Kommentator Joachim (ps-radler-Korrespondent für den Bereich Vorderpfalz) hat mir zwei Fotos von widersprüchlich beschilderten Radwegen geschickt. Den ersten findet man bei Barbelroth, direkt an der Bahnstrecke Winden – Bad Bergzabern gelegen.
Das sperrt den Weg für Radfahrer (es sei denn, sie hätten ein Anliegen). Ein einzelnes Zusatzschild etwa einen Meter dahinter versucht, den Weg dann doch wieder für Radfahrer freizugeben, wenn auch „auf eigene Gefahr“. Der Abschnitt ist Teil des HBR-Netzes.
Auch bei Herxheim kann man sich nicht so wirklich entscheiden, was man hier nun eigentlich durch die Beschilderung erreichen will. Das bewirkt nicht nur eine etwa 2 Meter kurze Benutzungspflicht, sondern verunmöglicht damit auch dem Landwirtschaftlichen Verkehr, in diesen Weg überhaupt legal einzufahren.
Von mir gibt es auch noch drei Fotos. Am in beide Richtungen benutzungspflichtig beschilderten Geh- und Radweg entlang der L 473 zwischen Harsberg und Saalstadt passiert man auch den etwas abseits gelegenen Fußballplatz.
Man wird dort (in beide Richtungen) gebeten, „bei Spielbetrieb aus Sicherheitsgründen“ abzusteigen.
Als ich im Jahr 2000 den Kfz-Führerschein gemacht habe, hat mir der Fahrlehrer die Funktion der durchgezogenen weißen Linie (Zeichen 295 StVO) so verdeutlicht, dass ich sie mir als weiße Wand vorstellen müsse; ich dürfe da als Fahrzeugführer unter keinen Umständen drüberfahren. Tja, was machen dann eigentlich Radfahrer, die den mit beschilderten Weg entlang der K 6 zwischen dem Hochstellerhof und der „Vinninger Kreuzung“ befahren und weiter geradeaus Richtung Vinningen oder nach links Richtung Trulben fahren möchten?
Legal dürfen sie nur rechts (aus der dortigen Bushalte-Bucht heraus) nach Obersimten abbiegen. Wer aus dieser Richtung kommt, darf aber nicht nach links in Richtung Hochstellerhof „abkürzen“:
Wer bei sich daheim ähnlichen Murks ertragen muss, darf davon gerne Fotos machen und mir zusenden. 😉
Fall 1: Okay, da haste Recht mit dem „Zusatzzeichen“; das gilt dann wohl auch für das zuletzt hier gezeigte „Forstwirtschaftsweg. Radfahren auf eigene Gefahr frei.“
Fall 3: Damenfußball… 😉 Zumal doch verantwortungsbewusste Radler eh „Helm“ tragen und somit auch keine Angst vor ledernen Querschlägern zu haben brauchen.
Fall 4: Klar. Als Radfahrer isses halt aber unmöglich. Zwar unwahrscheinlich, aber passiert hier’n Unfall, ist der Radfahrer der Blöde, weil die Straßenbehörden wiederum so blöd (und zu faul) sind, ein oder zwei graue Lücken in den Streifen zu fräsen. 🙄
Bitte zusammenschreiben. „weiter zu fahren“ bedeutet was anderes als weiterzufahren. 😉
Meinst du das Forstwirtschaftsweg-Schild? Nunja, wahrscheinlich ist das (wie in Barbelroth auch) ein privater, also nicht-öffentlicher Verkehrsweg im Sinne des § 1 (5) LStrG RP. Da kann der Eigentümer dann natürlich (wohl in Absprache mit den Gemeinden, die da gerne eine Radroute drüberführen würden) auch Schildchen hinstellen, um gewisse Nutzungsformen zu gestatten. Was das für die Verkehrssicherungspflicht bedeutet, weiß ich nicht.
Etwa so einen „Schutzzaun„? 😀 Sind wir jetzt wieder beim Fußballplatz? Ja, klar – ein höherer Zaun würde Querschläger natürlich unwahrscheinlicher machen. Meiner Ansicht nach sind solche Schilder („in Schildform geronnenes, vorauseilendes victim-blaming“) der inzw. üblich gewordene Versuch, im Schadensfalle bessere Chancen für eine Mithaftung des eigentlichen Opfers zu haben.