260:

Generell bin ich bei Ihnen, dass zukünftig alle Wirtschaftswege mit VZ 260 auszuweisen sind. Diesen Standpunkte gebe ich auch in unserem Haus so weiter.

Ich bin gespannt. Dieser wird sicherlich auch nicht der letzte Blogbeitrag zu diesem Thema gewesen sein.

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