Ich persönlich halte ja das, was zahlreiche Behörden so treiben, nicht nur für rechtswidrig im Sinne des Verwaltungs- oder Verfassungsrechts, sondern zum Teil auch für im strafrechtlichen Sinne kriminell. Das betrifft nicht nur den systematischen Subventionsbetrug beim Bau von Fake-Radwegen, die Anordnung von Benutzungspflichten im Zuge gemeingefährlicher und schikanöser „Radwege“ oder auch die Führung des Radverkehrs mittels HBR-Wegweisern über Gehwege, im Zuge derer Radfahrer schwer verunglücken, sondern hin und wieder auch niedere Formen krimineller Handlungen wie zum Beispiel den Diebstahl angeordneter Verkehrszeichen. Ein solcher ereignete sich im Frühjahr 2024 bei Geiselberg.
Die Vollsperrung der OD Heltersberg
Während meiner privaten Blogphase schrieb ich über die anstehende Vollsperrung der Heltersberger Ortsdurchfahrt. Und wie der LBM es einmal mehr unterließ, eine innerörtliche Umleitung für den Radverkehr einzurichten bzw. diesem wenigstens die Möglichkeit zu geben, sich seine eigenen Wege zu suchen. Ich muss dies daher auch an dieser Stelle nicht wiederholen. Den Beitrag hatte ich am 28. Februar 2024 verfasst; gute zwei Wochen vor Einrichtung der Vollsperrung.
Anlässlich dieser Vollsperrung ergab sich per e-mail auch noch eine kurze Diskussion mit Richard Lutz, dem inzwischen in Pension gegangenen Leiter des LBM Kaiserslautern, über das Thema Umleitungen im Allgemeinen. Ich versuchte ihm einmal mehr zu erklären, dass Radverkehr nicht nur innerhalb des (untauglichen) HBR-Systems stattfindet, sondern dass es auch Radfahrer gibt, die völlig selbstverständlich das öffentliche Landstraßennetz benutzen. Und jene bei der Planung derartiger Vollsperrungen und Umleitungen endlich berücksichtigt werden müssen.
Der inzwischen ehemalige Leiter des LBM bedankte sich für einen ihm am 1. März 2024 übermittelten Hinweis auf einen Blogbeitrag des damals erst kürzlich verstorbenen Natenom, in welchem dieser sich ebenfalls darüber beschwerte, dass im Rahmen derartiger Vollsperrungen niemand an den Radverkehr denkt. Natenom nahm u. a. auch Bezug auf einen Leitfaden der AGFK Baden-Württemberg, welchen ich auch noch einmal direkt verlinkt hatte. Die Antwort von Herrn Lutz vom selben Tage:
Wir werden gerne überprüfen ob wir in RLP gleichermaßen agieren können.
Die „Überprüfung“ fiel wohl (erwartbar) negativ aus, denn mit der Einrichtung der Vollsperrung an der L 499 wurde insb. dem Verkehr zwischen Waldfischbach-Burgalben und Heltersberg die Benutzung der L 499 ab der Einmündung der Straße „Am Hang“ (wie auch aktuell wieder bei Höheischweiler) mittels Zeichen 250 verboten. Freigegeben ist dort nur der Anliegerverkehr. Die folgenden Fotos stammen vom 17. März 2024.
Die eigentliche Vollsperrung vor der Einmündung „Am Seibelstein“.
Ich habe mein Rad durch die Baustelle geschoben und bin anschließend durch den verkehrsberuhigten Bereich bis zur Gebrüder-Theysohn-Straße gerollt.
An dieser Beschilderung hat sich bis heute nichts geändert. Allerdings wurde in der Zwischenzeit der hier abgebildete Einmündungsbereich fertiggestellt. Und somit wieder eine durchgehende Verbindung durch die Ortschaft Heltersberg hergestellt. Die allerdings – gemäß der Beschilderung am Ortsausgang von Waldfischbach-Burgalben – nicht legal benutzbar ist, denn die L 499 darf weiterhin nur von Anliegern der L 499 benutzt werden.
Folglich begehen auch die Bewohner von Heltersberg und andere „Eingeweihte“ jedes Mal eine 50-Euro-Ordnungswidrigkeit, wenn sie an dem Zeichen 250 in Waldfischbach vorbeifahren. Dass ich auch eine 25-Euro-Ordnungswidrigkeit begehe, ist mir aber inzwischen auch vollkommen gleichgültig; ich habe mich ja mehr als hinreichend um eine Legalisierung bemüht.
Auf der L 499 herrscht – so konnte ich das auch am Montag erneut feststellen – inzwischen wieder reger, fast schon normaler Kfz-Verkehr. An die Schrittgeschwindigkeitsregelung in der Straße „Am Seibelstein“ und in der Flurstraße hält sich auch keiner. Erstaunlich ist allerdings auch, dass die Bewohner dieses verkehrsberuhigten Bereichs das einfach so hinnehmen. Und auch die Polizeiinspektion Waldfischbach-Burgalben offenkundig überhaupt keine Kontrollen durchführt. Der folgende Clip entstand am 21. März 2025.
Die vom LBM eingerichtete HBR-Umleitung durch das Seetal wäre ebenfalls einen eigenen Beitrag wert, denn jene hatte ich am 4. April 2024 beiläufig dokumentiert. Hierbei fiel mir auf, dass man so ganz nebenbei auch noch den direkt nach Heltersberg führenden Abschnitt mittels Zeichen 254 in beiden Richtungen gesperrt hatte. Ob das am allgemeinen Zustand dieser über einen ungewidmeten Waldweg führenden Radroute (die auch irgendwann um 2005 herum asphaltiert wurde) lag oder man keinen Bock hatte, die Umleitung zwischenzeitlich umzugestalten, ist mir ehrlich gesagt auch egal. HBR-Routen sind und bleiben generell Radfahrerverarsche.
Soviel erst einmal zur eigentlichen Vollsperrung der OD Heltersberg.
Der Diebstahl eines Verkehrszeichens
Widmen wir uns nun der mit dieser Vollsperrung im Zusammenhang stehenden kriminellen Tat, die sich wohl irgendwann im März 2024 an der K 31 bei Geiselberg ereignet hatte. Denn am 25. März fiel mir erstmals auf, dass das im obigen Beitragsbild dokumentierte Zeichen 239 StVO plötzlich verschwunden war.
Die „absurde Äußerung“ des LBM, die ich damals in meinem Beitrag zur bevorstehenden Vollsperrung bei Heltersberg erwähnte und die die HBR-Umleitung durch das Seetal betraf, lautete wie folgt:
Im Bereich der K 31 zwischen Geiselberg und Heltersberg verläuft ein straßenbegleitender Geh und Radweg, dessen benutzungspflicht wurde mit Anordnung (siehe Anlage K 31) zwar aufgehoben.
Aus meiner Sicht ist die K 31 oder der straßenbegleitende Geh und Radweg hier als Radwegeumleitung geeignet. Die etwas weitere Umleitungsstrecke ist ebenfalls vertretbar.
Der sogenannte „Geh- und Radweg“ war allerdings schon seit vielen Jahren gar kein „Geh- und Radweg“ mehr! In meinem Beitrag zum „Blauen Herbst“ 2019 hatte ich damals die ersatzlose Entfernung des mittels des folgenden Fotos dokumentiert.
Diese Aufnahme eines mapillary-Nutzers belegt, dass der Weg bereits im September 2020 von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben mittels eines Zeichen 239 als reiner Gehweg ausgewiesen wurde. Google Streetview dokumentierte die Beschilderung im Juni 2022. Radfahrer mussten dort also ausdrücklich die Fahrbahn benutzen.
Der eigentliche Grund, warum ich das im Beitragsbild zu sehende Zeichen 239 am 23. Februar 2024 dokumentiert hatte, waren die Piktogramme, die zwischenzeitlich hinter dem aufgemalt wurden. Zum Thema Piktogramme hatte ich mich zuletzt am 22. Oktober 2022 anlässlich zahlreicher neu aufgemalter Piktogramme im Bereich der Straßenmeisterei Waldfischbach-Burgalben ausgiebiger geäußert.
In einem Nachtrag vom 2. November 2022 wies ich darauf hin, dass auch an der K 31 in beiden Richtungen Piktogramme aufgemalt wurden, obwohl der Weg ausdrücklich per Verkehrszeichen als Gehweg ausgewiesen wurde und aus der anderen Richtung legal gar nicht erreichbar ist. Es folgt das im Beitragsbild erkennbare, kaum auf den schmalen Gehweg passende Piktogramm im Detail.
Noch nicht dokumentiert wurde das andere Ende des Gehwegs vorm Tehalit-Werk schräg gegenüber der Einmündung der von Schmalenberg kommenden K 30.
Ja, wie jetzt? Wie soll man dort bitteschön als Radfahrer legal das links liegende, sowieso viel zu schmale Wegelchen erreichen können? Egal. Dachte sich jener Einfaltspinsel, der an dieser absurden Stelle auch linksseitig ein Piktogramm aufgemalt hat.
Es fehlt natürlich auch das zwingend von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnende Zusatzzeichen 1022-10 . Ich will mich im Rahmen dieses Beitrags allerdings nicht umfangreicher zur allgemeinen Problematik dieser Piktogramme äußern, denn dies habe ich bereits in den verlinkten Beiträgen getan.
Die Besonderheit an diesem Wegelchen ist allerdings, dass der LBM hier im Herbst 2022 eigenmächtig aus einem sogar explizit mittels ausgewiesenen Gehweg per Bemalung einen (nicht benutzungspflichtigen) „Geh- und Radweg“ machte. Ohne offenkundig die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben (innerorts) und des Landkreises Südwestpfalz (außerorts) in diese Aktion mit einzubeziehen.
Meiner Meinung nach durfte der LBM das gar nicht. Weder rechts- noch linksseitig. Weil er eben nicht befugt ist, Verkehrsregelungen zu treffen und vor allem, keine Verkehrsregelungen durch Verkehrszeichen zu „sabotieren“, indem er widersprüchliche Piktogramme auf Gehwege malt.
Wozu ihm ebenfalls die Befugnis fehlt ist, Verkehrszeichen, die ihm nicht passen, weil sie ihm seine HBR-Umleitung vermiesen, einfach ohne eine Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu entfernen. Und genau das hat der LBM hier im März 2024 getan.
Am 16. Juni stellte ich gegenüber der VG Waldfischbach-Burgalben einen Antrag nach LTranspG und bat darum, mir die Anordnung zur Entfernung des an der K 31 bei Geiselberg zu übermitteln. Am 2. Juli teilte man mir mit, dass
eine VRA bzgl. der Entfernung des Zeichens 239 StVO
nicht vorliegen würde. Oh! Wie kann das sein? Da verschwindet also mal eben ein weiterhin rechtswirksam angeordnetes Verkehrszeichen? Und niemanden stört es?
Offenkundig liegt hier also sogar ein Diebstahl öffentlichen Eigentums, ggf. auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Amtsanmaßung vor? Da ich bekanntlich ein vorbildlicher Staatsbürger bin, hielt ich es für meine Pflicht, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden auf so eine kriminelle Tat hinzuweisen. Also erstattete ich am 12. Juli per e-mail bei der Polizeiinspektion Waldfischbach-Burgalben eine Strafanzeige gegen Unbekannt aufgrund eines Diebstahls eines Verkehrszeichens an der K 31 bei Geiselberg.
Die Art und Weise, wie Polizei und Staatsanwaltschaft (auch) mit dieser Anzeige umgingen, bestätigt meine langjährigen Erfahrungen, dass es in dieser Bananenrepublik faktisch unmöglich ist, grundsätzlich strafbares Handeln von Behörden verfolgen und ahnden zu lassen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. So auch in diesem Fall.
Denn die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft Zweibrücken weigerten sich über mehrere Monate beharrlich, mir trotz mehrerer Nachfragen den aktuellen Verfahrensstand mitzuteilen. Erst nach einer Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken sah man sich von Seiten der StA Zweibrücken am 11. Februar 2025 dazu veranlasst, mir eine Einstellung gem. § 152 (2) StPO zu übermitteln. Die „Begründung“ lautete wie Folgt:
Wegen Bauarbeiten an der L499 (Ortsdurchfahrt Heltersberg) wurde die Radstrecke der „Südwestpfalz-Tour“ von Waldfischbach-Burgalben nach Heltersberg umgeleitet. Damit die Radfahrer die fahrbahnbegleitende Verkehrsfläche benutzen können, wurde das Zeichen 239 StVO vorübergehend von der Straßenmeisterei entfernt. Da es keine Probleme gab, wurde zudem geprüft, ob die innerörtliche Benutzungspflicht für Fußgänger, bzw. das Zeichen 239 StVO aufgehoben werden kann.
Tja. Die StA hat die fehlende, aber zwingend notwendige verkehrsbehördliche Anordnung zur Entfernung des Verkehrszeichens einfach komplett ignoriert. Der LBM war als Straßenbaubehörde rechtlich nicht befugt, das Verkehrszeichen zu entfernen. Er hat ohne jede rechtliche Legitimation faktisch einen Diebstahl eines Verkehrszeichens bzw. einen Eingriff in den Straßenverkehr begangen. Das wäre dasselbe gewesen, als wenn ich (wäre ich denn Finanzbeamter geworden) mich hin und wieder dazu entschlossen hätte, Verkehrszeichen, die mir nicht passen, einfach abzuschrauben. Schließlich bin ich ja Amtsträger. Man hätte mich – völlig zurecht – wegen Diebstahls, Amtsanmaßung und Eingriff in den Straßenverkehr verknackt.
Der abschließende Satz mit der „Benutzungspflicht für Fußgänger“ spielt übrigens in etwa in der gleichen Liga wie jener, mit dem die Staatsanwaltschaft Zweibrücken damals meine Anzeige aufgrund des schweren Unfalls bei Fischbach abgebügelt hatte, indem sie mir eine Definition des Begriffs „Radweg“ übermittelte, die mich heute noch erschaudern lässt. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat hier letzten Endes also mal wieder die vorsätzlichen Rechtsbrüche anderer Behörden abgesegnet. Manch einer nennt so etwas ja Strafvereiteilung im Amt.
Nun möchte ich mich hiermit allerdings noch nicht zufrieden geben. Denn die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat sich mir gegenüber noch nicht in einer zufriedenstellenden Weise zu diversen Fragen geäußert. Am 9. Januar 2025 teilte man mir nur lapidar mit, dass die Verbandsgemeindeverwaltung über den „Vorgang“ informiert worden sei. Eine erneute Anbringung des Verkehrszeichens werde zu gegebener Zeit geprüft.
Dieses Verkehrszeichen ist weiterhin angeordnet – und muss umgehend wieder angebracht werden! Ich habe daher auch in dieser Angelegenheit noch eine Eingabe bei der Bürgerbeauftragten des Landes eingereicht. Im Rahmen einer ersten Stellungnahme vom 5. März 2025 ignorierte man einen umfangreichen Fragenkatalog meinerseits. Stattdessen teilte man mir lediglich mit, dass sich ja dbgzl. sonst noch niemand beschwert hätte und deshalb keine Dringlichkeit gesehen werde.
Ja, ist klar. Legal. Illegal. Scheißegal.