Am 6. Dezember 2024 hatte ich eine Audienz beim Beigeordneten der Verbandsgemeinde Rodalben. Auslöser für jenes Gespräch waren die Zustände im Zuge des „Wirtschaftswegs“ zwischen Pirmasens und Münchweiler am Hombrunnerhof. Als ich im Januar 2024 die Bauernproteste in Hinterweidenthal dokumentieren wollte, musste ich mal wieder sprichwörtlich durch den Dreck fahren. Da die VG Rodalben auf meine Eingabe über Wochen nicht reagierte, musste ich eben wieder einmal die Dienste der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen. Abschließend wurde mir ein persönliches Gespräch angeboten; bis jenes dann Ende 2024 endlich zustande kam, verging allerdings auch wieder unnötig viel Zeit.
In diesem Beitrag soll es auch nicht um den „Wirtschaftsweg“ zwischen Münchweiler und Pirmasens gehen, sondern um jene ebenfalls am Hombrunnerhof abzweigende, HBR-beschilderte Kraterpiste zur Anschlussstelle Beckenhof. In einem weiteren, am 10. Januar 2020 veröffentlichten Beitrag berichtete ich, dass der Kraterweg laut Angaben des LBM im Rahmen eines „kommunalen Projekts“ angegangen werden solle. Man bezeichnete diese Maßnahme auch (eher unbeabsichtigt) als „Lückenschluss“.
So eine Ehrlichkeit bin ich vom LBM gar nicht gewöhnt. Denn es besteht dort in der Tat bis zum heutigen Tage, über 20 Jahre nach dem vierstreifigen Ausbau der B 10 in diesem Bereich, eine Lücke im öffentlichen (klassifizierten) Straßennetz für all jene Verkehrsteilnehmer, die die Kraftfahrstraße B 10 nicht benutzen dürfen, aber von Münchweiler aus an den Beckenhof (oder weiter zur Ruhbank) wollen. Ihnen steht nur die im oben verlinkten Beitrag dokumentierte Kraterpiste zur Verfügung.
Allerdings wird der Langsamverkehr dort zumindest vom Beckenhof kommend ausdrücklich mittels (widersprüchlicher) straßenverkehrsrechtlicher Beschilderung auf diesen ungewidmeten (und eigentlich unbefahrbaren) „Wirtschaftsweg“ geleitet. Folglich handelt es sich bei jener Verbindung eindeutig um eine Ersatzstraße im Sinne des § 7 (2a) FStrG. Insbesondere auch nach der im Oktober 2022 verfügten Teileinziehung.
Jedenfalls verkündete mir der Beigeordnete Bäuerle in unserem Gespräch, dass die Ortsgemeinde Münchweiler (deren Bürgermeister er nebenbei auch noch noch ist) beabsichtige, die Kraterpiste bald zu sanieren. Außerdem ging es auch ganz allgemein um das Thema Widmung jener Fake-„Radwege“ im Zuge der B 10 und insbesondere auch um jenen zwischen Pirmasens und Münchweiler.
Ich bekräftigte meine Verzweiflung darüber, dass das rheinland-pfälzische Landesstraßengesetz nicht nur an der B 10 von unzähligen Behörden eisern ignoriert wird. Er meinte relativ trocken, dass ich halt niemanden finden, der derartige Wirtschaftswege, die jedoch in den Prospekten als „Radwege“ vermarktet werden, auch als selbständige Geh- und Radwege i. S. d. § 3 Nr. 3 LStrG widmen würde.
Gut zu wissen; dass das, worin wir hier leben, folglich kein Rechtsstaat sein kann. Wenn Behörden sich wissentlich und vorsätzlich weigern, elementares Recht anzuwenden. Um im Fall der Fälle nicht haften zu müssen.
Jedenfalls sendete ich ihm im Nachgang eine ausführlichere e-mail, in welcher ich noch einmal ausdrücklich auf die Funktion des Verbindungsweges zwischen dem Hombrunnerhof und der B-10-Anschlussstelle einging; dass er eine Ersatzstraße im Sinne des FStrG ist.
In unserem Gespräch ging es zuvor u. a. auch um die Frage, warum die Forststraße durchs Finstertal eigentlich eben nur eine Forststraße, aber keine Kreisstraße ist? Ja, warum sollte denn bitteschön die gesamte Verbindung über die Industriestraße zur AS nicht gar als Kreisstraße gewidmet werden? Schließlich müssen doch alle Verkehrsteilnehmer, die die Kraftfahrstraße B 10 nicht benutzen dürfen, über jene verkehren? Das wäre auch im Interesse der Ortsgemeinde Münchweiler, welche dann auch die Baulast los wäre.
Ungeachtet der Frage, ob das nun eine Kreisstraße werden müsste, wies ich eben explizit auf die Regelung im FStrG hin, die Folgendes besagt:
Macht die dauernde Beschränkung des Gemeingebrauchs durch die Straßenbaubehörde (…) die Herstellung von Ersatzstraßen oder -wegen notwendig, so ist der Träger der Straßenbaulast der Bundesfernstraße zur Erstattung der Herstellungskosten verpflichtet, es sei denn, dass er die Herstellung auf Antrag des zuständigen Trägers der Straßenbaulast selbst übernimmt.
Eigentlich hätte diese Sache schon im Rahmen der Planfeststellung zum vierstreifigen Ausbau und dem Bau der AS Beckenhof geschehen – und der Weg entsprechend ausgebaut und gewidmet werden müssen. Da der LBM ja erst im Oktober 2022 noch einmal bekräftigt hat, dass die B 10 dort eine Kraftfahrstraße ist, ist er meines Erachtens definitiv verpflichtet, die Herstellungskosten für diese Ersatzstraße zu erstatten.
Nun würde man ja eigentlich erwarten, dass ein kleiner Ortsbürgermeister, die ja auch nicht gerade im Geld schwimmen, dankbar für so einen Hinweis wäre? Man kann einen in der Baulast der Ortsgemeinde stehenden Weg ausbauen – und den Bund dafür bezahlen lassen. Toll, oder?
Diese Erwartung war allerdings (einmal mehr) unbegründet, denn ich erhielt weder vom Beigeordneten, noch vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rodalben (Denzer) eine Antwort auf meine wiederholte Anfrage, ob man sich unter Verweis auf das FStrG die Kosten für den Ausbau dieses Weges vom Bund erstatten lassen möchte.
Folglich wendete ich mich mit diesem Anliegen am 4. Februar 2025 an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Ich wies präventiv auf eine mögliche Verschwendung kommunaler Mittel aufgrund der Nichtinanspruchnahme gesetzlich geregelter Alternativen hin. Darüber hinaus bat ich die ADD darum, sicherzustellen, dass die Ortsgemeinde besagten Weg auch spätestens nach dessen Ausbau gemäß den Bestimmungen des LStrG als öffentliche Straße widmet.
Ich erhielt trotz zweier Erinnerungen keinerlei Antwort von der ADD. Weder eine Eingangsbestätigung, noch ein Aktenzeichen. Man hat meine Eingabe einfach komplett ignoriert. Weshalb ich jene Eingabe am 16. März an die Bürgerbeauftragte des Landes weiterleitete.
Es ist einfach nur noch kafkaesk. Wie man sich in Rheinland-Pfalz von Seiten unzähliger Behörden regelrecht dagegen sträubt, die Regelungen des LStrG oder FStrG anzuwenden. Selbst wenn man als Ortsgemeinde Geld sparen könnte, indem man den Bund einen Ausbau finanzieren lässt.