…ist gut gemeint. So lässt sich der benutzungspflichtig mit beschilderte kombinierte Geh- und Radweg entlang der L 478 zwischen Mauschbach und Hornbach kurz zusammenfassen.
Überblick bei Google Maps!
Offenbar wurde dieser Weg auf eigene Initiative der Verbandsgemeinde (VG) Zweibrücken-Land angelegt; das Land RLP wollte offensichtlich keine Mittel dafür bereitstellen bzw. die Baulast tragen. Ich vermute mal, da auch auf der anderen Talseite ein asphaltierter Wirtschaftsweg verläuft (über den auch die touristischen Radrouten im Hornbachtal geführt werden) und auf dem Abschnitt dieser Landstraße insgesamt nur recht wenig Verkehr herrscht.
Nun ist so etwas angesichts „leerer Kassen“ ja tendenziell eine schöne Sache und die gute Absicht mag man dem Bürgermeister als auch dem zuständigen Sachbearbeiter der VG nicht grundsätzlich absprechen. Wenn jene nicht recht unnachgiebig an der benutzungspflichtigen Beschilderung festhalten würden…!
Ich hatte den Zustand des Weges zuerst (wie immer) bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz moniert. Man teilte mir dann mit, dass hier die VG ZW-Land zuständig sei und leitete meine Einwände vom 30. Januar 2017 am 15. Februar weiter an den zuständigen Sachbearbeiter. Der antwortete mir dann am 22. Februar, dass man keine Veranlassung sehe, dort etwas an der Beschilderung zu ändern (siehe Beitragsende). Auf weitere Einwände ging er nicht ein. Auch eine Beschwerde am 14. März beim zuständigen Bürgermeister (Herr Gundacker) brachte nichts – man verwies im Ergebnis einfach nur auf den frisch geänderten § 45 (9) StVO (die außerörtlichen Straßen wurden vom Regelungsinhalt ausgenommen) – und dies müsse dann als Begründung ausreichen. Ergo: „Wir können machen, was wir wollen!“ Weitere Versuche sparte ich mir. Dann wird die Schotterpiste halt ggf. mit einem Pannenflicken geehrt! 😉
Beginnen wir am Ortsausgang von Mauschbach mit Blick Richtung Westen (Hornbach ist auch nur 1 und nicht 2 km weit entfernt), hinten sehen wir schon was Blaues:
Dort müssen wir mit unserem edlen Carbon-Rennpferd dann halt wohl nach links von der recht guten Fahrbahn runter und auf grobes Geläuf…!?
Stark genutzt wird er nicht, das Unkraut bricht am Übergang mehrfach durch:
Und über die „Qualität“ der Oberfläche sagen wir mal besser nichts…
Schön, oder?
So geht es weiter Richtung Hornbach; bei der Brücke handelt es sich um die Hornbachtalbrücke der L 700. Das Grün frisst sich in den Weg hinein, bei Regen hat es hier mehrere größere Pfützen.
Nun erreichen wir gleich den Abzweig Richtung L 700. Diese Straße wurde etwa um 2010 herum fertiggestellt und verbindet die französische Stadt Bitsch mit der A 8 am Zweibrücker Flughafen. Die u. a. durch Hornbach verlaufende B 424 wurde so erheblich vom Durchgangsverkehr entlastet.
Wollen wir nun auf diese Straße, müssen (oder eher: dürfen…?) wir den Geh-Radweg ja dann am folgenden Übergang verlassen. Man erkennt dann auch, dass der weiter Richtung Hornbach führende Schotterweg links an der Böschung des aufgeschütteten Straßendamms vorbeiführt.
Das ist aber auch hier wieder nicht grade eine Meisterleistung in Sachen „wassergebundene Oberfläche“. So ein Belag ist halt eben nix, was auf Dauer taugt…
Zum Ende kommend dann der Blick aus der Gegenrichtung am Ortsausgang von Hornbach in der Nähe des neuen Supermarkts, wo das andere Z 240 für die Gegenrichtung steht (das lag in den vergangenen Monaten auch eine Weile nur am Wegesrand; wurde wohl beim Wendemanöver eines LKW umgenietet…). 😀 Das Schild dort wird eigentlich allein schon durch den Fakt überflüssig, dass jener (offenbar auch nicht straßenbegleitende?) Weg ja nur nach Mauschbach führt – und einem so streng genommen die grundsätzliche Auffahrtmöglichkeit Richtung L 700 genommen wird.
Diese Stelle wird gerne als Park- und Wendeplatz genutzt, es mündet auch ein landwirtschaftliches Grundstück ein. Aus alledem ergibt sich auch hier wieder: eine pure Zumutung!
Aber von Seiten der Verwaltung muss man unbedingt an der Beschilderung festhalten. Schließlich teilte man mir am 22. Februar lapidar mit:
Der gemeinsame Fuß- und Radweg hat sich in den letzten, fast zehn Jahren bewährt und zur Verkehrssicherheit an der L 478 beigetragen. Es gab bis dato auch keine Erinnerung seitens der Bevölkerung, dass die verpflichtende Benutzung, auch im Hinblick auf den Ausbauzustand, als störend oder unzumutbar empfunden werde. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir derzeit keine Veranlassung sehen, die bestehende Beschilderung zu verändern.
Das haben wir schon immer so gemacht. Das können wir nicht anders machen. Da könnte ja jeder kommen. Oder: Was interessieren uns Gesetze, Verwaltungsanweisungen oder die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen)?
Update
Inzwischen wurde der Weg (durch Androhung eines Pannenflickens) zu
umbeschildert! 🙂