Ich muss ja fair bleiben. Die Stadtverwaltung Pirmasens verkackt es nicht immer nur in Bezug zum Radverkehr. Nein, sie ist auch ganz allgemein unfähig, die für sie maßgeblichen Gesetze zu kennen und diese korrekt anzuwenden. Im Nachhinein bedauere ich es ein wenig, die fünfwöchige Vollsperrung der Kaiserstraße nicht umfangreicher dokumentiert zu haben. Aber irgendwann ist man es halt leid, dass einem niemand zuhört, wenn man seit Jahren unter Verweis auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen belegt, dass die Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde fortwährend gegen geltendes Recht verstößt und ihre Amtspflichten verletzt. So eben auch erneut im Falle der Vollsperrung der Kaiserstraße.
In einem am 17. April erschienenen Rheinpfalz-Artikel geht es unter anderem um die Nebenwirkungen dieser inzwischen wieder aufgehobenen Vollsperrung. So wurden z. B. mehrere Poller am Kaiserplatz umgefahren. Das Hauptproblem dieser Vollsperrung war, dass die Stadtverwaltung einfach keine amtliche Umleitung ausgewiesen hatte, obwohl es sich bei der Kaiserstraße um eine als L 482 gewidmete Straße des überörtlichen Verkehrs handelt.
Die Stadtverwaltung (bzw. das Bauunternehmen) stellte lediglich an einigen wenigen Stellen mit einem Zeichen 250 versehene Hinweistafeln auf. Und ließ insbesondere den ortsfremden Verkehr komplett im Stich. Denn es gab halt keine Umleitung mittels gelber Wegweiser. Aus keiner einzigen relevanten Richtung wurde der Verkehr mittels StVO-Umleitungsschildern um die Baustelle herumgeführt. Und dies war der Stadtverwaltung, gemäß den Ausführungen des Pressesprechers Zwick, auch völlig bewusst.
Laut Zwick habe es vor der Vollsperrung eine Begehung mit der Baufirma und einem Unternehmen für Verkehrssicherungen gegeben.
In diesem Falle waren wohl alle Beteiligten inkompetent.
Dabei sei auch die Beschilderung festgelegt worden.
Die Straßenverkehrsbehörde hat also einfach ihren Stempel darunter gesetzt. Alles andere hätte ja Arbeit gemacht.
Autofahrer aus Richtung Industriegebiet wurden in Höhe des Penny-Marktes über die Vollsperrung informiert. Vor der Adlerstraße gab es kein Schild dazu.
Kleines Detail: Nein, nicht nur „Autofahrer“ wurden informiert, sondern alle Verkehrsteilnehmer. Aber egal; das Auto kriegst du in dieser Stadt definitiv niemals aus den Köpfen. Ja, sie wurden „informiert“. Aber nicht umgeleitet. Sie gingen davon aus, dass es im weiteren Verlauf noch eine Umleitung geben würde. Gab es aber nicht. Und deshalb fuhren sich viele, u. a. auch Sattelschlepper, fest.
Laut Zwick war die Umfahrung der Baustelle über die Kronen- und Adlerstraße möglich.
Ja, klar. Wenn du dich auskennst. Und auch nur aus Richtung Winzeln. Warum habt ihr dann keine Umleitung durch diese Straßen ausgewiesen?
Bei der Verwaltung habe sich niemand beschwert, dass die Beschilderung nicht ausreiche, meinte Zwick. Auch bei Kontrollen des Ordnungsamtes seien keine Verstöße festgestellt worden.
Auch diesbezüglich ärgere ich mich. Dass ich mich ausnahmsweise (außer bei X – und das auch erst relativ spät) mal nicht „beschwert“ habe. Ich sehe es aber inzwischen auch nicht mehr ein, kostenfrei die Arbeit einer inkompetenten Verwaltung zu kommentieren. Auch lustig ist, dass das Ordnungsamt sich offenkundig für Kontrollen des fließenden Verkehrs zuständig hält?
Wer die beiden Poller an der Kreuzung am Kaiserplatz beschädigt hat, ist der Verwaltung bisher nicht bekannt.
Sie hat also offenkundig noch nicht einmal Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Bezahlt wird es dann halt aus dem Stadtsäckel.
Am 8. April zeichnete ich diesen Clip auf, welcher einen Fahrer eines alten VW-Bus aus Rastatt zeigt, welcher die Vollsperrung auf eine besonders kreative Weise umfuhr. Aber auch er wurde letztlich Opfer der vollständig fehlenden Umleitung.
Zu jenem Rheinpfalz-Artikel, der mit Sicherheit auch in der Pirmasenser Zeitung erschienen ist (beide Blätter gehören demselben Eigentümer) hatte ich einen Leserbrief geschrieben, den ich hier im Folgenden dokumentieren will.
Leserbrief
Die Vollsperrung der Kaiserstraße offenbarte einmal mehr, dass die Pirmasenser Verwaltung die für sie maßgeblichen Gesetze nicht kennt. Die Kaiserstraße ist als L 482 gewidmet. Sie dient als klassifizierte Straße dem überörtlichen Verkehr. Wenn Straßen wegen Bauarbeiten gesperrt werden, sind u. a. die Absätze 1, 2, 6 und 9 des Paragraphen 45 StVO zu beachten. Diese legen (neben den noch weiter ins Detail gehenden Verwaltungsvorschriften zur StVO) fest, dass Umleitungen auszuweisen sind. Dasselbe regelt der § 21 des LStrG. Die Stadtverwaltung hat allerdings im Rahmen ihrer Vollsperrung der Kaiserstraße keine derartigen Umleitungen ausgewiesen. Aus keiner einzigen relevanten Richtung, insb. nicht von den anderen klassifizierten Straßen ausgehend. Die Stadtverwaltung stellte lediglich Hinweisschilder zur Vollsperrung auf. Und ließ den ortsfremden Verkehr sich dann seine eigenen Wege suchen. Das ist schlimm genug. Noch unverständlicher wird das Verhalten des LBM Rheinland-Pfalz, welcher in seiner Funktion als obere Straßenverkehrsbehörde auch in diesem Fall nicht gegen eine in straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten schlicht inkompetente Verwaltung eingeschritten ist, obwohl diese über Wochen eine Landesstraße unbenutzbar gemacht hat, ohne eine amtliche Umleitung auszuweisen.
Mehr muss ich zu dieser Geschichte eigentlich auch nicht mehr schreiben. Daran wird sich auch nichts ändern, solange mir niemand zuhört und sich niemand für meine substanzielle Kritik am Handeln dieser inkompetenten Verwaltung interessiert.