Wer viel unterwegs ist, wird an manchen Stellen auch immer wieder mal mit ziemlich exotischen oder auch sehr, sehr alten Verkehrszeichen konfrontiert. 😉 So auch in der Zufahrt zu den Sporthallen der Integrierten Gesamtschule in Thaleischweiler-Fröschen. Dort findet sich das im Beitragsbild abgebildete, „modifizierte“ Verkehrszeichen 209!
Gem. Anlage 2 zur StVO, lfd. Nr. 5, muss man hier also nach Rechts zu der Parkplatz-Schleife abbiegen (die auf der OSM-Karte nicht eingezeichnet ist; auch bei google Maps verschwindet sie unter den „Schattenspendern“). Was das kleine, dem Zeichen 331.1 (Anlage 3, lfd. Nr. 18) entlehnte Piktogramm aber nun bedeuten soll – darüber kann man (grade als Radfahrer) nur spekulieren!
- Möglichkeit: Das Rechts ist eine Art „Kraftfahrstraße“, in die ich als Radfahrer ja grundsätzlich nicht einfahren darf.
Wegen des Z 209 dürfte ich aber auch nicht geradeaus fahren – also: Endstation?
- Möglichkeit: Man wollte Radfahrern ermöglichen, einfach direkt geradeaus zu den Sporthallen zu fahren. Das Kfz-Symbol soll also nur verdeutlichen, dass das Rechtsabbiege-Gebot nur für Kfz gilt. Dann hätte man aber das
verwenden müssen. 🙄
Im Ergebnis ist dieses „individuelle“ Verkehrszeichen meiner Ansicht nach insgesamt nichtig (und somit unwirksam), da es nicht dem amtlichen StVO-Verkehrszeichenkatalog entspricht. Somit hat man genau das bewirkt, was man nicht erreichen wollte: Einen rechtlich unklaren Zustand!
Als Nachtrag noch ein „Beweisfoto“ vom 29. März! 😉

Lizenzbedingungen von openstreetmap.de zum Beitragsbild.
Das mit der Anordnung frage ich demnächst bei der zuständigen VG nach. Wenn jene mir auf meine bislang eingereichten anderen Hinweise denn mal geantwortet haben sollte. 🙄 Das Schild sieht äußerlich zumindest so aus, als würde es die technischen Anforderungen eines Verkehrszeichens erfüllen – und war dann evtl. wirklich eine „Maßanfertigung“.
Schönes Schild, ist mir noch nie untergekommen. Und die Bedeutung erschließt sich mir nicht.
Wenn es in der StVO nicht aufgeführt ist (dort sind nämlich auch die Gebote/Verbote der Schilder definiert), hat es meiner Meinung nach auch keine Relevanz.