Eins der lästigsten und nervigsten Dinge beim Radfahren abseits öffentlicher Straßen sind unangekündigte und überraschende Forstarbeiten, auf die man dann irgendwo in der Mitte oder im ungünstigsten Fall am Ende eines Weges trifft. So stand ich dann am Abend des 29. März gegen Ende meiner knapp 110 km langen Tour in die Nordpfalz im Pirmasenser Blümelstal plötzlich vor einer Barrikade aus gefällten Baumstämmen. Das Beitragsbild zeigt den Blick Richtung Petersberg. Bei der Arbeit war so spät keiner mehr, das bleibt jetzt über Ostern alles so liegen.
Ich kam von Höhfröschen und wollte – wie des Öfteren – die restliche Strecke über Gersbach abkürzen, anstatt über die L 471 den Bogen über die Bärenhütte zu fahren. Der asphaltierte, aber sehr betagte und teilweise ziemlich löchrige Weg ist mit dem Rennrad in Richtung Gersbach grade so noch halbwegs gut befahrbar. Das hatte ich nun davon…! 🙁
Einen Hinweis auf die Unpassierbarkeit gab es am anderen Anfang des nun unpassierbaren Weges natürlich wieder mal gar keinen. Das heißt, dass ich die rund 3 km lange Strecke bis zur Abzweigung nach Höheischweiler hätte zurückfahren müssen. Was ebenfalls zusätzliche 115 Höhenmeter bedeutet hätte. Das war mir dann aber doch zu blöd, weshalb ich einfach den leichten Renner geschultert habe, mit diesem die Böschung raufkletterte und mir einen Weg oberhalb der gefällten Bäume bis zur Kreuzung unterhalb der Blümelsbachtalbrücke suchte. Das geht, weil ich im Gegensatz zu 95 % der anderen Rennradler keine Clickpedale verwende und in handelsüblichen Sportschuhen unterwegs bin! 😉 Dabei rutschte ich aber beim Aufstieg trotzdem ein Mal im feuchten Untergrund weg – und saute mir so meine Radhose am Knie total zu. 🙄
Auch wenn am anderen Wegende das übliche nur für Anlieger freie steht und aus der anderen Richtung ein Wegweiser fehlt – die Route ist auch durch HBR-Beschilderung für den Radverkehr in Richtung Thaleischweiler und Höhfröschen vorgesehen.

Es wird wohl weiter ein Traum bleiben, dass Forstunternehmen grundsätzlich von den Behörden aufgetragen wird, am Beginn unpassierbarer Wege auch per Schild auf deren Unpassierbarkeit hinzuweisen – und nicht erst dann, wenn man direkt davorsteht! Das passiert jedoch leider nicht einmal an überregional bedeutenden Radwegen wie dem an der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein. Auch am Radweg entlang der B 270 zwischen Waldfischbach und der Biebermühle stand ich schon vor unangekündigten Forstverwüstungen.
Umleitung für Nicht-Ortskundige nicht vergessen.
In Sachen „Umleitung“ wird meist eh nicht viel mehr möglich sein, als auf die (meist parallel verlaufende) Straße zu verweisen. Wenn jene (wie die B 10) nicht auch noch für den Radverkehr gesperrt ist. 🙄
Der Ortsunkundige kennt die auch nicht und weiß auch nicht, wie er da hin kommt. Daher: Ausschildern.
Da er in Sachen HBR-Beschilderung auf sowieso meist per Verkehrszeichen gesperrten Wegen unterwegs ist, sollte er hier in der Gegend bzgl. Umleitungen keine großen Hoffnungen investieren. 😉 Mir fiele da noch nicht einmal eine entsprechende Rechtsgrundlage ein? Einzig die wegweisende Beschilderung im Sinne der StVO (also die gelben Wegweiser) ist in irgendeiner Weise rechtlich verbindlich. Und selbst da gibt es in Sachen Umleitungen oft ziemlichen Murks.
Ich persönlich halt auch nicht viel von „Überbeschilderung“; ein wenig Orientierungssinn und eine Landkarte hat noch keinem geschadet! 😉
Nun, den Orientierungssinn hat nicht jeder und wenn es eilig ist, z. B. um einen Zug zu bekommen, macht es wenig Freude im Dunkeln bei Regen erst eine Karte zu studieren. Vor allem kann man aus den wenigsten Karten zuverlässig erkennen welcher Weg auch wirklich geeignet ist hisichtlich Steigung, Bodenbeschaffenheit, weiteren Waldarbeiten …
Es geht um Gleichberechtigung mit dem Autoverkehr. Da gibt es auch eine Umleitungsbeschilderung.
Meiner Ansicht nach gehört es einfach auch dazu, sich vorher ein wenig mit der Gegend (also auch der Topographie) und den Verkehrswegen zu befassen. Sich einfach nur auf die Beschilderung verlassen – führt nicht selten dazu, dass man sich wirklich verlassen fühlt! 😉
Das wird dir ja grade auch durch die Beschilderung nicht garantiert. Ob es Steigungen gibt, kann man aus guten topographischen Karten gut herauslesen.
Ich hab ja inzwischen gelernt, dass das mit den HBR-Wegen in NRW besser funktionieren soll als das hier im „Radwanderland“ der Fall ist. Nach meinen gemachten Erfahrungen mit jeder Form von touristischer Beschilderung in Sachen Radverkehr taugt diese eben nichts, weil man sich in keinster Weise drauf verlassen kann; nicht mal in Sachen Befahrbarkeit. Nicht selten wird man so ja (im Vergleich zur Straße) auf ziemliche Umwege geschickt (um mal bei deinem Beispiel mit dem abfahrenden Zug zu bleiben).
Der Radverkehr (welcher die Straße benutzt), ist ja gleichberechtigt; er kann sich an den gelben Wegweisern orientieren (sofern eine Straße nicht für den Radverkehr gesperrt ist). So wie ich das schon immer gemacht habe und auch immer tun werde. Die weiß-grünen „Extra-Würste“ sind halt nur ein (rechtlich weitgehend unverbindliches) Zusatzangebot. Das zwar gerne genommen wird, um z. B. den Tourismus-Prospekt aufzuhübschen. Aber sobald es Geld kosten oder Arbeit machen würde, fühlt sich keiner zuständig. Wie eben in Sachen legaler StVO-Beschilderung, Umleitungen oder auch Winterdienst.