Rein private Streitigkeiten

Am 7. November 2024 hatte ich in der Blocksbergstraße mal wieder eine unheimliche Begegnung mit einem motorisierten Verkehrsteilnehmer, der die Einladung der Stadt Pirmasens dankend annahm, mich zuerst anzuhupen und trotz herannahenden Gegenverkehrs an mir vorbeizuziehen. Hierbei überfuhr er mit seinem Lkw auch noch die gestrichelte Linie des vollkommen geisteskranken „Schutzstreifens“, den die Pirmasenser Stadtverwaltung erst kurz zuvor nachmarkieren ließ. Obwohl ich von deutschen Strafverfolgungsbehörden überhaupt nichts (mehr) erwarte, wollte ich zumindest ausprobieren, ob mir die Kameraufnahme etwas nützen und ich ggf. mal nicht auf einen nur mäßig motivierten Staatsanwalt treffen würde.

Um mir eine gesonderte Schilderung des Vorfalls zu sparen, verweise ich im Folgenden auf den Text meiner Strafanzeige, die ich am selben Abend per e-mail an die Polizeiinspektion Pirmasens und an die Staatsanwaltschaft Zweibrücken (in Kopie) übermittelte.


Strafanzeige u. a. wg. Nötigung im Straßenverkehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erstatte hiermit Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Fahrer des LKW der Firma Dachser mit dem amtlichen Kennzeichen X wegen

  • Nötigung gem. § 240 StGB,
  • Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c (1) Nr. 2 StGB,
  • Nichteinhaltung des Mindestabstands beim Überholen von Radfahrern gem. lfd. Nr. 23 der Anlage zur BKatV und
  • Überfahren einer roten Ampel i. S. d. lfd. Nr. 132 BKatV

sowie aller weiteren noch infrage kommenden Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände.

Ich befuhr am 07.11.24 gegen 13:27 Uhr mit dem Rad den „Schutzstreifen“ in der Blocksbergstraße stadteinwärts. Aufgrund der rechts des „Schutzstreifens geparkten Fahrzeuge halte ich auch wegen eines ähnlich gelagerten Unfalls in der Vergangenheit generell einen ausreichenden Seitenabstand zu diesen Fahrzeugen. Die Zivilgerichtsbarkeit fordert im Rahmen ihrer uneinheitlichen Rechtsprechung in aller Regel von Radfahrern auch Abstände von 50 bis 100 cm zu geparkten Fahrzeugen ein.

Zuvor überholte mich ein PKW (der Marke Hyundai) mit dem amtlichen Kennzeichen X bereits trotz Gegenverkehr mit unzureichendem Abstand. Ich strecke meinen linken Arm aus, um zu signalisieren, dass dies nicht in Ordnung war. Wenige Sekunden später hupte mich der Fahrer des o. g. LKW an. Ich streckte erneut den linken Arm raus, um ihn darauf hinzuweisen, dass er nur mit dem vorgeschriebenen Abstand überholen darf. Dies interessierte ihn jedoch nicht. Er überholte mich trotz herannahendem Gegenverkehr dennoch, als ich gerade an einem geparkten Pkw vorbeifuhr.

Hierbei drängte er mich förmlich mit Gewalt in Richtung des an dieser Stelle unbenutzten Parkstreifens ab und überfuhr hierbei auch die Leitlinien (Zeichen 340). Ebenfalls gefährdete er meines Erachtens bei diesem Fahrmanöver mehrere entgegenkommende Pkw- und einen Lkw-Fahrer.

Die dem Überholvorgang vorausgehende (ebenfalls rechtswidrige) Betätigung der Hupe sowie das brutale Vorbeidrängen trotz meines kurz zuvor ausgestreckten linken Armes belegen, dass er mich auch vorsätzlich mit physischer Gewalt zum Ausweichen nach rechts genötigt hat, weil er offenkundig der Ansicht war, dass ich noch weiter rechts hätte fahren müssen, damit er überholen kann. Ohne mein Ausweichen hätte er mich gesteift, was zu schweren Verletzungen meinerseits hätte führen können.

Ich versuchte, ihm im weiteren Verlauf der Blocksberg- und Kaiserstraße zu folgen, um sein Gesicht zu erkennen. Dies gelang mir jedoch nicht. Denn an der Kreuzung Kaiserstraße – Landauer Straße bog er vor mir rechts ab und überfuhr hierbei eine gerade auf Rot umgesprungene Ampel. Ob er weiter in Richtung Niedersimten, Lemberg oder B 10 fuhr, kann ich leider nicht sagen.

Ich habe beide Taten auf Video (Auflösung: 4K) aufgezeichnet und stelle Ihnen diese Aufnahmen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gerne als Beweismittel zur Verfügung.

Abschließend möchte ich anmerken, dass ich die Stadtverwaltung Pirmasens seit Jahren permanent auf gefährliche Überholvorgänge dieser Art hinweise, die meiner Meinung nach auch durch diesen „Schutzstreifen“ förmlich provoziert werden. Vielen Kfz-Nutzern ist offensichtlich nicht bekannt, dass auch bei markierten „Schutzstreifen“ der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden muss.

Obwohl sogar im städtischen Radverkehrskonzept schriftlich festgehalten ist, dass der „Schutzstreifen“ in der Blocksbergstraße nicht den Vorschriften entspricht, hat die Stadtverwaltung Pirmasens diesen Streifen erst vor einigen Wochen nachmarkieren lassen, anstatt ihn – wie im eigenen Konzept festgehalten – zu entfernen oder den Bestimmungen gemäß herzurichten.

An derartigen Vorgängen trifft die Stadtverwaltung nach meinem Empfinden daher auch eine Mitschuld durch Unterlassen. Denn unter anderem fehlt der Sicherheitstrennstreifen zu den längs geparkten Fahrzeugen. Meiner Meinung nach ist es nur eine Frage der Zeit, bis dort ein Radfahrer in eine sich öffnende Autotür knallt und hierbei schwer verletzt oder getötet wird; auch durch zu eng überholende Autofahrer.

Bestätigen Sie mir bitte den Eingang meiner Strafanzeige schriftlich an meine unten angegebene Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Schneble


Ironischerweise ereignete sich dieser Vorfall erst auf meiner zweiten Tour mit dem Rennrad nach einer endlos langen Reparatur-Odyssee. Nachdem mir im September unterwegs am 10-fach-Centaur-Schaltwerk ein Sprengring abgeplatzt war, drückte mir nach einer Weile mein Radhändler ein altes und kaputtes Campa-Schaltwerk zum Ausschlachten in die Hand. Dort war auch noch ein passender Sprengring montiert, mit welchem ich mein Schaltwerk reparieren konnte. Dachte ich.

Am 6. November platzte auf der ersten Rennradtour nach über zwei Monaten in der Abfahrt vom Braunsberg der Ersatz-Sprengring schon wieder ab. Und dieses Mal zerlegte es das Schaltwerk richtig. Ich musste die Kette demontieren, um das Rad überhaupt noch schieben zu können. Mein Glück im Unglück war, dass mich nach relativ kurzer Zeit eine nette Autofahrerin aus Ludwigswinkel, die auf dem Weg nach Pirmasens war, aufsammelte und sogar nach Hause fuhr. Dort kramte ich mein noch älteres 9-fach-Veloce-Schaltwerk meines (zweiten) Canyon-Rennrads aus der Kiste und hoffte, dass ich damit einigermaßen fahren könne. Dies wollte ich eben auf meiner Tour am nächsten Tag ausprobieren. Und traf in Pirmasens auf diesen irren Lkw-Fahrer.

Etwas merkwürdig war, dass es eine ganze Weile dauerte, ehe ich von der Staatsanwaltschaft Zweibrücken Post (mit Datum vom 10. und 16.12.24) erhielt. Obwohl ich meine Anzeige primär an die Polizeiinspektion Pirmasens gerichtet hatte, dauerte es bis zum 12.01.25, ehe ich an einem kalten Sonntagmorgen um 9 Uhr meine Zeugenaussage in der Pirmasenser Polizeiinspektion machen konnte. Der Polizist meinte u. a., dass das Kennzeichen bereits bekannt wäre. Nach gut einer Stunde startete ich meinen alten Laptop und zeigte ihm die beiden Videos. Er sah sie sich kurz an und bat mich, sie ihm per e-mail zu übermitteln. Anschließend fuhr ich wieder nach Hause. Im Endeffekt war das natürlich reine Zeitverschwendung.

Was mir dann auch die Staatsanwaltschaft Zweibrücken mit ihrem Beschluss vom 09.02.25 bestätigte. Eigentlich hatte ich mich nur gefragt, warum (und nicht ob) sie das Verfahren einstellen würde. Ich ging auch davon aus, dass man ein „öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung verneinen würde. Es ging also nur darum, wie man es begründen würde, einen Mann, der mich vorsätzlich mit physischer Gewalt aus dem Weg drängte, ohne jede Strafe davonkommen zu lassen.

Ich will mich in diesem Beitrag auch nicht großartig über das Thema „öffentliches Interesse“ auslassen. Dass deutsche Strafverfolgungsbehörden dieses (willkürlich auslegbare) Mittel überhaupt haben, um Fälle vom Tisch zu bekommen, ist einer von unzähligen strukturellen Missständen innerhalb des deutschen Justizapparates und „Rechtsstaates“.

Womit ich mir im Rahmen dieser Nachbetrachtung auch keine wirkliche Mühe geben möchte, ist der sogenannte „Privatklageweg“, auf welchen mich die Staatsanwaltschaft letzten Endes verwiesen hat. Deutsche Staatsanwälte müssen sich ja gerade in der letzten Zeit mit viel wichtigeren Dingen befassen; wie z. B. Schwachkopf-Memes oder anderen Majestätsbeleidigungen. Die haben keine Zeit für Anzeigen wie meine.

Die eigentliche „Begründung“ der StA Zweibrücken ist auch relativ kurz gehalten:

Es handelt sich offensichtlich um rein private Streitigkeiten.

Genau. Ich habe da in der Blocksbergstraße nur einen „rein privaten Streit“ gehabt. Ich mit meinem 7-kg-Carbon-Rennrad. Und der andere mit seinem mehrere Tonnen schweren Lkw. Es ist natürlich auch nicht davon auszugehen, dass dieser Lkw-Fahrer sich in Zukunft der Allgemeinheit und vor allem einzelnen Radfahrern gegenüber noch einmal in einer ähnlichen Weise verhalten wird. Und wenn er dann vielleicht doch mal einen totfährt? Dann kann man ja immer noch schauen, ob man ihn vielleicht doch mal mit mehr als einer 30 Euro teuren Ordnungswidrigkeit davonkommen lässt.

Bei X erregte mein Post zu diesem Vorgang erstmals ein größeres Interesse. Im ersten Faden, welchen ich am Tag des Vorfalls startete, hatte ich auch den folgenden Auszug aus dem sogenannten „Radverkehrskonzept“ der Stadt Pirmasens dokumentiert.

Gerade gegen den „Schutzstreifen“ in der Blocksbergstraße versuche ich schon seit mehreren Jahren vorzugehen. Die Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde ignoriert auch diesbezüglich alle meine Eingaben. So erhielt ich auch auf meine an den „Radverkehrsbeauftragten“ übermittelte Anfrage vom 17. September 2024 anlässlich der Nachmarkierung eines „Schutzstreifens“, über den im „Radverkehrskonzept“ steht, dass er

ohne 0,5 m Trennstreifen nicht zulässig

ist, niemals eine Antwort. Jene Anfrage sei auch hier im Folgenden dokumentiert.


Guten Tag Herr X,

ich weiß, dass ich darauf niemals eine Antwort erhalten werde, aber:

Wieso hat man nun den Radfahrergefährdungsstreifen in der Blocksbergstraße allen Ernstes neu markiert? Obwohl u. a. im Radverkehrskonzept steht, dass dieser Miststreifen nicht die Voraussetzungen i. S. d. VwV und ERA erfüllt?

Seit I. fordere ich die Abmarkierung dieses Kfz-Nutzer zum Engüberholen förmlich einladenden Streifens. Ich habe Ihnen mehrere Videos gezeigt.

Vermutlich muss auch dort erst etwas passieren (Dooring, Sturz und Überfahren), ehe die zuständige Stelle zur Besinnung kommt?


Nun, es hatte ja nicht einmal zwei Monate später nicht mehr so viel gefehlt. Der Lkw-Fahrer unterlag bei seinem nötigenden „Überholmanöver“ demselben Irrglauben wie unzählige andere motorisierte Verkehrsteilnehmer, die mich in dieser Straße andauernd mit einem viel zu geringen Abstand überholen. Weil sie der Markierung vertrauen, welche suggeriert, dass hier jeder „seine Spur“ habe.

Obendrein wissen viele nicht, dass das kein „Radweg“, sondern ein „Schutzstreifen“, welcher wiederum Teil der Fahrbahn ist. Und sie auch trotz der Markierungen Radfahrer nur mit einem Mindestabstand von 1,5 m überholen dürfen. Das haben mir übrigens auch schon mehrere Autofahrer bestätigt, die ich nach einem viel zu engen Überholvorgang zur Rede stellen konnte.

Ich werde demnächst im Rahmen eines weiteren Beitrags auch einen Zusammenschnitt zahlreicher Clips präsentieren, die ich im Laufe des letzten Jahres nicht nur in der Blocksbergstraße, sondern auch im Zuge anderer „Schutzstreifen“ im Stadtgebiet gesammelt habe. Der Irrwitz liegt u. a. auch darin, dass mir die Stadtverwaltung im Zuge der K 6 zwischen Pirmasens und Winzeln sowie zwischen Winzeln und Gersbach weiterhin die Nutzung der Fahrbahn u. a. mit dem „Argument“ verbietet, man könnte dort ja ansonsten gefährlich überholt werden.

An anderen Stellen (wie in der Blocksbergstraße) lädt die Pirmasenser Stadtverwaltung durch die Aufteilung der Fahrbahn Kfz-Nutzer förmlich dazu ein, Radfahrer gefährlich zu überholen. Sie wird auch bzgl. dieses Radfahrergefährdungsstreifens in der Blocksbergstraße weiterhin überhaupt nichts tun. Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass sie sich selbst im Falle eines tödlichen Dooring-Unfalles keine Sorgen machen müsste, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die verantwortliche Amtsträgerin einleiten würde.

Wie das halt so ist. In einem angeblichen „Rechtsstaat“.

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