Weiß-Grüne Anstiftung zum Gehwegradeln

Vor ’ner Weile hatte ich mich hier ja mal mit der Gegebenheit befasst, dass in der Region schon vor Jahren die HBR-Beschilderung installiert wurde, ohne sich (bis heute) um die straßenverkehrsrechtlichen Freigaben dieser Wege zu kümmern. In aller Regel werden Radfahrer dann von den grünen Schildern „angestiftet“, auf per Zeichen 250 StVO ebenfalls für Radfahrer gesperrten Wirtschaftswegen herumzufahren.

In Wallhalben (am Ende des Edeka-Parkplatzes, siehe Beitragsbild) geht man sogar noch einen Schritt weiter: Dort leitet die HBR-Beschilderung Radfahrer gar auf per Zeichen 239 StVO ausdrücklich ausgewiesene Gehwege. Dieser nur geschotterte Weg führt nach Norden Richtung Hettenhausen. Ab der Adi-Dassler-Straße ist der Weg dann mit Zeichen 240 StVO beschildert und asphaltiert (allerdings mit Hinweisen auf fehlenden Winterdienst). Auch in der Gegenrichtung (nach Wallhalben) steht ein Zeichen 239 StVO.

Auch Pirmasens geizt nicht damit, mittels weiß-grüner Beschilderung Radfahrer an vielen Stellen auf ausschließliche Gehwege zu lotsen. So beispielsweise auch am Ende der Zeppelinstraße (K 2) an der Einmündung in die Landauer Straße (L 484):

Zeppelinstraße

Der Abschnitt ist Teil des Pirminius-Radwegs (die lila „Wimpel“ unter den Wegweisern) und führt über den B-10-„Radweg“ Richtung Münchweiler. Auf dem Schild rechts des Weges steht Folgendes:

Achtung
Dieser Weg wird bei Eisglätte nicht geräumt und gestreut.
Begehen auf eigene Gefahr.
Stadtverwaltung

Begehen. Von Radfahren ist da nicht die Rede. Aber wer fährt schon Rad bei Eis und Schnee? Als ich die Fotos grade gemacht hatte, bog ein älteres Ehepaar auf Pedelecs auf den schmalen Weg ein.


Siehe auch

Staatsanwaltschaft zur HBR-Anarchie

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